Bahnübergänge sind Gefahrenstellen, an denen die Missachtung von Regeln fatale Folgen haben kann. Die aktuellen Unfallstatistiken unterstreichen die Notwendigkeit erhöhter Vorsicht. Sowohl die Straßenverkehrsordnung als auch das Eisenbahnkreuzungsgesetz legen klare Verhaltensregeln und technische Standards fest, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Jeder Einzelne trägt Verantwortung, indem er sich an diese Vorgaben hält und so dazu beiträgt, Unfälle zu vermeiden.
Übersicht
- Das Wichtigste: Kurz und knapp
- Bahnübergänge und ihre Bedeutung im Straßenverkehr
- Rechtliche Grundlagen für das Verhalten an Bahnübergängen
- Strafen und Konsequenzen beim Überfahren von Bahnübergängen bei Rot
- Rechtliche Unterscheidung verschiedener Verstöße an Bahnübergängen
- Rechtliche Verteidigung und Einspruchsmöglichkeiten
- Praktische Tipps zum korrekten Verhalten an Bahnübergängen
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Das Wichtigste: Kurz und knapp
- Bahnübergänge sind kritische Punkte im Straßenverkehr, an denen besondere Vorsicht geboten ist.
- Es gibt verschiedene Arten von Bahnübergängen mit unterschiedlichen Sicherungsmaßnahmen (beschrankt und unbeschrankt).
- Unfälle an Bahnübergängen sind häufig und oft auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen.
- Unbeschrankte Bahnübergänge sind besonders gefährlich.
- Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt das Verhalten von Verkehrsteilnehmern an Bahnübergängen.
- Schienenfahrzeuge haben immer Vorrang.
- Bei geschlossenen Schranken oder rotem Blinklicht besteht absolute Wartepflicht.
- An unbeschrankten Bahnübergängen ohne Signalanlage ist besondere Vorsicht geboten.
- Das Eisenbahnkreuzungsgesetz (EBKrG) legt die technischen und baulichen Anforderungen an Bahnübergänge fest.
- Bahnübergänge müssen sicher gestaltet sein und freie Sicht auf die Gleise gewährleisten.
Bahnübergänge und ihre Bedeutung im Straßenverkehr
Bahnübergänge sind neuralgische Punkte im Verkehrsnetz, an denen sich Schienen- und Straßenverkehr kreuzen. Ihre sichere Gestaltung und korrekte Nutzung sind entscheidend für die Vermeidung schwerer Unfälle. In diesem Artikel beleuchten wir die rechtlichen Aspekte und Konsequenzen beim Überfahren von Bahnübergängen bei Rot.
Definition und Arten von Bahnübergängen
Bahnübergänge sind Kreuzungspunkte zwischen Schienen und Straßen, die je nach Verkehrsaufkommen und örtlichen Gegebenheiten unterschiedlich gesichert sein können. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen beschrankten und unbeschrankten Übergängen.
Beschrankte Bahnübergänge verfügen über Schranken, die sich bei herannahenden Zügen schließen. Diese können als Voll- oder Halbschranken ausgeführt sein. Vollschranken sperren die gesamte Straßenbreite, während Halbschranken nur die jeweilige Fahrbahnseite absichern. Zusätzlich sind diese Übergänge oft mit Lichtzeichen und akustischen Warnsignalen ausgestattet.
Unbeschrankte Bahnübergänge hingegen haben keine physischen Barrieren. Sie sind meist mit dem Andreaskreuz gekennzeichnet und können zusätzlich über Lichtzeichen oder Blinklichter verfügen. In ländlichen Gebieten findet man gelegentlich noch Übergänge, die lediglich durch ein Andreaskreuz gesichert sind.
Die Wahl der Sicherungsart hängt von Faktoren wie der Verkehrsdichte, der Zugfrequenz und den Sichtverhältnissen ab. In jedem Fall gilt: Die Sicherungseinrichtungen dienen dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer und ihre Missachtung kann fatale Folgen haben.
