Attest auf dem Tisch, doch der Anwaltsstuhl bleibt leer: Trotz plötzlicher Erkrankung des Verteidigers verhandelt das Gericht den Tempoverstoß einfach ohne den notwendigen Rechtsbeistand. Ob ein Richter eine ärztliche Bescheinigung einfach übergehen darf, wird nun zum Prüfstein für die Grenzen einer rechtmäßigen Terminsverlegung.
Übersicht
- Das Wichtigste im Überblick
- Wann klappt die Terminsverlegung wegen Krankheit des Verteidigers?
- Redaktionelle Leitsätze
- Warum das Verteidigungsinteresse dem Justizinteresse vorgeht
- Einfaches Attest ohne Diagnose reicht für Verlegungsantrag
- Erfolg vor dem OLG: Aufhebung wegen Gehörsverletzung
- Experten Kommentar
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Muss das Gericht den Termin auch verschieben, wenn ich nicht ausdrücklich vom persönlichen Erscheinen entbunden wurde?
- Darf der Richter die Verlegung ablehnen, weil mein Anwalt im Attest keine konkreten Krankheitssymptome nennt?
- Muss ein Kollege einspringen, wenn mein eigentlich gewählter Verteidiger in einer großen Kanzlei plötzlich erkrankt?
- Wie wehre ich mich, wenn der Richter die Verhandlung trotz Krankmeldung meines Anwalts einfach durchzieht?
- Wirkt sich die erfolgreiche Rechtsbeschwerde wegen des kranken Anwalts auch auf meine Verpflichtung zur Kostentragung aus?
- Das vorliegende Urteil

Zum vorliegenden Urteilstext springen: 2 ORbs 195/25
Das Wichtigste im Überblick
- Gericht: Brandenburgisches Oberlandesgericht
- Datum: 04.02.2026
- Aktenzeichen: 2 ORbs 195/25
- Verfahren: Rechtsbeschwerde
- Rechtsbereiche: Bußgeldrecht, Verkehrsrecht
- Streitwert: 150,00 Euro
- Relevant für: Autofahrer, Verteidiger in Bußgeldsachen
Gerichte müssen Prozesse verschieben, wenn der einzige Anwalt am Verhandlungstag plötzlich erkrankt.
- Das Gericht missachtete seine Fürsorgepflicht durch die Verhandlung ohne den gewählten Verteidiger.
- Der Anwalt muss das Gericht rechtzeitig vor dem Termin über seine Arbeitsunfähigkeit informieren.
- Das Oberlandesgericht hob das Bußgeld-Urteil auf und ordnete eine neue Verhandlung an.
- Ein Anspruch auf die Anwesenheit eines ganz bestimmten Anwalts besteht rechtlich nicht.
- Eine ärztliche Bescheinigung am Morgen des Termins reicht als Nachweis der Erkrankung aus.
Wann klappt die Terminsverlegung wegen Krankheit des Verteidigers?
Ein Anspruch auf eine Aussetzung der Verhandlung besteht bei einer Verhinderung des Verteidigers nach § 228 Abs. 2 StPO in Verbindung mit § 71 Abs. 1 OWiG grundsätzlich nicht. Gemäß § 137 Abs. 1 Satz 1 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG darf sich ein Betroffener jedoch in jeder Lage des Verfahrens eines Anwalts bedienen. Die gerichtliche Fürsorgepflicht gebietet eine Vertagung unter der Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls, wie der Bedeutung der Sache und der Fähigkeit der betroffenen Person zur Selbstverteidigung. Das bedeutet konkret: Da Bußgeldverfahren (OWiG) rechtlich ähnlich wie Strafprozesse (StPO) ablaufen, muss das Gericht von sich aus darauf achten, dass der Betroffene fair behandelt wird und seine Verteidigungsrechte effektiv wahrnehmen kann.
