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Verkehrsunfallflucht – LKW-Fahrer bemerken Unfälle meistens taktil nicht

LG Braunschweig, Az: 1 Qs 70/08, Beschluss vom 26.03.2008

Auf die Beschwerde des Beschuldigten wird der Beschluss des Amtsgerichts Salzgitter vom 14.11.2007 über die Entziehung der Fahrerlaubnis aufgehoben .

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, einschließlich der notwendigen Auslagen des Beschuldigten im Beschwerdeverfahren trägt die Landeskasse.

Gründe

Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand bestehen keine dringenden Gründe für die Annahme, dass dem Beschuldigten gem. § 69 StGB die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Zwar ist der Beschuldigte weiterhin verdächtig, am 10.08.2007 gegen 22:55 Uhr auf der Autobahn A7 bei Kilometer 529, 530 in Richtung Norden am Hattenbacher Dreieck einen Unfall verursacht zu haben und sich in Kenntnis dessen vom Unfallort entfernt zu haben.

Verkehrsunfallflucht – LKW-Fahrer bemerken Unfälle meistens taktil nichtAllerdings bedarf es hier noch weiterer Ermittlungen, insbesondere auch zum subjektiven Tatbestand des § 142 StGB. Dabei dürfte bei der Prüfung der Vorsatzfrage hinsichtlich des verursachten Schadens auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass der Beschuldigte mit einem LKW MAN mit einer Fahrzeuglänge von mehr als 18 m gefahren ist. Ferner müssten das Spurenbild und die an den Fahrzeugen festgestellten Beschädigungen (vgl. auch die Lichtbilder) noch eingehender ausgewertet werden, ggf. durch einen Sachverständigen. Insgesamt kann derzeit nicht von einem dringenden Tatverdacht ausgegangen werden. Dazu bedarf es weiterer Ermittlungen und der Klärung in der Hauptverhandlung.

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis des Beschuldigten war deshalb mit der Kosten- und Auslagenfolge aus § 473 StPO aufzuheben.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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