Stellung der StVO
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eine Rechtsverordnung, die sich dem deutschen Straßenverkehrsrecht zuordnen lässt. Die weiteren Normen des Straßenverkehrsrechtes sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Fahrerlaubnisverordnung (FeV), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO). Aufgabe der StVO ist es dabei, gesetzlich fixierte Regeln für jeden Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr festzuschreiben. Somit kommt dieser Verordnung eine hohe Bedeutung für den geregelten Gang auf deutschen Straßen zu.
Die Verhaltensregeln im Straßenverkehr
Die StVO ist in zwei Teile gegliedert. Im ersten Teil wird vor allem der Ablauf und der Durchgang des Verkehrs reguliert. Der Geltungsbereich erstreckt sich dabei auf sämtliche Verkehrsteilnehmer wie Kraftfahrzeuge, Füßgänger und auch Fahrräder sowie auf alle Arten von öffentlichen Straßen. Das wichtigste Anliegen der StVO ist das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Dieser Gedanke zieht sich wie ein roter Faden durch die Normen des Straßenverkehrsrechts und wird in zahlreichen Paragrafen konkretisiert. Dieser erste Teil der StVO enthält weiterhin viele materielle Regelungen, die im Grunde genommen fast alle ihren Ursprung in dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme haben. Dazu gehören unter anderem solche wichtigen Regelungen wie zum Beispiel die Geschwindigkeitsbegrenzung, der Sicherheitsabstand, die Vorfahrtsregeln oder auch die Festsetzungen in Bezug auf die Beleuchtung.
Die Klassifikationen und das Bußgeld
Der zweite Teil der StVO handelt in erster Linie von der Klassifikation der Verkehrszeichen und anderer Verkehrseinrichtungen. Schließlich sind diesem Teil noch Durchführungs- und Bußgeldvorschriften angehängt. Die StVO legt demnach fest, dass bei der Nichteinhaltung einer ihrer Vorschriften mit einem Bußgeld gerechnet werden muss, dessen Höhe wiederum sich aus einem separaten Bußgeldkatalog ergibt. Die Höhe des Bußgeldes hängt zunächst von der Bedeutung und der Schwere der begangenen Ordnungswidrigkeit ab. Je höher der Unrechtsgehalt des Verkehrsverstoßes ist, desto höher fällt auch der Bußgeldbescheid aus.
Die stetige Entwicklung der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Seit der erstmaligen Einführung im Jahre 1934 wurde die StVO unzählige Male geändert und überarbeitet. So wurde 2013 beispielsweise aufgrund eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtlich verankerte Zitiergebot der Novelle von 2009 eine komplette Neufassung der StVO erlassen. Weitere Änderungen wie die Radfahrnovelle oder die Schilderschildnovelle haben die StVO immer wieder modifiziert und auf den neuesten Stand der Entwicklungen gebracht. Auch heute noch wird eine fortlaufende Diskussion bezüglich der Regelungen der StVO geführt. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die Bestimmungen zum erwünschten Verhalten der Verkehrsteilnehmer führen. Um dem technischen und gesellschaftlichen Fortschritt Rechnung tragen zu können wird deshalb das gesamte Regelwerk der StVO in bestimmten Abständen überarbeitet. Wer nun also denkt, dass der Besuch einer Fahrschule während dem Erwerb des Führerscheins ausreicht, um sämtliche Regelungen der StVO aus dem Effeff zu kennen, der irrt gewaltig. Aus diesem Grund ist es durchaus sinnvoll, sich bei Fragen und Problemen rund um die StVO die Hilfe von einem Experten zu suchen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist in einem solchen Fall der richtige Ansprechpartner.