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Urteilsformel bei Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung – Inhalt

Blitz und Bußgeld in Magdeburg: Ein Autofahrer raste in eine Radarfalle und zog vor Gericht. Doch ging es wirklich um die Schuldfrage oder um die perfekte juristische Formulierung des Rasers?

Übersicht

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt
  • Datum: 08.03.2023
  • Aktenzeichen: 1 ORbs 51/23
  • Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren in einer Ordnungswidrigkeitensache
  • Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Straßenverkehrsrecht
  • Beteiligte Parteien:
  • Der Betroffene: Legte Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Magdeburg ein, mit der er die Verletzung materiellen und formellen Rechts rügte.
  • Das Amtsgericht Magdeburg: Hatte den Betroffenen wegen einer fahrlässigen Verkehrsordnungswidrigkeit (Geschwindigkeitsüberschreitung) zu einer Geldbuße verurteilt.
  • Die Generalstaatsanwaltschaft: Beantragte die Verwerfung der Rechtsbeschwerde, schlug aber eine Änderung der Urteilsformel vor, um den Schuldvorwurf zu präzisieren.
  • Um was ging es?
  • Sachverhalt: Der Betroffene wurde vom Amtsgericht Magdeburg wegen Überschreitung der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 26 km/h zu einer Geldbuße von 270 € verurteilt.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen zielte darauf ab, das Urteil des Amtsgerichts aufzuheben. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte, das Urteil im Wesentlichen zu bestätigen, aber die Urteilsformel zu ändern.
  • Was wurde entschieden?
  • Entscheidung: Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wurde als unbegründet verworfen. Der Antrag der Generalstaatsanwaltschaft auf Änderung der erstinstanzlichen Urteilsformel wurde abgelehnt.
  • Folgen: Der Betroffene muss die Kosten des Rechtsmittelverfahrens tragen. Das Urteil des Amtsgerichts Magdeburg bleibt bestehen.

Der Fall vor Gericht


Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt bestätigt Urteil zu Geschwindigkeitsübertretung

Auto überschreitet Geschwindigkeitslimit und löst Blitzer in Magdeburg, Deutschland aus.
Urteilsformel bei Geschwindigkeitsüberschreitung | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt hat in einem Beschluss vom 8. März 2023 (Az.: 1 ORbs 51/23) die Rechtsbeschwerde eines Betroffenen gegen ein Urteil des Amtsgerichts Magdeburg verworfen. Im Kern ging es um die Frage, ob die Urteilsformel bei einer Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung detaillierte Angaben zur Art und Höhe der Übertretung enthalten muss. Das Gericht bestätigte das vorherige Urteil und lehnte einen Antrag der Generalstaatsanwaltschaft auf Änderung der Urteilsformel ab.

Hintergrund des Falls: Geschwindigkeitsüberschreitung in Magdeburg

Der Fall drehte sich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb einer Ortschaft in Magdeburg. Das Amtsgericht Magdeburg hatte den Betroffenen am 7. November 2022 wegen dieser Ordnungswidrigkeit verurteilt. Konkret wurde ihm vorgeworfen, die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit um 26 km/h überschritten zu haben. Dafür wurde eine Geldbuße von 270 Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen und der Antrag der Staatsanwaltschaft

Gegen dieses Urteil legte der Betroffene Rechtsbeschwerde ein. Er rügte dabei sowohl materielle als auch formelle Rechtsfehler. Die Generalstaatsanwaltschaft sah zwar ebenfalls keinen Grund für eine Aufhebung des Urteils, beantragte aber eine Änderung der Urteilsformel. Sie schlug vor, diese dahingehend zu ergänzen, dass der Betroffene „der fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit schuldig ist“.

Entscheidung des Oberlandesgerichts: Rechtsbeschwerde unbegründet

Das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt wies die Rechtsbeschwerde des Betroffenen als unbegründet zurück. Nach eingehender Prüfung des Urteils des Amtsgerichts konnten die Richter keine Rechtsfehler feststellen, die zum Nachteil des Betroffenen gewesen wären. Damit bestätigte das Oberlandesgericht die Verurteilung wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung grundsätzlich.

Kernfrage: Inhaltliche Anforderungen an die Urteilsformel bei Ordnungswidrigkeiten

Im Zentrum der Entscheidung stand die Frage, welche konkreten Angaben eine Urteilsformel bei einer Ordnungswidrigkeit enthalten muss. Das Oberlandesgericht musste sich mit dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft auseinandersetzen, die Urteilsformel zu präzisieren. Es ging also nicht darum, ob der Betroffene schuldig war, sondern vielmehr um die korrekte juristische Formulierung des Schuldspruchs.

