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Straßenverkehrsrechtliches Bußgeldverfahren – Bemessung Rahmengebühren

Ein Blitzerfoto, ein Punkt in Flensburg: Für die meisten Autofahrer eine lästige Routine. Doch für einen geblitzten Zahnarzt und passionierten Jäger stand plötzlich weit mehr auf dem Spiel als nur ein Bußgeld. Ein einziger Eintrag drohte seinen heißgeliebten Jagdschein zu gefährden – und damit explodierten die Anwaltskosten für seine Verteidigung. Das Landgericht Duisburg musste nun entscheiden, ob diese Mehrausgaben berechtigt waren.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 69 Qs 48/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Duisburg
  • Datum: 06.02.2025
  • Aktenzeichen: 69 Qs 48/24
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren
  • Rechtsbereiche: Rechtsanwaltsvergütungsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Der Betroffene, vertreten durch seinen Rechtsanwalt, der Beschwerde gegen die Höhe der festgesetzten Anwaltsgebühren einlegte.
  • Beklagte: Die Staatskasse, die durch die Bezirksrevisorin vertreten war und eine niedrigere Gebührenfestsetzung befürwortete.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Ein Betroffener erhielt einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung. Nach Einspruch des Verteidigers wurde das Bußgeldverfahren eingestellt und die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Betroffenen der Staatskasse auferlegt.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die korrekte Höhe der Rechtsanwaltsgebühren, die die Staatskasse nach der Einstellung des Bußgeldverfahrens erstatten muss. Streitpunkt war, ob die vom Anwalt beantragten höheren Gebühren als „Mittelgebühr“ gerechtfertigt waren.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Landgericht gab der sofortigen Beschwerde des Anwalts statt. Es änderte den Beschluss des Amtsgerichts ab und setzte die von der Staatskasse zu erstattenden notwendigen Auslagen des Betroffenen auf den vom Anwalt beantragten Betrag von 806,82 € fest.
  • Begründung: Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Höhe der Anwaltsgebühren nach dem Gesetz von Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten und dessen Verhältnissen abhängt. Im vorliegenden Fall waren die beantragten Mittelgebühren gerechtfertigt, da die Angelegenheit für den Betroffenen als Jäger eine besondere Bedeutung hatte und der Anwalt einen überdurchschnittlichen Beratungs- und Arbeitsaufwand leistete.
  • Folgen: Die Staatskasse muss nun die vom Anwalt beantragten höheren Rechtsanwaltsgebühren vollständig erstatten. Zudem trägt die Staatskasse die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Fall vor Gericht


Ein geblitzter Zahnarzt und die Frage: Was kostet ein Anwalt wirklich?

Jeder Autofahrer kennt die Situation: Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, ein heller Blitz und Wochen später liegt der Bußgeldbescheid im Briefkasten. Meistens wird die Strafe bezahlt und die Sache ist erledigt. Doch was passiert, wenn man sich gegen den Bescheid wehrt, einen Anwalt einschaltet und am Ende sogar Recht bekommt, weil das Verfahren eingestellt wird? Wer bezahlt dann die Kosten für den Anwalt? Genau um diese Frage drehte sich ein Urteil des Landgerichts Duisburg. Es zeigt, dass die Antwort komplizierter ist, als man denkt, und dass die persönlichen Umstände des Betroffenen eine entscheidende Rolle spielen können.

Dunkler PKW fährt an unauffälliger Geschwindigkeitsmessanlage mit Blitz in deutscher Ortschaft vorbei
Auto fährt bei Blitzer, Gefahr durch Geschwindigkeitsüberschreitung, Punkte im Fahreignungsregister. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Der Fall begann alltäglich: Ein Mann wurde innerhalb einer geschlossenen Ortschaft geblitzt. Der Bußgeldbescheid belief sich auf 115 Euro und sah zusätzlich einen Punkt im Fahreignungsregister vor – jenem Register in Flensburg, das die Sünden von Verkehrsteilnehmern sammelt. Der Mann entschied sich jedoch, die Strafe nicht einfach zu akzeptieren und beauftragte einen Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung.

Vom Bußgeldbescheid zum Gerichtsverfahren

Der Anwalt wurde sofort aktiv. Er legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein, was das Verfahren offiziell in Gang setzte. Anschließend beantragte er Akteneinsicht, um sich ein genaues Bild von den Beweismitteln machen zu können, also zum Beispiel vom Blitzerfoto und den Messprotokollen. Später argumentierte er gegenüber der zuständigen Behörde, dass das zur Geschwindigkeitsmessung eingesetzte Gerät möglicherweise nicht standardisiert verwendet worden sei. Mit anderen Worten: Er äußerte Zweifel an der Korrektheit der Messung.

