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Untersagung Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge nach Alkoholfahrt und MPU-Weigerung

Wer betrunken Auto fährt, verliert den Führerschein. Doch was, wenn die Konsequenzen weit darüber hinausgehen? Ein Mann, dem wiederholt der Alkohol im Straßenverkehr zum Verhängnis wurde, sah sich plötzlich einem kompletten Fahrrad-Fahrverbot gegenüber. Dieses Urteil wirft die Frage auf, wie weit die Handlungsfreiheit eines Einzelnen eingeschränkt werden darf, um die Sicherheit aller zu gewährleisten.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 A 176/23 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberverwaltungsgericht Saarland
  • Datum: 23.05.2025
  • Aktenzeichen: 1 A 176/23
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Fahrerlaubnisrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Eine Person, der aufgrund wiederholter Trunkenheitsfahrten und der Nichtbeibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge untersagt wurde. Der Kläger legte Widerspruch und Klage ein und führte an, die Untersagung sei unverhältnismäßig und die rechtliche Grundlage unzureichend.
  • Beklagte: Die Fahrerlaubnisbehörde, die dem Kläger das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge untersagt hatte und die Maßnahme als rechtmäßig und verhältnismäßig verteidigte.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Dem Kläger, der bereits mehrfach wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt worden war, wurde von der Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) zur Klärung seiner Fahreignung für Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge auferlegt. Da er das Gutachten nicht vorlegte, untersagte die Behörde ihm das Führen solcher Fahrzeuge, insbesondere Fahrräder.
  • Kern des Rechtsstreits: Zentral war die Frage, ob die Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge (wie Fahrräder) rechtmäßig ist, insbesondere ob die zugrundeliegende gesetzliche Ermächtigung ausreichend bestimmt ist und die Maßnahme verhältnismäßig ist, auch wenn der Betroffene kein Gutachten vorlegt.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht wies die Berufung des Klägers ab. Damit bestätigte es die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, welches die Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge für rechtmäßig befunden hatte.
  • Begründung: Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Untersagung rechtmäßig sei. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (§ 3 FeV) beruhe auf einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage. Da der Kläger das rechtmäßig angeordnete medizinisch-psychologische Gutachten nicht vorgelegt hatte, durfte die Behörde auf seine fehlende Eignung zum Führen von Fahrzeugen schließen.
  • Folgen: Der Kläger muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen.

Der Fall vor Gericht


Darf die Behörde nach Alkoholfahrten auch das Fahrradfahren verbieten?

Viele Menschen wissen: Wer betrunken Auto fährt und erwischt wird, muss seinen Führerschein abgeben. Doch was passiert danach? Darf man dann wenigstens noch mit dem Fahrrad zur Arbeit oder zum Einkaufen fahren? Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Saarland hat sich genau mit dieser Frage beschäftigt und eine Entscheidung getroffen, die für viele überraschend sein dürfte. Es ging um einen Mann, dem nach mehreren Alkoholfahrten nicht nur das Führen von Autos, sondern auch von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen – also auch Fahrrädern – verboten wurde.

Wiederholte Trunkenheitsfahrten und der Verlust des Führerscheins

Demoliertes Mofa mit verletzten Fahrern bei Nacht auf nassem Asphalt nach Unfall
Alkoholisiert nach Mofa-Unfall: Fahrer regungslos, Sozius blutend. Trümmerfeld auf nassem Asphalt. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Wie konnte es zu einer so weitreichenden Maßnahme kommen? Um das zu verstehen, müssen wir uns die Vorgeschichte des Mannes ansehen. Es handelte sich nicht um einen einmaligen Ausrutscher. Bereits im Jahr 2014 wurde der Mann verurteilt, weil er mit 1,75 Promille Alkohol im Blut Auto gefahren war. Das Gericht entzog ihm daraufhin die Fahrerlaubnis. Ein ärztliches Gutachten stellte zwar keine grundsätzlichen psychischen Probleme fest, wies aber auf einen Alkoholmissbrauch hin und forderte eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Eine MPU, umgangssprachlich auch „Idiotentest“ genannt, ist eine Prüfung, die feststellen soll, ob eine Person charakterlich, körperlich und geistig wieder in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen. Der Mann legte dieses Gutachten jedoch nie vor.

Trotz des fehlenden Führerscheins wurde er in den folgenden Jahren immer wieder auffällig. 2017 erwischte man ihn erneut betrunken auf einem Kleinkraftrad. Diesmal hatte er 1,71 Promille. 2019 verursachte er mit einem Mofa und 1,83 Promille sogar einen Unfall, bei dem auch eine weitere Person auf dem Sozius saß. Die Gerichte verurteilten ihn jedes Mal und verhängten sogenannte Sperrfristen, in denen er keinen neuen Führerschein beantragen durfte.

