AG Zeitz, Az.: 13 OWi 724 Js 204212/17 Urteil vom 24.08.2017 Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von € 70,- verurteilt. Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen zu tragen. Angewandte Vorschriften: §§ 24 StVG, 41 Abs.1 i.Vm. Anlage 2, 49 StVO, 46 OWiG, 465 StPO, BKat Nr.11.3.4. Wurden Sie von einem ESO ES 3.0 Messgerät geblitzt? Gründe I. Ausweislich der Auskunft aus dem Fahreignungsregister […]