Vorgeworfener Verstoß:
Auf der linken Fahrspur die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 28 km/h überschritten
System zur Messung:
Traffipax TraffiStar S 330
Bearbeitende Behörde:
Stadt Bielefeld
Datum:
08.04.2018
Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen am 08.04.2018 gegen 13:32 Uhr auf der BAB A 2 bei km 329.415 auf der linken Fahrspur in Fahrtrichtung Hannover die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 28 km/h überschritten zu haben. Die Messung wurde mittels einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage des Typs Traffipax TraffiStar S 330 vorgenommen. Aufgrund einer wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 26 km/h wurde zudem von der Stadt Bielefeld ein Fahrverbot von der 1 Monat angeordnet. Aufgrund eines Augenblickversagens hat unser Mandant die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten.
Eine Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät Traffipax Traffistar S 330 ist nur dann verwertbar und zulässig, wenn es gemäß den Vorgaben der Bedienungsanleitung betrieben wird, es in einem geeichtem Zustand ist und seiner Bauartzulassung oder den Vorgaben der PTB (Physikalisch Technische Bundesanstalt) entsprechend aufgestellt oder verwendet wird. Bei fest installierten Messgeräten sind die Messsensoren in der Fahrbahn eingegossen. Diese müssen in der Regel alle 6 Monate überprüft werden.
Wurde bei Ihnen auch zu hohe Geschwindigkeit gemessen?