Statistiken zu Unfällen an Bahnübergängen
Trotz umfangreicher Sicherungsmaßnahmen kommt es immer wieder zu schweren Unfällen an Bahnübergängen. Die Zahlen sind alarmierend und unterstreichen die Dringlichkeit einer konsequenten Einhaltung der Verkehrsregeln an diesen neuralgischen Punkten.
Laut aktuellen Statistiken des Eisenbahn-Bundesamtes für das Jahr 2022 ereigneten sich 131 Unfälle an Bahnübergängen in Deutschland. Dabei kamen 33 Menschen ums Leben und 121 wurden verletzt. Diese Zahlen können von Jahr zu Jahr leicht variieren, zeigen aber die anhaltende Gefahr an Bahnübergängen. Besonders tragisch: Ein Großteil dieser Unfälle wäre durch korrektes Verhalten der Straßenverkehrsteilnehmer vermeidbar gewesen.
Die Unfallursachen sind vielfältig, aber oft auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen. Häufig werden Rotlichter missachtet, Schranken umfahren oder die Geschwindigkeit beim Annähern an unbeschrankte Übergänge nicht angepasst. In einigen Fällen spielen auch technische Defekte oder schwierige Sichtverhältnisse eine Rolle.
Besonders gefährdet sind unbeschrankte Bahnübergänge. Laut aktuellen Daten machen sie etwa 43% aller Bahnübergänge aus, sind aber überproportional häufig an Unfällen beteiligt. Die genauen Unfallzahlen variieren je nach Quelle und Betrachtungszeitraum, zeigen aber durchgängig ein erhöhtes Risiko an unbeschrankten Übergängen.
Diese Zahlen machen deutlich, wie wichtig die strikte Einhaltung der Verkehrsregeln an Bahnübergängen ist. Jeder Unfall ist einer zu viel, insbesondere angesichts der potenziell katastrophalen Folgen einer Kollision zwischen Zug und Straßenfahrzeug.
Rechtliche Grundlagen für das Verhalten an Bahnübergängen
Die Sicherheit an Bahnübergängen wird durch ein Geflecht aus Gesetzen und Verordnungen geregelt. Diese legen sowohl die Pflichten der Verkehrsteilnehmer als auch die technischen Anforderungen an die Übergänge fest. Zwei zentrale Regelwerke sind hierbei die Straßenverkehrsordnung (StVO) und das Eisenbahnkreuzungsgesetz (EBKrG).
§ 19 StVO: Pflichten der Verkehrsteilnehmer
Der § 19 der Straßenverkehrsordnung definiert konkret, wie sich Verkehrsteilnehmer an Bahnübergängen zu verhalten haben. Diese Vorschriften sind bindend und ihre Missachtung kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundsätzlich gilt: Schienenfahrzeuge haben an Bahnübergängen immer Vorrang. Verkehrsteilnehmer müssen mit äußerster Vorsicht an Bahnübergänge heranfahren und sich so verhalten, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist.
Bei geschlossenen Schranken oder rotem Blinklicht besteht eine absolute Wartepflicht. Es ist strikt untersagt, die Schranken zu umfahren oder den Übergang bei Rotlicht zu überqueren – selbst wenn kein Zug in Sicht ist.
An Übergängen ohne Schranken, aber mit Blinklichtanlage oder Bahnübergangsposten, darf der Bahnübergang erst überquert werden, wenn das Blinklicht erloschen ist bzw. der Bahnübergangsposten die Überfahrt freigibt.
Bei unbeschrankten Bahnübergängen ohne Blinklichtanlage müssen Fahrzeuge die Geschwindigkeit mäßigen und notfalls anhalten. Hier gilt besondere Vorsicht: Erst wenn sich der Fahrer vergewissert hat, dass sich kein Schienenfahrzeug nähert, darf er den Übergang mit angemessener Geschwindigkeit überqueren.
