AG Passau, Az.: 7 OWi 26 Js 6872/13, Urteil vom 26.01.2015 1. Der Betroffene ist schuldig, fahrlässig die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts um 42 km/h überschritten zu haben und wird deswegen zu einer Geldbuße von 320 EUR verurteilt. 2. Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Rechtsmittelverfahrens zu tragen. Angewandte Vorschriften: §§ 3 Abs. 3, 41 Abs. 2, 49 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 4 StVO, 24, 25 StVG, §§ […]