Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Fahrerlaubnis auf Probe: Bedeutung und Herausforderungen von Aufbauseminaren
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche Voraussetzungen müssen für einen Widerruf der Seminarerlaubnis vorliegen?
- Welche unmittelbaren Folgen hat der Widerruf einer Seminarerlaubnis?
- Welche Rechtsmittel stehen gegen den Widerruf zur Verfügung?
- Was bedeutet die sofortige Vollziehung beim Widerruf der Seminarerlaubnis?
- Wie kann nach einem Widerruf eine neue Seminarerlaubnis erlangt werden?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Verwaltungsgericht Düsseldorf
- Datum: 26.11.2024
- Aktenzeichen: 6 L 2440/24
- Verfahrensart: Eilverfahren im Verwaltungsrecht (Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO)
- Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Ordnungsrecht
Beteiligte Parteien:
- Antragsteller: Fahrlehrer, der die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen den Widerruf seiner Seminarerlaubnis und die Gebührenfestsetzung beantragt. Er argumentiert, dass die Sofortige Vollziehung seiner Seminarerlaubnis nach dem Widerruf der Erlaubnis nicht gerechtfertigt sei und er weiterhin als Seminarleiter tätig sein sollte.
- Antragsgegnerin: Behörde, die die Seminarerlaubnis des Antragstellers widerrufen hat. Sie begründet den Widerruf mit mangelnder Zuverlässigkeit des Antragstellers aufgrund wiederholter grober Pflichtverletzungen als Seminarleiter.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Antragsteller hatte gegen eine Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin geklagt, mit der ihm die Seminarerlaubnis entzogen wurde. Die Behörde stützt ihren Widerruf auf grobe Pflichtverletzungen des Antragstellers, der Seminare verkürzte und trotzdem Teilnahmebescheinigungen ausstellte.
- Kern des Rechtsstreits: Ob die sofortige Vollziehung der Ordnungsverfügung und damit der Widerruf der Seminarerlaubnis des Antragstellers gerechtfertigt ist. Dies umfasste eine Bewertung des öffentlichen Interesses an der Verkehrssicherheit gegenüber dem privaten Interesse des Antragstellers, weiterhin als Seminarleiter tätig zu sein.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Der Eilantrag des Antragstellers wurde abgelehnt. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen das Widerrufen der Seminarerlaubnis wurde nicht angeordnet.
- Begründung: Die formelle Begründung der Dringlichkeit durch die Antragsgegnerin war ausreichend. Zudem überwiegt das öffentliche Interesse am sofortigen Widerruf der Seminarerlaubnis, da der Antragsteller als unzuverlässig gilt. Die grobe Pflichtverletzung, die in verkürzten Sitzungen der Aufbauseminare bestand, rechtfertigt den Widerruf.
- Folgen: Der Antragsteller muss die Verfahrenskosten tragen und darf die Seminarerlaubnis nicht mehr ausüben, bis ein neuer Antrag bewertet werden könnte. Das Urteil betont die Wichtigkeit der Verkehrssicherheit und die Berechtigung von Maßnahmen gegen unzuverlässige Seminarleiter.
Fahrerlaubnis auf Probe: Bedeutung und Herausforderungen von Aufbauseminaren
Die Fahrerlaubnis auf Probe ist ein zentrales Instrument der Verkehrssicherheit für junge und unerfahrene Verkehrsteilnehmer. Nach der Führerscheinprüfung durchlaufen Fahranfänger eine zweijährige Probezeit, in der besondere Verhaltensregeln und Pflichten gelten. Ein wichtiger Bestandteil dieses Konzepts sind die verpflichtenden Aufbauseminare, die darauf abzielen, das Fahrverhalten und die Verkehrskompetenz junger Autofahrer zu verbessern.