Die Anordnung einer MPU – auch für das Fahrrad?

Nach dem Unfall im Jahr 2019 wurde die zuständige Fahrerlaubnisbehörde – das ist die staatliche Stelle, die für Führerscheine zuständig ist – hellhörig. Sie hatte nun erhebliche Zweifel, ob der Mann überhaupt noch irgendein Fahrzeug sicher führen kann, selbst wenn dafür kein Führerschein nötig ist. Die Behörde argumentierte: Wer wiederholt mit so hohen Alkoholwerten fährt, hat offenbar ein grundlegendes Problem, Alkoholkonsum und Verkehrsteilnahme zu trennen. Diese Gefahr bestehe nicht nur im Auto, sondern auch auf dem Fahrrad oder Mofa.

Daher forderte die Behörde den Mann auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) vorzulegen. Dieses Gutachten sollte aber nicht klären, ob er wieder Auto fahren darf. Stattdessen lautete die Frage: Ist zu erwarten, dass der Mann auch in Zukunft ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird? Die Behörde machte unmissverständlich klar: Wenn er das Gutachten nicht fristgerecht einreicht, wird sie davon ausgehen, dass er ungeeignet ist, und ihm das Führen jeglicher fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge verbieten. Der Mann weigerte sich, das Gutachten erstellen zu lassen. Folgerichtig erließ die Behörde ein Verbot, das ihm das Fahren von Fahrrädern und ähnlichen Fahrzeugen untersagte.

Der Streit vor Gericht: Die zentralen Fragen

Der Mann wollte dieses weitreichende Verbot nicht akzeptieren und zog vor Gericht. Was war sein Hauptargument? Er war der Meinung, dass das Gesetz eine solch drastische Maßnahme gar nicht erlaube. Konkret ging es um die sogenannte Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Das ist ein Regelwerk, das wie eine detaillierte Gebrauchsanweisung zum Straßenverkehrsgesetz die Einzelheiten für Führerscheine und Verkehrsteilnahme festlegt. Darin steht in Paragraf 3, dass die Behörde das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge untersagen kann, wenn jemand ungeeignet ist.

Der Mann argumentierte jedoch, dass diese Regelung auf einer wackeligen gesetzlichen Grundlage stehe. Nach dem deutschen Grundgesetz darf eine Behörde nur dann so stark in die Freiheiten der Bürger eingreifen, wenn das Parlament ihr dies in einem Gesetz klar und deutlich erlaubt hat. Man nennt dies das Bestimmtheitsgebot. Stellen Sie sich vor, das Parlament ist ein Chef, der seiner Abteilung (dem Ministerium, das die Verordnung schreibt) eine Aufgabe gibt. Der Chef muss diese Aufgabe so präzise formulieren, dass die Abteilung genau weiß, was sie tun soll und wo ihre Grenzen sind. Sie darf nicht einfach „irgendetwas zur Sicherheit“ anordnen. Der Kläger meinte, das Parlament habe hier keine ausreichend klare Anweisung für ein Fahrrad-Fahrverbot gegeben. Außerdem sei es unverhältnismäßig, die strengen Regeln für Autofahrer einfach auf Radfahrer zu übertragen, da ein Fahrrad viel weniger gefährlich sei.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts

Das Oberverwaltungsgericht Saarland sah die Sache anders und wies die Klage des Mannes ab. Das Gericht entschied: Das Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen, war rechtmäßig. Der Mann darf also weiterhin kein Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr benutzen.

Warum entschied das Gericht so? Die gesetzliche Grundlage

Zuerst prüfte das Gericht, ob die gesetzliche Grundlage für das Verbot, also die Anweisung des Parlaments an die Behörde, ausreichend bestimmt ist. Es kam zu dem Schluss: Ja, das ist sie. Zwar sind die Regeln für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge im Gesetz nicht so detailliert wie für Autos, aber das hat einen guten Grund. Das Führen eines Autos ist eine Ausnahme, für die man eine Erlaubnis (den Führerschein) braucht. Das Fahrradfahren hingegen ist Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit, die jedem Bürger zusteht.

Deshalb muss das Gesetz nicht detailliert regeln, wer Fahrrad fahren darf. Es muss nur klarstellen, wann die Behörde zum Schutz anderer eingreifen und diese Freiheit einschränken darf – nämlich dann, wenn eine Person eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt. Und genau das, so das Gericht, hat das Parlament im Straßenverkehrsgesetz getan. Es hat der Behörde die Befugnis gegeben, zur Gefahrenabwehr einzugreifen. Eine Person, die wiederholt stark alkoholisiert am Verkehr teilnimmt, stellt mit jedem Fahrzeug eine solche Gefahr dar.

