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Sofortige Vollziehbarkeit des Widerrufs der Fahrlehrererlaubnis

Ein Fahrlehrer aus dem Landkreis Karlsruhe, der wegen Ausstellung falscher Weiterbildungsbescheinigungen verurteilt wurde, darf trotz des Entzugs seiner Fahrlehrerlaubnis vorerst seine Fahrschule weiter betreiben. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschied, dass der sofortige Widerruf der Fahrlehrerlaubnis nicht automatisch zum Erlöschen der Fahrschulerlaubnis führt, solange der Widerspruch dagegen noch läuft. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die rechtliche Trennung von Fahrlehrerlaubnis und Fahrschulerlaubnis und die Auswirkungen auf den Betrieb einer Fahrschule.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Verwaltungsgericht Karlsruhe
  • Datum: 16.08.2024
  • Aktenzeichen: 8 K 3952/24
  • Verfahrensart: Antragsverfahren auf Aufschiebende Wirkung im Verwaltungsrecht
  • Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Fahrschulrecht

Beteiligte Parteien:

  • Antragsteller: Betreiber einer Fahrschule, der gegen den Widerruf seiner Fahrschul- und Fahrlehrererlaubnis Widerspruch eingelegt hat und dessen aufschiebende Wirkung sowie die Fortführung seines Gewerbes strittig sind. Er argumentiert, dass die sofortige Vollziehung des Widerrufs nicht rechtmäßig sei und seine Fahrschule weiterhin betreiben zu dürfen.
  • Antragsgegner: Die zuständige Verwaltungsbehörde, die den Widerruf erlassen hat und argumentiert, der Antragsteller sei unzuverlässig basierend auf Vorwürfen der unrechtmäßigen Ausstellung von Bescheinigungen und Steuerhinterziehung, was eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstelle.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Antragsteller hatte gegen den Bescheid, der seine Fahrschul- und Fahrlehrererlaubnis widerrief, Widerspruch eingelegt und beantragte, dass der Widerruf keine sofortige Wirkung habe. Die Behörde hatte diesen Widerruf angeordnet, weil der Antragsteller als unzuverlässig galt aufgrund von Falschbeurkundungen und Steuerhinterziehung.
  • Kern des Rechtsstreits: Ist der sofortige Vollzug des Widerrufs der Fahrlehrerlaubnis rechtens, und darf der Antragsteller seine Fahrschule weiterhin betreiben, bis über seinen Widerspruch endgültig entschieden ist?

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Widerruf der Fahrschulerlaubnis wurde festgestellt, jedoch wurde die sofortige Vollziehung des Widerrufs der Fahrlehrererlaubnis als rechtmäßig erachtet.
  • Begründung: Der Widerruf der Fahrlehrererlaubnis ist gerechtfertigt aufgrund der Unzuverlässigkeit des Antragstellers, die durch rechtskräftige Verurteilungen gestützt wird. Die aufschiebende Wirkung gilt jedoch für den Widerruf der Fahrschulerlaubnis, da diese nicht automatisch erlischt.
  • Folgen: Der Antragsteller kann seine Fahrschule weiterhin betreiben, jedoch keine Aufgaben als Fahrlehrer übernehmen. Die Behörde muss Anträge der Fahrschüler bearbeiten und Prüfungen ermöglichen. Der Rechtsstreit klärt, dass die sofortige Vollziehung des Fahrschulwiderrufs nicht automatisch aus der Fahrlehrererlaubnis folgt. Der Antragsteller trägt einen Großteil der Verfahrenskosten.