Da der Fall durch den Einspruch nicht beigelegt werden konnte, landete die Angelegenheit, wie in solchen Fällen üblich, beim zuständigen Amtsgericht. Auch hier blieb der Verteidiger tätig und bereitete sich auf eine mögliche Hauptverhandlung vor. Seine Bemühungen zeigten schließlich Wirkung. Das Amtsgericht fragte bei der Staatsanwaltschaft an, ob sie einer Einstellung des Verfahrens nach § 47 Absatz 2 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) zustimmen würde. Dieser Paragraph ist ein Werkzeug der Justiz, um Verfahren bei geringfügigen Verfehlungen aus Gründen der Verhältnismäßigkeit zu beenden. Die Staatsanwaltschaft stimmte zu, und das Gericht stellte das Verfahren offiziell ein. Gleichzeitig entschied es, dass die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die „notwendigen Auslagen“ des Betroffenen tragen muss. Das bedeutet, der Staat muss dem Betroffenen die Kosten erstatten, die ihm durch seine notwendige Verteidigung entstanden sind, insbesondere also die Gebühren seines Anwalts.

Der Streit um die Rechnung: Wie viel ist „notwendig“?

Hier begann der eigentliche Konflikt. Der Anwalt reichte seine Rechnung zur Erstattung bei Gericht ein. Er forderte insgesamt 806,82 Euro. Diese Summe setzte sich aus verschiedenen Gebührenposten zusammen, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – dem Gesetz, das die Bezahlung von Anwälten regelt – festgelegt sind. Der Anwalt hatte für seine Arbeit dabei jeweils die sogenannte Mittelgebühr angesetzt. Was ist das? Für die meisten anwaltlichen Tätigkeiten sieht das Gesetz einen Gebührenrahmen vor, also einen Betrag von Minimum bis Maximum. Die Mittelgebühr liegt genau in der Mitte dieses Rahmens und soll für einen Fall von durchschnittlichem Umfang, durchschnittlicher Schwierigkeit und durchschnittlicher Bedeutung angemessen sein.

Doch das Amtsgericht war anderer Meinung. Es bewilligte nur eine Erstattung von 531,93 Euro. Es kürzte also die vom Anwalt angesetzten Gebühren deutlich. Warum? Das Gericht war offenbar der Ansicht, dass es sich um einen einfachen, unterdurchschnittlichen Fall handelte, der keine Mittelgebühr rechtfertigte. Bei dieser Einschätzung wurde es von der Bezirksrevisorin unterstützt. Man kann sich eine Bezirksrevisorin wie eine Kontrolleurin der Staatskasse vorstellen, die prüft, ob die von Gerichten festgesetzten Kosten, die der Staat zahlen muss, auch wirklich angemessen sind. Gegen die Kürzung seiner Gebühren legte der Anwalt eine sogenannte sofortige Beschwerde ein, womit der Fall zur endgültigen Entscheidung beim nächsthöheren Gericht, dem Landgericht, landete.

Was macht einen Fall „durchschnittlich“? Die Kriterien des Gerichts

Das Landgericht musste nun eine zentrale Frage klären: War der Anwalt berechtigt, für seine Arbeit die Mittelgebühr zu verlangen, oder war der Fall so einfach, dass nur niedrigere Gebühren gerechtfertigt waren? Um das zu entscheiden, schauten sich die Richter den § 14 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) genau an. Dieses Gesetz schreibt vor, welche Kriterien bei der Bestimmung der richtigen Gebührenhöhe innerhalb des Gebührenrahmens zu berücksichtigen sind. Dazu gehören:

  • Der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit (Wie viel Arbeit hatte der Anwalt?)
  • Die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit (War der Fall rechtlich oder sachlich kompliziert?)
  • Die Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten (Was stand für den Betroffenen auf dem Spiel?)
  • Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mandanten.

Das Gericht stellte klar, dass man nicht pauschal sagen kann, ein normaler Geschwindigkeitsverstoß sei immer ein unterdurchschnittlicher Fall. Es kommt immer auf eine Gesamtabwägung aller Umstände im konkreten Einzelfall an. Ein Fall kann auch dann „durchschnittlich“ sein, wenn ein einzelnes Kriterium so stark wiegt, dass es andere, eher unbedeutende Kriterien ausgleicht.

Die besondere Lage des Mandanten: Warum der Jägerschein den Unterschied machte

Genau hier lag der entscheidende Punkt in der Argumentation des Anwalts, der das Landgericht überzeugte. Der geblitzte Autofahrer war nämlich nicht nur ein Autofahrer, sondern auch ein niedergelassener Zahnarzt mit eigener Praxis und – was noch wichtiger war – ein Jäger mit Jagd- und Waffenschein.

