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Straßenverkehrsrechtliche Untersuchungsanordnung – Cannabiskonsum und Verkehrsteilnahme

Ein Autofahrer, der trotz wiederholten Cannabiskonsums und Verstößen gegen das Trennungsgebot seine Fahrerlaubnis behalten darf? Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden: Nicht jeder Kiffer ist automatisch fahruntauglich. Die Behörde muss ihre Hausaufgaben machen und Entscheidungen sorgfältig begründen, sonst droht eine gerichtliche Klatsche.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Antragsteller stellte einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis.
  • Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis voraussichtlich rechtswidrig ist.
  • Es wurde festgestellt, dass der Antragsteller gelegentlich Cannabis konsumierte, was zu Verstößen gegen das Trennungsgebot führte.
  • Der gelegentliche Cannabiskonsum allein führt jedoch nicht automatisch zur Annahme der Fahrungeeignetheit.
  • Es ließen sich keine schwerwiegenden verkehrsgefährdenden Verhaltensweisen des Antragstellers nachweisen.
  • Die THC-Werte des Antragstellers lagen nur geringfügig über den Empfehlungen hinsichtlich der Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit.
  • Der Antragsgegner war nicht berechtigt, von der Fahrungeeignetheit des Antragstellers auszugehen, da die Aufforderung zur Vorlage eines Fachgutachtens rechtsfehlerhaft war.
  • Die nicht fristgerechte Vorlage des Gutachtens rechtfertigte keinen Rückschluss auf die mangelnde Fahreignung.
  • Die Kündigungsaufforderung des Antragsgegners nannte eine unzutreffende Rechtsgrundlage, was die Rechtmäßigkeit beeinträchtigte.
  • Der Beschluss hat Auswirkungen auf zukünftige Entscheidungen in ähnlichen Fällen und stärkt die Rechte von Antragstellern im Eilrechtsschutz.

Gerichtsurteil zur Fahrfähigkeit: Drogenkonsum und Verkehrssicherheit unter Prüferung

Im Straßenverkehrsrecht spielt die Frage der Fahrfähigkeit eine zentrale Rolle, insbesondere wenn es um den Konsum von Drogen wie Cannabis geht. Der Einfluss von Drogen auf das Fahrverhalten kann gravierende Folgen für die Verkehrssicherheit haben. Wenn bei einer Verkehrsteilnahme der Verdacht auf Drogenkonsum besteht, können Behörden eine Untersuchungsanordnung erlassen. Diese dient dazu, die individuelle Fahrfähigkeit zu überprüfen und potenzielle rechtliche Konsequenzen einzuleiten, beispielsweise ein Fahrverbot oder eine Pflicht zur Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den THC-Grenzwerten, die für die Verkehrszulassung entscheidend sind. Das Verkehrsrecht und Drogen konsumierende Fahrer stehen oft im Fokus der Diskussion, insbesondere wenn es zu Verkehrsunfällen kommt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind dabei umfassend und komplex; sie betreffen nicht nur die unmittelbaren Folgen des Drogenkonsums, sondern auch das allgemeine Konsumverhalten und die Prävention von Drogenkonsum im Straßenverkehr. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der sich mit der Thematik der Untersuchungsanordnung im Zusammenhang mit Cannabiskonsum und Verkehrsteilnahme auseinandersetzt.

Der Fall vor Gericht


Gericht ordnet aufschiebende Wirkung bei Fahrerlaubnisentziehung an

Fahrerlaubnisentziehung wegen Cannabiskonsum
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis eines Autofahrers aufgrund von gelegentlichem Cannabiskonsum und Verstößen gegen das Trennungsgebot voraussichtlich rechtswidrig ist und er vorläufig weiter Autofahren darf. (Symbolfoto: Flux gen.)

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einem aktuellen Fall die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis angeordnet. Der Fall dreht sich um einen Autofahrer, dem aufgrund von wiederholtem Cannabiskonsum die Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Hintergrund: Cannabiskonsum und Verstöße gegen das Trennungsgebot

Der Kläger war bei zwei Verkehrskontrollen im Januar und Februar 2022 aufgefallen, als Blutproben THC-Werte oberhalb des Grenzwerts von 1 ng/ml ergaben. Diese Vorfälle stellten klare Verstöße gegen das Gebot dar, Cannabiskonsum und Autofahren zu trennen. Die Behörde sah darin einen Grund, die Fahrerlaubnis zu entziehen und forderte ein medizinisch-psychologisches Gutachten an.