Widerruf der Fahrlehrererlaubnis: Rechte und Verfahren im Einzelfall

Die Fahrlehrererlaubnis ist eine essentielle Voraussetzung für die Berufsausübung von Fahrlehrern in Deutschland. Sie wird von der zuständigen Behörde erteilt und kann unter bestimmten Umständen widerrufen werden. Ein Widerruf ist etwa möglich, wenn die Voraussetzungen zur Erteilung nicht mehr erfüllt sind oder strafrechtliche Verstöße vorliegen. In solchen Fällen kann die Behörde auch die Sofortige Vollziehbarkeit des Widerrufs anordnen, was bedeutet, dass der Fahrlehrer seine Zulassung unverzüglich verliert, ohne dass er auf eine Entscheidung über einen Widerspruch warten muss.

Der Widerruf der Fahrlehrererlaubnis geht oft einher mit einem Aufhebungsverfahren, in dem die rechtlichen Grundlagen und die individuelle Anhörung des Fahrlehrers eine Rolle spielen. Die Frist für den Widerruf und die Möglichkeiten des Rechtsschutzes sind dabei entscheidende Aspekte, die für die betroffenen Fahrer von Bedeutung sind. Im Folgenden wird ein konkreter Fall betrachtet, um zu verdeutlichen, wie diese rechtlichen Rahmenbedingungen in der Praxis angewendet werden.

Der Fall vor Gericht


Freie Fahrschulführung trotz widerrufener Fahrlehrererlaubnis

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat einen wesentlichen Beschluss zur Fortführung von Fahrschulen nach Entzug einer Fahrlehrererlaubnis gefällt. Im Zentrum der Entscheidung stand die Frage, ob ein sofort vollziehbarer Widerruf der Fahrlehrererlaubnis auch die Fahrschulerlaubnis automatisch beendet.

Entzug der Fahrlehrererlaubnis wegen wiederholter Verstöße

Der betroffene Fahrlehrer stand im Fokus behördlicher Maßnahmen, nachdem schwerwiegende Pflichtverletzungen festgestellt wurden. Von März 2019 bis März 2021 hatte er mindestens zwölf LKW-Fahrern Bescheinigungen über Weiterbildungen zur Berufskraftfahrerqualifikation ausgestellt, ohne dass diese die erforderlichen Weiterbildungsstunden absolviert hatten. Für jede falsche Bescheinigung erhielt er 450 Euro. Das Amtsgericht verurteilte ihn rechtskräftig wegen Beihilfe zur schweren mittelbaren Falschbeurkundung.

Behördliche Reaktion und Sofortvollzug

Das Landratsamt widerrief daraufhin die Fahrlehrererlaubnis mit sofortiger Vollziehung. Die Behörde sah in dem Verhalten eine erhebliche Gefährdung der Verkehrssicherheit. Zusätzlich wurde der Widerruf der Fahrschulerlaubnis verfügt. Der Fahrlehrer legte gegen beide Entscheidungen Widerspruch ein.

Kernfrage der rechtlichen Trennung

Das Gericht betonte die rechtliche Trennung zwischen Fahrlehrererlaubnis und Fahrschulerlaubnis. Nach dem Fahrlehrergesetz erlischt eine Fahrschulerlaubnis erst dann kraft Gesetzes, wenn der Widerruf der Fahrlehrererlaubnis unanfechtbar geworden ist. Die bloße sofortige Vollziehbarkeit des Widerrufs der Fahrlehrererlaubnis führt noch nicht zum automatischen Ende der Fahrschulerlaubnis.

Praktische Auswirkungen des Beschlusses

Der Fahrschulinhaber darf sein Gewerbe vorläufig weiterführen, da sein Widerspruch gegen den Widerruf der Fahrschulerlaubnis aufschiebende Wirkung hat. Er selbst darf allerdings wegen des sofort vollziehbaren Widerrufs seiner Fahrlehrererlaubnis keine Fahrschüler mehr ausbilden. Diese Tätigkeit muss er angestellten Fahrlehrern überlassen.