Handeln Sie sofort, wenn Ihr Anwalt erkrankt und Sie selbst bereits vom persönlichen Erscheinen entbunden wurden. In dieser Konstellation hat das Gericht eine erhöhte Fürsorgepflicht und muss den Termin in der Regel verschieben, da Sie sich erkennbar auf die Vertretung verlassen haben.
Aufgrund der konkreten Verfahrenssituation konnte der Betroffene, der auf Antrag seines Verteidigers vom persönlichen Erscheinen entbunden worden war, darauf vertrauen, dass er in der Hauptverhandlung von diesem vertreten werde. – so das Oberlandesgericht Brandenburg
Diese Fürsorgepflicht musste das Brandenburgische Oberlandesgericht bei einem Autofahrer beurteilen, der im Vorfeld von seinem persönlichen Erscheinen entbunden worden war. Der Mann vertraute darauf, in der Verhandlung vollumfänglich durch seinen gewählten Rechtsbeistand vertreten zu werden. Am Terminstag reichte ein Kanzleikollege um 8:08 Uhr wegen einer plötzlichen Erkrankung des alleinigen Anwalts einen Verlegungsantrag für die um 11:00 Uhr angesetzte Sitzung ein. Das Amtsgericht Lübben (Spreewald) lehnte die Verschiebung ab und verurteilte den Fahrer wegen einer vorgeworfenen Geschwindigkeitsüberschreitung von 28 Kilometern pro Stunde außerhalb geschlossener Ortschaften in Abwesenheit des Beistands zu einer Geldbuße von 150,00 Euro. Dieses Urteil hob das Oberlandesgericht auf und rügte das Vorgehen der ersten Instanz.
Redaktionelle Leitsätze
- Bei der Abwägung zwischen dem Interesse der Justiz an einer reibungslosen Verfahrensdurchführung und dem Verteidigungsinteresse des Betroffenen gebührt letzterem im Zweifel der Vorrang, insbesondere bei einer plötzlichen Erkrankung des Verteidigers.
- Lehnt ein Gericht eine beantragte Terminsverlegung ab, obwohl der Betroffene zuvor von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen entbunden wurde und auf die Vertretung durch seinen erkrankten Verteidiger vertraut, stellt dies eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dar.
- Zur Glaubhaftmachung einer krankheitsbedingten Verhinderung des Verteidigers reicht die rechtzeitige Vorlage einer einfachen ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Tag der Verhandlung aus; die Nennung konkreter Krankheitssymptome wird nicht verlangt.

Praxis-Hinweis:
Der entscheidende Hebel für den Erfolg der Beschwerde war hier die vorherige Entbindung vom persönlichen Erscheinen. Wenn das Gericht Ihnen bereits gestattet hat, der Verhandlung fernzubleiben, wächst seine Fürsorgepflicht: Da Sie sich erkennbar auf die Vertretung durch Ihren Anwalt verlassen, darf das Gericht diesen „Rettungsanker“ bei plötzlicher Krankheit nicht ohne Weiteres kappen. Prüfen Sie also bei einer Ablehnung zuerst, ob Sie selbst zur Anwesenheit verpflichtet waren oder ob der Anwalt Ihre einzige Stimme im Saal sein sollte.
Warum das Verteidigungsinteresse dem Justizinteresse vorgeht
Artikel 103 Abs. 1 des Grundgesetzes garantiert das rechtliche Gehör vor einem Gericht, gewährt allerdings keinen Anspruch auf den Beistand durch einen ganz bestimmten Anwalt. Bei einer Abwägung zwischen dem staatlichen Interesse an einer reibungslosen Verfahrensdurchführung und dem Verteidigungsinteresse gebührt letzterem im Zweifel der Vorrang. Eine Beschneidung des Rechts auf das rechtliche Gehör liegt vor, wenn eine notwendige Vertagung trotz einer plötzlichen Erkrankung abgelehnt wird. Rechtliches Gehör bedeutet konkret: Jeder Bürger hat den Anspruch, sich vor einer gerichtlichen Entscheidung umfassend zu den Vorwürfen zu äußern und sicher zu sein, dass das Gericht diese Argumente auch wirklich prüft.