Die Grundgebühr: Mehr als nur ein erster Blick in die Akte

Zuerst prüfte das Gericht die sogenannte Grundgebühr. Diese Gebühr entsteht für die erste Einarbeitung des Anwalts in den Fall. Das Landgericht gab zwar zu, dass ein gewöhnlicher Geschwindigkeitsverstoß für einen Anwalt meist Routine ist. Aber in diesem Fall war die „Bedeutung der Angelegenheit“ für den Mandanten alles andere als durchschnittlich. Ein einzelner Punkt in Flensburg ist für die meisten Fahrer nur ein Ärgernis. Für den Zahnarzt als Jäger konnte er jedoch weitreichende Folgen haben. Denn für den Besitz eines Waffenscheins ist die sogenannte waffenrechtliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz (WaffG) zwingend erforderlich. Wiederholte oder schwerwiegende Verkehrsverstöße können Zweifel an dieser Zuverlässigkeit aufkommen lassen und im schlimmsten Fall zum Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis führen. Dieses Risiko erhöhte die Bedeutung des Falles für den Mandanten erheblich. Allein dieser Umstand rechtfertigte es, die Sache nicht als unterdurchschnittlich einzustufen.

Die Verfahrensgebühren: Aufwändige Beratung und strategische Vorbereitung

Als Nächstes schaute sich das Gericht die Verfahrensgebühren an, die für die Tätigkeit des Anwalts gegenüber der Verwaltungsbehörde und später dem Gericht anfallen. Der Anwalt hatte detailliert dargelegt, dass er einen erheblichen Beratungsaufwand hatte. Da sein Mandant keine Rechtsschutzversicherung besaß, musste er ihm die komplexe Gebührenstruktur des Anwaltsgesetzes und die finanziellen Risiken des Verfahrens ausführlich erklären. Es fanden mehrere lange Telefonate statt, in denen Strategien besprochen und die Erfolgsaussichten erörtert wurden, insbesondere im Hinblick auf die Besonderheiten bei Messungen mit einem Handlasergerät.

Auch hier spielte die Jägereigenschaft des Mandanten eine zentrale Rolle. Der Anwalt musste prüfen, welche konkreten Auswirkungen der Verkehrsverstoß auf die Zuverlässigkeit als Waffenbesitzer haben könnte. Dies erforderte eine spezifische juristische Prüfung, die über den Standard eines normalen Bußgeldverfahrens hinausging. Die Vorbereitung auf die Gerichtsverhandlung, die Recherche von Urteilen und ein Telefonat mit dem zuständigen Richter kamen hinzu. All diese Tätigkeiten zusammengenommen führten dazu, dass das Gericht den Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Arbeit als mindestens durchschnittlich bewertete.

Die endgültige Entscheidung: Der Anwalt bekommt die volle Summe

Das Landgericht kam zu einem klaren Ergebnis: Die vom Anwalt geforderten Gebühren in Höhe der Mittelgebühr waren in diesem speziellen Fall gerechtfertigt. Das Gericht stellte fest, dass die Bestimmung der Gebühren durch den Anwalt nicht „unbillig“ war – ein juristischer Ausdruck für „nicht unangemessen“ oder „nicht unfair“. Es gibt einen gewissen Spielraum, den ein Anwalt bei der Festsetzung seiner Gebühren hat. Solange er sich innerhalb dieses angemessenen Spielraums bewegt, ist seine Forderung verbindlich.

Daher änderte das Landgericht den Beschluss des Amtsgerichts ab und entschied, dass die Staatskasse die vollen Kosten in Höhe von 806,82 Euro an den Betroffenen erstatten muss. Zudem musste die Staatskasse auch die Kosten für das erfolgreiche Beschwerdeverfahren des Anwalts tragen.



Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil zeigt, dass persönliche Umstände eines Betroffenen entscheidend dafür sein können, wie hoch die Anwaltskosten ausfallen, die der Staat nach einem eingestellten Bußgeldverfahren erstatten muss. Ein geblitzter Zahnarzt mit Jagdschein erhielt die vollen Anwaltskosten von über 800 Euro zurück, weil für ihn als Waffenbesitzer bereits ein einzelner Punkt in Flensburg existenzbedrohende Folgen haben könnte – seine Jagd- und Waffenerlaubnis stand auf dem Spiel. Das Gericht machte deutlich, dass nicht jeder Verkehrsverstoß automatisch ein einfacher Standardfall ist, sondern die individuellen Auswirkungen auf den Betroffenen bei der Kostenerstattung berücksichtigt werden müssen. Für Betroffene mit besonderen beruflichen oder persönlichen Risiken lohnt sich daher der Gang zum Anwalt eher, da sie bei einem erfolgreichen Verfahren mit höheren erstattungsfähigen Kosten rechnen können.

Befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation? Fragen Sie unsere Ersteinschätzung an.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer trägt die Anwaltskosten, wenn mein Bußgeldverfahren erfolgreich eingestellt wird?

Wenn ein Bußgeldverfahren gegen Sie erfolgreich eingestellt wird, bedeutet das in der Regel, dass die Staatskasse die notwendigen Kosten Ihres Verfahrens trägt. Dies umfasst normalerweise auch die Anwaltskosten, die Ihnen durch die Beauftragung eines Rechtsbeistands entstanden sind.

Was bedeutet „erfolgreich eingestellt“?

Eine „erfolgreiche Einstellung“ in einem Bußgeldverfahren meint, dass das Verfahren beendet wird, ohne dass Sie eine Strafe (wie ein Bußgeld oder Punkte in Flensburg) erhalten. Es wird also kein Bußgeldbescheid erlassen, oder ein bereits erlassener Bescheid wird aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, zum Beispiel weil sich der anfängliche Verdacht nicht bestätigt hat, die Beweise nicht ausreichen, ein Verfahrensfehler vorlag oder das Vergehen als geringfügig eingestuft wird. Für Sie ist das ein positiver Ausgang, da Sie keine finanziellen oder administrativen Konsequenzen tragen müssen.

Welche Kosten werden von der Staatskasse übernommen?

Wenn das Verfahren erfolgreich eingestellt wird, übernimmt die Staatskasse die notwendigen Auslagen des Betroffenen. Dazu gehören typischerweise:

  • Die Anwaltskosten: Dies sind die Gebühren für Ihren Rechtsanwalt, die für die Vertretung im Bußgeldverfahren entstanden sind. Die Übernahme erfolgt üblicherweise im Rahmen der gesetzlich festgelegten Gebührensätze, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgeschrieben sind.
  • Eventuell entstandene Gerichtskosten: Wenn das Verfahren bereits bei Gericht war, werden auch diese Kosten von der Staatskasse übernommen.
  • Andere notwendige Auslagen, die Ihnen im Rahmen Ihrer Verteidigung entstanden sind, wie beispielsweise Fahrtkosten oder Kosten für Zeugen, wenn diese für die Aufklärung des Sachverhalts notwendig waren.

Für Sie als Betroffenen bedeutet dies, dass Sie finanziell entlastet werden, wenn sich der Vorwurf gegen Sie nicht bestätigt oder das Verfahren aus anderen Gründen ohne Sanktion beendet wird. Die Übernahme der Kosten durch die Staatskasse ist die Standardregelung für den Fall eines erfolgreichen Verfahrensabschlusses.


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Wie werden Anwaltsgebühren in einem Verkehrsbußgeldverfahren grundsätzlich berechnet?

Anwaltsgebühren werden in Deutschland nicht willkürlich festgelegt, sondern basieren auf gesetzlichen Vorgaben. Die zentrale Grundlage hierfür ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses Gesetz legt fest, welche Gebühren ein Anwalt für seine Tätigkeiten verlangen darf und schafft so eine transparente und nachvollziehbare Kostenstruktur für Sie.

Das Prinzip der Rahmengebühren

Im Bereich der Verkehrsbußgeldverfahren kommen hauptsächlich sogenannte Rahmengebühren zur Anwendung. Das bedeutet, das Gesetz legt für bestimmte anwaltliche Tätigkeiten keinen festen Euro-Betrag fest, sondern einen Gebührenrahmen. Dieser Rahmen besteht aus einem Mindest- und einem Höchstbetrag. Wenn Sie sich vorstellen, dass ein Anwalt für eine bestimmte Tätigkeit zwischen 20 Euro und 200 Euro berechnen darf, dann ist das der Gebührenrahmen.

Innerhalb dieses vorgegebenen Rahmens muss der Anwalt die konkrete Höhe der Gebühr nach bestimmten Kriterien festlegen. Zu diesen Kriterien gehören:

  • Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit: Hierbei wird berücksichtigt, wie viel Arbeit und Zeit der Anwalt für den Fall aufwenden muss. Dies umfasst beispielsweise das Einsehen der Akten, den Schriftverkehr mit Behörden oder Gerichten, Besprechungen und die Vorbereitung von Schriftsätzen. Ein komplexerer Fall, der mehr Recherche oder aufwendigere Kommunikation erfordert, wird in der Regel eine höhere Gebühr innerhalb des Rahmens begründen als ein sehr einfacher Fall.
  • Bedeutung der Angelegenheit für Sie als Mandanten: Wenn die Angelegenheit für Sie als Betroffenen besonders weitreichende Folgen haben kann – zum Beispiel der drohende Verlust des Führerscheins – kann dies die Gebührenhöhe im Rahmen beeinflussen.
  • Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mandanten: Obwohl dies eine geringere Rolle spielt, kann dieser Aspekt in bestimmten Fällen bei der Bemessung berücksichtigt werden.

