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Schlüsselzahl 196 ununterbrochener Besitz: Ab Entzug beginnt Frist neu

Eine Autofahrerin in Nordrhein-Westfalen beantragte die Schlüsselzahl 196 und berief sich auf ihren langjährigen Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B. Doch ein früherer Führerscheinentzug drohte, ihre geforderte ununterbrochene Besitzdauer vollständig zu annullieren.

Zum vorliegenden Urteil 16 A 1276/22 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
  • Datum: 26.11.2024
  • Aktenzeichen: 16 A 1276/22
  • Verfahren: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Verwaltungsrecht

  • Das Problem: Eine Fahrerin wollte eine Erweiterung für Motorräder in ihren Führerschein eintragen lassen. Die Behörde lehnte dies ab, weil ihr Führerschein zuvor kurzzeitig entzogen worden war.
  • Die Rechtsfrage: Muss man seinen B-Führerschein fünf Jahre lang ununterbrochen besitzen, um eine bestimmte Motorrad-Erweiterung zu bekommen? Oder reicht es, wenn man ihn insgesamt fünf Jahre besaß, auch wenn er zwischendurch entzogen wurde?
  • Die Antwort: Nein. Das Gericht entschied, dass man den Führerschein der Klasse B in den fünf Jahren vor der Beantragung ununterbrochen besessen haben muss. Eine zwischenzeitliche Entziehung verhindert die Eintragung der Erweiterung.
  • Die Bedeutung: Wer die Motorrad-Erweiterung (Schlüsselzahl 196) beantragen möchte, muss seinen Führerschein der Klasse B seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen besitzen. Eine frühere Unterbrechung der Fahrerlaubnis, zum Beispiel durch Entzug, erfüllt diese Bedingung nicht.

Der Fall vor Gericht


Was genau bedeutet „seit mindestens fünf Jahren“ im Führerscheinrecht?

Manchmal entscheidet ein einziges Wort über Sieg oder Niederlage. Für eine Autofahrerin aus Nordrhein-Westfalen hieß dieses Wort „seit“. Sie wollte die begehrte Schlüsselzahl 196 in ihren Führerschein eintragen lassen, eine Abkürzung zum Fahren leichter Motorräder. Die Behörde lehnte ab.

Der alte Führerschein neben dem Ausweis des Antragstellers zeigt: Besitzdauer für Schlüsselzahl 196 nicht ununterbrochen.
Das Gericht entschied: seit mindestens fünf Jahren bedeutet ununterbrochener Führerscheinbesitz; Eintragung 196 abgelehnt. | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Der Grund: Ihr Führerschein war zwischenzeitlich wegen einer Trunkenheitsfahrt entzogen worden. Zwar hatte sie ihn längst zurück, aber die entscheidenden fünf Jahre Fahrerfahrung waren unterbrochen. Der Fall landete vor Gericht, wo es nur noch um die eine, simple Frage ging: Was genau bedeutet „seit“?

Die Ausgangslage war auf den ersten Blick klar. Die Frau besaß über 30 Jahre lang eine Fahrerlaubnis der Klasse B. Im Dezember 2018 wurde ihr Führerschein nach einer Alkoholfahrt beschlagnahmt und die Fahrerlaubnis wenige Monate später gerichtlich entzogen. Ende 2019 erhielt sie die Fahrerlaubnis neu. Als sie im September 2021 die Eintragung der Schlüsselzahl 196 beantragte, hatte sie die nötige Fahrschulung erfolgreich absolviert. Die Behörde verweigerte die Eintragung trotzdem. Ihre Begründung stützte sich auf den Wortlaut des Gesetzes. Dort heißt es, der Antragsteller müsse „seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B“ besitzen. Nach dem Entzug besaß die Frau ihre neue Fahrerlaubnis aber erst seit knapp zwei Jahren. Die Zählung begann von vorn.

Warum zählte die jahrzehntelange Fahrpraxis der Frau nicht?

Die Klägerin sah das völlig anders. Ihr zentrales Argument war die pure Erfahrung. Über 30 Jahre unfallfreies Fahren müssten doch ausreichen, um die vom Gesetzgeber geforderte „grundlegende Fahrerfahrung“ nachzuweisen. Die kurze Unterbrechung könne diese Lebensleistung nicht ausradieren. Sie argumentierte, die Formulierung „seit mindestens fünf Jahren“ sei nicht so streng zu verstehen. Es müsse genügen, wenn man insgesamt, zusammengerechnet, auf fünf Jahre Besitz komme. Der Sinn und Zweck der Norm – die Verkehrssicherheit durch erfahrene Fahrer zu gewährleisten – sei bei ihr mehr als erfüllt.