Die Logik hinter dem MPU-Schluss

Aber durfte die Behörde allein aus der Weigerung, eine MPU vorzulegen, schließen, dass der Mann ungeeignet ist? Auch hier sagte das Gericht klar: Ja. Dies folgt einer wichtigen Regel in der Fahrerlaubnis-Verordnung (§ 11 Absatz 8 FeV). Diese Regel besagt, dass die Behörde auf die Nichteignung schließen darf, wenn jemand die angeordnete Untersuchung ohne ausreichenden Grund verweigert.

Man kann sich das mit einem Alltagsbeispiel vorstellen: Wenn ein Ladendetektiv Sie höflich bittet, nach einem Verdacht Ihre Tasche zu öffnen, und Sie sich ohne triftigen Grund weigern, darf er daraus schließen, dass Sie wahrscheinlich etwas gestohlen haben. Ähnlich ist es hier: Die Behörde hatte berechtigte Zweifel an der Fahreignung des Mannes. Um diese Zweifel auszuräumen, ordnete sie eine MPU an. Indem der Mann diese Untersuchung verweigerte, verhinderte er die Klärung. Das Gesetz erlaubt der Behörde dann, den für den Betroffenen ungünstigsten Schluss zu ziehen – nämlich, dass er tatsächlich ungeeignet ist. Voraussetzung ist natürlich, dass die Anordnung der MPU selbst rechtmäßig und fair war, was das Gericht hier bejahte.

Ist ein komplettes Verbot wirklich verhältnismäßig?

Zuletzt musste das Gericht die Frage der Verhältnismäßigkeit klären. Ist ein komplettes Fahrrad-Fahrverbot nicht eine zu harte Strafe? Auch hier folgte das Gericht der Behörde. Die Richter betonten, dass der Mann nicht nur einmal, sondern mehrfach mit extrem hohen Alkoholwerten im Verkehr aufgefallen war. Dies zeige ein tiefgreifendes Problem und eine fehlende Fähigkeit, zwischen Alkoholkonsum und der Teilnahme am Straßenverkehr zu unterscheiden.

Selbst auf einem Fahrrad kann eine stark alkoholisierte Person schwere Unfälle verursachen – für sich und für andere. Die wiederholten Verstöße, selbst nachdem ihm bereits der Führerschein entzogen worden war, bewiesen nach Ansicht des Gerichts, dass der Mann uneinsichtig ist und eine erhebliche Gefahr darstellt. Angesichts dieser hartnäckigen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit war das Verbot, jegliche fahrerlaubnisfreien Fahrzeuge zu führen, die einzige wirksame Maßnahme, um andere Verkehrsteilnehmer zu schützen. Es war somit nicht unverhältnismäßig.



Die Schlüsselerkenntnisse

Das Oberverwaltungsgericht Saarland hat entschieden, dass Behörden nach wiederholten Alkoholfahrten auch das Fahrradfahren komplett verbieten dürfen. Ein Mann, der mehrfach mit über 1,7 Promille erwischt wurde und eine angeordnete MPU verweigerte, darf nun keine fahrerlaubnisfreien Fahrzeuge mehr im Straßenverkehr führen. Das Gericht begründete dies damit, dass wer wiederholt stark betrunken fährt, eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer darstellt – unabhängig vom Fahrzeugtyp. Die Entscheidung zeigt, dass Alkohol am Steuer weitreichendere Konsequenzen haben kann als nur den Verlust des Führerscheins und dass auch die Verweigerung einer MPU schwerwiegende Folgen nach sich zieht.

Befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation? Fragen Sie unsere Ersteinschätzung an.

Nächtliche Stadtstraße mit Autos und roter Ampel als Illustration zu FAQs im Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann das Fahren von Fahrrädern oder anderen fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen wegen Alkoholverstößen untersagt werden?

Ja, das Fahren von Fahrrädern und anderen fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen kann wegen Alkoholverstößen untersagt werden. Der Grund dafür liegt in der allgemeinen Eignung zum Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr, die über den Besitz einer Fahrerlaubnis (Führerschein) hinausgeht.

Fahreignung: Mehr als nur der Führerschein

Wenn Sie am Straßenverkehr teilnehmen, müssen Sie dazu grundsätzlich geeignet sein. Das bedeutet, Sie müssen körperlich und geistig in der Lage sein, ein Fahrzeug sicher zu steuern, ohne sich selbst oder andere zu gefährden. Dies gilt nicht nur für Autofahrer, sondern für jeden Verkehrsteilnehmer, der ein Fahrzeug führt – sei es ein Fahrrad, ein E-Scooter oder ein Mofa. Bei Alkoholverstößen geht es also nicht primär darum, ob Sie einen Führerschein haben, sondern ob Sie wegen Ihres Alkoholproblems überhaupt nicht mehr als zuverlässiger Verkehrsteilnehmer gelten.