Rechtliche Bewertung des Gerichts

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis voraussichtlich rechtswidrig sei. Obwohl der gelegentliche Cannabiskonsum und die Verstöße gegen das Trennungsgebot feststanden, reichten diese Fakten nach Ansicht des Gerichts nicht automatisch aus, um auf die Fahrungeeignetheit zu schließen.

Das Gericht betonte: „Aus dem gelegentlichen Cannabiskonsum kann jedoch auch bei einem zweifachen Verstoß gegen das Trennungsgebot im Regelfall noch nicht nach § 11 Abs. 7 FeV ohne weitere Aufklärung auf die Fahrungeeignetheit des Drogenkonsumenten geschlossen werden.“

Fehlerhafte Begründung der Gutachtenanforderung

Ein zentraler Punkt in der Entscheidung des Gerichts war die fehlerhafte rechtliche Begründung der Gutachtenanforderung durch die Behörde. Die Behörde hatte sich auf § 14 Abs. 1 Satz 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) berufen, während nach Ansicht des Gerichts § 14 Abs. 2 Nr. 3 FeV die korrekte Rechtsgrundlage gewesen wäre.

Das Gericht stellte klar: „Als tatbestandlich engere und damit speziellere Norm schließt § 14 Abs. 2 Nr. 3 FeV den Rückgriff auf § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV aus, wenn – wie hier – in der Untersuchungsaufforderung keine weiteren Tatsachen als die Verstöße gegen § 24a StVG angeführt werden, um die Eignungszweifel zu begründen.“

Konsequenzen der Gerichtsentscheidung

Durch die Anordnung der aufschiebenden Wirkung darf der Kläger vorläufig weiter Auto fahren, bis über seine Klage endgültig entschieden wird. Das Gericht betonte jedoch, dass die Zwangsgeldandrohung zur Abgabe des Führerscheins weiterhin gültig bleibt, da sich dieser Teil der Anfechtungsklage voraussichtlich als unzulässig erweisen wird.

Die Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen rechtlichen Begründung bei Fahrerlaubnisentziehungen, insbesondere wenn es um Fälle von Drogenkonsum geht. Sie zeigt auch, dass selbst bei nachgewiesenem Cannabiskonsum und Verstößen gegen das Trennungsgebot eine differenzierte Betrachtung erforderlich ist, bevor eine Fahrerlaubnis entzogen werden kann.


Die Schlüsselerkenntnisse


Die Entscheidung verdeutlicht, dass gelegentlicher Cannabiskonsum und zweimalige Verstöße gegen das Trennungsgebot nicht automatisch zur Fahrerlaubnisentziehung führen dürfen. Behörden müssen bei der Anordnung medizinisch-psychologischer Untersuchungen die korrekte Rechtsgrundlage anwenden und sorgfältig begründen. Eine differenzierte Einzelfallbetrachtung ist erforderlich, bevor die Fahrungeeignetheit festgestellt werden kann. Dies stärkt die Rechte von Fahrerlaubnisinhabern und fordert eine genaue Prüfung der Behörden.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie gelegentlich Cannabis konsumieren und Auto fahren, bietet dieses Urteil einen gewissen Schutz vor vorschneller Fahrerlaubnisentziehung. Selbst bei zweimaligem Verstoß gegen das Trennungsgebot kann die Behörde Ihnen nicht automatisch die Fahreignung absprechen. Sie haben das Recht auf eine differenzierte Einzelfallprüfung. Wichtig ist: Achten Sie darauf, dass die Behörde bei einer möglichen Gutachtenanforderung die korrekte Rechtsgrundlage anwendet. Im Zweifel können Sie sich rechtlich beraten lassen, um Ihre Fahrerlaubnis zu verteidigen. Bedenken Sie jedoch, dass Cannabiskonsum und Autofahren weiterhin ein Risiko darstellen – sowohl für Ihre Sicherheit als auch für Ihren Führerschein.


FAQ – Häufige Fragen

In unserer FAQ-Rubrik beantworten wir häufige Fragen rund um rechtliche Themen, die jeden Autofahrer betreffen können. Besonders relevant ist die Fahrerlaubnisentziehung wegen Cannabiskonsum, ein Thema, das viele Menschen verunsichert. Hier finden Sie umfassende Informationen, die Ihnen helfen, sich in dieser komplexen Materie zurechtzufinden und die rechtlichen Konsequenzen besser zu verstehen.

 

Wann kann die Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsum entzogen werden?