Ihre Anwälte führten weiter ins Feld, dass die Fahrerlaubnis-Verordnung an anderen Stellen viel präziser formuliere, wenn es um Zeiträume gehe. Diese Uneinheitlichkeit spreche gegen eine übertrieben strenge Auslegung. Zudem werde bei der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach einem Entzug in der Regel keine neue Prüfung verlangt. Das zeige, dass der Gesetzgeber die einmal erworbene Fähigkeit zum Fahren nicht als komplett erloschen ansehe. Ihre Fahrpraxis sei also noch vorhanden und müsse anerkannt werden. Es sei eine Ungleichbehandlung, ihr die Motorrad-Erweiterung wegen der kurzen Zwangspause zu verwehren.

Wie begründete das Gericht seine millimetergenaue Auslegung?

Das Oberverwaltungsgericht folgte der Argumentation der Frau nicht. Es wies ihre Berufung zurück und bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Die Richter zerlegten die strittige Vorschrift mit juristischer Präzision in ihre Einzelteile und lieferten eine bestechend klare Begründung in drei Schritten.

Der erste Schritt war der Blick auf den reinen Wortlaut. Die Richter zogen Wörterbücher wie den Duden zu Rate, um die alltägliche Bedeutung der Präposition „seit“ zu klären. Das Ergebnis war eindeutig: „Seit“ beschreibt einen Zustand, der zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit begann und bis in die Gegenwart ununterbrochen andauert. Die Formulierung „seit fünf Jahren besitzen“ meint also einen ununterbrochenen Besitz in den fünf Jahren unmittelbar vor dem Antrag. Ein kurzer Satz. Eine große Wirkung.

Der zweite Schritt war ein cleverer Systemvergleich. Das Gericht schaute sich die gesamte Fahrerlaubnis-Verordnung an. Dabei fiel auf: An Stellen, wo der Gesetzgeber einen nur zusammengerechneten Besitz innerhalb eines Zeitraums erlauben will, nutzt er eine andere Formulierung. Dort steht dann zum Beispiel „innerhalb der letzten fünf Jahre besessen hat“. Dieser feine, aber bewusste Unterschied in der Wortwahl war für das Gericht der schlagende Beweis. Der Verordnungsgeber wusste genau, was er tat. Er wollte hier einen ununterbrochenen Besitz.

Der dritte und letzte Schritt war die Prüfung von Sinn und Zweck. Das Ziel der Fünf-Jahres-Frist für die Schlüsselzahl 196 ist es, eine aktuelle und gefestigte Fahrroutine sicherzustellen. Ein Entzug der Fahrerlaubnis – gerade wegen eines so schweren Verstoßes wie Trunkenheit am Steuer – erschüttert das Vertrauen in die Zuverlässigkeit des Fahrers fundamental. Der ununterbrochene Fünfjahresbesitz dient als einfaches, pauschales Kriterium, um diese Zuverlässigkeit zu belegen. Das Gericht räumte zwar ein, dass die Klägerin im Einzelfall mehr Erfahrung haben mag als jemand, der gerade so die Fünfjahresfrist erfüllt. Dem Gesetzgeber stehe es aber zu, solche pauschalen Regeln zu schaffen, um das Verfahren einfach und für alle gleich zu halten. Eine Ausnahme für die Klägerin gab es daher nicht. Der Antrag auf die Schlüsselzahl 196 war zu Recht abgelehnt worden.

Die Urteilslogik

Ein Führerscheinentzug setzt die Uhr für notwendige Besitzfristen auf Null und erfordert einen Neubeginn der Zählung.

  • Kontinuierlicher Fahrerlaubnisbesitz: Wenn eine Vorschrift den Besitz einer Fahrerlaubnis „seit mindestens X Jahren“ fordert, muss dieser Zeitraum ununterbrochen bis zum Zeitpunkt des Antrags andauern.
  • Folgen eines Fahrerlaubnisentzugs: Ein Entzug der Fahrerlaubnis beendet den laufenden Besitzzeitraum und setzt jede damit verbundene Wartefrist für neue Berechtigungen vollständig zurück.
  • Sinn und Zweck von Besitzfristen: Besitzfristen für Fahrerlaubnisse sichern eine aktuelle und gefestigte Fahrroutine, um die Zuverlässigkeit und damit die allgemeine Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Das Gericht unterstreicht damit die konsequente Auslegung gesetzlicher Fristen und die zentrale Bedeutung ununterbrochener Fahrpraxis für die Verkehrssicherheit.