Ziel dieser Seminare ist es, kritische Aspekte wie Risikobewusstsein, Verkehrspsychologie und sichere Fahrtechniken zu vermitteln. Teilnehmer erhalten die Möglichkeit, ihr Wissen über Verkehrsregeln zu vertiefen und Strategien zur Vermeidung gefährlicher Situationen im Straßenverkehr zu entwickeln. Der folgende Fall wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und praktischen Herausforderungen bei der Durchführung solcher Aufbauseminare.
Der Fall vor Gericht
Widerruf einer Seminarerlaubnis wegen grober Pflichtverletzungen rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Eilantrag eines Seminarleiters gegen den Widerruf seiner Erlaubnis zur Durchführung von Aufbauseminaren abgelehnt. Der Betroffene hatte zwei Seminarsitzungen erheblich verkürzt und dennoch Teilnahmebescheinigungen ausgestellt.
Massive Zeiteinsparungen bei Pflichtveranstaltungen
Der Seminarleiter hatte im Dezember 2023 bei einem Aufbauseminar die dritte Sitzung um 45 Minuten und die vierte Sitzung sogar um 90 Minuten verkürzt. Damit unterschritt er die gesetzlich vorgeschriebene Dauer von jeweils 135 Minuten pro Sitzung deutlich. Insgesamt fehlten 135 Minuten – ein Viertel der Gesamtdauer eines Aufbauseminars. Dennoch stellte er den Teilnehmern Bescheinigungen über die vollständige Teilnahme aus.
Gericht sieht grobe Pflichtverletzung
Das Verwaltungsgericht stufte dieses Verhalten als grobe Pflichtverletzung ein. Die gesetzlich festgelegte Mindestdauer sei unerlässlich, um das Ziel der Aufbauseminare zu erreichen: Die Teilnehmer sollen eine risikobewusstere Einstellung im Straßenverkehr entwickeln und lernen, sich sicher und rücksichtsvoll zu verhalten. Eine familiäre Notlage, die der Seminarleiter als Grund angab, rechtfertige die Verkürzungen nicht. Er hätte die fehlende Zeit innerhalb der vorgeschriebenen Vier-Wochen-Frist nachholen können.
Sofortige Vollziehung zum Schutz der Verkehrssicherheit
Das Gericht bestätigte auch die sofortige Vollziehung des Widerrufs. Die Sicherheit des Straßenverkehrs und die verantwortungsvolle Rolle des Seminarleiters rechtfertigten diese Maßnahme. Das wirtschaftliche Interesse des Betroffenen müsse hinter dem Schutz von Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer zurückstehen.
Rechtlicher Rahmen für den Widerruf
Der Widerruf stützt sich auf das Fahrlehrergesetz, das die Seminarerlaubnis bei Unzuverlässigkeit des Inhabers widerrufen werden muss. Als unzuverlässig gilt insbesondere, wer wiederholt grob gegen seine gesetzlichen Pflichten verstößt. Das Gericht sah es als ausreichend an, dass der Seminarleiter bei zwei aufeinanderfolgenden Sitzungen massiv gegen die Zeitvorgaben verstoßen hatte. Seine Handlungsweise zeige, dass er sich seiner besonderen Verantwortung nicht hinreichend bewusst sei.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil verdeutlicht die strikte Reihenfolge bei Rechtsschutzanträgen gegen Gebührenbescheide: Bevor das Gericht angerufen werden kann, muss zwingend zuerst bei der Behörde ein Aussetzungsantrag gestellt und dessen Ablehnung abgewartet werden. Eine gleichzeitige Antragstellung bei Behörde und Gericht ist nicht ausreichend. Dies gilt speziell für Fälle, in denen es um öffentliche Abgaben und Kosten geht.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie sich gegen einen Gebührenbescheid wehren möchten, müssen Sie unbedingt in zwei Schritten vorgehen: Stellen Sie zuerst einen Aussetzungsantrag bei der zuständigen Behörde und warten Sie deren Entscheidung ab. Erst wenn die Behörde Ihren Antrag ablehnt oder innerhalb angemessener Zeit nicht reagiert, können Sie sich an das Gericht wenden. Ein vorschneller Gang zum Gericht führt zur Ablehnung Ihres Antrags – Sie verlieren dadurch wertvolle Zeit und müssen zusätzliche Kosten tragen. Besonders wichtig ist dies bei allen behördlichen Geldforderungen wie Gebühren oder Bußgeldern.
