VG München, Az.: M 6b S 09.5812, Beschluss vom 14.01.2010 I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf € 3.750,00 festgesetzt. Gründe I. Der 1966 geborene Antragsteller erhielt 2003 die Fahrerlaubnis der Klassen B, BE, C1, C1E, L und M neu erteilt. Am … Mai 2009 wurde der Antragsteller gegen 13.10 Uhr als Führer eines Kraftfahrzeugs einer Verkehrskontrolle unterzogen. Da der Antragsteller drogentypische […]