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Wird Ihre Motorrad-Erweiterung wegen eines Führerscheinentzugs abgelehnt? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Situation.


Experten Kommentar

Einmal den Führerschein wegen eines Vergehens entzogen bekommen, und die jahrelange Fahrpraxis ist plötzlich weniger wert – zumindest, wenn es um die begehrte Schlüsselzahl 196 geht. Das Gericht hat hier klargemacht: Die für diese Erweiterung nötigen fünf Jahre Fahrerlaubnis Klasse B müssen ununterbrochen bestanden haben. Ein Entzug setzt die Uhr auf null, denn der Gesetzgeber will eine aktuelle, gefestigte Routine sehen und nicht nur eine lange Historie. Wer also nach einem Entzug die 196 anstrebt, muss nach der Neuerteilung erst wieder fünf Jahre lang brav am Steuer sitzen.


Nächtliche Stadtstraße mit Autos und roter Ampel als Illustration zu FAQs im Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche weiteren Voraussetzungen muss ich für die Schlüsselzahl 196 erfüllen?

Neben dem im Artikel detailliert beleuchteten, ununterbrochenen fünfjährigen Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B, müssen Sie für die Schlüsselzahl 196 weitere entscheidende Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen ein Mindestalter von 25 Jahren und eine spezifische Fahrschulung, deren genaue Absolvierung durch eine Bescheinigung nachgewiesen wird. Nur bei lückenloser Einhaltung dieser Kriterien ist die Eintragung der begehrten Schlüsselzahl möglich.

Die Gesetzgebung legt größten Wert auf eine fundierte Vorbereitung, bevor Sie sich mit einem Leichtkraftrad in den Verkehr wagen dürfen. Die spezielle Fahrschulung ist hier das Herzstück. Sie besteht aus einem theoretischen Teil von mindestens vier Unterrichtseinheiten à 90 Minuten und einem praktischen Teil, der mindestens fünf Unterrichtseinheiten von ebenfalls 90 Minuten umfasst. Wichtig ist: Es gibt keine gesonderte Prüfung wie bei einem regulären Führerscheinerwerb. Vielmehr bestätigt die Fahrschule Ihnen mit einer Bescheinigung die erfolgreiche Teilnahme gemäß Anlage 7a FeV.

Jenseits der Schulung sind auch formale Aspekte wie Ihr Wohnsitz in Deutschland und der ununterbrochene Besitz der Klasse B über fünf Jahre essentiell. Juristen nennen dies eine verlässliche Basis. Diese Anforderungen dienen der Verkehrssicherheit und der Überprüfung Ihrer grundlegenden Fahrkompetenz, wie § 6b FeV klar definiert.

Denken Sie an ein kompliziertes Puzzle. Jedes einzelne Teil, sei es Ihr Alter, Ihr Führerscheinbesitz oder die Fahrschulbescheinigung, muss perfekt passen. Fehlt nur ein Element oder ist es nicht exakt geformt, wird das Gesamtbild – die Berechtigung zur 196 – nicht vollständig. „Manchmal entscheidet ein einziges Wort über Sieg oder Niederlage“, wie der Artikel eindrücklich zeigt, und das gilt auch für jede einzelne Voraussetzung.

Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, empfehle ich Ihnen dringend, eine präzise Checkliste zu führen. Sammeln Sie alle Nachweise sorgfältig: Ihren Personalausweis, den gültigen Führerschein der Klasse B und vor allem die originale Fahrschulbescheinigung. Vereinbaren Sie vorab einen Termin bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde und klären Sie, ob möglicherweise weitere spezifische Dokumente benötigt werden. Ein Anruf vorab spart Zeit und Nerven. So stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag reibungslos verläuft.


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Gilt mein Führerscheinbesitz auch bei Verlust oder Diebstahl als unterbrochen?