Stellen Sie sich vor, jemand fährt wiederholt betrunken Fahrrad und gefährdet dabei andere. Obwohl kein Führerschein für ein Fahrrad nötig ist, zeigt dieses Verhalten eine generelle Unfähigkeit, sich verantwortungsvoll im Straßenverkehr zu bewegen.

Mögliche Folgen bei Alkoholverstößen mit fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen

Auch beim Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge unter Alkoholeinfluss können Sie sich strafbar machen, zum Beispiel wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Strafgesetzbuch, StGB) oder Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), wenn Sie ab einer bestimmten Blutalkoholkonzentration (BAC) auffällig werden oder Unfälle verursachen. Für Radfahrer gilt beispielsweise eine absolute Fahruntüchtigkeit bereits ab 1,6 Promille.

Wenn ein solcher Verstoß vorliegt, können die Behörden – insbesondere die Führerscheinbehörde – zu dem Schluss kommen, dass Sie generell ungeeignet sind, überhaupt irgendein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Dies kann folgende Konsequenzen haben:

  • Anordnung eines Fahrverbots oder der Entziehung der Fahrerlaubnis: Auch wenn Sie nur Fahrrad gefahren sind, kann Ihnen die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen werden, sofern Sie eine besitzen. Das ist eine der häufigsten und oft überraschendsten Folgen.
  • Anordnung, keine fahrerlaubnisfreien Fahrzeuge mehr zu führen: Unabhängig von einer Fahrerlaubnis kann Ihnen gerichtlich oder behördlich untersagt werden, bestimmte oder alle fahrerlaubnisfreien Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Dieses Verbot bleibt so lange bestehen, bis Sie Ihre Fahreignung wieder nachgewiesen haben.
  • Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU): Oft wird von Ihnen verlangt, eine MPU zu absolvieren, um zu beweisen, dass Sie trotz des Alkoholverstoßes wieder in der Lage sind, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Ein positives Ergebnis ist dann Voraussetzung dafür, dass Sie wieder Fahrzeuge – auch fahrerlaubnisfreie – im Straßenverkehr führen dürfen.

Für Sie bedeutet das: Auch ohne Führerschein kann ein Alkoholverstoß schwerwiegende Konsequenzen haben, die Ihre gesamte Mobilität im Straßenverkehr betreffen. Es geht stets um die Bewertung Ihrer grundsätzlichen Eignung und Verantwortung gegenüber sich selbst und anderen Verkehrsteilnehmern.


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Unter welchen Voraussetzungen kann die Behörde ein Fahrverbot für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge anordnen?

Eine Behörde kann ein Fahrverbot auch für Fahrzeuge anordnen, für die man keinen Führerschein benötigt – wie etwa Fahrräder, E-Scooter oder Mofas (bis 25 km/h). Dies geschieht nicht leichtfertig, sondern immer dann, wenn eine Person als ungeeignet angesehen wird, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Es geht also um eine generelle Gefahr für die Verkehrssicherheit, die von der Person ausgeht.

Wann kann ein solches Verbot angeordnet werden?

Die Anordnung eines solchen Fahrverbots hängt von schwerwiegenden Gründen ab, die auf eine grundlegende mangelnde Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr hindeuten. Die wichtigsten Auslöser sind:

  • Wiederholte oder schwere Alkohol- oder Drogenfahrten: Auch wenn Sie keinen Führerschein für ein Auto besitzen, können wiederholte oder besonders schwere Verstöße unter Alkohol- oder Drogeneinfluss mit einem fahrerlaubnisfreien Fahrzeug dazu führen, dass die Behörde Ihre grundsätzliche Eignung anzweifelt.
  • Besonders hohe Promillewerte: Auch auf einem Fahrrad oder E-Scooter können extrem hohe Promillewerte, die eine erhebliche Gefahr für sich selbst und andere darstellen, ein solches Verbot nach sich ziehen. Wenn beispielsweise eine Person mit deutlich über 1,6 Promille auf dem Fahrrad erwischt wird, deutet dies auf eine gravierende Unfähigkeit hin, Alkohol und Verkehr zu trennen.
  • Gefährliche oder rücksichtslose Fahrweise: Zeigen Sie wiederholt ein Verhalten im Straßenverkehr, das andere massiv gefährdet – etwa durch Missachtung von Verkehrsregeln oder aggressives Fahren – kann dies ebenfalls ein Indiz für eine solche Ungeeignetheit sein.