Juristische Grundlagen: § 71 OWiG und § 260 StPO

Das Gericht stützte seine Entscheidung auf § 71 Absatz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in Verbindung mit § 260 Absatz 4 Satz 1 der Strafprozessordnung (StPO). Diese Paragraphen schreiben vor, dass im Urteil die rechtliche Bezeichnung der Tat angegeben werden muss. Die Urteilsformel soll den Schuldspruch und die zu vollstreckende Rechtsfolge klar und verständlich mitteilen.

Verzicht auf Detailangaben in der Urteilsformel: Keine Notwendigkeit für Geschwindigkeit und Ort

Das Oberlandesgericht argumentierte, dass die Urteilsformel nicht mit unnötigen Details überfrachtet werden sollte. Informationen wie die genaue Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung oder ob diese inner- oder außerorts erfolgte, seien in der Urteilsformel nicht zwingend erforderlich. Diese Details würden primär die Strafzumessung betreffen, aber keinen eigenen Tatbestand darstellen.

Abgrenzung zu anderen Gerichtsurteilen: Düsseldorfer Entscheidung als Vergleich

Das Gericht bezog sich auf frühere Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte, insbesondere des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Dieses hatte in einem ähnlichen Fall entschieden, dass die Angabe, ob eine Geschwindigkeitsüberschreitung inner- oder außerorts stattfand, in der Urteilsformel entbehrlich sei. Allerdings betonte das Gericht in Sachsen-Anhalt, dass der Düsseldorfer Fall sich nur mit der Frage der Ortsangabe befasste, nicht mit der Frage, ob die Geschwindigkeitsüberschreitungshöhe generell in der Formel stehen muss.

Uneinheitliche Rechtsauffassungen: Hamm und Jena mit abweichenden Meinungen

Das Oberlandesgericht räumte ein, dass es auch abweichende Rechtsauffassungen gibt. So wird teilweise die Meinung vertreten, dass die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung und der Ort der Tat (inner-/außerorts) sehr wohl in der Urteilsformel genannt werden sollten. Das Gericht erwähnte in diesem Zusammenhang Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm und des Oberlandesgerichts Jena, die in ihren Urteilen unterschiedliche Schwerpunkte setzten oder zumindest offen ließen, wie detailliert eine Urteilsformel sein muss.

Fazit des OLG Sachsen-Anhalt: Formulierung des Amtsgerichts Magdeburg ausreichend

Letztendlich kam das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt zu dem Schluss, dass die Urteilsformel des Amtsgerichts Magdeburg ausreichend war. Eine Änderung oder Ergänzung, wie von der Generalstaatsanwaltschaft beantragt, sei nicht notwendig. Die Formulierung „wegen einer fahrlässigen Verkehrsordnungswidrigkeit – Überschreitung der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 26 km/h – eine Geldbuße in Höhe von 270 € festgesetzt“ genüge den rechtlichen Anforderungen.

Bedeutung des Urteils für Betroffene von Geschwindigkeitsübertretungen

Dieses Urteil des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt hat vor allem Bedeutung für die formelle Gestaltung von Urteilen in Bußgeldsachen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Es verdeutlicht, dass Gerichte bei der Formulierung des Schuldspruchs einen gewissen Spielraum haben. Für Betroffene bedeutet dies, dass sie nicht erwarten können, dass die Urteilsformel jedes Detail der Ordnungswidrigkeit minutiös auflistet. Entscheidend ist, dass die Urteilsformel den Kern der Verurteilung – die Ordnungswidrigkeit und die Rechtsfolge – klar und verständlich wiedergibt. Details zur genauen Art und Weise der Geschwindigkeitsüberschreitung müssen nicht zwingend in der Urteilsformel selbst enthalten sein, sondern können sich aus den Urteilsgründen ergeben. Das Urteil stärkt die Auffassung, dass die Urteilsformel primär der Information über Schuldspruch und Strafe dient und nicht dazu da ist, alle Tatumstände detailliert darzustellen.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil bestätigt, dass bei Geschwindigkeitsüberschreitungen im Bußgeldverfahren die genaue Angabe der Höhe der Überschreitung und des Tatorts (innerorts/außerorts) im Urteilstenor nicht zwingend erforderlich, aber auch nicht schädlich ist. Für Betroffene bedeutet dies, dass ein Rechtsmittel allein aufgrund einer zu detaillierten Urteilsformel keinen Erfolg verspricht, solange die Tat an sich klar erkennbar bleibt. Die Entscheidung verdeutlicht zudem, dass nach Rechtskraft eines Fahrverbots dieses innerhalb von vier Monaten durch Abgabe des Führerscheins angetreten werden muss, andernfalls droht eine Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet „Urteilsformel“ bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung genau?