Besonders hervorzuheben ist die Regelung, dass Fahrzeuge vor Bahnübergängen nicht unnötig halten oder parken dürfen. Dies gilt auch bei Staubildung: Fahrzeugführer müssen so vor dem Übergang warten, dass sie ihn bei sich schließenden Schranken räumen können.
Eisenbahnkreuzungsgesetz (EBKrG): Technische und bauliche Aspekte
Während die StVO das Verhalten der Verkehrsteilnehmer regelt, legt das Eisenbahnkreuzungsgesetz (EBKrG) die technischen und baulichen Anforderungen an Bahnübergänge fest. Dieses Gesetz ist entscheidend für die Sicherheitsstandards an den Kreuzungspunkten von Schiene und Straße.
Das Eisenbahnkreuzungsgesetz schreibt vor, dass Bahnübergänge so angelegt und ausgestattet sein müssen, dass sie möglichst gefahrlos überquert werden können. Es definiert die Mindestanforderungen für verschiedene Arten von Bahnübergängen und legt fest, unter welchen Umständen welche Sicherungseinrichtungen erforderlich sind.
Für stark frequentierte Übergänge sieht das Gesetz in der Regel Schranken vor, oft in Kombination mit Lichtzeichen und akustischen Warnsignalen. Bei weniger befahrenen Strecken können Lichtzeichenanlagen ohne Schranken ausreichend sein. In jedem Fall müssen die Sicherungseinrichtungen so beschaffen sein, dass sie rechtzeitig vor der Durchfahrt eines Zuges aktiviert werden.
Das EBKrG regelt auch die Sichtverhältnisse an Bahnübergängen. Es schreibt vor, dass die Sicht auf die Bahnstrecke in beiden Richtungen frei sein muss. Vegetation oder Bebauung, die die Sicht behindern könnte, müssen entfernt oder angepasst werden.
Ein wichtiger Aspekt des EBKrG ist die Regelung der Kostenteilung für den Bau und die Unterhaltung von Bahnübergängen. Diese werden in der Regel zwischen den Bahnbetreibern und den Straßenbaulastträgern aufgeteilt, was eine gemeinsame Verantwortung für die Sicherheit unterstreicht.
Zusammenfassend bilden StVO und EBKrG ein umfassendes rechtliches Fundament für die Sicherheit an Bahnübergängen. Während die StVO das Verhalten der Verkehrsteilnehmer regelt, stellt das Eisenbahnkreuzungsgesetz sicher, dass die baulichen und technischen Voraussetzungen für eine sichere Überquerung gegeben sind. Die strikte Einhaltung dieser Vorschriften ist unerlässlich, um das Unfallrisiko an diesen neuralgischen Punkten zu minimieren.
Strafen und Konsequenzen beim Überfahren von Bahnübergängen bei Rot
Das Überfahren von Bahnübergängen bei Rot wird vom Gesetzgeber als schwerwiegender Verstoß eingestuft. Die Konsequenzen reichen von empfindlichen Geldbußen bis hin zu strafrechtlichen Folgen. Diese harten Sanktionen spiegeln die potenzielle Gefahr wider, die von solch einem Fehlverhalten ausgeht.
Bußgelder: Höhe und Staffelung
Die Höhe der Bußgelder für Verstöße an Bahnübergängen variiert je nach Schwere des Vergehens und dem damit verbundenen Gefährdungspotenzial. Grundsätzlich beginnen die Bußgelder für das Überfahren eines Bahnübergangs bei Rotlicht bei 240 Euro. Dazu kommen in jedem Fall 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Das Bußgeld kann sich jedoch schnell erhöhen, wenn weitere Gefährdungspotenziale oder gar Unfälle hinzukommen.
Kommt es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, steigt das Bußgeld somit auf 290 Euro. Bei einem Unfall erhöht sich der Betrag sogar auf 350 Euro. Diese Staffelung verdeutlicht, dass nicht nur der Verstoß an sich, sondern auch dessen potenzielle oder tatsächliche Folgen in die Bemessung der Strafe einfließen.