Benötigen Sie Hilfe?
Gebührenbescheid erhalten und unsicher, wie Sie vorgehen sollen?
Die Komplexität von Gebührenbescheiden und die notwendigen Schritte zur Anfechtung können schnell überfordern. Wir unterstützen Sie dabei, die Rechtmäßigkeit des Bescheides zu prüfen und die korrekte Vorgehensweise zu ermitteln. Dabei berücksichtigen wir die individuellen Besonderheiten Ihres Falls und die aktuellen rechtlichen Vorgaben.
Sprechen Sie mit unseren erfahrenen Rechtsanwälten, um Ihre Situation zu besprechen und Ihre Handlungsmöglichkeiten zu klären. Gemeinsam entwickeln wir die optimale Strategie für Ihr Anliegen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Voraussetzungen müssen für einen Widerruf der Seminarerlaubnis vorliegen?
Gesetzliche Widerrufsgründe
Die Seminarerlaubnis für Aufbauseminare wird widerrufen, wenn eine der folgenden zwei Hauptvoraussetzungen nicht mehr erfüllt ist:
- Der Wegfall der Fahrlehrerlaubnis der Klassen A und BE
- Eine Belastung mit mehr als zwei Punkten im Fahreignungsregister
Unzuverlässigkeit als Widerrufsgrund
Eine besondere Bedeutung kommt der Unzuverlässigkeit als Widerrufsgrund zu. Sie liegt insbesondere vor, wenn die Seminarleitung wiederholt die Pflichten grob verletzt hat, die ihr nach dem Fahrlehrergesetz oder den darauf beruhenden Rechtsverordnungen obliegen.
Beispiele für solche groben Pflichtverletzungen sind:
- Erhebliche Verkürzung der vorgeschriebenen Seminarzeiten
- Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen trotz unvollständiger Seminarteilnahme
- Durchführung von Seminaren ohne gültige Fahrschulerlaubnis oder außerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses
Verfahren und Rechtsfolgen
Wenn Sie als Seminarleiter von einem Widerrufsverfahren betroffen sind, beachten Sie:
Der Widerruf erfolgt durch die nach Landesrecht zuständige Behörde. Die Behörde kann bei einem Mangel von der Rücknahme absehen, wenn dieser nicht mehr besteht. Die Seminarerlaubnis wird schriftlich entzogen und Sie müssen Ihre Tätigkeit unmittelbar einstellen.
Bei einer Neuerteilung nach einem Widerruf müssen Sie erneut die grundlegenden Voraussetzungen erfüllen und zusätzlich innerhalb eines Jahres vor der Neuerteilung an einer speziellen Fortbildung teilnehmen.
Welche unmittelbaren Folgen hat der Widerruf einer Seminarerlaubnis?
Der Widerruf einer Seminarerlaubnis für Aufbauseminare hat sofortige rechtliche und praktische Konsequenzen für Sie als betroffenen Fahrlehrer.
Unmittelbare rechtliche Folgen
Mit Zustellung des Widerrufsbescheids müssen Sie die Durchführung von Aufbauseminaren unverzüglich einstellen. Die Seminarerlaubnis erlischt, wenn eine der gesetzlichen Voraussetzungen nachträglich weggefallen ist.
Sie dürfen ab diesem Zeitpunkt keine neuen Seminarteilnehmer mehr annehmen und keine weiteren Aufbauseminare durchführen. Dies gilt auch dann, wenn Sie gegen den Widerrufsbescheid Widerspruch einlegen.
