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Untersagung fahrerlaubnisfreier Kraftfahrzeuge: Sofortiges Verbot bei Drogen & Alkohol

Ein Mann, der wiederholt unter Drogen und Alkohol E-Scooter fuhr, erhielt die Untersagung Fahren fahrerlaubnisfreier Kraftfahrzeuge. Dieses weitreichende Verbot galt sofort – und das, ohne dass eine medizinisch-psychologische Untersuchung erfolgte.

Zum vorliegenden Urteil B 1 S 22.1109 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Verwaltungsgericht Bayreuth
  • Datum: 20.12.2022
  • Aktenzeichen: B 1 S 22.1109
  • Verfahren: Beschluss im Eilverfahren
  • Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Verwaltungsrecht, Straßenverkehrsrecht

  • Das Problem: Ein Mann wurde wiederholt beim Fahren von E-Scootern unter Drogen- und Alkoholeinfluss erwischt. Die Stadt untersagte ihm daraufhin das Führen aller fahrerlaubnisfreien Kraftfahrzeuge mit sofortiger Wirkung.
  • Die Rechtsfrage: Darf ein Mann, der wiederholt unter Drogen und Alkohol E-Scooter fuhr, die sofortige Untersagung dieser Fahrten durch die Stadt stoppen?
  • Die Antwort: Nein, der Antrag des Mannes wurde abgelehnt. Das Gericht bestätigte die sofortige Untersagung, weil er mehrfach unter dem Einfluss harter Drogen und Alkohol fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge führte und damit ungeeignet ist.
  • Die Bedeutung: Wer fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge unter dem Einfluss harter Drogen oder einer gefährlichen Mischung mit Alkohol fährt, muss mit einem sofortigen Fahrverbot rechnen. Die Sicherheit im Straßenverkehr hat hier Vorrang.

Der Fall vor Gericht


Wieso wurde einem Mann das Fahren mit dem E-Scooter verboten?

Mai 2022: Ein E-Scooter-Fahrer wird mit 1,92 Promille Alkohol im Blut aus dem Verkehr gezogen. Juni 2022: Derselbe Fahrer, wieder auf dem E-Scooter, diesmal mit 1,32 Promille und Methamphetamin im Blut. Juli 2022: Erneut eine Kontrolle, diesmal mit 2,78 Promille und einer noch höheren Drogenkonzentration.

Ein E-Scooter-Fahrer steht vor dem Führungsverbot. Drogen und Alkohol am Lenker führen zur Untersagung seiner Fahreignung.
Wegen dreifacher Drogen- und Alkoholverstöße wurde dem Mann sofortiges Fahrverbot für alle motorisierten Kleinfahrzeuge verhängt | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Diese drei Vorfälle waren keine unglücklichen Ausrutscher. Sie waren die Akte eines Mannes, der die Grenzen des Erlaubten systematisch pulverisierte. Die Reaktion der Stadt ließ nicht lange auf sich warten – und sie fiel härter aus, als der Mann erwartet hatte. Die Behörde verhängte ein sofortiges und umfassendes Verbot, fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen. Das betraf nicht nur seinen E-Scooter, sondern auch Mofas oder motorisierte Krankenfahrstühle. Der Mann klagte im Eilverfahren gegen diesen Bescheid.

Mit welchen Argumenten wehrte sich der Fahrer gegen das Verbot?

Der Fahrer versuchte, die Behördenentscheidung auf mehreren Ebenen anzugreifen. Sein zentrales Argument war ein Formfehler. Die Stadt hätte, so seine Logik, vor einem so drastischen Verbot erst eine medizinisch-psychologische Untersuchung – die bekannte MPU – anordnen müssen. Nur ein Gutachten könne seine Fahreignung wirklich klären. Pauschal von seiner Ungeeignetheit auszugehen, sei ein Fehler im Ermessen der Behörde.

Er schob sein Verhalten auf eine schwere persönliche Krise. Der Drogen- und Alkoholkonsum sei eine einmalige Phase gewesen, die er inzwischen überwunden habe. Seit der letzten Fahrt habe er keine Rauschmittel mehr angerührt. Ein komplettes Fahrverbot sei zudem unverhältnismäßig. Mildere Mittel wie zeitliche Beschränkungen oder die Auflage, Abstinenznachweise vorzulegen, hätten ausgereicht. Schließlich sei er auf seinen E-Scooter angewiesen, um zur Arbeit zu kommen und Einkäufe zu erledigen.