Es ist entscheidend, dass die Behörde zu dem Schluss kommt, dass die betreffende Person aufgrund ihres Verhaltens generell ungeeignet ist, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen, unabhängig davon, ob dieses eine Fahrerlaubnis erfordert oder nicht.

Was bedeutet „Ungeeignetheit“?

„Ungeeignetheit“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Behörde davon ausgeht, dass eine Person aufgrund ihrer persönlichen Eigenschaften, ihrer Verhaltensweisen oder ihres körperlichen oder geistigen Zustands eine erhebliche Gefahr für den Straßenverkehr darstellt. Es ist also keine Bestrafung für eine einzelne Tat, sondern eine präventive Maßnahme zum Schutz der Allgemeinheit. Die Behörde, meist die Fahrerlaubnisbehörde, prüft in einem Verwaltungsverfahren, ob diese Ungeeignetheit vorliegt.

Zweck und Dauer des Verbots

Das Fahrverbot für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge wird angeordnet, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Es soll verhindern, dass eine Person, die sich als unzuverlässig oder gefährlich erwiesen hat, weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen und andere gefährden kann. Das Verbot kann zeitlich befristet sein, bis die Behörde davon ausgeht, dass die Person ihre Eignung wiedererlangt hat (was unter Umständen den Nachweis einer Verhaltensänderung oder die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen erfordern kann), oder in schweren Fällen auch unbefristet ausgesprochen werden. Für die Betroffenen bedeutet dies, dass sie über den Zeitraum des Verbots keine fahrerlaubnisfreien Fahrzeuge wie Fahrräder oder E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr führen dürfen.


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Welche Rolle spielt eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bei einem Verbot für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge?

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ist vielen Menschen hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Entzug des Führerscheins bekannt. Doch sie spielt auch eine wichtige Rolle, wenn es um die allgemeine Fahreignung geht – also die Fähigkeit, überhaupt sicher am Straßenverkehr teilzunehmen, unabhängig davon, ob man ein Fahrzeug mit oder ohne Führerschein fährt.

Wenn die Behörde Zweifel an Ihrer allgemeinen Fahreignung hat, kann eine MPU angeordnet werden, selbst wenn es um fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge wie Fahrräder oder E-Scooter geht. Solche Zweifel können beispielsweise entstehen, wenn Sie unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr auffällig geworden sind, auch wenn Sie dabei „nur“ Fahrrad gefahren sind. Für die Behörde ist hierbei entscheidend, ob eine Person die notwendige körperliche und geistige Eignung besitzt, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Es geht also um die Verkehrssicherheit insgesamt.

Die Verweigerung einer angeordneten MPU hat gravierende Folgen: Wenn Sie einer solchen Aufforderung zur MPU nicht nachkommen, zieht die Behörde daraus den Schluss, dass Sie ungeeignet sind, am Straßenverkehr teilzunehmen. Dies ist keine Strafe, sondern eine logische Konsequenz: Kann die Behörde Ihre Eignung nicht prüfen, muss sie davon ausgehen, dass diese nicht gegeben ist, um die allgemeine Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Dies kann dann zu einem Verbot führen, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen, oder zu anderen Maßnahmen, die Ihre Teilnahme am Straßenverkehr betreffen. Die MPU ist in solchen Fällen das zentrale Mittel, um Ihre Eignung wissenschaftlich fundiert zu beurteilen und somit Klarheit über Ihre Verkehrstauglichkeit zu schaffen.


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Welche Fahrzeuge fallen unter den fahrerlaubnisfreien Bereich und könnten von einem solchen Verbot betroffen sein?

Der Begriff „fahrerlaubnisfrei“ bedeutet, dass Sie für das Führen eines bestimmten Fahrzeugs keine amtliche Fahrerlaubnis (umgangssprachlich: Führerschein der Klassen A, B, C usw.) benötigen. Trotzdem kann die Nutzung solcher Fahrzeuge durch ein gerichtliches Verbot, wie es im Zusammenhang mit bestimmten Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen werden kann, untersagt werden. Ein solches Verbot kann sich also auf alle Fahrzeuge erstrecken, egal ob dafür ein Führerschein erforderlich ist oder nicht.

Klassische fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge

Hierunter fallen Fahrzeuge, für die keinerlei amtliche Genehmigung oder Prüfbescheinigung zum Führen erforderlich ist.