Oftmals wird bei durchschnittlichem Aufwand und Bedeutung die sogenannte Mittelgebühr angesetzt, die sich genau in der Mitte des gesetzlich vorgegebenen Gebührenrahmens befindet.

Typische Gebührenarten im Bußgeldverfahren

In einem Verkehrsbußgeldverfahren fallen in der Regel mehrere Gebührenarten an, die jeweils auf gesetzlichen Bestimmungen des RVG beruhen:

  • Die Grundgebühr: Diese deckt die erste umfassende Einarbeitung in den Fall und das erste Beratungsgespräch ab.
  • Die Verfahrensgebühr: Diese Gebühr entsteht für die gesamte Tätigkeit des Anwalts im Rahmen des Bußgeldverfahrens, sei es außergerichtlich (z.B. im Einspruchsverfahren gegenüber der Behörde) oder vor Gericht.
  • Die Terminsgebühr: Diese Gebühr fällt zusätzlich an, wenn der Anwalt einen Gerichtstermin für Sie wahrnimmt.

Zusätzlich zu diesen Gebühren können auch Auslagen entstehen, wie zum Beispiel Kosten für Post und Telekommunikation oder Fahrtkosten des Anwalts. Auf die Summe aus Gebühren und Auslagen wird schließlich die gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet.

Dieses System soll sicherstellen, dass Anwaltskosten nachvollziehbar und fair sind und nicht willkürlich festgesetzt werden.


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Welche konkreten Faktoren beeinflussen die Höhe der Anwaltsgebühren innerhalb des gesetzlichen Rahmens?

Die Höhe der Anwaltsgebühren in Deutschland wird hauptsächlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt. Dieses Gesetz legt für viele anwaltliche Leistungen sogenannte Gebührenrahmen fest. Innerhalb dieser Rahmen ist die tatsächliche Gebühr nicht starr, sondern wird vom Anwalt nach billigem Ermessen – also fair und angemessen – festgelegt. Dabei werden verschiedene Umstände des Einzelfalls berücksichtigt, wie sie auch im RVG (§ 14 RVG) benannt sind. Für Sie als juristischen Laien sind insbesondere folgende Faktoren wichtig zu verstehen:

Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit

Dieser Punkt betrachtet, wie viel Aufwand und welche Komplexität Ihr Fall für den Anwalt mit sich bringt.

  • Umfang: Erfasst wird die Menge der Arbeit, die der Anwalt leisten muss. Muss beispielsweise viel Korrespondenz geführt werden, sind umfangreiche Akten zu studieren, viele Zeugen zu befragen oder mehrere Gerichtstermine wahrzunehmen? Ein einfacher Schriftwechsel erfordert weniger Umfang als ein langwieriges Gerichtsverfahren.
  • Schwierigkeit: Hier geht es um die rechtliche und tatsächliche Komplexität der Angelegenheit. Muss der Anwalt beispielsweise zu einer völlig neuen oder ungeklärten Rechtsfrage recherchieren? Sind die Fakten des Falles sehr verworren oder schwer zu ermitteln? Ein rechtlich komplizierter Fall, der spezielle Fachkenntnisse erfordert, ist schwieriger als ein Routinefall, der oft vorkommt.

Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten

Dieser Faktor beleuchtet, welche Relevanz das Verfahren für Sie persönlich oder wirtschaftlich hat.

  • Wenn es beispielsweise um Ihre berufliche Existenz, um sehr hohe Geldbeträge oder um grundlegende persönliche Rechte (wie das Sorgerecht für Ihre Kinder) geht, hat die Angelegenheit eine hohe Bedeutung. Auch wenn der finanzielle „Streitwert“ nicht extrem hoch ist, kann die persönliche Wichtigkeit für Sie enorm sein, was die Gebühr beeinflussen kann.

Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers

Dieser Aspekt dient dazu, die Anwaltsgebühren sozial gerecht zu gestalten.

  • Für Mandanten mit geringerem Einkommen oder Vermögen kann dieser Faktor dazu führen, dass die Gebühr am unteren Ende des gesetzlichen Rahmens angesetzt wird. Das Gesetz ermöglicht hier eine Anpassung, damit die Anwaltskosten keine unzumutbare Belastung darstellen. Es bedeutet jedoch nicht, dass die Gebühren automatisch steigen, nur weil jemand sehr vermögend ist; vielmehr erlaubt dieser Punkt eine Berücksichtigung nach unten.