Warum sah das Gericht keine Notwendigkeit für eine MPU?

Das Gericht zerlegte die Argumentation des Mannes Punkt für Punkt. Die entscheidende Frage war, ob die Behörde tatsächlich eine MPU hätte anordnen müssen. Die Antwort der Richter war ein klares Nein. Sie stützten sich auf einen spezifischen Paragrafen der Fahrerlaubnis-Verordnung (§ 11 Abs. 7 FeV). Im Klartext bedeutet dieser: Steht die Nichteignung eines Fahrers bereits zweifelsfrei fest, ist eine MPU überflüssig. Sie dient dazu, Zweifel an der Eignung zu klären – nicht dazu, eine bereits bewiesene Ungeeignetheit nochmals zu bestätigen.

Und die Ungeeignetheit stand für das Gericht außer Frage. Der wiederholte Konsum harter Drogen wie Methamphetamin ist hier der juristische K.o.-Schlag. Nach den geltenden Vorschriften (Anlage 4 Nr. 9.1 FeV) führt bereits der einmalige Konsum einer harten Droge in der Regel automatisch zum Verlust der Fahreignung. Der Mann war innerhalb von zwei Monaten dreimal unter massivem Drogen- und Alkoholeinfluss erwischt worden. Seine Blutwerte waren extrem hoch. Für das Gericht gab es hier nichts mehr aufzuklären. Die Fakten waren erdrückend. Die bloße Behauptung des Fahrers, er lebe jetzt abstinent, reichte nicht aus, um diese Faktenlage zu erschüttern.

War der Entzug für alle fahrerlaubnisfreien Fahrzeuge verhältnismäßig?

Der Fahrer empfand es als unfair, dass ihm nicht nur das E-Scooter-Fahren, sondern auch das Steuern von Mofas oder motorisierten Krankenfahrstühlen untersagt wurde. Das Gericht sah das anders. Es erklärte, dass bei einer festgestellten Ungeeignetheit das Ermessen der Behörde gegen null tendiert. Der Schutz der Öffentlichkeit hat absoluten Vorrang. Ein ungeeigneter Fahrer stellt hinter jedem motorisierten Lenker eine Gefahr dar.

Die Maßnahme der Stadt war aus Sicht des Gerichts sogar bereits das mildestmögliche Mittel. Sie hatte das Verbot präzise auf Kraftfahrzeuge beschränkt. Dem Mann war es weiterhin erlaubt, mit einem normalen Fahrrad zu fahren. Der entscheidende Unterschied liegt im Motor. Jedes motorisierte Fahrzeug – egal wie klein – erhöht die potenzielle Gefahr im Straßenverkehr im Vergleich zu reiner Muskelkraft. Deshalb war es folgerichtig, alle fahrerlaubnisfreien Kraftfahrzeuge in das Verbot einzubeziehen.

Warum musste das Fahrverbot sofort gelten?

Normalerweise hat eine Klage gegen einen Behördenbescheid eine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, der Bescheid tritt erst in Kraft, wenn das Gericht entschieden hat. Hier ordnete die Stadt aber den „sofortigen Vollzug“ an. Der Mann musste seinen E-Scooter also sofort stehen lassen. Auch diesen Punkt bestätigte das Gericht.

Die Richter argumentierten mit dem überragenden öffentlichen Interesse. Wer nachweislich ungeeignet ist, am Straßenverkehr teilzunehmen, stellt eine akute Gefahr für das Leben und die Gesundheit anderer dar. Die Allgemeinheit muss vor solchen Fahrern unverzüglich geschützt werden. Auf den Abschluss eines langen Gerichtsverfahrens zu warten, wäre unverantwortlich. Das private Interesse des Mannes, mobil zu sein, musste hinter diesem Sicherheitsinteresse zurücktreten. Der Antrag wurde abgelehnt. Das Verbot blieb bestehen.

Die Urteilslogik

Wer die Sicherheit im Straßenverkehr wiederholt gravierend gefährdet, muss mit weitreichenden und sofortigen Konsequenzen rechnen.