Das Interesse des Betroffenen an seiner Verteidigung durch einen Rechtsanwalt einerseits und das Interesse der Justiz an einer möglichst reibungslosen Durchführung des Verfahrens andererseits sind gegeneinander abzuwägen, wobei dem Verteidigungsinteresse im Zweifel Vorrang gebührt. – so der Senat
Dass das Amtsgericht die beantragte Verschiebung verwehrte, bewertete der Senat als rechtlich nicht tragfähig. Da der Beschuldigte nicht wie vorgesehen durch seinen Rechtsbeistand gehört werden konnte, stellte das Gericht eine Verletzung des rechtlichen Gehörs fest. Die Generalstaatsanwaltschaft bestätigte in ihrer rechtlichen Stellungnahme vom 3. Dezember 2025 ausdrücklich diese Ansicht und forderte ebenfalls eine Aufhebung der amtsgerichtlichen Entscheidung.
Einfaches Attest ohne Diagnose reicht für Verlegungsantrag
Ein Verlegungsantrag muss rechtzeitig bei einem Gericht eingehen und dem zuständigen Richter vor dem Beginn der Hauptverhandlung vorliegen. Für die Entscheidung über eine Vertagung sind die Voraussichtlichkeit und die voraussichtliche Dauer der Verhinderung sowie die aktuelle Lage des Verfahrens maßgeblich. Die formelle Glaubhaftmachung der Verhandlungsunfähigkeit kann durch die Einreichung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfolgen. Unter einer Glaubhaftmachung versteht man eine Beweiserleichterung, bei der ein Umstand nicht zweifelsfrei bewiesen werden muss, sondern es ausreicht, wenn er dem Richter überwiegend wahrscheinlich erscheint.
Übermitteln Sie das ärztliche Attest spätestens am Morgen des Sitzungstages vor dem offiziellen Beginn per Fax oder E-Mail an das Gericht. Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne Angabe einer Diagnose reicht laut OLG aus – lassen Sie sich nicht dazu drängen, medizinische Details preiszugeben.
Amtsgericht zweifelte ärztliches Attest an
In dem verhandelten Fall reichte die Kanzlei noch vor dem Aufruf zur Verhandlung eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein, die eine Erkrankung des Anwalts für den Terminstag am 15. August 2025 bestätigte. Das Amtsgericht hielt dieses Dokument für nicht ausreichend, da dem Antrag zunächst kein Mittel der Glaubhaftmachung beigefügt war, keine konkreten Krankheitssymptome anwaltlich versichert wurden und ein telefonischer Rückruf in der ausstellenden Arztpraxis unbeantwortet blieb. Eine anwaltliche Versicherung bedeutet konkret, dass der Verteidiger unter Berufung auf seine Standespflichten die Wahrheit einer Aussage bekräftigt, was vor Gericht ein hohes Gewicht hat. Zudem bemängelte der Amtsrichter, dass die Krankschreibung ausschließlich den Termintag betraf. Das Oberlandesgericht verwarf diese Begründung und hielt den gestellten Antrag aufgrund der Anzeige am frühen Morgen und der fristgerecht vorliegenden ärztlichen Bescheinigung für ausreichend begründet und glaubhaft gemacht.
Praxis-Hürde: Nachweis der Verhandlungsunfähigkeit
Oft verlangen Amtsgerichte die Nennung konkreter Symptome oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die über den bloßen Verhandlungstag hinausgeht. Das Oberlandesgericht stellt hier klar: Eine einfache ärztliche Bescheinigung für den Terminstag reicht regelmäßig aus, wenn sie dem Gericht vor Beginn der Sitzung vorliegt. Eine Verpflichtung, dem Gericht medizinische Details oder Diagnosen preiszugeben, besteht für den Verteidiger im Rahmen der Glaubhaftmachung grundsätzlich nicht.