  • Fahrräder: Das sind die bekanntesten fahrerlaubnisfreien Fahrzeuge. Sie benötigen für das Führen eines Fahrrads im Straßenverkehr grundsätzlich keine Fahrerlaubnis.
  • Pedelecs (E-Bikes bis 25 km/h): Diese Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h sind rechtlich Fahrrädern gleichgestellt. Auch für sie ist keine Fahrerlaubnis notwendig. Wenn Sie also ein solches Pedelec nutzen, können Sie dennoch von einem Fahrverbot betroffen sein.
  • Bestimmte Krankenfahrstühle: Leichte, einsitzige Krankenfahrstühle, die entweder keine Motorisierung haben oder mit Motor nicht schneller als 15 km/h fahren können, sind ebenfalls fahrerlaubnisfrei.

Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter)

Seit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) im Jahr 2019 fallen auch E-Scooter und ähnliche kleine Elektrofahrzeuge in einen gesonderten Bereich.

  • E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge): Für diese Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h ist ebenfalls keine Fahrerlaubnis erforderlich. Sie benötigen lediglich eine gültige Versicherungsplakette. Dennoch können auch diese Fahrzeuge von einem gerichtlichen Fahrverbot erfasst werden, da es um das generelle Recht geht, am Straßenverkehr teilzunehmen.

Fahrzeuge, die eine Prüfbescheinigung erfordern (Mofa)

Das Mofa nimmt eine Sonderstellung ein. Es ist nicht „fahrerlaubnisfrei“ im Sinne der oben genannten Fahrzeuge, aber es erfordert auch keinen „Führerschein“ einer Klasse wie A oder B.

  • Mofa: Ein Mofa (Motorfahrrad) ist ein einspuriges, zweirädriges Kraftfahrzeug mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Für das Führen eines Mofas ist zwar keine Fahrerlaubnis (im Sinne der FeV-Klassen) erforderlich, aber eine Mofa-Prüfbescheinigung muss vorhanden sein. Dies ist eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Ausbildung. Auch die Nutzung eines Mofas kann von einem Fahrverbot betroffen sein, da auch hier die Bewegung im öffentlichen Straßenverkehr untersagt werden kann.

Für Sie bedeutet das: Ein gerichtliches Fahrverbot kann sich auf alle Arten von Fahrzeugen beziehen, die im Straßenverkehr bewegt werden können, unabhängig davon, ob Sie dafür einen Führerschein im klassischen Sinne besitzen müssen oder nicht. Das Verbot zielt auf die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ab.


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Was kann man tun, wenn man von einem Fahrverbot für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge betroffen ist oder eine entsprechende Anordnung erhält?

Wenn Sie von einem Fahrverbot für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge betroffen sind, bedeutet das, dass Ihnen gerichtlich oder behördlich untersagt wird, bestimmte Fahrzeuge zu führen, für die man eigentlich keine Fahrerlaubnis (Führerschein) benötigt. Dazu gehören beispielsweise Fahrräder, E-Scooter oder Mofas, die bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren. Eine solche Anordnung wird in der Regel dann erlassen, wenn erhebliche Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen, oft aufgrund wiederholter oder schwerwiegender Verkehrsverstöße, insbesondere unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Es geht hierbei nicht um den Entzug eines Führerscheins, sondern um die grundsätzliche Fähigkeit, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.

Prüfung und Anfechtung der Anordnung

Eine Anordnung, die Ihnen das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge untersagt, ist ein Verwaltungsakt. Das bedeutet, es ist eine offizielle Entscheidung einer Behörde. Gegen solche Verwaltungsakte können unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsbehelfe eingelegt werden. Dies dient dazu, die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der Anordnung überprüfen zu lassen.

Wenn Sie eine solche Anordnung erhalten, ist es wichtig, die Begründung der Behörde genau zu prüfen. Es wird dargelegt, warum die Behörde Zweifel an Ihrer Fahreignung hat und weshalb das Fahrverbot angeordnet wird. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen, wie zum Beispiel einem Widerspruch, gelten Fristen, die unbedingt beachtet werden müssen. Ein Widerspruch muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Zustellung der Anordnung bei der erlassenden Behörde eingelegt werden.

Wiederherstellung der Fahreignung und die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Der Hauptweg, um ein Fahrverbot für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge aufzuheben oder einer solchen Anordnung entgegenzuwirken, ist die Wiederherstellung Ihrer Fahreignung. Die Behörde geht davon aus, dass Sie aufgrund Ihres Verhaltens oder anderer Umstände nicht mehr geeignet sind, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Um dies zu widerlegen, ist oft eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich.

Die MPU ist eine umfassende Untersuchung, die klären soll, ob Sie zukünftig wieder sicher am Straßenverkehr teilnehmen können. Sie besteht in der Regel aus mehreren Teilen:

  • Einem medizinischen Teil, bei dem Ihr körperlicher Zustand und gegebenenfalls der Konsum von Alkohol oder Drogen überprüft werden.
  • Einem psychologischen Gespräch, in dem Sie über Ihr früheres Verhalten und Ihre jetzigen Einstellungen sprechen. Hier geht es darum zu zeigen, dass Sie die Ursachen für Ihr Fehlverhalten erkannt haben und entsprechende Änderungen vorgenommen wurden.
  • Gegebenenfalls Leistungstests, die Ihre Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit überprüfen.