  • Verlust der Fahreignung bei Drogenkonsum: Konsumiert jemand harte Drogen, verliert er die Fahreignung in der Regel sofort; wiederholte Verstöße unter Drogen- und Alkoholeinfluss machen eine medizinisch-psychologische Untersuchung zur Klärung der Eignung überflüssig.
  • Umfassendes Fahrverbot: Zeigt jemand eine gravierende und wiederholte Ungeeignetheit zum Führen von Fahrzeugen, untersagt die Behörde das Fahren aller fahrerlaubnisfreien Kraftfahrzeuge, da der Schutz der Allgemeinheit Vorrang vor dem privaten Mobilitätsbedürfnis hat.
  • Sofortiger Schutz: Geht von einem Fahrer eine akute Gefahr für die Sicherheit im Straßenverkehr aus, ordnet die Behörde das Fahrverbot zum unverzüglichen Schutz der Allgemeinheit sofort an.

Die Sicherheit im Straßenverkehr hat absolute Priorität und rechtfertigt entschlossene Maßnahmen gegen wiederholt gefährliche Fahrer.


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Wurde Ihnen das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge ebenfalls untersagt? Kontaktieren Sie uns für eine erste rechtliche Einschätzung Ihrer Situation.


Experten Kommentar

Manche glauben, wer keinen Führerschein hat, ist auch vor den harten Folgen von Drogenfahrten sicherer. Dieses Urteil zeigt eine klare rote Linie: Wer mit harten Drogen auf einem E-Scooter erwischt wird, verliert sofort und umfassend die Erlaubnis, jedes fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeug zu führen. Eine MPU ist dann nicht notwendig, denn die Ungeeignetheit steht felsenfest. Das Gericht schützt hier konsequent die Allgemeinheit und macht deutlich, dass Drogen am Lenker, egal wie klein das Fahrzeug, keine Toleranz finden.


Nächtliche Stadtstraße mit Autos und roter Ampel als Illustration zu FAQs im Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Promillegrenzen gelten genau für E-Scooter und Fahrräder?

Für E-Scooter gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer: Schon ab 0,3 Promille kann bei Ausfallerscheinungen eine Straftat vorliegen, ab 0,5 Promille ist es eine Ordnungswidrigkeit und ab 1,1 Promille eine absolute Fahruntüchtigkeit, die als Straftat gewertet wird. Fahrradfahrer sind etwas großzügiger gestellt. Hier liegt die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille, doch auch für sie kann bereits ab 0,3 Promille eine Strafe drohen, falls sie unsicher fahren.

Juristen nennen das Fahren unter Alkoholeinfluss eine Gefahr für die Verkehrssicherheit. Bei E-Scootern handelt es sich rechtlich um Kraftfahrzeuge. Darum gelten für sie die gleichen strengen Regeln wie für Pkws. Wer mit 0,5 Promille oder mehr erwischt wird, muss mit einem saftigen Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot rechnen. Übersteigt der Wert 1,1 Promille, sprechen wir von einer Straftat, die den Führerschein und die Fahreignung insgesamt kosten kann – auch für Ihr Auto.

Die Situation bei Fahrrädern ist etwas anders gelagert. Fahrräder sind keine Kraftfahrzeuge im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung. Das bedeutet jedoch keinesfalls, dass hier Narrenfreiheit herrscht. Schon wenn Sie mit 0,3 Promille oder mehr in Kombination mit auffälligem Fahrverhalten auffallen, etwa Schlangenlinien fahren oder einen Unfall verursachen, machen Sie sich strafbar. Ab 1,6 Promille gelten Sie als absolut fahruntüchtig; hier drohen neben einer Geldstrafe auch drei Punkte und eine MPU, welche indirekt Ihren Pkw-Führerschein gefährden kann.

Denken Sie an die Situation eines Barkeepers: Ein E-Scooter-Fahrer ist wie ein Autofahrer, der an die Bar kommt – er bekommt keinen Alkohol mehr, wenn er schon getrunken hat. Ein Fahrradfahrer hingegen ist eher wie ein Gast, der noch zu Fuß gehen darf, aber beim ersten Anzeichen von Torkeln sofort gestoppt wird. Die Grenzen sind unterschiedlich, die Konsequenzen aber genauso ernst.