Nein, ein bloßer Verlust oder Diebstahl des Führerscheindokuments unterbricht Ihren Besitz der Fahrerlaubnis nicht. Wichtig ist jedoch, dass Sie umgehend ein Ersatzdokument beantragen. Denn die Erlaubnis zum Fahren und das Dokument, das sie nachweist, sind rechtlich getrennte Dinge. Die im Artikel betonte Wichtigkeit eines ununterbrochenen Fahrerlaubnisbesitzes bezieht sich auf die Berechtigung, nicht auf das Papier.

Viele verwechseln hier Fahrerlaubnis und Führerschein. Einfach gesagt: Die Fahrerlaubnis ist die staatliche Genehmigung, die Ihnen das Fahren erlaubt. Der Führerschein ist lediglich das Beweisdokument für diese Erlaubnis, ähnlich wie Ihr Personalausweis Ihre Identität beweist. Geht das Dokument verloren oder wird es gestohlen, bleibt Ihre grundsätzliche Fahrberechtigung unverändert bestehen. Der Gesetzgeber erwartet aber Ihr proaktives Handeln. Bei Verlust oder Diebstahl sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der zuständigen Führerscheinstelle zu melden und einen Ersatzführerschein zu beantragen. Damit sichern Sie nicht nur den Nachweis Ihrer gültigen Fahrerlaubnis ab, sondern verhindern auch Missbrauch. Durch dieses korrekte Vorgehen gilt Ihr Besitz der Fahrerlaubnis als ununterbrochen.

Ein passender Vergleich ist Ihr Abiturzeugnis. Sie besitzen die Hochschulreife, und Ihr Zeugnis ist der Beleg dafür. Geht das Zeugnis verloren, sind Sie nicht plötzlich dumm. Sie müssen nur eine Zweitschrift beantragen, um Ihre Qualifikation wieder offiziell nachweisen zu können. Die Befähigung bleibt, nur der Nachweis fehlt vorübergehend.

Handeln Sie unverzüglich bei Verlust oder Diebstahl. Melden Sie den Vorfall zeitnah bei der Polizei und beantragen Sie umgehend einen Ersatzführerschein bei Ihrer örtlichen Führerscheinstelle. Halten Sie die Meldebestätigung der Polizei und den Antrag bei der Führerscheinstelle als Nachweis bereit. So belegen Sie lückenlos den ununterbrochenen Besitz Ihrer Fahrerlaubnis.


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Wie trage ich die Schlüsselzahl 196 in meinen Führerschein ein?

Die Eintragung der Schlüsselzahl 196 erfolgt durch einen persönlichen Antrag bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle. Zuvor müssen Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, dazu zählen ein Mindestalter von 25 Jahren, der ununterbrochene fünfjährige Besitz der Klasse B und eine spezifische Fahrschulung. Sammeln Sie alle nötigen Nachweise und reichen Sie diese ein, um Ihren aktuellen Führerschein mit der begehrten Erweiterung zu erhalten.

Juristen nennen den Prozess der Schlüsselzahl 196 eine „Erweiterung der Fahrerlaubnis ohne Prüfung“. Sie beantragen die Eintragung direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde. Entscheidend ist dabei, dass Sie nicht nur das Dokument einreichen, sondern alle gesetzlichen Vorgaben, die in der Fahrerlaubnis-Verordnung (§ 6b FeV, Anlage 7a FeV) festgelegt sind, akkurat erfüllen. Die Behörde prüft detailliert, ob Sie beispielsweise die erforderliche Mindestdauer des B-Führerscheinbesitzes wirklich ununterbrochen erfüllt haben, wie der Artikel eindringlich betont.

Die Fahrschulung für die 196 ist keine klassische Prüfung, sondern eine qualifizierte Schulung. Sie umfasst vier Theorie- und fünf Praxiseinheiten von jeweils 90 Minuten. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine Bescheinigung von der Fahrschule, die Sie für den Antrag zwingend benötigen. Ohne diese umfassenden Nachweise wird der Antrag, wie der Fall aus dem Kontext-Artikel zeigt, abgelehnt.

Denken Sie an den Bau eines Hauses: Jeder einzelne Stein muss richtig sitzen, sonst hält das Ganze nicht. So ähnlich verhält es sich mit den Voraussetzungen für die Schlüsselzahl 196; fehlt ein einziger Baustein oder ist er nicht korrekt platziert, droht der gesamte Bau – Ihr Antrag – einzustürzen.

