AG Rostock, Az.: 35 OWi 1/12, Beschluss vom 27.09.2013 Der Betroffene wird auf Kosten der Staatskasse, die auch seine notwendigen Auslagen trägt, freigesprochen Gründe I. Dem Betroffenen ist durch Bußgeldbescheid des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock – Stadtamt – vom 30.01.2012, Az. 2/5022684/11 vorgeworfen worden, am 09.11.2011 um 22:27 Uhr als Fahrer des PKW … in Rostock, Hamburgerstr. stadteinwärts, die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h überschritten zu haben, indem sie statt der zulässigen […]