Das gilt insbesondere dann, wenn der Verteidiger wie im vorliegenden Fall wegen einer plötzlichen Erkrankung, die im Übrigen über die anwaltliche Versicherung hinaus nicht weiter glaubhaft zu machen ist, an der Hauptverhandlung nicht teilnehmen kann. – so das Oberlandesgericht Brandenburg
Erfolg vor dem OLG: Aufhebung wegen Gehörsverletzung
Wird eine gebotene Terminsverlegung von der Instanz abgelehnt, führt dies zur Aufhebung des angefochtenen Urteils durch das Rechtsbeschwerdegericht. Die Sache muss dann zur neuen Verhandlung und zur erneuten Entscheidung an das ursprüngliche Gericht zurückverwiesen werden. Das bedeutet konkret: Das höhere Gericht beendet das Verfahren nicht selbst, sondern gibt es zur neuen Prüfung an das Amtsgericht zurück. Die formelle Zulassung der Rechtsbeschwerde ist in solchen Konstellationen zur strikten Sicherung des rechtlichen Gehörs geboten, da dieses Rechtsmittel im Bußgeldrecht die einzige Möglichkeit ist, ein Urteil auf Rechtsfehler prüfen zu lassen.
Als direkte Konsequenz hob das Brandenburgische Oberlandesgericht (Az. 2 ORbs 195/25) das ursprüngliche Urteil des Amtsgerichts mit allen zugehörigen Feststellungen vollumfänglich auf. Die Entscheidung vom 4. Februar 2026 ordnete die Zurückverweisung der Akten an die vorherige Instanz an. Das Amtsgericht Lübben muss sich nun erneut mit dem Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung befassen und nach Abschluss der neuen Verhandlung auch über die entstandenen Verfahrenskosten entscheiden.
Fürsorgepflicht des Gerichts hat Vorrang vor Schnelligkeit
Dieses Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hat Signalwirkung für Bußgeldverfahren bundesweit. Es stärkt die Rechte von Betroffenen, indem es klarstellt, dass die Fürsorgepflicht des Gerichts Vorrang vor einer schnellen Verfahrenserledigung hat, wenn der gewählte Verteidiger plötzlich ausfällt. Die Entscheidung ist als direkte Argumentationshilfe nutzbar, um überzogene Anforderungen an ärztliche Atteste abzuwehren.
Achten Sie in eigener Sache darauf: Eine einfache ärztliche Bescheinigung für den Terminstag genügt zur Glaubhaftmachung der Verhandlungsunfähigkeit. Verweigert das Gericht die Vertagung trotz rechtzeitigem Attest, ist das Urteil wegen eines schweren Verfahrensfehlers angreifbar und muss aufgehoben werden.
Checkliste bei plötzlicher Erkrankung des Verteidigers
Falls Ihr Verteidiger am Prozesstag erkrankt, stellen Sie sicher, dass dem Gericht noch vor Sitzungsbeginn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. Wenn das Gericht den Antrag auf Verlegung dennoch ablehnt und Sie in Abwesenheit Ihres Anwalts verurteilt, müssen Sie innerhalb einer Woche nach Zustellung des Urteils Rechtsbeschwerde einlegen, um die Verletzung des rechtlichen Gehörs zu rügen.
Termin abgelehnt? Verteidigen Sie Ihr Recht auf Gehör
Ein faires Verfahren setzt voraus, dass Sie professionell vertreten werden und Ihre Verteidigungsrechte effektiv wahrnehmen können. Wenn das Gericht Ihren Verlegungsantrag trotz Krankheit des Anwalts ablehnt, prüft unser Fachanwalt für Verkehrsrecht die Erfolgsaussichten einer Rechtsbeschwerde. Wir unterstützen Sie dabei, Verfahrensfehler des Gerichts rechtssicher zu rügen und Ihre Ansprüche in der nächsten Instanz durchzusetzen.