Behördliche Verpflichtungen

Das Gericht verpflichtete die Behörde, die Bearbeitung von Fahrerlaubnisanträgen der Fahrschüler wieder aufzunehmen und den technischen Prüfstellen mitzuteilen, dass Prüfungen von Fahrschülern dieser Fahrschule wieder abgenommen werden dürfen. Die vorherige Praxis der Behörde, die Fahrschule als geschlossen zu behandeln, wurde als unzulässige faktische Vollziehung eingestuft.

Unterscheidung von Sofortvollzug und Unanfechtbarkeit

Das Gericht stellte klar heraus, dass der Gesetzgeber zwischen sofortiger Vollziehbarkeit und Unanfechtbarkeit unterscheidet. Nur die Unanfechtbarkeit des Widerrufs der Fahrlehrererlaubnis führt zum gesetzlichen Erlöschen der Fahrschulerlaubnis, nicht jedoch deren sofortige Vollziehbarkeit. Diese rechtliche Differenzierung ermöglicht dem Fahrschulinhaber, sein Gewerbe trotz des Widerrufs der Fahrlehrererlaubnis zunächst fortzuführen.


Die Schlüsselerkenntnisse


„Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat eine wichtige Differenzierung zwischen Fahrlehrererlaubnis und Fahrschulerlaubnis vorgenommen. Ein sofort vollziehbarer Widerruf der Fahrlehrererlaubnis führt nicht automatisch zum Erlöschen der Fahrschulerlaubnis – diese erlischt erst, wenn der Widerruf unanfechtbar geworden ist. Die Behörden müssen diese rechtliche Trennung beachten und dürfen die Weiterführung einer Fahrschule nicht untersagen, solange noch Rechtsmittel gegen den Widerruf der Fahrlehrererlaubnis laufen. Dies stärkt den Rechtsschutz von Fahrlehrern erheblich.“

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Fahrschulinhaber bedeutet diese Entscheidung für Sie: Selbst wenn Ihre Fahrlehrererlaubnis mit sofortiger Wirkung widerrufen wurde, können Sie Ihre Fahrschule zunächst weiterführen, solange Sie Widerspruch gegen den Widerrufsbescheid eingelegt haben. Sie dürfen zwar selbst keine Fahrschüler mehr ausbilden, können aber den Betrieb mit angestellten Fahrlehrern fortsetzen. Die Behörde muss Prüfungsanmeldungen Ihrer Fahrschüler weiterhin bearbeiten und darf den Prüfstellen nicht untersagen, Ihre Fahrschüler zu prüfen. Dies gibt Ihnen Zeit, sich rechtlich zu beraten und ggf. einen Nachfolger für die fachliche Leitung zu finden, ohne dass Ihre wirtschaftliche Existenz sofort gefährdet ist.


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Fahrlehrer im leeren Seminarraum simuliert Weiterbildung.
(Symbolfoto: Ideogram gen.)

Als Fahrschulinhaber stehen Sie vor komplexen behördlichen Entscheidungen, die Ihre berufliche Existenz betreffen können. Unsere spezialisierten Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit Widerrufsverfahren und kennen die aktuellsten Entwicklungen in der Rechtsprechung. Wir analysieren Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen rechtliche Handlungsmöglichkeiten auf, damit Sie Ihren Fahrschulbetrieb rechtssicher weiterführen können. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche unmittelbaren Folgen hat der sofortige Widerruf einer Fahrlehrerlaubnis?

Der sofortige Widerruf einer Fahrlehrerlaubnis bedeutet, dass Sie ab dem Zeitpunkt der Zustellung des Widerrufsbescheids keine Fahrschüler mehr ausbilden dürfen – weder im theoretischen noch im praktischen Unterricht.

Rechtliche Konsequenzen

Der Fahrlehrerschein muss unverzüglich an die zuständige Behörde zurückgegeben werden. Die Ausübung der Fahrlehrertätigkeit ist ab diesem Zeitpunkt untersagt, auch wenn Sie Widerspruch gegen die Verfügung einlegen.