Seien Sie ehrlich zu sich selbst: Fahren Sie niemals, wenn Sie auch nur den geringsten Zweifel haben, ob Sie noch nüchtern genug sind. Die hohen Promillewerte des E-Scooter-Fahrers im Kontext-Artikel zeigen eindringlich, wie fatal die Überschätzung der eigenen Fähigkeiten sein kann. Wenn Unsicherheit besteht, lassen Sie jedes Fahrzeug stehen. Nutzen Sie stattdessen öffentliche Verkehrsmittel, ein Taxi oder gehen Sie zu Fuß – Ihre Sicherheit und Ihr Führerschein sind es wert.


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Wird meine reguläre Autofahrerlaubnis auch bei einem E-Scooter-Vergehen entzogen?

Ja, ein schwerwiegendes E-Scooter-Vergehen, insbesondere in Verbindung mit Drogen oder extrem hohen Promillewerten, kann direkt zum Entzug Ihrer generellen Fahreignung führen. Dies betrifft dann nicht nur das Recht, E-Scooter zu fahren, sondern hat weitreichende Konsequenzen und kann auch Ihre reguläre Autofahrerlaubnis betreffen. Die Behörden prüfen Ihre allgemeine Eignung, nicht nur die Fähigkeit, ein bestimmtes Fahrzeug zu führen.

Entscheidend ist hierbei nicht das konkrete Fahrzeug, sondern die zugrunde liegende Frage Ihrer Fahreignung als Person. Juristen nennen das die „generelle Fahreignung“. Zeigen Sie sich wiederholt oder durch besonders schwere Vergehen als ungeeignet, am Straßenverkehr teilzunehmen – etwa durch exzessiven Drogen- oder Alkoholkonsum –, geht es nicht mehr um einen kleinen Roller. Vielmehr stellen die Behörden Ihre Befähigung, überhaupt ein Kraftfahrzeug sicher zu führen, grundsätzlich infrage. Insbesondere der Konsum harter Drogen, wie Methamphetamin, führt laut Anlage 4 Nr. 9.1 FeV in der Regel bereits beim einmaligen Nachweis automatisch zum Verlust dieser Fahreignung für alle Kraftfahrzeuge.

Denken Sie an die Situation eines Schiffsführers. Wenn er wiederholt unter massivem Alkoholeinfluss erwischt wird, entzieht man ihm nicht nur die Erlaubnis, dieses eine Boot zu steuern, sondern die allgemeine Befähigung, als Kapitän Verantwortung zu übernehmen – egal, ob auf einem kleinen Segelboot oder einem großen Frachter.

Überprüfen Sie bei Verdacht auf Drogenkonsum oder problematischem Alkoholkonsum umgehend Ihren Status bezüglich Ihrer Fahreignung. Suchen Sie gegebenenfalls frühzeitig juristischen Rat oder eine Beratungsstelle auf. Handeln Sie, bevor es zu einer Verkehrskontrolle kommt und die Konsequenzen unausweichlich werden.


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Wie lange dauert ein solches Fahrverbot für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge typischerweise?

Ein Fahrverbot aufgrund fehlender Fahreignung, wie im Artikel beschrieben, ist nicht befristet. Es gilt unbefristet, bis Sie Ihre Eignung nachweislich wiederhergestellt haben. Hierfür sind meist langanhaltende, objektive Abstinenznachweise und eine erfolgreiche Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich. Reine Behauptungen genügen nicht; ein langwieriger Prozess ist die Regel.

Die Feststellung der Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, selbst fahrerlaubnisfreier Art, ist keine temporäre Strafe mit einer festen Dauer. Vielmehr geht es um die juristische Einschätzung, dass die betreffende Person aufgrund ihres Verhaltens – beispielsweise wiederholter Drogen- und Alkoholkonsum – nicht mehr in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Diese Ungeeignetheit bleibt so lange bestehen, bis sie durch stichhaltige, objektive Belege widerlegt wird. Das Gericht im zugrunde liegenden Fall hat klargestellt, dass eine MPU nicht nötig ist, um eine zweifelsfrei feststehende Nichteignung zu bestätigen, sie ist jedoch unerlässlich, um diese zu widerlegen.