Vereinbaren Sie vorab einen Termin bei Ihrer örtlichen Führerscheinstelle. Bringen Sie unbedingt folgende Dokumente mit, um Wartezeiten und Rückfragen zu vermeiden:

  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
  • Ihren aktuellen Kartenführerschein (Klasse B).
  • Die offizielle „Bescheinigung über die Teilnahme an der Fahrerschulung nach § 6b Absatz 3 FeV“ Ihrer Fahrschule.
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto.
    Prüfen Sie vorher genau, ob Sie die Klasse B auch wirklich seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen besitzen und mindestens 25 Jahre alt sind. Die Behörde prüft diese Punkte sehr genau, um eine korrekte Eintragung sicherzustellen.

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Verliere ich die Schlüsselzahl 196, wenn mein Führerschein entzogen wird?

Ja, ein Entzug Ihrer Fahrerlaubnis löscht die Schlüsselzahl 196 unwiderruflich aus. Diese spezielle Berechtigung ist direkt an Ihre Fahrerlaubnis der Klasse B gekoppelt. Wird die Klasse B entzogen, erlischt auch die 196 automatisch und vollständig. Eine Wiedererlangung ist nur durch kompletten Neuerwerb unter Einhaltung aller Voraussetzungen, inklusive der fünfjährigen Besitzdauer der Klasse B, möglich.

Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist ein ernster Eingriff. Er bedeutet, dass Ihnen die Behörde nicht nur das Dokument abnimmt, sondern die gesamte Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen vollständig entzieht. Die Schlüsselzahl 196 ist dabei keine eigenständige Führerscheinklasse. Sie ist eine Erweiterung Ihrer vorhandenen Klasse B, die Sie dazu berechtigt, bestimmte Leichtkrafträder zu fahren.

Verliert die Klasse B ihre Gültigkeit, verliert auch die 196 ihre Grundlage. Einmal entzogen, ist diese Berechtigung unwiderruflich weg. Juristen nennen das einen „Reset“: Nach einer Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis beginnt die Zählung der Besitzdauer der Klasse B wieder bei null. Alle für die 196 erforderlichen Voraussetzungen, insbesondere die im Kontext-Artikel diskutierten „mindestens fünf Jahre ununterbrochener Besitz“, müssen Sie dann komplett neu erfüllen.

Denken Sie an die Lizenz für eine Software: Solange Ihr Hauptprogramm läuft, funktioniert die Zusatzfunktion. Wird das Hauptprogramm deinstalliert, ist auch die Zusatzfunktion weg. Sie müssen nicht nur das Hauptprogramm neu installieren, sondern auch die Zusatzfunktion wieder komplett neu erwerben – inklusive aller Bedingungen.

Beachten Sie daher: Schützen Sie Ihre Fahrerlaubnis! Vermeiden Sie dringend jedes Fehlverhalten, das zu einem Entzug führen könnte. Die Konsequenzen sind drastisch und langanhaltend. Ihre „Fünf-Jahres-Frist“ für die 196 beginnt nach einem Entzug von vorn, was einen sofortigen Neuerwerb nach Wiedererteilung der Klasse B unmöglich macht.


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Gilt meine eingetragene Schlüsselzahl 196 auch im europäischen Ausland?

Nein, Ihre eingetragene Schlüsselzahl 196 ist eine rein nationale deutsche Sonderregelung. Sie berechtigt Sie ausschließlich dazu, Leichtkrafträder (bis 125 ccm, max. 11 kW) innerhalb Deutschlands zu fahren. Im europäischen Ausland wird diese Erweiterung im Regelfall nicht anerkannt, da sie keine vollwertige, EU-weite Fahrerlaubnis der Klasse A1 darstellt. Planen Sie eine Reise, ist dies ein wichtiger Punkt.

Der Grund liegt in der Struktur des europäischen Fahrerlaubnisrechts. Die Schlüsselzahl 196 basiert nicht auf einer europaweit harmonisierten Regelung. Stattdessen handelt es sich um eine deutsche Erleichterung, die hierzulande erfahrenen B-Führerscheininhabern den Zugang zu Leichtkrafträdern ermöglicht. Juristen nennen dies eine pauschale Regelung, die der deutsche Gesetzgeber schaffen kann, um nationale Verfahren zu vereinfachen.

