Vorgeworfener Verstoß:
Zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h um 24 km/h überschritten
System zur Messung:
Traffipax Traffistar S 350
Bearbeitende Behörde:
Kreis Olpe
Datum:
21.04.2018
Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Kreis Olpe vorgeworfen als Führer eines Fahrzeugs am 21.04.2018 gegen 16:27 Uhr in Kirchhundem, Eichhacker B 517 die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h um 24 km/h überschritten zu haben. Die Geschwindigkeitsmessung wurde mit einem Geschwindigkeitsmessgerät Typ TraffiStar S 350 Mini Rack vorgenommen. Unser Mandant fuhr in einer Kolonne und ist sich sicher, dass er die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten hat.
Eine Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät Traffipax Traffistar S 350 ist nur dann verwertbar und zulässig, wenn es gemäß den Vorgaben der Bedienungsanleitung betrieben wird, es in einem geeichtem Zustand ist und seiner Bauartzulassung oder den Vorgaben der PTB (Physikalisch Technische Bundesanstalt) entsprechend aufgestellt oder verwendet wird. Bei fest installierten Messgeräten sind die Messsensoren in der Fahrbahn eingegossen. Diese müssen in der Regel alle 6 Monate überprüft werden.
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Wurden Sie von einem TraffiStar S350 Messgerät geblitzt?