Experten Kommentar
Oftmals steckt hinter der Ablehnung eines Verlegungsantrags gar nicht der Zweifel an der Krankheit, sondern schlichtweg der explodierende Terminkalender der Amtsgerichte. Richter wollen eine Akte vom Tisch haben und wittern bei kurzfristigen Absagen in Verkehrssachen sehr schnell eine bloße Verzögerungstaktik. Deshalb legen sie die formellen Hürden für Atteste dann kurzerhand künstlich hoch, obwohl das Prozessrecht dies gar nicht hergibt.
Lassen Sie sich im Gerichtssaal auf keinen Fall unter Druck setzen, wenn der Vorsitzende die Verhandlung plötzlich doch ohne Ihren erkrankten Anwalt durchziehen will. Widersprechen Sie der Verhandlung ohne rechtlichen Beistand ausdrücklich und lassen Sie das im Protokoll vermerken. Wer in dieser unangenehmen Situation standhaft bleibt, hat in der Rechtsbeschwerde exzellente Chancen auf eine vollständige Aufhebung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss das Gericht den Termin auch verschieben, wenn ich nicht ausdrücklich vom persönlichen Erscheinen entbunden wurde?
ES KOMMT DARAUF AN, ob Ihre individuelle Fähigkeit zur Selbstverteidigung ohne anwaltlichen Beistand im konkreten Fall gewahrt bleibt. Das Gericht muss den Termin verschieben, wenn die Bedeutung der Sache oder die rechtliche Komplexität Ihre persönlichen Fähigkeiten zur effektiven Verteidigung übersteigt. Die gerichtliche Fürsorgepflicht greift hier auch ohne vorherige förmliche Entbindung von der Anwesenheitspflicht.
Zwar besteht nach § 228 Abs. 2 StPO in Verbindung mit § 71 Abs. 1 OWiG grundsätzlich kein automatischer Rechtsanspruch auf eine Vertagung bei plötzlicher Verhinderung des gewählten Verteidigers. Allerdings gebietet die staatliche Fürsorgepflicht eine sorgfältige Abwägung zwischen dem staatlichen Beschleunigungsgrundsatz und Ihrem Recht auf ein faires Verfahren gemäß § 137 Abs. 1 StPO. Drohen Ihnen empfindliche Sanktionen wie ein Fahrverbot oder hohe Bußgelder, wiegt Ihr Interesse an einem qualifizierten Rechtsbeistand regelmäßig schwerer als eine schnelle Prozesserledigung. Das Gericht darf Sie in diesen Fällen nicht zwingen, sich in fachlich schwierigen Situationen ohne Beistand gegen die Vorwürfe der Behörden zu verteidigen.
Eine Ausnahme gilt lediglich bei absolutem Bagatellcharakter des Vorwurfs oder wenn der Sachverhalt so simpel ist, dass eine Selbstverteidigung zweifelsfrei ohne fachliche Nachteile möglich erscheint. In solchen Grenzfällen kann das Beschleunigungsinteresse der Justiz ausnahmsweise Vorrang vor dem Beistand durch den gewählten Verteidiger erhalten.
Darf der Richter die Verlegung ablehnen, weil mein Anwalt im Attest keine konkreten Krankheitssymptome nennt?
NEIN. Ein Richter darf den Antrag auf Terminsverlegung nicht allein deshalb ablehnen, weil in der ärztlichen Bescheinigung Ihres Anwalts keine konkreten Krankheitssymptome oder Diagnosen aufgeführt sind. Für die erforderliche Glaubhaftmachung (Beweiserleichterung durch überwiegende Wahrscheinlichkeit) der Verhandlungsunfähigkeit reicht die Vorlage einer einfachen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung regelmäßig aus.