Eine vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse A1 erfordert einen separaten, anspruchsvolleren Erwerb, der auch eine praktische und theoretische Prüfung umfasst. Nur diese Klasse A1 ist innerhalb der Europäischen Union gegenseitig anerkannt. Ihre 196 bestätigt lediglich die erfolgreiche Teilnahme an einer speziellen Schulung und den Besitz der Klasse B über einen bestimmten Zeitraum. Es ist keine Prüfung im Sinne einer echten Fahrerlaubnisklasse, die international gilt.

Denken Sie an die Situation eines besonderen „Club-Angebots“, das nur in Deutschland gültig ist. So wie Ihr Stammcafé Ihnen vielleicht einen Treuebonus gibt, der aber nicht in einem Café im Ausland gilt, funktioniert auch die 196. Diese ist eine tolle Sache für den nationalen Verkehr. Doch außerhalb der deutschen Grenzen gelten andere Regeln.

Planen Sie eine Motorradreise ins europäische Ausland mit einem Leichtkraftrad, dann ist höchste Vorsicht geboten. Prüfen Sie immer vorab die genauen Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes. In den meisten Fällen kommen Sie um den Erwerb der vollwertigen Fahrerlaubnisklasse A1 nicht herum. Andernfalls riskieren Sie, als Fahren ohne Fahrerlaubnis eingestuft zu werden. Das kann nicht nur hohe Bußgelder nach sich ziehen, sondern auch schwerwiegende Probleme mit dem Versicherungsschutz verursachen. Klären Sie dies unbedingt vor Reiseantritt ab.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar Rubrik: Bewegte Stadtstraße als Illustration zur Erklärung von Fachbegriffen zu Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Entzug der Fahrerlaubnis

Das ist die amtliche Entscheidung, die einem die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen auf Dauer wegnimmt. Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis erlischt die gesamte Fahreignung, nicht nur das Dokument. Die Behörden wollen damit die Verkehrssicherheit gewährleisten und auf schwerwiegendes Fehlverhalten im Straßenverkehr reagieren.

Beispiel: Nach ihrer Trunkenheitsfahrt führte der Entzug der Fahrerlaubnis bei der Autofahrerin dazu, dass die Zählung ihrer Fahrerfahrung für die Schlüsselzahl 196 von Neuem begann.

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Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis ist die staatliche Genehmigung, die Ihnen erlaubt, bestimmte Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen zu fahren. Diese Erlaubnis ist eine immaterielle Berechtigung und existiert unabhängig vom physischen Führerscheindokument. Das Gesetz trennt hier strikt zwischen der Erlaubnis als Qualifikation und dem Führerschein als deren Nachweis.

Beispiel: Obwohl der Autofahrerin ihr Führerschein entzogen wurde, blieb ihre grundsätzliche Fähigkeit zum Fahren bestehen; sie verlor jedoch ihre Fahrerlaubnis.

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Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Die Fahrerlaubnis-Verordnung ist eine zentrale Rechtsvorschrift, die detailliert regelt, welche Voraussetzungen für den Erwerb und Besitz einer Fahrerlaubnis gelten. Sie legt die spezifischen Anforderungen und Prozesse fest, um eine einheitliche und sichere Handhabung im Straßenverkehr zu gewährleisten. Der Verordnungsgeber schafft damit eine klare und umfassende Grundlage für alle Belange rund um den Führerschein.

Beispiel: Die Gerichte beurteilten den Antrag auf die Schlüsselzahl 196 der Klägerin anhand der präzisen Regelungen der Fahrerlaubnis-Verordnung.

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Schlüsselzahl 196

Die Schlüsselzahl 196 ist eine nationale Sonderregelung, die Inhabern der Klasse B erlaubt, unter bestimmten Bedingungen Leichtkrafträder zu fahren, ohne eine klassische A1-Prüfung abzulegen. Diese Erweiterung soll erfahrenen Autofahrern den Zugang zu leichteren Motorrädern erleichtern und die Mobilität fördern, allerdings nur innerhalb Deutschlands. Die Regierung möchte so die Nutzung umweltfreundlicherer Verkehrsmittel attraktiver machen.

Beispiel: Die Autofahrerin beantragte die Eintragung der Schlüsselzahl 196 in ihren Führerschein, um ohne weitere Prüfung ein Leichtkraftrad fahren zu dürfen.

