Vorgeworfener Verstoß:
Benutzung eines elektronischen Geräts, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist in verbotswidriger Weise als Führer eines Kraftfahrzeuges
Geldbuße in Höhe von 110 EUR / 1 Punkt
System zur Messung:
Verkehrskontrolle
Bearbeitende Behörde:
Kreis Siegen-Wittgenstein
Datum:
24.01.2018
Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Kreis Siegen-Wittgenstein vorgeworfen, am 24.01.2018 in Kreuztal, Hagener Straße, Steiler Weg, Fahrtrichtung Eichen als Führer eines Kraftfahrzeuges ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist in verbotswidriger Weise benutzt zu haben (Handy). Es drohte eine Geldbuße in Höhe von 110 EUR sowie die Eintragung von 1 Punkt ins Fahreignungsregister.
Unser Mandant hat kein Mobilfunktelefon in verbotswidriger Weise benutzt. Das Mobilfunktelefon lag in der Mittelkonsole und er hatte seinen Arm darüber abgelegt, als das Display aufgrund eines Anrufs aufleuchtete.