Die Urteilsformel ist der Anfangsteil eines Gerichtsurteils, der die rechtliche Bezeichnung der Tat und die verhängte Strafe zusammenfasst. Sie enthält die wesentlichen Informationen zur Verurteilung und dient als Grundlage für die Vollstreckung und die Eintragung der Verurteilung in das Bundeszentralregister oder das Fahreignungsregister.

Im Fall einer Geschwindigkeitsüberschreitung umfasst die Urteilsformel in der Regel die rechtliche Bezeichnung des Vergehens, wie z.B. „fahrlässige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“, sowie die verhängte Geldbuße und gegebenenfalls ein Fahrverbot. Sie sollte aus sich heraus verständlich sein und nicht detaillierte Beschreibungen der Tat enthalten, sondern lediglich die rechtliche Feststellung der Schuld und deren Konsequenzen.

Beispiel für eine Urteilsformel:

  • „Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 160 Euro verurteilt und gegen ihn wird ein einmonatiges Fahrverbot verhängt.“

Diese Formel ist wichtig, da sie die rechtliche Grundlage für die Verurteilung bildet und sicherstellt, dass alle relevanten Informationen klar und präzise festgehalten sind.


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Welche Informationen müssen unbedingt in der Urteilsformel bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung stehen?

Wenn es um die Urteilsformel bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geht, müssen bestimmte zentrale Informationen enthalten sein, um das Urteil rechtskräftig zu machen. Die rechtliche Bezeichnung der Tat und die verhängte Strafe sind dabei die wichtigsten Elemente.

  • Rechtliche Bezeichnung der Tat: Hierbei handelt es sich um die genaue rechtliche Beschreibung des Vergehens, z.B. „fahrlässige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“ gemäß den relevanten Vorschriften wie § 24 StVG und § 41 StVO.
  • Verhängte Strafe: Dazu gehört die Art und Höhe der Strafe, wie z.B. eine Geldbuße oder ein Fahrverbot.

Details wie die genaue Geschwindigkeit oder der Ort der Überschreitung müssen nicht zwingend in der Urteilsformel stehen, sind aber oft in den Urteilsgründen enthalten. Diese Informationen sind wichtig, um den Sachverhalt zu verstehen und die Strafzumessung zu begründen.

Für die Rechtskraft des Urteils ist es entscheidend, dass die Urteilsformel klar und eindeutig ist und die wesentlichen Elemente der Straftat und der Strafe enthält.


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Kann ich ein Urteil anfechten, wenn die Urteilsformel ungenau ist?

Wenn die Urteilsformel ungenau ist, kann dies unter bestimmten Umständen einen Grund zur Anfechtung des Urteils darstellen. Wesentlich ist, ob die Urteilsformel den Schuldspruch und die Strafe klar und verständlich wiedergibt. Wenn wesentliche Informationen fehlen oder unklar formuliert sind, könnte dies ein Anfechtungsgrund sein.

Ein Urteil muss in der Regel durch die Verlesung der Urteilsformel und die Eröffnung der Urteilsgründe verkündet werden. Die Urteilsformel sollte die Entscheidung des Gerichts klar und präzise darstellen, während die Urteilsgründe die Begründung für das Urteil liefern.

Nicht jede Ungenauigkeit in der Urteilsformel führt automatisch zur Aufhebung des Urteils. Es hängt davon ab, ob die Ungenauigkeit die Rechtmäßigkeit des Verfahrens beeinträchtigt oder ob sie sich auf wesentliche Aspekte des Urteils auswirkt.

In der Praxis können Rechtsmittel wie Berufung oder Revision eingelegt werden, um das Urteil zu überprüfen. Diese Rechtsmittel ermöglichen es, sowohl tatsächliche als auch rechtliche Aspekte des Urteils zu überprüfen.

Wenn Sie also ein Urteil anfechten möchten, weil die Urteilsformel ungenau ist, sollten Sie prüfen, ob die Ungenauigkeit wesentliche Auswirkungen auf das Verfahren oder das Urteil hat.


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Was ist der Unterschied zwischen der Urteilsformel und den Urteilsgründen?

Ein Urteil besteht aus mehreren Teilen, wobei die Urteilsformel (auch Tenor genannt) und die Urteilsgründe zwei der wichtigsten Bestandteile sind.