Besonders schwerwiegend wird das Umfahren von Halbschranken geahndet. Hier beträgt das Bußgeld 700 Euro inkl. 2 Punkten und 3 Monate Fahrverbot. Diese hohen Sanktionen unterstreichen die besondere Gefährlichkeit dieses Verhaltens.
Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg)
Neben den Bußgeldern werden Verstöße gegen das Rotlicht an Bahnübergängen, wie bereits erwähnt, auch mit Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg geahndet. Für das Überfahren eines Bahnübergangs bei Rot oder trotz geschlossener Schranken werden in der Regel zwei Punkte eingetragen.
Verjährung der Punkte
Art des Vergehens | Anzahl Punkte | Tilgungsfrist |
---|---|---|
Ordnungswidrigkeit | 1 | 2,5 Jahre |
Grobe Ordnungswidrigkeit | 2 | 5 Jahre |
Straftat | 2 | 5 Jahre |
Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis | 3 | 10 Jahre |
Ab vier Punkten erfolgt eine Ermahnung, ab sechs Punkten eine Verwarnung. Bei Erreichen von acht Punkten droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Die Eintragung von Punkten für Bahnübergangsverstöße kann somit nicht nur unmittelbare Folgen haben, sondern auch langfristig die Fahrberechtigung gefährden.
Fahrverbote: Dauer und Bedingungen
Bei besonders schweren oder wiederholten Verstößen an Bahnübergängen kann zusätzlich zu Bußgeld und Punkten ein Fahrverbot verhängt werden. Die Dauer des Fahrverbots beträgt in der Regel einen Monat, kann jedoch bei besonders gravierenden Fällen oder Wiederholungstätern auf bis zu drei Monate ausgeweitet werden.
Während des Fahrverbots muss der Führerschein bei der zuständigen Behörde abgegeben werden. In dieser Zeit ist es dem Betroffenen untersagt, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Ein Verstoß gegen das Fahrverbot stellt eine Straftat dar und kann zu weiteren rechtlichen Konsequenzen führen.
Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein zurückgegeben. Es ist jedoch zu beachten, dass das Fahrverbot auch nach seiner Beendigung Auswirkungen haben kann, etwa bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit im Rahmen einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung).
Strafrechtliche Konsequenzen bei schweren Verstößen
In besonders schweren Fällen können Verstöße an Bahnübergängen auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch das Fehlverhalten andere Personen gefährdet oder verletzt werden.
Der Straftatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr (§ 315 StGB) wird bei vorsätzlichem Handeln mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet. Bei fahrlässigem Verhalten droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.
Kommt es durch den Verstoß zu einem Unfall mit Personenschaden, können weitere Straftatbestände wie fahrlässige Körperverletzung oder sogar fahrlässige Tötung hinzukommen. Diese ziehen empfindliche Strafen nach sich und können weitreichende persönliche und berufliche Konsequenzen haben.
Folgen für Fahranfänger in der Probezeit
Für Fahranfänger in der Probezeit gelten bei Verstößen an Bahnübergängen besonders strenge Regeln. Schon ein einziger schwerer Verstoß, wie das Überfahren eines Bahnübergangs bei Rot, führt zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
Zusätzlich wird die Teilnahme an einem speziellen Aufbauseminar angeordnet. Dieses Seminar dient dazu, die Gefahren im Straßenverkehr zu verdeutlichen und das Verantwortungsbewusstsein des Fahranfängers zu stärken. Die Kosten für dieses Seminar trägt der Betroffene selbst.
Bei wiederholten oder besonders schweren Verstößen kann sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. In diesem Fall muss der Führerschein neu erworben werden, was mit erheblichen Kosten und Zeitaufwand verbunden ist.