Die Fahrerlaubnis kann Ihnen wegen Cannabiskonsum in folgenden Fällen entzogen werden:

Bei regelmäßigem Cannabiskonsum

Wenn Sie regelmäßig Cannabis konsumieren, geht die Fahrerlaubnisbehörde davon aus, dass Sie nicht mehr geeignet sind, ein Kraftfahrzeug zu führen. Als regelmäßiger Konsum gilt:

  • Täglicher oder nahezu täglicher Cannabiskonsum
  • Ein THC-COOH-Wert von 75 ng/ml oder mehr im Blut bei einer Kontrolle
  • Der Besitz von mehr als 10 g Cannabis

In diesen Fällen wird Ihnen die Fahrerlaubnis in der Regel entzogen, ohne dass ein konkreter Bezug zum Straßenverkehr nachgewiesen werden muss.

Bei gelegentlichem Cannabiskonsum und fehlendem Trennungsvermögen

Auch bei gelegentlichem Konsum kann Ihnen der Führerschein entzogen werden, wenn Sie nicht zwischen Konsum und Fahren trennen können. Dies ist der Fall, wenn:

  • Sie mit einem THC-Wert von 3,5 ng/ml oder mehr im Blut am Straßenverkehr teilnehmen
  • Sie wiederholt unter Cannabiseinfluss ein Fahrzeug geführt haben
  • Konkrete Ausfallerscheinungen beim Führen eines Fahrzeugs festgestellt wurden

Bei Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis und Fahren

Wenn Sie wegen einer Trunkenheitsfahrt unter Cannabiseinfluss (§ 316 StGB) oder einer Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB) verurteilt werden, ist der Entzug der Fahrerlaubnis in der Regel die Folge. Die Sperrfrist für die Neuerteilung beträgt hier meist mindestens 12 Monate.

Bei Verweigerung oder Nichteignung in der MPU

Ordnet die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an und Sie verweigern diese oder bestehen sie nicht, kann Ihnen ebenfalls die Fahrerlaubnis entzogen werden. Eine MPU wird häufig angeordnet bei:

  • Wiederholten Verstößen gegen die THC-Grenzwerte
  • Verdacht auf Cannabisabhängigkeit oder -missbrauch
  • Zweifeln an Ihrer Fahreignung aufgrund Ihres Konsumverhaltens

Beachten Sie, dass für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren strengere Regeln gelten. Hier kann bereits bei geringeren THC-Werten oder einmaligem Cannabiskonsum im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs die Fahrerlaubnis entzogen werden.


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Was ist das Trennungsgebot und wie wirkt es sich auf die Fahrerlaubnis aus?

Das Trennungsgebot ist eine rechtliche Anforderung, die von gelegentlichen Cannabiskonsumenten verlangt, den Konsum strikt vom Führen eines Kraftfahrzeugs zu trennen. Es basiert auf Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und zielt darauf ab, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Bedeutung des Trennungsgebots

Das Trennungsgebot verpflichtet Sie als gelegentlichen Cannabiskonsumenten, Ihren Konsum so zu gestalten, dass keine Beeinträchtigung Ihrer Fahrtüchtigkeit eintritt. Dies bedeutet konkret, dass Sie nur dann als geeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs gelten, wenn Sie in der Lage sind, den Cannabiskonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr zuverlässig voneinander zu trennen.

Überprüfung des Trennungsgebots

Die Einhaltung des Trennungsgebots wird in der Regel durch Blutuntersuchungen überprüft. Ein Verstoß gegen das Trennungsgebot liegt vor, wenn bei Ihnen als Kraftfahrzeugführer eine THC-Konzentration von 1,0 ng/ml oder mehr im Blutserum nachgewiesen wird. Dieser Grenzwert wurde vom Bundesverwaltungsgericht festgelegt, da ab dieser Konzentration von einem zeitnahen Cannabiskonsum ausgegangen wird und Leistungsbeeinträchtigungen möglich erscheinen.

Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis

Ein Verstoß gegen das Trennungsgebot kann erhebliche Folgen für Ihre Fahrerlaubnis haben:

  1. Zweifel an der Fahreignung: Wird bei Ihnen ein Verstoß festgestellt, begründet dies zunächst Zweifel an Ihrer Fahreignung.
  2. Anordnung einer MPU: Die Fahrerlaubnisbehörde kann in diesem Fall die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) anordnen, um Ihre Fahreignung zu überprüfen.
  3. Möglicher Fahrerlaubnisentzug: Wenn Sie das angeordnete Gutachten nicht beibringen oder wenn das Gutachten negativ ausfällt, kann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden.
  4. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis: Nach einem Entzug müssen Sie in der Regel nachweisen, dass Sie wieder in der Lage sind, Konsum und Fahren zuverlässig zu trennen, bevor Sie eine neue Fahrerlaubnis erhalten.

