Vorgeworfener Verstoß:
Missachtung des Rotlichts der Lichtzeichenanlage
System zur Messung:
Messung mit Lasergerät, Typ PoliScan F1 HP
Bearbeitende Behörde:
Stadt Frankfurt am Main
Datum:
20.01.2017
Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde von der Stadt Frankfurt am Main vorgeworfen am 20.01.2017 in Frankfurt a.M. in der Hohenstaufenstraße, Ecke Friedrich-Ebert-Anlage das Rotlicht der Lichtzeichenanlage missachtet zu haben, obwohl die Rotphase bereits länger als 1 Sekunde andauerte. Die in diesem Fall verwendeten Beweismittel waren eine Messung mit Lasergerät vom Typ PoliScan F1 HP und ein Foto.
In diesen Fällen muss zum Beispiel immer geprüft werden, ob die Dauer der Gelbphase in Abhängigkeit von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht zu kurz war. Dieser Fehler tritt häufig auf. Selbst bei modernen Ampelanlagen treten Verkürzungen oder Verlängerungen der Gelbphase bis zu 5 % auf.
Fehler können desweiteren auftreten durch die Signalsteuerung in der Überwachungsanlage selbst, ebenso kann eine mangelhafte Fotoauswertung oder ein schlechtes Beweisfoto vorliegen.
Häufig liegen auch Eichfehler bei den Rotlichtüberwachungskameras vor. Bei jedem Rotlichtverstoß muss daher geprüft werden, ob eine Eichung vorliegt bzw. noch besteht oder Unregelmäßigkeiten in der Anlage aufgetreten sind.
Für die Berechnung der vorwerfbaren Rotlichtzeit muss der Zeitpunkt berechnet werden, in dem der jeweilige Fahrzeugführer über die jeweilige Haltelinie fährt. Zu welchem Zeitpunkt die Haltlinie überfahren wurde, ist von entscheidender Bedeutung. Auch hier treten bei der jeweiligen Weg-Zeit-Berechnung häufig Fehler zum Nachteil des Fahrzeugführers auf.