Rechtliche Unterscheidung verschiedener Verstöße an Bahnübergängen
Die rechtliche Bewertung von Verstößen an Bahnübergängen differenziert stark je nach Art und Schwere des Fehlverhaltens. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Szenarien, die unterschiedlich geahndet werden. Diese Differenzierung spiegelt das jeweilige Gefährdungspotenzial wider.
Überfahren bei rotem Licht ohne Schranken
Das Überfahren eines Bahnübergangs bei rotem Licht, wenn keine Schranken vorhanden sind, stellt einen ernsthaften Verstoß dar. In diesem Fall müssen Verkehrsteilnehmer besonders aufmerksam sein, da die rote Ampel die einzige aktive Sicherungseinrichtung ist.
Bei diesem Verstoß wird grundsätzlich ein einmonatiges Fahrverbot verhängt, inkl. 2 Punkten und 240 Euro Bussgeld. In besonders schweren Fällen, etwa wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden, steigt das Bußgeld auf 290 Euro, sowie 350 Euro bei Sachbeschädigungen.
Die Behörden betrachten diesen Verstoß als besonders gravierend, da der Fahrer hier bewusst ein Warnsignal missachtet und sich und andere in Gefahr bringt. Die relativ hohe Strafe soll die Verkehrsteilnehmer für die potenziellen Folgen ihres Handelns sensibilisieren.
Umfahren von geschlossenen Halbschranken
Das Umfahren von geschlossenen Halbschranken gilt als einer der schwersten Verstöße an Bahnübergängen. Dieses Verhalten wird besonders hart geahndet, da es eine bewusste und aktive Umgehung der Sicherheitseinrichtungen darstellt.
Für dieses Vergehen wird ein Bußgeld von mindestens 700 Euro verhängt. Darüber hinaus werden zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen. In der Regel wird zusätzlich ein Fahrverbot von 3 Monaten ausgesprochen.
Die besonders harte Bestrafung dieses Verhaltens erklärt sich aus dem extrem hohen Risiko, das der Fahrer eingeht. Halbschranken sind so konzipiert, dass sie eine Ausfahrt aus dem Gefahrenbereich ermöglichen, während sie gleichzeitig die Einfahrt verhindern sollen. Wer sie umfährt, setzt sich und andere einer unmittelbaren Lebensgefahr aus.
Überqueren trotz akustischer Warnsignale
Das Überqueren eines Bahnübergangs trotz akustischer Warnsignale wird ebenfalls als erheblicher Verstoß gewertet. Akustische Signale dienen als zusätzliche Warnung, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer, aber auch für Autofahrer bei schlechter Sicht. Es ist jedoch anzumerken, dass akustische Signale oft in Kombination mit Lichtzeichen auftreten. In diesem Fall würde die Strafe für das Überfahren bei Rotlicht gelten.
Die Missachtung akustischer Warnsignale wird daher wie gehabt mit einem Bußgeld von 240 Euro und zwei Punkten und einem 1-monatigen Fahrverbot geahndet. Auch hier kann bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder im Falle eines Unfalls das Bußgeld erhöht werden.
Die Behörden betonen, dass akustische Signale genauso verbindlich sind wie visuelle Warnungen. Ihre Missachtung wird daher genauso streng bestraft wie das Überfahren einer roten Ampel an einem Bahnübergang.
Weitere Verstöße: Nichtbeachten von Andreaskreuzen, Stehenbleiben auf dem Bahnübergang
Neben den genannten schweren Verstößen gibt es weitere Fehlverhalten an Bahnübergängen, die ebenfalls geahndet werden. Das Nichtgewähren des Vorrangs des Schienenfahrzeuges bei Bahnübergang mit Andreaskreuz wird beispielsweise mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft. Das Andreaskreuz signalisiert die Vorfahrt des Schienenverkehrs und seine Missachtung kann zu gefährlichen Situationen führen.
Rechtliche Verteidigung und Einspruchsmöglichkeiten
Bei einem Bußgeldbescheid wegen eines Verstoßes an einem Bahnübergang haben Betroffene das Recht auf Einspruch. Dieses Recht ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips und ermöglicht es, den Vorwurf überprüfen zu lassen.