Rechtliche Grundlagen und Konsequenzen

Die rechtliche Grundlage für das Trennungsgebot findet sich in § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV in Verbindung mit Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV. Wichtig ist, dass bereits ein einmaliger Verstoß gegen das Trennungsgebot ausreichen kann, um Ihre Fahreignung in Frage zu stellen. Die Behörden und Gerichte gehen davon aus, dass Sie sich durch die Missachtung des Trennungsgebots als charakterlich ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs erweisen können.

Wenn Sie gelegentlich Cannabis konsumieren, ist es für den Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis entscheidend, dass Sie stets einen ausreichenden zeitlichen Abstand zwischen Konsum und Fahrtantritt einhalten. Bedenken Sie, dass THC noch lange nach dem Konsum im Blut nachweisbar sein kann und Sie sich daher nicht allein auf Ihr subjektives Gefühl verlassen sollten.


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Wie läuft das Verfahren zur Fahrerlaubnisentziehung ab?

Das Verfahren zur Fahrerlaubnisentziehung wegen Cannabiskonsums beginnt in der Regel mit einer Auffälligkeit im Straßenverkehr. Wenn Sie bei einer Verkehrskontrolle unter Cannabiseinfluss erwischt werden, leitet die Polizei ein Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren ein und informiert die Fahrerlaubnisbehörde.

Einleitung des Verfahrens

Die Fahrerlaubnisbehörde prüft daraufhin, ob Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen. Ist dies der Fall, fordert sie Sie schriftlich auf, ein ärztliches Gutachten oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) vorzulegen. In diesem Schreiben werden Ihnen die Gründe für die Zweifel an Ihrer Fahreignung mitgeteilt und eine Frist zur Vorlage des Gutachtens gesetzt.

Begutachtung und Entscheidung

Wenn Sie der Aufforderung nachkommen, wird das Gutachten erstellt und der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt. Diese wertet es aus und entscheidet auf dieser Grundlage über Ihre Fahreignung. Kommen Sie der Aufforderung nicht nach, kann die Behörde allein aus diesem Grund auf Ihre Nichteignung schließen und die Fahrerlaubnis entziehen.

Anhörung und Bescheid

Vor einer Entziehung der Fahrerlaubnis gewährt Ihnen die Behörde in der Regel eine Anhörung. Sie haben dann die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Anschließend erlässt die Behörde einen schriftlichen Bescheid über die Entziehung der Fahrerlaubnis, sofern sie Ihre Fahreignung verneint.

Rechtsmittel

Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wird dieser zurückgewiesen, steht Ihnen der Weg zum Verwaltungsgericht offen. In dringenden Fällen können Sie auch einen Eilantrag stellen, um die sofortige Vollziehung der Entziehung auszusetzen.

Beachten Sie, dass die Behörde in bestimmten Fällen, etwa bei sehr hohen THC-Werten oder wiederholten Verstößen, die Fahrerlaubnis auch ohne vorherige MPU entziehen kann. Das gesamte Verfahren kann je nach Einzelfall mehrere Wochen bis Monate dauern.


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Welche Möglichkeiten gibt es, sich gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis zu wehren?

Gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis können Sie sich mit verschiedenen rechtlichen Mitteln wehren. Die wichtigsten Möglichkeiten sind:

Widerspruch einlegen

Innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids können Sie Widerspruch bei der Fahrerlaubnisbehörde einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und eine Begründung enthalten. Führen Sie alle Argumente an, die gegen die Entziehung sprechen, wie etwa eine fehlerhafte Ermittlung des Sachverhalts oder eine falsche rechtliche Bewertung.

Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

Wenn die sofortige Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung angeordnet wurde, können Sie beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung stellen. Dies kann Ihnen ermöglichen, bis zur endgültigen Entscheidung weiter zu fahren.

Klage erheben

Wird Ihr Widerspruch abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Die Klage muss den Anforderungen des § 82 VwGO entsprechen und sollte alle relevanten Argumente und Beweise enthalten.

Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

In manchen Fällen kann die freiwillige Vorlage eines positiven medizinisch-psychologischen Gutachtens die Behörde oder das Gericht von Ihrer Fahreignung überzeugen. Dies ist besonders relevant, wenn die Entziehung aufgrund von Drogen- oder Alkoholkonsum erfolgte.