Haftungsrisiko des Anwalts

Ein weiterer Aspekt, der in die Bemessung einfließen kann, ist das potentielle Haftungsrisiko des Anwalts im Rahmen seiner Tätigkeit.

  • Wenn ein Anwaltsfehler im konkreten Fall besonders schwerwiegende finanzielle Folgen für den Mandanten haben könnte, erhöht sich das Risiko für den Anwalt. Dies kann beispielsweise bei der Beratung zu sehr hohen Transaktionssummen oder komplexen Unternehmensangelegenheiten der Fall sein und die Gebührenhöhe mit beeinflussen.

All diese Faktoren werden vom Anwalt gemeinsam und im Einzelfall bewertet, um eine den Umständen entsprechende und angemessene Gebühr innerhalb der gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln.


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Kann meine persönliche Situation oder mein Beruf die Bedeutung eines Bußgeldverfahrens und damit die Anwaltskosten beeinflussen?

Grundsätzlich ja, Ihre persönliche Situation oder Ihr Beruf können die Bedeutung eines Bußgeldverfahrens für Sie erheblich erhöhen. Diese erhöhte Bedeutung kann wiederum ein Faktor bei der Bestimmung der Anwaltskosten sein.

Was bedeutet „Bedeutung der Angelegenheit“?

Wenn es um die Kosten für eine rechtliche Vertretung geht, ist für die Festsetzung der Anwaltsgebühren nicht nur der reine Geldbetrag des Bußgeldes entscheidend. Eine wichtige Rolle spielt auch die sogenannte „Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber“. Das bedeutet, es wird bewertet, welche konkreten und oft weitreichenden Auswirkungen das Bußgeldverfahren auf Ihr Leben, Ihre Existenzgrundlage oder Ihre persönliche Freiheit haben könnte.

Stellen Sie sich vor, der Verlust Ihres Führerscheins im Rahmen eines Bußgeldverfahrens würde für Sie als Berufskraftfahrer den Verlust Ihres Arbeitsplatzes bedeuten. Oder dass Punkte in Flensburg und eine Verlängerung Ihrer Probezeit als Fahranfänger Ihre Mobilität und damit Ihren Alltag massiv einschränken. In solchen Fällen geht es um mehr als nur um das Bußgeld an sich; es geht um potenziell existenzbedrohende oder stark einschränkende Konsequenzen.

Beispiele für erhöhte Bedeutung

Die Bedeutung einer Angelegenheit kann insbesondere dann steigen, wenn:

  • Ihre berufliche Existenz durch den drohenden Führerscheinentzug oder andere Konsequenzen direkt gefährdet ist (z.B. bei Berufskraftfahrern, Taxifahrern, Außendienstmitarbeitern).
  • Das Verfahren Auswirkungen auf Ihre Probezeit als Fahranfänger hat und der Entzug der Fahrerlaubnis droht.
  • Die Verhängung eines Bußgeldes mit Punkten im Fahreignungsregister oder einem Fahrverbot zu schwerwiegenden Einschränkungen in Ihrem Privatleben führt, beispielsweise weil Sie auf das Fahrzeug zur Pflege von Angehörigen angewiesen sind.
  • Durch das Verfahren ein Eintrag in das Fahreignungsregister (Punkte in Flensburg) droht, der Ihre weitere Fahrerlaubnis gefährdet.
  • Es um sehr hohe Bußgeldbeträge geht oder die Gefahr einer falschen Einstufung des Verstoßes besteht, die weitreichendere Folgen hätte.

Einfluss auf die Anwaltskosten

Die Gebühren für eine anwaltliche Vertretung in Bußgeldsachen sind in Deutschland gesetzlich geregelt und bewegen sich innerhalb eines bestimmten Rahmens. Bei der Festlegung der konkreten Gebühr innerhalb dieses Rahmens werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, darunter der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit, die Schwierigkeit des Falles und eben auch die Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten.

Wenn Ihre persönliche oder berufliche Situation die Bedeutung des Bußgeldverfahrens erheblich steigert, kann dies dazu führen, dass die Anwaltsgebühr innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Rahmens eher am oberen Ende angesetzt wird. Dies spiegelt wider, dass der Anwalt in einem solchen Fall möglicherweise einen größeren Aufwand betreiben muss, um die für Sie so wichtigen negativen Folgen abzuwenden oder abzumildern. Die individuelle Situation kann also entscheidend dafür sein, wie komplex und bedeutsam ein Fall für alle Beteiligten ist und wie dies in der Gebührenfestsetzung Berücksichtigung findet.


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Was tun bei Uneinigkeit über Anwaltsrechnung oder Kostenerstattung?