Praktische Auswirkungen
Der Widerruf kann erhebliche wirtschaftliche Folgen für Ihren Fahrschulbetrieb haben. Bereits gebuchte und bezahlte Seminare dürfen nicht mehr durchgeführt werden. Sie müssen:
- Die Seminarerlaubnisurkunde unverzüglich an die zuständige Behörde zurückgeben
- Alle laufenden Seminare abbrechen
- Bereits erhaltene Teilnahmegebühren zurückerstatten
- Angemeldete Teilnehmer über den Ausfall informieren
Möglichkeiten zur Neuerteilung
Nach einem Widerruf können Sie eine neue Seminarerlaubnis beantragen. Dafür müssen Sie:
Innerhalb eines Jahres vor der Neuerteilung an einer speziellen Fortbildung teilnehmen. Die ursprünglichen Erteilungsvoraussetzungen wie Zuverlässigkeit und fachliche Eignung müssen wieder vollständig erfüllt sein.
Die Behörde prüft bei der Neuerteilung besonders streng, ob die Gründe, die zum Widerruf geführt haben, nicht mehr bestehen. Bei wiederholten Pflichtverletzungen oder mangelnder Zuverlässigkeit wird die Neuerteilung in der Regel abgelehnt.
Welche Rechtsmittel stehen gegen den Widerruf zur Verfügung?
Gegen den Widerruf der Seminarerlaubnis Aufbauseminar können Sie Widerspruch und Anfechtungsklage einlegen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerrufs bei der Behörde eingereicht werden.
Widerspruchsverfahren
Der Widerspruch sollte schriftlich eingelegt und begründet werden. Die Behörde prüft dann den Fall erneut. Wenn die Behörde den Widerspruch zurückweist, erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid.
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Nach erfolglosem Widerspruch können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids Anfechtungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Die Klage muss sich gegen die widerrufende Behörde richten.
Eilrechtsschutz
Wichtig: Widerspruch und Klage haben keine automatische aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, der Widerruf bleibt zunächst wirksam. Sie können jedoch beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO stellen.
Der Eilantrag hat Erfolg, wenn:
- ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Widerrufs bestehen oder
- die sofortige Vollziehung für Sie eine unbillige Härte darstellt
Beachten Sie die Begründungspflicht: Im Widerspruch und in der Klage müssen Sie darlegen, warum der Widerruf rechtswidrig sein soll. Relevante Gründe können sein:
- Die Voraussetzungen für einen Widerruf nach § 45 Abs. 7 FahrlG lagen nicht vor
- Der Widerruf war unverhältnismäßig
- Es wurden Verfahrensfehler begangen
Während des laufenden Verfahrens dürfen Sie keine Aufbauseminare mehr durchführen, es sei denn, das Gericht ordnet im Eilverfahren etwas anderes an.
Was bedeutet die sofortige Vollziehung beim Widerruf der Seminarerlaubnis?
Die sofortige Vollziehung beim Widerruf der Seminarerlaubnis bedeutet, dass Sie ab dem Zeitpunkt der Zustellung des Widerrufsbescheids keine Aufbauseminare mehr durchführen dürfen – auch wenn Sie gegen den Widerruf Widerspruch einlegen oder Klage erheben.
Rechtliche Folgen
Der Widerruf wird unmittelbar wirksam und Sie müssen:
- Die Seminarerlaubnis unverzüglich an die zuständige Behörde zurückgeben
- Alle geplanten Seminare absagen
- Die Durchführung von Aufbauseminaren sofort einstellen
Begründungspflicht der Behörde
Die Behörde muss die Anordnung der sofortigen Vollziehung schriftlich und einzelfallbezogen begründen. Eine pauschale oder formelhafte Begründung reicht nicht aus. Die Begründung muss konkret darlegen, warum ein sofortiger Vollzug im öffentlichen Interesse notwendig ist und welche spezifischen Gefahren von einer weiteren Seminartätigkeit ausgehen.