Nachweis der Abstinenz

Bei Entziehungen wegen Drogenkonsums kann der Nachweis einer längeren Abstinenzphase durch regelmäßige Drogenscreenings Ihre Position stärken. Eine nachgewiesene Abstinenz von mindestens sechs Monaten bis zu einem Jahr kann die Behörde oder das Gericht positiv beeinflussen.

Überprüfung der Beweismittel

Lassen Sie die gegen Sie verwendeten Beweismittel, wie Blut- oder Urinproben, von einem unabhängigen Labor überprüfen. Fehler bei der Probenentnahme oder -analyse können Ihre Chancen im Verfahren erheblich verbessern.

Darlegung besonderer Umstände

Wenn Sie auf den Führerschein dringend angewiesen sind, etwa aus beruflichen Gründen, sollten Sie dies ausführlich darlegen. Besondere persönliche oder berufliche Umstände können in manchen Fällen berücksichtigt werden.

Die Erfolgsaussichten dieser Maßnahmen hängen stark vom Einzelfall ab. Entscheidend sind die konkreten Umstände, die zur Entziehung geführt haben, sowie Ihre persönliche Situation und Ihr Verhalten nach der Entziehung.


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Was bedeutet die Anordnung der aufschiebenden Wirkung?

Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung bedeutet, dass ein Verwaltungsakt vorläufig nicht vollzogen werden darf. Wenn Sie beispielsweise eine straßenverkehrsrechtliche Untersuchungsanordnung wegen Cannabiskonsums erhalten haben, können Sie durch einen Antrag auf aufschiebende Wirkung erreichen, dass diese Anordnung zunächst nicht umgesetzt wird.

Vorgehen des Gerichts

Das Gericht prüft bei einem Antrag auf aufschiebende Wirkung, ob Ihr Interesse an der Aussetzung der Vollziehung das öffentliche Interesse an der sofortigen Umsetzung überwiegt. Dabei werden die Erfolgsaussichten Ihres Hauptsacheverfahrens berücksichtigt. Erscheint Ihr Widerspruch oder Ihre Klage gegen die Untersuchungsanordnung aussichtsreich, steigen Ihre Chancen auf die Anordnung der aufschiebenden Wirkung.

Zeitliche und rechtliche Erleichterungen

Wird die aufschiebende Wirkung angeordnet, müssen Sie der Untersuchungsanordnung vorerst nicht nachkommen. Dies verschafft Ihnen Zeit, Ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, ohne unmittelbare Konsequenzen befürchten zu müssen. Sie können in Ruhe das Hauptsacheverfahren abwarten, ohne dass Ihnen beispielsweise der Führerschein entzogen wird.

Besonderheiten bei Cannabiskonsum und Verkehrsteilnahme

Im Kontext von Cannabiskonsum und Verkehrsteilnahme berücksichtigt das Gericht das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit. Es wägt ab zwischen Ihrem Interesse, weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen zu können, und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer. Dabei spielt eine Rolle, wie lange Ihr letzter Cannabiskonsum zurückliegt und ob Anhaltspunkte für eine regelmäßige Einnahme vorliegen.

Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung bedeutet jedoch nicht, dass die Untersuchungsanordnung aufgehoben ist. Sie bleibt bestehen, darf aber vorläufig nicht vollzogen werden. Das endgültige Urteil über die Rechtmäßigkeit der Anordnung fällt erst im Hauptsacheverfahren.