Gemäß der Rechtsprechung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Az. 2 ORbs 195/25) genügt zur Glaubhaftmachung der Verhandlungsunfähigkeit die rechtzeitige Vorlage eines ärztlichen Attests für den betreffenden Sitzungstag. Verteidiger sind aufgrund ihrer Standespflichten und zum Schutz ihrer sensiblen Gesundheitsdaten grundsätzlich nicht verpflichtet, dem Gericht gegenüber private Diagnosen oder spezifische medizinische Symptome preiszugeben. Ein Gericht verletzt den verfassungsrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes, wenn es überspannte Anforderungen an den Inhalt ärztlicher Bescheinigungen stellt. Richter müssen auf die Richtigkeit einer ordnungsgemäßen Krankschreibung vertrauen, sofern keine konkreten Anhaltspunkte für eine bewusste Täuschung oder eine Manipulation vorliegen. Die Ablehnung einer Verlegung aufgrund fehlender Symptome gilt daher als verfahrensfehlerhaft und führt regelmäßig zur Aufhebung eines in Abwesenheit des Verteidigers ergangenen Urteils.
Eine detailliertere Glaubhaftmachung kann nur dann gefordert werden, wenn im Einzelfall begründete Zweifel an der tatsächlichen Erkrankung bestehen, etwa bei wiederholten Verlegungsanträgen unter verdächtigen Umständen. Liegen solche besonderen Anhaltspunkte für einen Missbrauch nicht vor, stellt die pauschale Forderung nach Symptomangaben eine unzulässige Hürde für die Verteidigung dar.
Muss ein Kollege einspringen, wenn mein eigentlich gewählter Verteidiger in einer großen Kanzlei plötzlich erkrankt?
ES KOMMT DARAUF AN, da ein unvorbereiteter Kollege in der Regel nicht einspringen muss, wenn die plötzliche Erkrankung eine sachgerechte Einarbeitung verhindert und das Recht auf den gewählten Verteidiger beeinträchtigt. Der grundgesetzlich geschützte Anspruch auf rechtliches Gehör sichert hierbei das Vertrauen in den gewählten Beistand ab.
Gemäß § 137 Abs. 1 StPO hat jeder Beschuldigte das Recht, sich eines Verteidigers seines Vertrauens zu bedienen, was über § 46 Abs. 1 OWiG auch für Bußgeldverfahren gilt. Tritt eine Erkrankung so kurzfristig auf, dass ein Kanzleikollege die Akte nicht mehr fundiert durchdringen kann, würde eine Vertretung die Verteidigung entwerten und das Recht auf ein faires Verfahren verletzen. Die gerichtliche Fürsorgepflicht gebietet dann eine Terminsverlegung, da dem Betroffenen kein Austausch seines Beistands ohne jegliche Vorbereitung zugemutet werden kann. Dies gilt besonders, wenn das Gericht den Betroffenen zuvor vom persönlichen Erscheinen entbunden hat und die Verteidigung somit rechtlich vollständig auf dem Anwalt lastet.
Eine Ausnahme besteht nur bei sehr einfachen Sachverhalten oder wenn die Kanzlei frühzeitig informiert war und Zeit zur Einarbeitung bestand. Hier kann das staatliche Interesse an einer zügigen Verfahrensdurchführung das Recht auf den Wunschverteidiger im Einzelfall einschränken.
Wie wehre ich mich, wenn der Richter die Verhandlung trotz Krankmeldung meines Anwalts einfach durchzieht?
Gegen ein Urteil, das trotz Krankmeldung Ihres Anwalts erging, müssen Sie binnen einer Woche Rechtsbeschwerde einlegen, um die Gehörsverletzung (Art. 103 Abs. 1 GG) zu rügen. Dieses Rechtsmittel führt zur Aufhebung des Urteils durch das Oberlandesgericht, da die Durchführung der Verhandlung ohne den notwendigen Beistand unzulässig war.