Fristen und Formalitäten beim Einspruch
Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Diese Frist ist zwingend einzuhalten, da der Bescheid sonst rechtskräftig wird. Der Einspruch muss schriftlich erfolgen und sollte das Aktenzeichen des Bußgeldbescheids, Name und Anschrift des Betroffenen, das Datum des Bußgeldbescheids sowie eine klare Erklärung, dass Einspruch eingelegt wird, enthalten. Eine Begründung ist nicht erforderlich, kann aber die Erfolgsaussichten erhöhen und auch nachgereicht werden.
Mögliche Verteidigungsstrategien
Bei der Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid wegen eines Bahnübergangsverstoßes gibt es verschiedene Ansatzpunkte. Zunächst kann die tatsächliche Begehung des Verstoßes in Frage gestellt werden, etwa ob der Beschuldigte tatsächlich der Fahrer war oder ob eine Verwechslung vorliegt. Auch technische Mängel, wie Fehlfunktionen der Warn- und Signalanlagen oder der Schrankensteuerung, können als Verteidigungsgrund angeführt werden. Verfahrensfehler bei der Erfassung des Verstoßes oder der Erstellung des Bußgeldbescheids bieten ebenfalls Ansatzpunkte für eine Verteidigung. In besonderen Fällen können Notsituationen als rechtfertigende Umstände geltend gemacht werden. Bei Geschwindigkeitsverstößen an Bahnübergängen können zudem mögliche Messungenauigkeiten thematisiert werden.
Kosten und Risiken eines Einspruchsverfahrens
Ein Einspruchsverfahren kann mit erheblichen Kosten verbunden sein. Neben Gerichtskosten bei Durchführung einer Hauptverhandlung fallen möglicherweise Anwaltskosten sowie eigene Auslagen wie Fahrtkosten zum Gericht oder Kosten für Beweismittel an. Zudem besteht das Risiko, dass das Gericht eine höhere Strafe verhängt als im ursprünglichen Bußgeldbescheid vorgesehen, insbesondere wenn sich in der Verhandlung neue belastende Umstände ergeben.
Anwaltliche Unterstützung
Die Hinzuziehung eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts kann die Erfolgsaussichten eines Einspruchs erhöhen. Verkehrsrechtsanwälte verfügen über fachliche Expertise, kennen die aktuellste Rechtsprechung und typische Verfahrensfehler. Ihre Prozesserfahrung ermöglicht eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten und die Entwicklung einer effektiven Verteidigungsstrategie. In der Gerichtsverhandlung können sie die Interessen des Mandanten professionell vertreten. Durch eine realistische Einschätzung der Erfolgschancen kann zudem unnötiger Kostenaufwand vermieden werden. Die Entscheidung für oder gegen anwaltliche Unterstützung sollte unter Berücksichtigung der Schwere des Vorwurfs, der potenziellen Konsequenzen und der eigenen Rechtskenntnis getroffen werden.
Praktische Tipps zum korrekten Verhalten an Bahnübergängen
Bahnübergänge sind kritische Punkte im Straßenverkehr, die von allen Verkehrsteilnehmern höchste Aufmerksamkeit und korrektes Verhalten erfordern. Die folgenden Abschnitte bieten praktische Hinweise, wie man sich an verschiedenen Arten von Bahnübergängen und in unterschiedlichen Situationen richtig verhält, um die Sicherheit aller zu gewährleisten.
Richtige Interpretation von Lichtzeichen und Schranken
Bahnübergänge sind mit verschiedenen Sicherheitseinrichtungen ausgestattet. Rotes Blinklicht bedeutet immer sofortiges Anhalten, unabhängig vom Zustand der Schranken. Gelbes Blinklicht mahnt zur erhöhten Vorsicht. Bei Vollschranken ist zu beachten, dass diese sich oft erst kurz vor der Zugdurchfahrt vollständig schließen. Halbschranken dürfen keinesfalls umfahren werden, sobald sie sich senken.