Ein passender Vergleich ist ein Medizinstudium: Sie erhalten keinen Doktortitel, indem Sie nur behaupten, das nötige Wissen zu besitzen. Sie müssen Prüfungen ablegen, Praktika absolvieren und Ihr Können objektiv beweisen. Ähnlich verhält es sich mit der Wiedererlangung der Fahreignung: Sie müssen aktiv durch anerkannte Schritte zeigen, dass Sie wieder sicher und verantwortungsvoll am Verkehr teilnehmen können.

Um Ihre Fahreignung nach einem solchen Vergehen wiederherzustellen, sollten Sie umgehend eine spezialisierte Rechtsberatung für Verkehrsrecht kontaktieren. Gemeinsam klären Sie die genauen Voraussetzungen und den Fahrplan, der oft Abstinenznachweise über viele Monate und eine MPU-Vorbereitung umfasst. Starten Sie diesen Prozess frühzeitig, um die Weichen für Ihre Mobilität in der Zukunft zu stellen.


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Welche zusätzlichen Strafen drohen mir, wenn ich ein erteiltes E-Scooter-Verbot missachte?

Die Missachtung eines gerichtlichen Fahrverbots oder einer behördlichen Anordnung zur Nichteignung auf einem E-Scooter ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Ihnen drohen nach dem Straßenverkehrsgesetz hohe Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Zudem verzögert sich die Wiedererlangung Ihrer Fahreignung massiv, was langfristige Konsequenzen für Ihre Mobilität bedeutet.

Wer trotz eines rechtskräftigen Verbots, fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge zu führen, erwischt wird, begeht eine klare Straftat. Juristen nennen das „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ oder „Fahren trotz Fahrverbot“ gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Es handelt sich hierbei keineswegs um eine bloße Ordnungswidrigkeit. Die Rechtslage ist eindeutig: Die Konsequenzen gehen weit über ein simples Bußgeld hinaus. Gerichte verhängen in solchen Fällen empfindliche Geldstrafen. Diese können schnell mehrere Monatsgehälter umfassen. Im Extremfall ist sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr möglich. Dies unterstreicht die Ernsthaftigkeit solcher Verstöße.

Doch die direkten Strafen sind nicht die einzige Belastung. Eine Missachtung des Verbots vertieft zusätzlich die bestehenden Zweifel an Ihrer Fahreignung. Solch ein Verhalten signalisiert den Behörden eine mangelnde Einsicht. Dies führt dazu, dass die Wiedererlangung einer Fahrerlaubnis oder des Rechts zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge um Jahre verzögert werden kann. In manchen Fällen wird sie sogar gänzlich unmöglich. Die Botschaft ist klar: Regeln sind einzuhalten.

Denken Sie an ein rotes Licht an einer Ampel. Niemand würde erwarten, dass das Überfahren einer roten Ampel in einem Kleinwagen weniger schlimm ist als in einem LKW. Gleiches gilt hier: Das Fahrzeug mag klein sein, der Verstoß gegen ein Fahrverbot ist es nicht. Der Staat schützt die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

Nehmen Sie das Verbot absolut ernst. Suchen Sie bei Mobilitätsproblemen sofort nach alternativen Lösungen, wie öffentlichen Verkehrsmitteln, Fahrdiensten oder einem normalen Fahrrad. Vermeiden Sie jede Versuchung, das Verbot zu missachten. Ihre Zukunft als Verkehrsteilnehmer hängt davon ab.


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Was kann ich tun, um meine Fahreignung nach einem Drogen- oder Alkoholvergehen wiederherzustellen?

Die Wiederherstellung Ihrer Fahreignung nach einem Drogen- oder schwerwiegenden Alkoholvergehen ist ein anspruchsvoller Prozess. Sie erfordert in der Regel langanhaltende, behördlich anerkannte Abstinenznachweise über Monate hinweg. Zudem ist eine erfolgreiche Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) unerlässlich, die Ihre psychische Stabilität und eine dauerhafte Verhaltensänderung belegt. Oft ist auch therapeutische Unterstützung entscheidend, um die nötigen Voraussetzungen zu schaffen.

