AG Hamburg, Az.: 238 OWi 2415 Js 257/14 (73/14), Urteil vom 15.07.2014 Ordnungswidriger Gegen den Betroffenen N. V. wird wegen Verstoßes gegen die Personenbeförderungspflicht eine Geldbuße in Höhe von € 150,00 festgesetzt. Dem Betroffenen wird gestattet, die Geldbuße in monatlichen Raten von € 75,00, beginnend am 1. des auf die Rechtskraft folgenden Monats, zu zahlen. Diese Vergünstigung entfällt, wenn der Betroffene mit einer Rate mehr als 4 Wochen in Rückstand kommt. Die Kosten des Verfahrens […]