Urteilsformel (Tenor)

Die Urteilsformel ist der entscheidende Teil des Urteils, der den Frei- oder Schuldspruch sowie die Rechtsfolgen enthält. Sie ist knapp und eindeutig formuliert und dient als Grundlage für die Zwangsvollstreckung. Beispielsweise könnte sie lauten: „Der Angeklagte wird wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt“.

Urteilsgründe

Die Urteilsgründe hingegen enthalten eine detaillierte Begründung der Entscheidung. Hier werden die Tatumstände, die Beweiswürdigung und die rechtliche Bewertung der Tat ausführlich dargelegt. Die Urteilsgründe sind in der Regel in Abschnitte unterteilt, die folgende Aspekte abdecken:

  • Persönliche Verhältnisse des Angeklagten
  • Sachverhalt: Eine detaillierte Darstellung der Tat, wie sie sich dem Gericht präsentiert
  • Beweiswürdigung: Eine Analyse der Beweise und warum sie als glaubwürdig oder unglaubwürdig angesehen werden
  • Rechtliche Würdigung: Die Anwendung der relevanten Gesetze auf den festgestellten Sachverhalt
  • Strafzumessung: Die Begründung für die ausgesprochene Strafe
  • Kostenentscheidung: Wer die Kosten des Verfahrens trägt.

In den Urteilsgründen können Informationen enthalten sein, die nicht in der Urteilsformel stehen, wie etwa die genauen Beweise oder die Überlegungen zur Strafzumessung. Diese detaillierte Begründung hilft, die Entscheidung des Gerichts nachvollziehbar zu machen und dient als Grundlage für mögliche Rechtsmittel.


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Ändert es etwas an meiner Strafe, wenn die Staatsanwaltschaft die Urteilsformel ändern will?

Wenn die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Änderung der Urteilsformel stellt, geht es in erster Linie um die Korrektheit der juristischen Formulierung und nicht zwangsläufig um eine Erhöhung oder Reduzierung der Strafe. Die Urteilsformel ist der Teil eines Urteils, der den Inhalt der Entscheidung zusammenfasst und die Rechtsfolgen festlegt.

Das Gericht prüft, ob die ursprüngliche Urteilsformel den rechtlichen Anforderungen genügt, und führt gegebenenfalls eine präzisere Formulierung durch. Eine Änderung der Urteilsformel führt also nicht automatisch zu einer Veränderung der verhängten Strafe. Die Strafe bleibt in der Regel unverändert, es sei denn, es gibt andere rechtliche Gründe, die eine Anpassung erfordern.

Beispiel: Stellen Sie sich vor, Sie wurden wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt. Die Urteilsformel könnte unklar formuliert sein, sodass die Staatsanwaltschaft eine Klarstellung beantragt. In diesem Fall würde das Gericht die Formulierung anpassen, um sicherzustellen, dass das Urteil korrekt und vollstreckbar ist. Die Strafe selbst, wie z.B. ein Bußgeld oder ein Fahrverbot, würde durch diese Änderung nicht automatisch beeinflusst werden.

Für Sie bedeutet das, dass Sie sich auf die ursprünglich verhängte Strafe konzentrieren können, es sei denn, es gibt zusätzliche rechtliche Gründe für eine Änderung.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Fachbegriffe einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Rechtsbeschwerde

Eine Rechtsbeschwerde ist ein Rechtsmittel gegen Entscheidungen im Ordnungswidrigkeitenverfahren, das beim übergeordneten Oberlandesgericht eingelegt werden kann. Sie dient der Überprüfung von Urteilen oder Beschlüssen auf Rechtsfehler, nicht jedoch zur erneuten Bewertung der Beweise oder Sachverhaltsfeststellungen. Die rechtliche Grundlage findet sich in den §§ 79 ff. des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). Eine Rechtsbeschwerde kann nur auf die Verletzung von materiellem oder formellem Recht gestützt werden.

Beispiel: Ein Verkehrsteilnehmer wurde wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt und legt Rechtsbeschwerde ein, weil er die rechtliche Bewertung des Sachverhalts oder Verfahrensfehler im Urteil beanstandet – nicht jedoch, um die gemessene Geschwindigkeit selbst anzufechten.


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Urteilsformel

Die Urteilsformel (auch Tenor genannt) ist der zentrale Teil eines gerichtlichen Urteils, der die eigentliche Entscheidung des Gerichts enthält. Sie steht am Anfang des Urteils und gibt verbindlich wider, wie das Gericht den Rechtsstreit entschieden hat. Die Urteilsformel bestimmt gemäß § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO bzw. § 275 Abs. 3 StPO, wer zu welcher Leistung verurteilt wird oder ob eine Klage abgewiesen wurde. Sie ist der einzige Teil des Urteils, der in Rechtskraft erwächst.