Ihre Handlungsmöglichkeiten
Wenn die sofortige Vollziehung angeordnet wurde, können Sie beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO stellen. Dieser Antrag ist bereits vor einer möglichen Klage zulässig.
Die Behörde kann die Vollziehung auch von sich aus aussetzen. In diesem Fall dürfen Sie die Seminartätigkeit bis zur endgültigen Entscheidung über Ihren Widerspruch oder Ihre Klage fortführen.
Wie kann nach einem Widerruf eine neue Seminarerlaubnis erlangt werden?
Nach einem Widerruf der Seminarerlaubnis Aufbauseminar können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine neue Erlaubnis beantragen.
Grundvoraussetzungen für die Neuerteilung
Sie müssen erneut die grundlegenden Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören:
- Die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A und BE muss vorhanden sein.
- Innerhalb der letzten fünf Jahre müssen Sie drei Jahre lang hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben.
- Im Fahreignungsregister dürfen nicht mehr als zwei Punkte eingetragen sein.
Zusätzliche Anforderungen
Für die Neuerteilung der Seminarerlaubnis müssen Sie innerhalb eines Jahres vor der Neuerteilung an einer speziellen Fortbildung teilnehmen. Diese Fortbildung ist verpflichtend und dient der Auffrischung und Aktualisierung Ihrer Kenntnisse.
Ablauf des Neuerteilungsverfahrens
Die neue Seminarerlaubnis wird schriftlich erteilt und darf nur zusammen mit einer Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit einem Fahrschulinhaber genutzt werden. Der Inhaber oder die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebs muss ebenfalls über eine gültige Seminarerlaubnis Aufbauseminar verfügen.
Qualitätssicherung
Nach der Neuerteilung unterliegen Sie regelmäßigen Überwachungen. Die zuständige Erlaubnisbehörde führt mindestens alle zwei Jahre Kontrollen durch. Bei guten Ergebnissen kann dieser Zeitraum auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringe Mängel festgestellt wurden.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Fahrerlaubnis auf Probe
Ein spezieller Führerschein für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren nach der Führerscheinprüfung, geregelt in §2a StVG. Diese Probezeit dient der Verkehrssicherheit und sieht besondere Auflagen und strengere Regeln für Verstöße vor. Bei schweren oder wiederholten Verkehrsverstößen können Aufbauseminare, Nachschulungen oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet werden. Die reguläre Fahrerlaubnis wird erst nach unfallfreiem Bestehen der Probezeit erteilt.
Aufbauseminar
Eine verpflichtende Nachschulung für Verkehrssünder während der Probezeit oder für auffällige Kraftfahrer, basierend auf §2b StVG. Diese Seminare bestehen aus mindestens vier Sitzungen von je 135 Minuten und müssen innerhalb von vier Wochen absolviert werden. Ziel ist die Verbesserung der Verkehrskompetenz und des Risikobewusstseins durch theoretische und praktische Schulung.
Seminarerlaubnis
Eine behördliche Genehmigung nach §34 Fahrlehrergesetz (FahrlG), die zur Durchführung von Aufbauseminaren berechtigt. Sie wird nur an qualifizierte Fahrlehrer mit Zusatzausbildung erteilt und kann bei Pflichtverstößen oder Unzuverlässigkeit widerrufen werden. Der Inhaber muss die gesetzlichen Vorgaben zur Durchführung der Seminare strikt einhalten.
Sofortige Vollziehung
Eine behördliche Anordnung nach §80 VwGO, die bewirkt, dass ein Verwaltungsakt trotz eingelegter Rechtsmittel sofort wirksam wird. Sie wird bei besonderer Dringlichkeit angeordnet, etwa wenn der Schutz wichtiger Rechtsgüter wie die Verkehrssicherheit keine Verzögerung duldet. Im Beispielfall durfte der Seminarleiter seine Tätigkeit sofort nicht mehr ausüben.