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Sinn und Zweck (der Norm)

Hinter jeder gesetzlichen Regelung steckt ein bestimmtes Ziel oder eine Absicht, die Juristen beim Interpretieren einer Vorschrift berücksichtigen. Die Prüfung von Sinn und Zweck hilft zu verstehen, warum eine Norm geschaffen wurde und welche Wirkungen sie erzielen soll. Dieses Auslegungsprinzip stellt sicher, dass Gesetze nicht nur buchstabengetreu, sondern auch im Geiste des Gesetzgebers angewendet werden.

Beispiel: Das Oberverwaltungsgericht prüfte den Sinn und Zweck der Fünf-Jahres-Frist für die Schlüsselzahl 196, um die Verkehrssicherheit durch gefestigte Fahrroutine zu gewährleisten.

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Systemvergleich

Ein Systemvergleich ist eine juristische Auslegungsmethode, bei der eine Vorschrift im Kontext anderer, ähnlicher oder verwandter Regelungen des gleichen Gesetzeswerks betrachtet wird. Indem man die unterschiedliche Wortwahl oder Struktur anderer Normen vergleicht, lassen sich oft klare Hinweise auf die intendierte Bedeutung der zu prüfenden Vorschrift ableiten. Die Methode dient dazu, die Konsistenz und den logischen Aufbau des gesamten Rechtssystems zu verstehen.

Beispiel: Das Gericht führte einen Systemvergleich innerhalb der Fahrerlaubnis-Verordnung durch, um zu erkennen, dass der Gesetzgeber bei ununterbrochenem Besitz eine andere Formulierung wählte.

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Wortlautauslegung

Die Wortlautauslegung ist die grundlegendste Methode der Rechtsinterpretation, bei der die genaue Bedeutung eines Gesetzeswortes oder -satzes im Vordergrund steht. Hierbei wird untersucht, welche Bedeutung die verwendeten Worte im allgemeinen Sprachgebrauch oder in einem juristischen Kontext haben. Das Gesetz will damit Rechtssicherheit schaffen, indem es den eindeutigen Worten Priorität einräumt und willkürliche Interpretationen vermeidet.

Beispiel: Die Richter zerlegten die Präposition „seit“ mithilfe der Wortlautauslegung und bestätigten, dass sie einen ununterbrochenen Zustand beschreibt.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Wortlautauslegung (Gesetzesinterpretation)
    Die Wortlautauslegung untersucht, was der genaue Wortlaut eines Gesetzes in seiner üblichen Bedeutung besagt.
    Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht prüfte die Bedeutung des Wortes „seit“ mithilfe von Wörterbüchern und kam zu dem Schluss, dass es einen ununterbrochenen Zustand bis zur Gegenwart beschreibt.
  • Systematische Auslegung (Gesetzesinterpretation)
    Die systematische Auslegung betrachtet eine Rechtsvorschrift im Zusammenhang mit anderen Bestimmungen desselben Gesetzes, um deren Sinn zu verstehen.
    Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht verglich die Formulierung „seit mindestens fünf Jahren“ mit anderen Formulierungen in der Fahrerlaubnis-Verordnung, die ausdrücklich einen nur zusammengerechneten Besitz zulassen, um den Willen des Gesetzgebers zu erkennen.
  • Teleologische Auslegung (Sinn und Zweck der Norm)
    Die teleologische Auslegung erforscht den tieferen Grund und das Ziel, das der Gesetzgeber mit einer bestimmten Regel verfolgt.
    Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht sah den Zweck der Fünf-Jahres-Frist darin, eine aktuelle und gefestigte Fahrroutine sowie die Zuverlässigkeit des Fahrers sicherzustellen, was durch den früheren Entzug als erschüttert galt.
  • Typisierung und Pauschalierung (Rechtsprinzip)
    Der Gesetzgeber darf allgemeine Regeln schaffen, die für eine Vielzahl von Fällen gelten, auch wenn sie im Einzelfall nicht immer die absolute Gerechtigkeit abbilden.
    Bedeutung im vorliegenden Fall: Obwohl die Klägerin viel Fahrpraxis besaß, konnte das Gericht keine Ausnahme von der pauschalen Fünf-Jahres-Regelung machen, da diese ein einfaches und gleiches Kriterium für alle darstellt und der Gesetzgeber solche Regeln erlassen darf.

Das vorliegende Urteil


Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen – Az.: 16 A 1276/22 – Urteil vom 26.11.2024


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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