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Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot und Unfallverursachung in Lennestadt

Vorgeworfener Verstoß:

Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot in einer Kurve und dadurch bedingte Unfallverursachung

Geldbuße in Höhe von 200 EUR


System zur Messung:


Bearbeitende Behörde:

Kreis Olpe


Datum:

15.02.2018

Sachverhalt & Ergebnis

Unserem Mandanten wurde vom Kreis Olpe vorgeworfen, am 15.02.2018 in Lennestadt, Hohe Bracht-Straße zw. Bilstein und Einmündung Hohe Bracht, als Fahrer eines Pkw in einer Kurve gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen und dadurch einen Unfall verursacht zu haben. Aufgrund einer Voreintragung im Verkehrszentralregister wurde die Geldbuße erhöht und betrug in diesem Fall 200 EUR.

Der Vorwurf gegenüber unserem Mandanten ist unberechtigt, da er nicht gegen das rechtsfahrverbot verstoßen hat.

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Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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