Wirtschaftliche Auswirkungen

Der Widerruf kann existenzbedrohende Folgen haben, da Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Wenn Sie einen eigenen Fahrschulbetrieb führen, dürfen Sie diesen nicht mehr betreiben.

Rechtliche Besonderheiten

Ein wichtiger Aspekt ist die Frage der sofortigen Vollziehbarkeit. Wenn die Behörde den Sofortvollzug nicht ausreichend begründet hat, können Sie sich dagegen wehren. Die Behörde muss für den Sofortvollzug eine gesonderte, schriftliche Begründung liefern, warum der Widerruf sofort vollzogen werden muss.

Handlungsmöglichkeiten

Bei einem Widerruf der Fahrlehrerlaubnis können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Allerdings hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung, wenn die sofortige Vollziehung angeordnet wurde.

Sollten die Gründe für den Widerruf später entfallen, können Sie einen neuen Antrag auf Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis stellen. Sie müssen dann nachweisen, dass die ursprünglichen Widerrufsgründe nicht mehr bestehen.


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Wie unterscheidet sich die Fahrschulerlaubnis rechtlich von der Fahrlehrerlaubnis?

Die Fahrlehrerlaubnis und die Fahrschulerlaubnis sind zwei rechtlich voneinander getrennte Genehmigungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Zwecken.

Fahrlehrerlaubnis – Die Basis für die Ausbildungstätigkeit

Die Fahrlehrerlaubnis ist die grundlegende Berechtigung für die Ausbildung von Fahrschülern. Von der Fahrlehrerlaubnis darf jedoch nur in Verbindung mit einer Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit einem Fahrschulinhaber Gebrauch gemacht werden.

Die Fahrlehrerlaubnis wird in verschiedenen Klassen (BE, A, CE und DE) erteilt und setzt unter anderem voraus, dass der Bewerber mindestens 22 Jahre alt ist und eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzt.

Fahrschulerlaubnis – Die unternehmerische Komponente

Die Fahrschulerlaubnis berechtigt zur selbstständigen Führung einer Fahrschule und erfordert zusätzliche Qualifikationen. Für die Erteilung der Fahrschulerlaubnis muss der Antragsteller:

  • Mindestens 25 Jahre alt sein
  • Eine zweijährige hauptberufliche Tätigkeit als angestellter Fahrlehrer nachweisen
  • Einen Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft absolviert haben

Rechtliche Konsequenzen bei Verlust einer Erlaubnis

Wenn die Fahrlehrerlaubnis widerrufen wird, kann auch mit einer bestehenden Fahrschulerlaubnis keine Ausbildung mehr durchgeführt werden. Der Verlust der Fahrlehrerlaubnis aufgrund von Unzuverlässigkeit führt faktisch zur Unmöglichkeit der Berufsausübung, auch wenn die Fahrschulerlaubnis formal weiter besteht.

Wenn Sie eine Fahrschule betreiben möchten, benötigen Sie zwingend beide Erlaubnisse. Die Fahrschulerlaubnis allein reicht für die Ausbildung von Fahrschülern nicht aus, da sie lediglich die unternehmerische Berechtigung darstellt.


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Welche Rechtsmittel stehen gegen den Widerruf der Fahrlehrererlaubnis zur Verfügung?

Widerspruchsverfahren

Gegen den Widerruf der Fahrlehrerlaubnis können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerrufsbescheids Widerspruch bei der Behörde einlegen, die den Bescheid erlassen hat. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen oder zur Niederschrift erklärt werden. Eine sorgfältige Begründung und das Beifügen aller relevanten Unterlagen sind dabei essentiell.

Sofortige Vollziehbarkeit

Wenn die Behörde die sofortige Vollziehung des Widerrufs angeordnet hat, entfällt die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs. In diesem Fall können Sie beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO stellen. Die Behörde muss die Anordnung der sofortigen Vollziehung ausführlich begründen und konkrete Gefahren für die Allgemeinheit darlegen.