Der Weg zurück ans Steuer beginnt mit dem festen Entschluss zur Veränderung. Das Wichtigste ist der Nachweis einer konsequenten Abstinenz von Drogen und/oder Alkohol. Diese muss stabil über einen längeren Zeitraum erfolgen, üblicherweise 6, 12 oder sogar 24 Monate. Anerkannte Screenings wie Haar- oder Urinproben dokumentieren diesen Verzicht objektiv und sind behördlich gefordert.

Darauf aufbauend folgt meist die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Juristen nennen das die „Idiotentest“-Prüfung, aber eigentlich dient sie dazu, Zweifel an Ihrer Fahreignung auszuräumen. Hier geht es darum, dem Gutachter zu zeigen, dass Sie Ihr Fehlverhalten analysiert, die Ursachen erkannt und nachhaltige Strategien entwickelt haben, um zukünftig verantwortungsvoll am Straßenverkehr teilzunehmen. Es geht nicht darum, eine bereits festgestellte Ungeeignetheit zu bestätigen, sondern um die Klärung bestehender Bedenken.

Denken Sie an die Situation eines Leistungssportlers. Er kann nicht einfach behaupten, er sei fit für einen Wettkampf. Stattdessen muss er regelmäßige Tests und Trainingsnachweise vorlegen, um seine Leistungsfähigkeit zu beweisen. Ähnlich müssen Sie Ihre Verhaltensänderung und Stabilität durch objektive Belege untermauern, nicht nur durch bloße Worte.

Vereinbaren Sie umgehend einen Termin bei einer unabhängigen Suchtberatungsstelle oder einem Verkehrspsychologen. Sie entwickeln eine individuelle Strategie zur Wiederherstellung Ihrer Fahreignung. Klären Sie dort die genauen Anforderungen für Abstinenznachweise und die MPU. Beginnen Sie frühzeitig mit den notwendigen Schritten.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar Rubrik: Bewegte Stadtstraße als Illustration zur Erklärung von Fachbegriffen zu Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

absolute Fahruntüchtigkeit

absolute Fahruntüchtigkeit liegt vor, wenn eine Person aufgrund von Alkohol oder Drogen so stark beeinträchtigt ist, dass sie objektiv nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen – unabhängig von Ausfallerscheinungen. Das Gesetz legt hier klare Grenzwerte fest, um die allgemeine Verkehrssicherheit zu gewährleisten und eine objektive Bewertung ohne subjektive Einschätzung zu ermöglichen.

Beispiel: Die extrem hohen Promillewerte von 1,92, 1,32 und 2,78 des E-Scooter-Fahrers zeigten eine klare absolute Fahruntüchtigkeit, was eine Straftat darstellt und zur Entziehung der Fahreignung führte.

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aufschiebende Wirkung

aufschiebende Wirkung bedeutet, dass eine Klage gegen einen Behördenbescheid dessen Vollzug vorläufig aussetzt, bis ein Gericht endgültig über die Rechtmäßigkeit entschieden hat. Dieses Prinzip soll den Bürger davor schützen, durch einen möglicherweise rechtswidrigen Bescheid sofort belastet zu werden, bevor dessen Gültigkeit gerichtlich geklärt ist.

Beispiel: Normalerweise hätte die Klage des E-Scooter-Fahrers eine aufschiebende Wirkung gehabt, sodass er den Roller vorerst weiter hätte nutzen dürfen.

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Fahreignung

Fahreignung bezeichnet die umfassende Fähigkeit einer Person, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen, sowohl körperlich als auch psychisch. Das Gesetz will damit sicherstellen, dass nur Personen Fahrzeuge führen, die keine Gefahr für andere darstellen. Es schützt die Verkehrssicherheit als hohes Gut.

Beispiel: Der E-Scooter-Fahrer verlor seine Fahreignung durch den wiederholten Konsum von Drogen und Alkohol, da er damit die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erheblich gefährdete.

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fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge

fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge sind motorisierte Fahrzeuge, für deren Führung kein spezieller Führerschein erforderlich ist, wie beispielsweise E-Scooter, bestimmte Mofas oder motorisierte Krankenfahrstühle. Diese Kategorie ermöglicht eine vereinfachte Teilnahme am Straßenverkehr für bestimmte Fahrzeugtypen, die aufgrund ihrer geringen Leistung oder speziellen Nutzung keine vollständige Fahrerlaubnis erfordern.