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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Trennungsgebot: Das Trennungsgebot ist ein Grundsatz im Verkehrsrecht, der besagt, dass der Konsum von Drogen wie Cannabis und das Führen eines Fahrzeugs streng getrennt werden müssen. Das bedeutet, dass eine Person, die Cannabis konsumiert hat, eine gewisse Zeit abwarten muss, bevor sie wieder ein Fahrzeug führt. Das Ziel des Trennungsgebots ist, sicherzustellen, dass der Einfluss von Drogen den Fahrer nicht beeinträchtigt und somit die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt.
  • THC-Grenzwert: THC (Tetrahydrocannabinol) ist der psychoaktive Wirkstoff in Cannabis. Im Verkehrsrecht gibt es festgelegte Grenzwerte für THC im Blut, die nicht überschritten werden dürfen, um die Fahrfähigkeit beizubehalten. In Deutschland liegt dieser Grenzwert bei 1 ng/ml. Überschreitet jemand diesen Wert, wird davon ausgegangen, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Cannabis steht, was potenziell zu einem Fahrverbot oder anderen rechtlichen Konsequenzen führen kann.
  • Untersuchungsanordnung: Eine Untersuchungsanordnung ist ein behördlicher Auftrag, der an Personen ergeht, bei denen Zweifel an ihrer Fahrfähigkeit bestehen, zum Beispiel aufgrund von Drogenkonsum. Die betroffene Person muss sich dann einer medizinischen Untersuchung oder einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen. Diese soll klären, ob die Person noch in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.
  • Aufschiebende Wirkung: Die aufschiebende Wirkung bedeutet, dass eine behördliche Entscheidung, beispielsweise die Entziehung der Fahrerlaubnis, nicht sofort vollzogen wird, sondern erst, nachdem über einen eingelegten Rechtsbehelf (z.B. Klage) entschieden wurde. Im vorliegenden Fall bedeutet das, dass der Kläger trotz der behördlichen Entscheidung, ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, vorläufig weiterfahren darf, bis das Gericht endgültig über die Klage entscheidet.
  • Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU): Die MPU, im Volksmund auch „Idiotentest“ genannt, ist eine Begutachtung, die klären soll, ob eine Person nach Drogenkonsum, Alkoholmissbrauch oder anderen Auffälligkeiten im Straßenverkehr wieder fahrgeeignet ist. Dabei werden medizinische und psychologische Tests durchgeführt, um zu bewerten, ob die Person sicher am Verkehr teilnehmen kann.
  • Fahrerlaubnisentziehung: Die Fahrerlaubnisentziehung ist der behördliche Akt, durch den die Fahrerlaubnis einer Person dauerhaft oder vorübergehend entzogen wird. Dies kann aufgrund von Drogenkonsum, Alkoholmissbrauch oder anderen erheblichen Verkehrsverstößen erfolgen. Anders als bei einem Fahrverbot, bei dem das Fahren nur für einen bestimmten Zeitraum verboten ist, muss eine Fahrerlaubnis nach der Entziehung neu beantragt werden, was oft mit zusätzlichen Anforderungen wie der MPU verbunden ist.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 80 Abs. 5 VwGO: Dieser Paragraph regelt die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen und Anfechtungsklagen gegen Verwaltungsakte. Hierbei kann das Gericht auf Antrag die aufschiebende Wirkung wiederherstellen oder anordnen, wenn das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts nicht überwiegt. Im vorliegenden Fall entschied das Gericht, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtswidrig sein könnte, und ordnete die aufschiebende Wirkung der Klage an, womit der Betroffene vorerst seine Fahrerlaubnis behält.
  • § 11 Abs. 7 FeV: Diese Vorschrift der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) stellt klar, dass gelegentlicher Cannabiskonsum noch nicht zwingend zur Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen führt. Es ist erforderlich, weitere Aufklärung durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) herbeizuführen. Im vorliegenden Fall hat das Gericht festgestellt, dass trotz zweifacher Verstöße des Antragstellers gegen das Trennungsgebot eine pauschale Annahme der Fahrungeeignetheit noch nicht gerechtfertigt ist.
  • § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV: Dieser Paragraph sieht vor, dass bei gelegentlichem Cannabiskonsum und weiteren Tatsachen, die Zweifel an der Fahreignung begründen, die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens angeordnet werden kann. Im vorliegenden Fall wurde vom Antragsgegner diese Regelung falsch angewendet, weshalb die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens nicht rechtmäßig war.
  • § 14 Abs. 2 Nr. 3 FeV: Diese Regelung spezifiziert, dass ein medizinisch-psychologisches Gutachten angeordnet werden kann, wenn wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr nach § 24a StVG, wie Fahren unter Drogeneinfluss, begangen wurden. Hier wurde § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV fälschlicherweise angewendet, obwohl die speziellen Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 Nr. 3 FeV vorlagen.
  • § 24a StVG: Dieser Paragraph des Straßenverkehrsgesetzes stellt Fahren unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln wie Cannabis unter Bußgeld. Im vorliegenden Fall hat der Antragsteller mindestens zweimal gegen diese Vorschrift verstoßen, was grundsätzlich die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 FeV rechtfertigen würde. Da jedoch andere rechtliche Fehler in der Gutachtenanforderung vorlagen, wurde diese als rechtswidrig angesehen.

Das vorliegende Urteil

VG Düsseldorf – Az.: 6 L 661/23 – Beschluss vom 27.03.2023


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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