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Überholvorgang mit einem Kleinkraftrad bei unklarer Verkehrslage in Siegen

Vorgeworfener Verstoß:

Überholen bei unklarer Verkehrslage


System zur Messung:

Verkehrskontrolle


Bearbeitende Behörde:

Kreis Siegen-Wittgenstein


Datum:

01.04.2017

Sachverhalt & Ergebnis

Unserem Mandanten wurde vom Kreis Siegen-Wittgenstein vorgeworfen am 01.04.2017 in Siegen auf der Samuel-Frank-Straße in Fahrtrichtung Weidenauer Straße als Führer eines Kleinkraftrades in Höhe der Einmündung Weidenauer Straße, Samuel-Frank-Straße, 4 Fahrzeuge überholt zu haben und nach dem vierten Fahrzeug, welches sich bereits im Abbiegevorgang befunden haben soll, in die Weidenauer Straße eingebogen zu sein. Das Beweismittel waren in diesem Fall die Zeugenaussagen der Anzeige erstattenden Polizeibeamten im Rahmen einer Verkehrsüberwachung.

Ob eine unklare Verkehrslage vorliegt oder nicht, ist immer eine Frage des auslegungsbedürftigen Einzelfalls. Daher bestehenden in der Regel immer gut Verteidigungsmöglichkeiten.

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Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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