Vorgeworfener Verstoß:
Anordnung bzw. Zulassung der Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination, obwohl die zugelassene Höhe über alles um 0,05 m überschritten war
System zur Messung:
Verkehrskontrolle
Bearbeitende Behörde:
Stadtdienst Ordnung der Klingenstadt Solingen
Datum:
30.10.2017
Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Stadtdienst Ordnung der Klingenstadt Solingen vorgeworfen, am 30.10.2017 in Solingen, auf der A 3, Fahrtrichtung Köln, Rastplatz Ohligser Heide, als Halter des Sattelzuges die Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination angeordnet bzw. zugelassen zu haben, obwohl die zugelassene Höhe über alles um 0,05 m überschritten war. Dies wurde im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle festgestellt.
Unserem Mandanten kann der Verstoß nicht vorgeworfen werden, da der LKW normalerweise eine Höhe von 3,95 m aufwies. Aufgrund der Ladung bog sich der Auflieger vorne und hinten hoch, so dass es zu der vorgeworfenen Überschreitung kam.