Wenn Sie die Höhe einer Anwaltsrechnung oder die Entscheidung über eine Kostenerstattung durch die Staatskasse anzweifeln, gibt es festgelegte Wege, um diese überprüfen zu lassen. Das deutsche Recht bietet hierfür bestimmte Verfahren, um die Korrektheit der Kostenbemessung sicherzustellen.

Überprüfung einer Anwaltsrechnung

Wenn Sie mit der Höhe einer erhaltenen Anwaltsrechnung nicht einverstanden sind, weil Sie beispielsweise glauben, dass die abgerechneten Leistungen nicht erbracht wurden oder die Gebühren zu hoch angesetzt sind, können Sie verschiedene Schritte unternehmen. Zunächst ist es oft hilfreich, direkt das Gespräch mit der Anwaltskanzlei zu suchen, um Unklarheiten zu beseitigen oder eine mögliche Lösung zu finden.

Sollte dies keine Klärung bringen, gibt es die Möglichkeit eines gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahrens. Dieses Verfahren wird bei dem Gericht beantragt, das den ursprünglichen Rechtsstreit bearbeitet hat. Dort wird überprüft, ob die abgerechneten Anwaltskosten dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) entsprechen. Das RVG ist die gesetzliche Grundlage, die festlegt, welche Gebühren ein Anwalt für seine Tätigkeiten verlangen darf. Das Gericht prüft die Rechnung anhand dieser gesetzlichen Vorgaben. Wenn das Gericht eine Entscheidung über die Höhe der Kosten getroffen hat und Sie damit weiterhin nicht einverstanden sind, können Sie in der Regel ein Beschwerdeverfahren einleiten. Das bedeutet, eine höhere Instanz überprüft die gerichtliche Kostenfestsetzung erneut.

Überprüfung der Kostenerstattung durch die Staatskasse

Die Kostenerstattung durch die Staatskasse betrifft häufig Bereiche wie die Gewährung von Prozesskostenhilfe oder die Festsetzung der Vergütung für einen gerichtlich bestellten Pflichtverteidiger. In diesen Fällen entscheidet in der Regel das Gericht oder ein sogenannter Rechtspfleger über die Höhe der zu erstattenden Kosten.

Sind Sie mit einer solchen Entscheidung nicht einverstanden, weil Sie die festgesetzte Höhe für unzureichend halten oder die Berechnungsgrundlage anzweifeln, können Sie dagegen vorgehen. Das übliche Rechtsmittel ist hier die Erinnerung oder die sofortige Beschwerde. Mit diesen juristischen Schritten bitten Sie das Gericht oder eine höhere Instanz darum, die ursprüngliche Kostenentscheidung zu überprüfen. Ziel ist es, dass die Berechnung und Festsetzung der Kosten korrekt und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, beispielsweise dem Gerichtskostengesetz (GKG) oder den Bestimmungen zur Prozesskostenhilfe, erfolgt ist.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar - Fachbegriffe einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Bußgeldbescheid

Ein Bußgeldbescheid ist ein behördliches Schreiben, mit dem eine Ordnungswidrigkeit festgestellt und eine Geldstrafe verhängt wird. Er enthält die genaue Beschreibung des Verstoßes, den zu zahlenden Geldbetrag und eventuelle Nebenfolgen wie Punkte in Flensburg. Im Verkehrsrecht regelt das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) das Verfahren, das mit oder gegen einen Bußgeldbescheid eingeleitet werden kann. Beispiel: Wenn Sie beim Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit geblitzt werden, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, der Sie zur Zahlung auffordert.


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Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Der Einspruch ist ein Rechtsmittel, mit dem sich der Betroffene gegen einen Bußgeldbescheid wehren kann. Durch die fristgerechte Einlegung des Einspruchs wird das Verfahren nicht automatisch beendet, sondern vor Gericht oder durch die Behörde weiter geprüft. Der Einspruch eröffnet die Möglichkeit, Beweise zu erheben oder Mängel im Verfahren geltend zu machen. Beispiel: Ein Autofahrer legt Einspruch ein, weil er Zweifel an der korrekten Bedienung des Blitzergeräts hat, wodurch die Messung angefochten wird.


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Rahmengebühr und Mittelgebühr (nach RVG)

Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sind für viele anwaltliche Tätigkeiten sogenannte Rahmengebühren vorgesehen, die einen Mindest- und Höchstbetrag umfassen. Innerhalb dieses Rahmens legt der Anwalt die konkrete Gebühr fest, die angemessen sein muss. Die Mittelgebühr beschreibt den Betrag genau in der Mitte dieses Rahmens und wird für Fälle durchschnittlicher Schwierigkeit, Bedeutung und Umfang angesetzt. Beispiel: Für die Beratung und Vertretung bei einem einfachen Verkehrsverstoß kann der Anwalt die Mittelgebühr verlangen, während ein sehr einfacher Fall eine niedrigere Gebühr gerechtfertigt.