Verhalten bei technischen Störungen am Bahnübergang
Bei dauerhaft blinkendem Rotlicht oder ungewöhnlich lange geschlossenen Schranken liegt möglicherweise eine technische Störung vor. In solchen Fällen darf der Bahnübergang nicht überquert werden. Stattdessen sollte umgehend die Polizei oder der Notfallkontakt des Bahnbetreibers informiert werden.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen an unbeschrankten Übergängen
Unbeschrankte Bahnübergänge erfordern besondere Aufmerksamkeit. Die Geschwindigkeit muss deutlich reduziert werden. Es gilt, sorgfältig nach beiden Seiten Ausschau zu halten und auf akustische Signale zu achten. Das Andreaskreuz weist auf die Vorfahrt der Bahn hin. Bei schlechter Sicht sollte man anhalten und sich vergewissern, dass sich kein Zug nähert.
Verhalten bei Stau vor dem Bahnübergang
Bei Stau vor einem Bahnübergang ist besondere Umsicht geboten. Man sollte nur auf den Bahnübergang fahren, wenn dieser sicher und zügig überquert werden kann. Keinesfalls darf man auf den Gleisen zum Stehen kommen. Ist absehbar, dass der Verkehr nicht rechtzeitig abfließt, muss man vor dem Andreaskreuz warten, auch wenn dadurch nachfolgender Verkehr behindert wird. Die Sicherheit hat hier eindeutig Vorrang.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Bahnübergang: Kreuzungspunkt zwischen Schienen- und Straßenverkehr, der durch verschiedene Sicherungseinrichtungen wie Schranken, Lichtzeichen oder Andreaskreuze gekennzeichnet ist. Bahnübergänge erfordern besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht aller Verkehrsteilnehmer, da hier Züge Vorrang haben und Kollisionen oft schwerwiegende Folgen haben.
- Andreaskreuz: Verkehrszeichen in Form eines schrägen Kreuzes, das auf einen Bahnübergang hinweist und die Vorfahrt der Schienenfahrzeuge signalisiert. Es steht meist vor unbeschrankten Bahnübergängen und verpflichtet Verkehrsteilnehmer zu erhöhter Vorsicht und Geschwindigkeitsreduzierung.
- Eisenbahnkreuzungsgesetz (EBKrG): Gesetz, das die technischen und baulichen Anforderungen an Bahnübergänge regelt. Es legt Mindeststandards für Sicherungseinrichtungen fest und bestimmt, wann Schranken, Lichtzeichen oder andere Warnvorrichtungen erforderlich sind. Das EBKrG zielt darauf ab, Bahnübergänge möglichst gefahrlos zu gestalten.
- Fahreignungsregister: Auch als „Verkehrszentralregister“ oder umgangssprachlich „Punktekonto in Flensburg“ bekannt. Hier werden Verstöße im Straßenverkehr und deren Sanktionen erfasst. Für Bahnübergangsverstöße werden in der Regel zwei Punkte eingetragen, die bei Erreichen bestimmter Punktzahlen zu Konsequenzen wie Ermahnungen oder Fahrerlaubnisentzug führen können.
- Halbschranken: Sicherungseinrichtung an Bahnübergängen, die nur eine Straßenseite sperrt. Sie ermöglichen das Verlassen des Gefahrenbereichs, sollen aber die Einfahrt verhindern. Das Umfahren von Halbschranken gilt als besonders schwerer Verstoß und wird mit hohen Bußgeldern und Fahrverboten geahndet.
- Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr: Straftatbestand nach § 315 StGB, der bei besonders schweren Verstößen an Bahnübergängen relevant werden kann. Er umfasst Handlungen, die den Bahnverkehr konkret gefährden, und kann mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden. Dies unterstreicht die strafrechtliche Dimension von Fehlverhalten an Bahnübergängen.