Vorgeworfener Verstoß:
Missachtung des Rotlichts der Lichtzeichenanlage
System zur Messung:
TraffiPhot III
Bearbeitende Behörde:
Stadt Wuppertal
Datum:
04.09.2017
Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde von der Stadt Wuppertal vorgeworfen, am 04.09.2017 in Wuppertal, Südstraße/Viehhofstraße, das Rotlicht der Lichtzeichenanlage missachtet zu haben. Das Beweismittel in diesem Fall war der TraffiPhot III.
Eine standardisierte und verwertbare Messung mit dem MessgerätTraffipax TraffiPhot-III liegt nicht vor:
- wenn zu Beginn der Geschwindigkeitsmessung keine Testfotos gefertigt wurden.
- wenn die Anlage nicht ordnungsgemäß geeicht war bzw. die Eichmarken zum Messzeitpunkt beschädigt waren. Die Eichplomben der Kamera müssen bei Einsetzung und Herausnahme des Messfilms in einem ordnungsgemäßen und unversehrten Zustand sein.
- wenn die eingesetzten Messbeamte bei der Bedienung der Messanlage und der Auswertung der Messfotos nicht über die notwendige Geräteschulung verfügten.
- wenn das Messfoto sonstige Auffälligkeiten aufweist (z.B. ein weiteres Fahrzeug auf dem Messfoto oder Fahrzeug befindet sich nicht in einer nachvollziehbaren Messposition auf der Fahrbahn) und/oder die Dateneinblendungen auf dem Messfoto nicht nachvollziehbar oder fehlerhaft sind
- die Ampelanlage nicht richtig funktionierte, nicht die vorgeschriebene Gelbphase (3 oder 5 Sekunden aufwies) hatte oder einen sonstigen Defekt aufwies (z.B. defekte Glühbirne einer Leuchtphase)