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Einstellung des Verfahrens nach § 47 Absatz 2 OWiG

§ 47 Abs. 2 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) erlaubt es der Staatsanwaltschaft und dem Gericht, ein Verfahren wegen einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit einzustellen, wenn das öffentliche Interesse an der Verfolgung als gering angesehen wird. Dies dient der Verhältnismäßigkeit und entlastet die Justiz von Bagatellfällen. Eine erfolgreiche Einstellung führt dazu, dass keine Strafe verhängt und das Verfahren beendet wird. Beispiel: Bei einem geringen Geschwindigkeitsverstoß, der keine weiteren Folgen hat, kann das Verfahren eingestellt werden, ohne dass der Betroffene zahlen muss.


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Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten

Dieser juristische Begriff beschreibt, wie wichtig und gravierend der Gegenstand des Verfahrens für den Betroffenen persönlich oder wirtschaftlich ist. Im RVG ist dies ein Kriterium zur Bemessung der Anwaltsgebühren innerhalb des vorgesehenen Rahmens. Ein Verfahren mit höherer Bedeutung – etwa wenn berufliche Existenz oder rechtliche Sicherheit gefährdet sind – rechtfertigt höhere Gebühren und umfangreichere anwaltliche Tätigkeit. Beispiel: Für einen Jäger mit Waffenschein kann ein Punkt in Flensburg wegen eines Verkehrsverstoßes existenzbedrohende Folgen haben, weshalb die Bedeutung des Falls für ihn besonders hoch ist.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 47 Absatz 2 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG): Diese Vorschrift erlaubt die Einstellung eines Bußgeldverfahrens bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten aus Gründen der Verhältnismäßigkeit, um eine unverhältnismäßige Belastung des Betroffenen zu vermeiden. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Verfahren gegen den geblitzten Autofahrer wurde auf Grundlage dieses Paragraphen eingestellt, wodurch das Gerichtsverfahren beendet und die Erstattung der notwendigen Auslagen ausgelöst wurde.
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), insbesondere § 14 RVG: Dieser Paragraph regelt die Bemessung der Anwaltsgebühren innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Gebührenrahmens unter Berücksichtigung von Umfang, Schwierigkeit, Bedeutung der Angelegenheit sowie den persönlichen Verhältnissen des Mandanten. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Landgericht hat anhand dieser Kriterien die Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit der vom Anwalt geforderten Mittelgebühr geprüft und bejaht, da die persönliche Bedeutung des Falls für den Mandanten (Jäger mit Waffenschein) erhöht war.
  • Waffengesetz (WaffG), insbesondere Regelungen zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit: Das WaffG verlangt, dass der Waffenbesitz nur Personen mit entsprechender Zuverlässigkeit erlaubt wird; erhebliche oder wiederholte Verkehrsverstöße können Zweifel daran rechtfertigen und zum Entzug der Erlaubnis führen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die potenzielle Gefährdung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit des Mandanten erhöhte die Bedeutung des Bußgeldverfahrens und rechtfertigte eine höhere Anwaltsgebühr.
  • Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG): Regelt das Verfahren vor Verwaltungsbehörden, einschließlich des Einspruchsverfahrens gegen Bußgeldbescheide und der Akteneinsicht zur Verteidigung. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die anwaltliche Vertretung begann mit Einspruch und Akteneinsicht, um die Messung zu prüfen; diese Verfahrenshandlungen waren Grundlage für das spätere Verfahren und die Gebührenerstattung.
  • Gebührenrechtliche Kontrollmechanismen der Staatskasse (z.B. Rolle der Bezirksrevisorin): Diese Instanzen prüfen die Angemessenheit öffentlicher Ausgaben, insbesondere bei der Erstattung von Gerichtskosten und notwendigen Auslagen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Bezirksrevisorin beanstandete die Höhe der vom Anwalt geltend gemachten Gebühren, was zu Streit und der Einlegung der Beschwerde führte.
  • Verkehrsrechtliches Verfahren nach dem Bußgeldverfahren (StPO und OWiG-Verfahrenselemente): Strukturieren den Ablauf eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, inklusive der Möglichkeit der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Wechsel vom Bußgeldbescheid über Einspruch zum Gerichtsverfahren war maßgeblich für die anwaltliche Tätigkeit und die Gebührenermittlung.

Das vorliegende Urteil


Landgericht Duisburg – Az.: 69 Qs 48/24 – Beschluss vom 06.02.2025


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