Eintragungen über Verkehrsverstöße werden im Verkehrszentralregister nach dem Ablauf von bestimmten Fristen gelöscht. Die Löschung erfolgt durch die Behörde nach Fristablauf. Die Frist beträgt bei einer Ordnungswidrigkeit 2 Jahre, bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen, 5 Jahre und bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen oder bei der Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis 10 Jahre. Eine Löschung erfolgt jedoch nur, wenn innerhalb dieser Fristen keine weiteren […]