Das Gericht verletzt durch die Durchführung der Verhandlung ohne Beistand die gerichtliche Fürsorgepflicht, welche gemäß § 228 Abs. 2 StPO in Verbindung mit § 71 Abs. 1 OWiG eine Vertagung bei krankheitsbedingter Verhinderung gebietet. Da dem grundgesetzlich geschützten Verteidigungsinteresse gegenüber dem staatlichen Beschleunigungsinteresse im Zweifel der Vorrang gebührt, stellt die Ablehnung einer notwendigen Verlegung einen schwerwiegenden Fehler im gerichtlichen Verfahrensgang dar. Durch die Rechtsbeschwerde wird dieser Verstoß gegen das rechtliche Gehör gerügt, was zur vollständigen Aufhebung des angefochtenen Urteils sowie zur Zurückverweisung der Sache an das zuständige Amtsgericht führt.
Voraussetzung für diesen Erfolg ist die rechtzeitige Glaubhaftmachung der Verhandlungsunfähigkeit vor Sitzungsbeginn, wofür laut Oberlandesgericht bereits die Vorlage einer einfachen ärztlichen Bescheinigung ohne Nennung einer konkreten Diagnose ausreicht. Erfolgt die Krankmeldung jedoch verspätet oder bestehen begründete Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Erkrankung, darf das Gericht den Verlegungsantrag zur Vermeidung einer Prozessverschleppung rechtmäßig ablehnen.
Wirkt sich die erfolgreiche Rechtsbeschwerde wegen des kranken Anwalts auch auf meine Verpflichtung zur Kostentragung aus?
JA, eine erfolgreiche Rechtsbeschwerde beseitigt die bisherige Verpflichtung zur Tragung der Verfahrenskosten, da das angefochtene Urteil samt der zugehörigen Kostenentscheidung durch das Oberlandesgericht vollständig aufgehoben wird. Durch diesen juristischen Kassationsakt (Aufhebung) entfällt die rechtliche Grundlage für die bisherige Zahlungspflicht, wodurch bereits ergangene Kostenrechnungen oder Vollstreckungsmaßnahmen gegenstandslos werden.
Der Grund für diesen Wegfall liegt in der engen Verknüpfung der Kostenlast mit dem Ausgang des Hauptverfahrens gemäß § 464 der Strafprozessordnung (StPO) in Verbindung mit § 46 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). Da das Verfahren zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht zurückverwiesen wird, muss dieses Gericht nach Abschluss der neuen Hauptverhandlung eine vollständig neue Entscheidung über die Verteilung der entstandenen Kosten treffen. Endet das neue Verfahren mit einem Freispruch oder einer endgültigen Einstellung, übernimmt die Staatskasse regelmäßig sowohl die Gerichtskosten als auch die notwendigen Auslagen für Ihren Verteidiger. Die Kosten des erfolgreichen Beschwerdeverfahrens selbst fallen der Staatskasse zur Last, sofern das Rechtsmittel zur Aufhebung des fehlerhaften Urteils geführt hat.
Es bleibt jedoch zu beachten, dass die Aufhebung keine endgültige Befreiung darstellt, sondern das Verfahren lediglich in den Status vor der ursprünglichen Verurteilung zurückversetzt. Sollte das Amtsgericht im zweiten Anlauf unter korrekter Gewährung des rechtlichen Gehörs erneut zu einer Verurteilung gelangen, kann es Ihnen die gesamten Verfahrenskosten im neuen Urteil erneut auferlegen.
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Wenn Sie einen ähnlichen Fall haben und konkrete Fragen oder Anliegen klären möchten, kontaktieren Sie uns bitte für eine individuelle Prüfung Ihrer Situation und der aktuellen Rechtslage.
Das vorliegende Urteil
OLG Brandenburg – Az.: 2 ORbs 195/25 – Urteil vom 04.02.2026
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