Klageweg

Wird Ihr Widerspruch abgelehnt, steht Ihnen der Weg zum Verwaltungsgericht offen. Die Klagefrist beträgt einen Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids. Die Klage muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erklärt werden.

Neuerteilung nach Widerruf

Nach einem rechtskräftigen Widerruf müssen Sie eine Wartefrist von zwei Jahren einhalten, bevor Sie einen Neuantrag stellen können. Für die Neuerteilung müssen Sie nachweisen, dass die Gründe, die zum Widerruf geführt haben, nicht mehr bestehen und Sie alle Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis erfüllen.


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Darf eine Fahrschule nach Widerruf der Fahrlehrerlaubnis des Inhabers weitergeführt werden?

Die Weiterführung einer Fahrschule nach Widerruf der Fahrlehrerlaubnis ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Rechtliche Grundsituation

Der Widerruf der Fahrlehrerlaubnis führt grundsätzlich zum Erlöschen der Fahrschulerlaubnis. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig das Ende des Fahrschulbetriebs.

Möglichkeiten der Weiterführung

Die zuständige Behörde kann die Weiterführung des Ausbildungsbetriebs gestatten, wenn eine andere Person als Verantwortliche für die Leitung des Ausbildungsbetriebs bestellt wird. Diese Person muss die gesetzlichen Voraussetzungen für die Leitung einer Fahrschule erfüllen.

Besondere Regelungen bei körperlichen oder geistigen Mängeln

Bei Widerruf der Fahrlehrerlaubnis wegen geistiger oder körperlicher Mängel gelten Sonderregelungen:

  • Die Fahrschule kann zunächst bis zu sechs Monate auf Rechnung des Ehegatten oder Lebenspartners fortgeführt werden.
  • Nach Ablauf der sechs Monate kann die Behörde bei körperlichen Mängeln von einem Widerruf der Fahrschulerlaubnis absehen, wenn eine andere qualifizierte Person die verantwortliche Leitung übernimmt.

Zweigstellen

Bei einem Widerruf der Fahrschulerlaubnis erlischt grundsätzlich auch die Erlaubnis zum Betrieb von Zweigstellen. Eine Ausnahme besteht, wenn der Widerruf aufgrund fehlender räumlicher oder sachlicher Voraussetzungen erfolgt – in diesem Fall kann die Zweigstellenerlaubnis in eine eigenständige Fahrschulerlaubnis umgewandelt werden.


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Was bedeutet die Unanfechtbarkeit eines Widerrufs der Fahrlehrererlaubnis?

Die Unanfechtbarkeit eines Widerrufs der Fahrlehrerlaubnis tritt ein, wenn gegen den Widerrufsbescheid kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann oder alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind.

Rechtliche Bedeutung der Unanfechtbarkeit

Der Widerruf der Fahrlehrerlaubnis hat weitreichende Konsequenzen für die betroffene Person. Erst mit der Unanfechtbarkeit des Widerrufs der Fahrlehrerlaubnis erlischt auch die Fahrschulerlaubnis gemäß § 20 Abs. 2 S. 1 FahrlG. Dies bedeutet, dass Sie bis zur Unanfechtbarkeit des Widerrufs Ihre Fahrschule weiter betreiben dürfen.

Unterscheidung zur sofortigen Vollziehbarkeit

Die sofortige Vollziehbarkeit ist von der Unanfechtbarkeit zu unterscheiden. Bei einer Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit muss eine konkrete Gefahr für wichtige Gemeinschaftsgüter nachgewiesen werden. Die Behörde muss dabei den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz streng beachten, da es sich um einen vorläufigen Eingriff in die Berufsfreiheit handelt.

Wartezeit nach Unanfechtbarkeit

Nach dem unanfechtbaren Widerruf der Fahrlehrerlaubnis müssen Sie eine Wartefrist von zwei Jahren einhalten, bevor Sie eine neue Fahrlehrerlaubnis beantragen können. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Widerrufs.