Unzuverlässigkeit
Ein Rechtsbegriff aus §34 FahrlG, der vorliegt, wenn jemand nach dem Gesamtbild seines Verhaltens nicht die Gewähr für eine ordnungsgemäße Berufsausübung bietet. Dies kann sich aus einzelnen schweren oder wiederholten Pflichtverstößen ergeben. Bei Unzuverlässigkeit muss die Behörde eine erteilte Erlaubnis widerrufen. Beispiel: Gravierende Verstöße gegen Zeitvorgaben bei Pflichtseminaren.
Widerruf
Die behördliche Aufhebung einer früher erteilten Genehmigung nach §49 VwVfG, wenn die Voraussetzungen für die Erlaubnis nachträglich entfallen sind oder gegen Auflagen verstoßen wurde. Anders als bei der Rücknahme war die Erlaubnis ursprünglich rechtmäßig erteilt worden. Der Widerruf wirkt für die Zukunft und beendet die Berechtigung zur Ausübung der Tätigkeit.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 80 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO): Dieser Paragraph regelt den vorläufigen Rechtsschutz, insbesondere die Möglichkeiten, um schnelle gerichtliche Maßnahmen zu ergreifen, bevor eine endgültige Entscheidung im Hauptverfahren getroffen wird. Er umfasst Anträge auf einstweilige Maßnahmen wie die Anordnung der aufschiebenden Wirkung oder der sofortigen Vollziehung.
Im vorliegenden Fall beantragt der Antragsteller die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Ordnungsverfügung. § 80 VwGO ist hierbei entscheidend, da er die Voraussetzungen und Grenzen für solche Anträge festlegt. - § 80 Absatz 6 Satz 1 VwGO: Diese Vorschrift legt fest, dass ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei öffentlichen Abgaben nur zulässig ist, wenn die Behörde zuvor einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt hat. Öffentliche Abgaben sind öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die individuell zurechenbar sind.
Im vorliegenden Fall war das Aussetzungsgesuch des Antragstellers bei der Behörde nicht erfolgreich, da es zeitgleich mit der Klage gestellt wurde. Daher konnte der Antrag auf aufschiebende Wirkung gemäß § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO nicht erfüllt werden. - § 80 Absatz 2 Nummer 4 VwGO: Diese Bestimmung regelt die Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Eilanträgen. Sie besagt, dass eine sofortige Vollziehung nur mit bestimmten Rechtsbehelfen angefochten werden kann, nicht jedoch mit einer allgemeinen Anfechtungsklage.
Der Antragsteller versuchte, die sofortige Vollziehung in Ziffer 2 des Bescheids anzufechten, was nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO unzulässig ist, da hierfür spezifische Rechtsmittel vorgesehen sind. - § 122 Absatz 1 VwGO: Dieser Paragraph bestimmt die Wirkungen der Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage. Insbesondere wird festgelegt, unter welchen Bedingungen die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts bis zur Entscheidung des Gerichts ausgesetzt wird.
Im vorliegenden Fall sollte die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Gebührenfestsetzung in Ziffer 3 wiederhergestellt werden, was gemäß § 122 VwGO nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, die hier nicht erfüllt wurden. - Recht auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 80 Absatz 5 VwGO und § 80 Absatz 4 Satz 1 VwGO: Diese Vorschriften ermöglichen es dem Antragsteller, die Vollziehung eines Verwaltungsakts auszusetzen, während die Rechtmäßigkeit der Maßnahme gerichtlich überprüft wird. Voraussetzung ist, dass der Antrag auf Aussetzung vor der gerichtlichen Klage vollständig bearbeitet wurde.
Im vorliegenden Fall wurde der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gleichzeitig mit der Klage eingereicht, wodurch die notwendige Vorbedingung nach § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO nicht erfüllt war und somit die Aussetzung der Vollziehung nicht gewährt werden konnte.
Das vorliegende Urteil
VG Düsseldorf – Az.: 6 L 2440/24 – Beschluss vom 26.11.2024
* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.