Beispiel: In einer Bußgeldsache könnte die Urteilsformel lauten: „Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße in Höhe von 270 Euro verurteilt.“


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Ordnungswidrigkeit

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Im Gegensatz zu Straftaten handelt es sich um minderschwere Rechtsverstöße, die nicht als kriminelles Unrecht eingestuft werden. Die gesetzliche Grundlage bildet das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Ordnungswidrigkeiten werden nicht mit Strafe, sondern mit Geldbuße geahndet.

Beispiel: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr – wie im vorliegenden Fall die Überschreitung um 26 km/h innerorts – stellt eine typische Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 StVG in Verbindung mit der Straßenverkehrsordnung dar und wird mit Geldbuße sowie ggf. mit Punkten oder einem Fahrverbot sanktioniert.


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Führerschein-Fahrverbot

Ein Fahrverbot ist eine befristete verkehrsrechtliche Sanktion, die bei Verkehrsverstößen verhängt werden kann und für die Dauer von einem bis zu drei Monaten gilt. Es ist im § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt und stellt keine Entziehung der Fahrerlaubnis dar, sondern nur ein vorübergehendes Verbot, ein Kraftfahrzeug zu führen. Nach Rechtskraft des Urteils muss der Führerschein innerhalb von vier Monaten bei der zuständigen Behörde abgegeben werden.

Beispiel: Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 26 km/h kann neben einer Geldbuße auch ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden, während dessen der Betroffene kein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen darf.


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Rechtskraft

Rechtskraft bezeichnet den Zustand einer gerichtlichen Entscheidung, gegen die keine ordentlichen Rechtsmittel mehr eingelegt werden können oder alle möglichen Rechtsmittel ausgeschöpft wurden. Mit Eintritt der Rechtskraft wird die Entscheidung unanfechtbar und verbindlich. Die Rechtskraft ist in § 705 ZPO und § 449 StPO geregelt und unterscheidet sich in formelle Rechtskraft (Unanfechtbarkeit) und materielle Rechtskraft (Bindungswirkung).

Beispiel: Nachdem das Oberlandesgericht die Rechtsbeschwerde des Betroffenen verworfen hat, ist das Urteil des Amtsgerichts rechtskräftig geworden. Ab diesem Zeitpunkt muss die Geldbuße bezahlt werden und ein eventuelles Fahrverbot tritt in Kraft.


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Bußgeldverfahren

Das Bußgeldverfahren ist ein spezielles Verfahren zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, das im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt ist. Es beginnt typischerweise mit einem Bußgeldbescheid durch eine Verwaltungsbehörde. Gegen diesen kann Einspruch erhoben werden, wodurch es zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung kommt. Das Verfahren ist weniger förmlich als ein Strafverfahren, behält aber wichtige rechtsstaatliche Garantien bei.

Beispiel: Nach einer gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitung erhält der Betroffene zunächst einen Bußgeldbescheid. Legt er dagegen Einspruch ein, entscheidet das Amtsgericht im Bußgeldverfahren durch Urteil über den Vorwurf, wie es im vorliegenden Fall geschehen ist.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 71 Abs. 1 OWiG, § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO: Diese Gesetze regeln, was in einem Urteil stehen muss. Es geht darum, dass das Gericht klar und verständlich sagt, was genau jemand getan hat und welche Strafe er bekommt. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht musste prüfen, ob das erste Urteil alle notwendigen Angaben zur Geschwindigkeitsüberschreitung enthielt oder ob etwas Wichtiges fehlte, was das Urteil fehlerhaft machen würde.
  • § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, § 349 Abs. 2 StPO: Diese Vorschriften bestimmen, wann eine Rechtsbeschwerde abgelehnt wird. Eine Rechtsbeschwerde ist eine Art Einspruch gegen ein Urteil. Sie wird abgewiesen, wenn das Gericht keine Rechtsfehler im vorherigen Urteil findet. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Oberlandesgericht hat die Rechtsbeschwerde des Betroffenen abgelehnt, weil es bei der Überprüfung des Urteils des Amtsgerichts keine Fehler entdeckt hat, die dem Betroffenen geschadet hätten.
  • § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG): Dieses Gesetz legt fest, welche Regeln im Straßenverkehr gelten und welche Strafen bei Verstößen drohen. Dazu gehört auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit und die Bußgelder bei Überschreitung. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Grundlage für den Bußgeldbescheid und das Urteil ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung, die nach § 24 StVG eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Das vorliegende Urteil


Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt – Az.: 1 ORbs 51/23 – Beschluss vom 08.03.2023


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