Rechtliche Folgen

Mit der Unanfechtbarkeit des Widerrufs:

  • Müssen Sie den Fahrlehrerschein unverzüglich der zuständigen Behörde zurückgeben
  • Dürfen Sie keine Fahrschüler mehr ausbilden
  • Erlischt automatisch auch Ihre Fahrschulerlaubnis

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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Fachbegriffe einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Unanfechtbarkeit

Eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung ist unanfechtbar, wenn kein Rechtsmittel (wie Widerspruch oder Klage) mehr dagegen eingelegt werden kann oder die Frist dafür abgelaufen ist. Dies ist in § 80 VwGO geregelt. Die Entscheidung ist dann endgültig und muss befolgt werden. Beispiel: Wird gegen einen Bußgeldbescheid nicht innerhalb von 2 Wochen Einspruch eingelegt, wird er unanfechtbar und muss bezahlt werden.


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Sofortige Vollziehbarkeit

Eine behördliche Anordnung, die bewirkt, dass eine Entscheidung trotz eingelegter Rechtsmittel sofort umgesetzt werden muss (§ 80 Abs. 2 VwGO). Die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs wird damit aufgehoben. Beispiel: Bei einer sofort vollziehbaren Führerscheinentziehung muss der Führerschein direkt abgegeben werden, auch wenn dagegen Widerspruch eingelegt wird.


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Aufschiebende Wirkung

Ein Rechtsprinzip, nach dem die Wirksamkeit einer behördlichen Entscheidung durch das Einlegen eines Rechtsmittels (z.B. Widerspruch) vorläufig gehemmt wird (§ 80 VwGO). Die Entscheidung darf dann zunächst nicht vollzogen werden. Beispiel: Legt jemand gegen einen Kostenbescheid Widerspruch ein, muss er die Gebühr erst einmal nicht zahlen.


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Fahrlehrererlaubnis

Die staatliche Zulassung zur Ausbildung von Fahrschülern nach § 2 Fahrlehrergesetz. Sie ist die persönliche Berechtigung des Fahrlehrers zum Unterrichten und unterscheidet sich von der Fahrschulerlaubnis. Voraussetzungen sind u.a. fachliche Eignung und Zuverlässigkeit. Bei Verstößen kann sie widerrufen werden.


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Fahrschulerlaubnis

Die gewerberechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Fahrschule nach § 10 Fahrlehrergesetz. Sie berechtigt zur unternehmerischen Führung der Fahrschule und ist von der persönlichen Fahrlehrererlaubnis zu unterscheiden. Mit angestellten Fahrlehrern kann die Fahrschule auch ohne eigene Fahrlehrererlaubnis betrieben werden.