Wichtige Schritte zur positiven MPU

Um bei einer MPU ein positives Ergebnis zu erzielen, ist es entscheidend, die Gründe für die ursprüngliche Anordnung zu erkennen und dauerhaft zu beheben. Wenn beispielsweise Alkohol- oder Drogenmissbrauch der Grund für die Zweifel an der Fahreignung war, ist eine nachweisliche Abstinenz oft eine wesentliche Voraussetzung. Dies bedeutet, dass Sie über einen bestimmten Zeitraum (oft 6 bis 12 Monate, manchmal auch länger) nachweisen müssen, dass Sie keinen Alkohol oder keine Drogen konsumiert haben. Dies geschieht durch regelmäßige Urin- oder Haarproben.

Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den Anforderungen einer MPU auseinanderzusetzen und gegebenenfalls professionelle Unterstützung (wie verkehrspsychologische Beratungsstellen) in Anspruch zu nehmen, um sich auf die Untersuchung vorzubereiten. Hier können Sie allgemeine Informationen zur MPU und den erwarteten Nachweisen erhalten. Ziel ist es, der Behörde und dem Gutachter zu zeigen, dass Sie eine stabile Verhaltensänderung vollzogen haben und somit Ihre Fahreignung wiederhergestellt ist.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar Rubrik: Bewegte Stadtstraße als Illustration zur Erklärung von Fachbegriffen zu Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge

Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge sind Fahrzeuge, die im Straßenverkehr geführt werden dürfen, ohne dass dafür eine amtliche Fahrerlaubnis (Führerschein) erforderlich ist. Typische Beispiele sind Fahrräder, Pedelecs bis 25 km/h, E-Scooter und Krankenfahrstühle. Für diese Fahrzeuge gibt es keine Führerscheinprüfung, trotzdem kann die Teilnahme am Straßenverkehr an die Voraussetzung gebunden sein, dass der Fahrer grundsätzlich geeignet ist, ein Fahrzeug sicher zu führen. Wird die Eignung wegen gefährlichen Verhaltens, etwa wiederholtem Fahren unter Alkoholeinfluss, angezweifelt, kann die Behörde auch für solche Fahrzeuge ein Fahrverbot anordnen.

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Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ist ein Gutachtenverfahren, mit dem geprüft wird, ob eine Person trotz früherer Verkehrsverstöße, etwa unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, wieder geeignet ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Sie umfasst medizinische Tests, medizinische Beratung und psychologische Gespräche. Das Ziel der MPU ist zu klären, ob der Betroffene charakterlich und gesundheitlich in der Lage ist, verantwortungsvoll ein Fahrzeug zu führen – egal ob mit oder ohne Führerschein. Die MPU kann von der Behörde angeordnet werden, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen, und die Verweigerung kann als Beweis für Ungeeignetheit gewertet werden (§ 11 Abs. 8 Fahrerlaubnis-Verordnung).

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Ungeeignetheit im Straßenverkehr

Ungeeignetheit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass eine Person aufgrund ihres Gesundheitszustands, Verhaltens oder persönlicher Eigenschaften nicht mehr ausreichend zuverlässig oder sicher ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen kann. Diese Feststellung geht über die bloße Frage eines gültigen Führerscheins hinaus und betrifft die grundsätzliche Fähigkeit zur Teilnahme am Verkehr. Bei wiederholten Alkoholdelikten kann die Behörde davon ausgehen, dass eine weitere Teilnahme am Verkehr eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt und deshalb auch fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge verboten werden können.

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Bestimmtheitsgebot

Das Bestimmtheitsgebot ist ein Grundsatz aus dem deutschen Recht, wonach Gesetze und Verordnungen so klar und eindeutig formuliert sein müssen, dass Bürger und Behörden verstehen, was erlaubt oder verboten ist und welche Befugnisse die Verwaltung hat. Eingriffe in Grundrechte, wie die Fahrfreiheit, müssen auf einer klaren gesetzlichen Grundlage beruhen. Im vorliegenden Fall wurde geprüft, ob die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) der Behörde die rechtliche Befugnis gibt, einem alkoholauffälligen Verkehrsteilnehmer auch das Fahren von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen zu verbieten. Das Gericht bejahte dies unter der Voraussetzung, dass die Maßnahme verhältnismäßig und begründet ist.