Beispiel: Das Verbot umfasste alle fahrerlaubnisfreien Kraftfahrzeuge, nicht nur den E-Scooter des Mannes, sondern auch etwaige Mofas, um die öffentliche Sicherheit umfassend zu gewährleisten.

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Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist eine wichtige deutsche Rechtsvorschrift, die detailliert regelt, wer eine Fahrerlaubnis bekommen kann, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wann sie wieder entzogen wird. Diese Verordnung liefert den Behörden und Gerichten klare Kriterien, um die Eignung von Fahrzeugführern einheitlich zu beurteilen und somit die allgemeine Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

Beispiel: Das Gericht stützte seine Entscheidung, dass eine MPU nicht notwendig sei, explizit auf Paragraf 11 Absatz 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung.

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Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ist ein Gutachten, das die Fahreignung einer Person prüft, wenn erhebliche Zweifel an ihrer Befähigung zum sicheren Führen eines Fahrzeugs bestehen. Der Staat fordert die MPU, um zu klären, ob jemand, der durch Fehlverhalten auffällig geworden ist, noch die nötige körperliche und psychische Stabilität für den Straßenverkehr besitzt.

Beispiel: Der E-Scooter-Fahrer argumentierte, die Behörde hätte vor dem Fahrverbot zwingend eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung anordnen müssen, um seine Eignung zu bewerten.

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sofortiger Vollzug

sofortiger Vollzug ist die behördliche oder gerichtliche Anordnung, dass ein Verwaltungsakt unmittelbar wirksam wird und sofort befolgt werden muss, auch wenn dagegen Klage erhoben wurde. Behörden greifen zum sofortigen Vollzug, wenn ein besonders hohes öffentliches Interesse besteht, zum Beispiel um akute Gefahren abzuwenden, die bei einer aufschiebenden Wirkung entstehen könnten.

Beispiel: Die Stadt ordnete den sofortigen Vollzug des Fahrverbots an, weil der E-Scooter-Fahrer eine akute Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellte.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


Fahreignung bei Drogenkonsum (Anlage 4 Nr. 9.1 FeV)

Wer harte Drogen konsumiert, gilt in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen.

Bedeutung im vorliegenden Fall: Da der Fahrer wiederholt Methamphetamin konsumiert hatte, stand seine Ungeeignetheit zum Führen von motorisierten Fahrzeugen für das Gericht außer Frage.

Entbehrlichkeit der MPU bei feststehender Nichteignung (§ 11 Abs. 7 FeV)

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist nicht erforderlich, wenn die fehlende Fahreignung eines Fahrers bereits zweifelsfrei feststeht.

Bedeutung im vorliegenden Fall: Aufgrund des wiederholten und massiven Drogen- und Alkoholkonsums war die fehlende Fahreignung des Mannes für das Gericht bereits eindeutig bewiesen, wodurch eine MPU überflüssig wurde.

Verhältnismäßigkeitsprinzip (allgemeines Rechtsprinzip)

Eine staatliche Maßnahme muss geeignet, erforderlich und angemessen sein, um einen legitimen Zweck zu erreichen.

Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht sah das umfassende Verbot aller fahrerlaubnisfreien Kraftfahrzeuge als verhältnismäßig an, da der Schutz der Öffentlichkeit absoluten Vorrang hatte und die Beschränkung auf motorisierte Fahrzeuge das mildestmögliche Mittel darstellte.

Sofortiger Vollzug im überwiegenden öffentlichen Interesse (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO)

Eine Behörde kann anordnen, dass ein Bescheid sofort wirksam wird, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse dies erfordert und eine Verzögerung bis zum Abschluss eines Verfahrens unzumutbar wäre.

Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht bestätigte den sofortigen Vollzug des Fahrverbots, da der nachweislich ungeeignete Fahrer eine akute Gefahr für die Sicherheit im Straßenverkehr darstellte und der Schutz der Allgemeinheit Vorrang vor seinen privaten Interessen hatte.


Das vorliegende Urteil


VG Bayreuth – Az.: B 1 S 22.1109 – Beschluss vom 20.12.2022


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