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Widerruf

Die nachträgliche Aufhebung einer behördlichen Erlaubnis durch die Behörde (§ 49 VwVfG). Anders als bei einem Ablauf oder einer Rücknahme wird hier eine ursprünglich rechtmäßige Genehmigung für die Zukunft aufgehoben. Beispiel: Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen wiederholter Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 33 Abs. 2 Satz 1 FahrlG: Diese Vorschrift regelt die Voraussetzungen und Folgen des Widerrufs der Fahrlehrererlaubnis. Sie stellt klar, dass ein Widerruf nicht automatisch die Unanfechtbarkeit des Bescheids zur Folge hat und das Verfahren in Bezug auf die Fahrlehrererlaubnis fortgeführt werden kann. Im vorliegenden Fall ist von Bedeutung, dass der Antragsteller trotz des Widerrufs weiterhin berechtigt ist, Fahrschüler auszubilden, solange der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat.
  • § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO: Diese Norm regelt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widersprüchen in Verwaltungsverfahren. Sie gibt dem Antragsteller das Recht, gegen einen sofort vollziehbaren Bescheid Widerspruch einzulegen und dessen aufschiebende Wirkung vorläufig gerichtlich anordnen zu lassen. Hier ist relevant, dass das Gericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers anerkannt hat, was ihm der vorübergehenden Fortführung seiner Tätigkeiten ermöglicht.
  • § 122 Abs. 1 VwGO: Die Vorschrift befasst sich mit der Entscheidung über die Kosten der Beteiligten im Verwaltungsprozess. Sie bestimmt, wie die Kosten aufgrund des Erfolgs oder Misserfolgs der Anträge aufgeteilt werden. Im aktuellen Verfahren hat das Gericht entschieden, dass der Antragsteller und der Antragsgegner die Kosten anteilig gemäß deren Erfolg im Verfahren tragen müssen, was für den Antragsteller finanzielle Auswirkungen hat.
  • § 88 VwGO: Diese Vorschrift regelt die Anforderungen an die Form und den Inhalt von Anträgen im Verwaltungsprozess. Sie stellt sicher, dass die Anträge klar und nachvollziehbar formuliert sind. In diesem Fall wird dies relevant, da der Antragsteller präzise Anträge gestellt hat, die das Gericht als zulässig erachtete, was zur Entscheidung über die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs führte.
  • Allgemeines Verwaltungsrecht: Dieses Rechtsgebiet beinhaltet die allgemeinen Regeln und Verfahren, die für die öffentliche Verwaltung in Deutschland gelten. Im Kontext des vorliegenden Falles ist es wichtig, da der Antragsteller vor dem Verwaltungsgericht Ansprüche geltend macht, die aus dem öffentlichen Recht hervorgehen. Das Gericht prüft die rechtmäßige Anwendung von Verwaltungsakten und deren Folgen, was in diesem Fall die Rechtsgrundlage für die Anfechtung des Widerrufs der Fahrlehrererlaubnis bildet.

Weitere Beiträge zum Thema

  • Widerruf der Fahrlehrererlaubnis wegen Unzuverlässigkeit
    Ein langjähriger Fahrlehrer verlor seine Erlaubnis aufgrund wiederholter Verstöße gegen das Fahrlehrergesetz, darunter das Fortführen von Unterricht ohne gültige Erlaubnis und das Ausstellen falscher Bescheinigungen. Das Verwaltungsgericht Regensburg bestätigte den Widerruf, da der Kläger keine Einsicht zeigte. → → Unzuverlässigkeit führt zum Verlust der Fahrlehrererlaubnis
  • Fahrlehrerlaubniswiderruf – Zweifel an der Zuverlässigkeit
    Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied, dass Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Fahrlehrers den Widerruf der Erlaubnis rechtfertigen können. Im vorliegenden Fall wurden solche Zweifel durch Fehlverhalten des Fahrlehrers begründet. → → Zuverlässigkeitsprüfung für Fahrlehrer
  • Wiedererteilung der Fahrerlaubnis – Rücknahme gemäß § 48 Abs. 1 VwVfG
    Ein Fahrer erhielt seine Fahrerlaubnis nach Entzug aufgrund eines gefälschten medizinisch-psychologischen Gutachtens zurück. Nachdem die Fälschung entdeckt wurde, nahm die Behörde die Wiedererteilung gemäß § 48 Abs. 1 VwVfG zurück. Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung. → → Rechtsfolgen bei gefälschten Gutachten in der Fahrschule
  • Fahrerlaubnisentziehung bei nicht nachgewiesener Teilnahme an Aufbauseminar
    Ein Fahrer in der Probezeit nahm nicht fristgerecht an einem angeordneten Aufbauseminar teil. Das Verwaltungsgericht Bremen bestätigte die Rechtmäßigkeit der daraufhin erfolgten Fahrerlaubnisentziehung durch das Bürgeramt. → → Konsequenzen bei versäumten Aufbauseminaren

Das vorliegende Urteil

VG Karlsruhe – Az.: 8 K 3952/24 – Beschluss vom 16.08.2024


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