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Verhältnismäßigkeitsprinzip

Das Verhältnismäßigkeitsprinzip verlangt, dass staatliche Eingriffe in Rechte und Freiheiten angemessen, erforderlich und zumutbar sein müssen, um ein legitimes Ziel zu erreichen. Im Straßenverkehr bedeutet das, eine Maßnahme wie ein Fahrverbot muss geeignet sein, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, darf aber nicht stärker belastend sein als nötig. Im Fall eines Fahrverbots für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge prüft das Gericht, ob ein milderes Mittel denkbar ist, das das Ziel (Schutz der Allgemeinheit) ebenso erreicht wie ein umfassendes Verbot. Wegen der wiederholten schweren Alkoholverstöße bestätigte das Gericht die Verhältnismäßigkeit eines generellen Fahrverbots.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), insbesondere § 3 FeV: Die Fahrerlaubnis-Verordnung ist eine wichtige Rechtsvorschrift, die die Details zu Führerscheinen und der Teilnahme am Straßenverkehr regelt. § 3 FeV ermächtigt die zuständige Behörde dazu, Personen, die sich als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen erweisen, das Fahren von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen zu untersagen. Dies dient dem Schutz der allgemeinen Verkehrssicherheit, da auch ohne Führerschein geführte Fahrzeuge eine Gefahr darstellen können. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Dieser Paragraph ist die direkte Rechtsgrundlage für das von der Behörde erlassene Verbot, dem Mann das Führen von Fahrrädern und ähnlichen Fahrzeugen zu untersagen.
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), insbesondere § 11 Absatz 8 FeV: Dieser Paragraph regelt die Folgen der Weigerung, ein angeordnetes Gutachten, wie eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), beizubringen. Er besagt, dass die Behörde auf die Nichteignung der betroffenen Person schließen darf, wenn diese ein angeordnetes Gutachten ohne ausreichenden Grund nicht fristgerecht vorlegt. Dies ermöglicht der Behörde, auch ohne direktes Untersuchungsergebnis die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Verkehrssicherheit zu ergreifen. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Aufgrund dieser Vorschrift durfte die Behörde die Nichteignung des Mannes annehmen und das Fahrverbot erlassen, nachdem er die angeordnete MPU für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge verweigert hatte.
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG): Das Straßenverkehrsgesetz bildet die grundlegende gesetzliche Basis für alle Regelungen des Straßenverkehrs in Deutschland. Es enthält allgemeine Ermächtigungen für die zuständigen Behörden, Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zu ergreifen. Es ist die legislative „Mutter“ der Fahrerlaubnis-Verordnung und schafft den Rahmen für detailliertere Vorschriften. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Das StVG ist die Ermächtigungsgrundlage für die FeV und war im Fokus der gerichtlichen Prüfung, ob das Parlament die Behörde ausreichend klar zum Erlass eines Fahrrad-Fahrverbots befugt hatte.
  • Grundgesetz (GG), insbesondere Artikel 2 Absatz 1 GG und Artikel 20 Absatz 3 GG: Artikel 2 Absatz 1 GG schützt die allgemeine Handlungsfreiheit, zu der auch das Führen eines Fahrrades gehört. Artikel 20 Absatz 3 GG verankert das Rechtsstaatsprinzip, welches das Legalitätsprinzip und das Bestimmtheitsgebot umfasst: Staatliches Handeln muss auf einem Gesetz beruhen und dieses Gesetz muss hinreichend bestimmt sein, um Eingriffe in Grundrechte zu rechtfertigen. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger berief sich auf diese Grundrechte, um die Rechtmäßigkeit des Verbots anzuzweifeln, da er die gesetzliche Grundlage als nicht ausreichend bestimmt für ein Fahrrad-Fahrverbot ansah.
  • Verhältnismäßigkeitsprinzip: Dieses Prinzip ist ein zentraler Pfeiler des deutschen Rechtsstaates und verlangt, dass jede staatliche Maßnahme, die in die Rechte eines Bürgers eingreift, geeignet, erforderlich und angemessen (verhältnismäßig im engeren Sinne) sein muss. Das bedeutet, das Mittel muss zur Erreichung des Ziels geeignet sein, es darf kein milderes Mittel mit gleichem Erfolg geben, und der Eingriff darf nicht außer Verhältnis zum angestrebten Zweck stehen. → Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht musste prüfen, ob das weitreichende Verbot, auch Fahrräder zu fahren, angesichts der wiederholten und schwerwiegenden Alkoholfahrten des Mannes eine verhältnismäßige Maßnahme zum Schutz der Verkehrssicherheit darstellte.

Das vorliegende Urteil


Oberverwaltungsgericht Saarland – Az.: 1 A 176/23 – Urteil vom 23.05.2025


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