Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Rotlichtverstoß in Dortmund: Rentner entgeht Fahrverbot – Ein Fall mit Augenmaß?
- Der Fall im Detail: Rotlicht missachtet, Messung präzise
- Technische Beweisführung: Poliscan-Messung und Zeugenaussage überzeugen Gericht
- Gericht prüft Messprotokoll und Hinweismeldungen genau
- Geständnis des Fahrers, jedoch Einwände gegen die Tatbestandsmäßigkeit
- Das Urteil: Geldstrafe ja, Fahrverbot nein – Besonderheit Rentnerstatus?
- Warum kein Fahrverbot für den Rentner? Spielraum der richterlichen Entscheidung
- Keine Ratenzahlung gewünscht, Kosten trägt der Betroffene
- Bedeutung des Urteils für Betroffene: Einzelfall oder Signalwirkung?
- Rotlichtverstöße bleiben gefährlich und werden geahndet
- Fazit: Augenmaß im Einzelfall, aber keine Nachlässigkeit bei Rotlichtverstößen
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Hinweise und Tipps
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was bedeutet ein Regelfahrverbot und wann wird es bei einem Rotlichtverstoß verhängt?
- Unter welchen Umständen kann ein Gericht trotz eines Rotlichtverstoßes von einem Fahrverbot absehen?
- Welche Rolle spielt das Alter oder der Rentnerstatus bei der Entscheidung über ein Fahrverbot?
- Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab und welche Möglichkeiten habe ich, mich gegen einen Bußgeldbescheid zu wehren?
- Kann ich die Geldbuße in Raten zahlen oder gibt es andere Möglichkeiten der finanziellen Entlastung?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Urteil Az.: 729 OWi – 256 Js 414/24 – 34/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Zum vorliegendenDas Wichtigste in Kürze
- Gericht: AG Dortmund
- Datum: 11.04.2024
- Aktenzeichen: 729 OWi – 256 Js 414/24 – 34/24
- Verfahrensart: Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
- Beteiligte Parteien:
- Der Betroffene: Ihm wird vorgeworfen, eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen zu haben. Er ließ sich von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung entbinden und wurde durch einen Unterbevollmächtigten vertreten.
- Die Staatsanwaltschaft: Sie wirft dem Betroffenen vor, ein Rotlicht missachtet zu haben.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Betroffene befuhr in Dortmund eine Straße und missachtete dabei eine Rotlicht zeigende Lichtzeichenanlage. Die Rotlichtphase dauerte bereits 2,7 Sekunden, als er den Haltebalken überfuhr.
- Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob der Betroffene fahrlässig ein Rotlicht missachtet hat und welche Sanktionen dafür angemessen sind.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Nichtbefolgung eines Wechsellichtzeichens zu einer Geldbuße von 200,00 EUR verurteilt. Ihm wird für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von 4 Monaten seit Eintritt der Rechtskraft. Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene.
Der Fall vor Gericht
Rotlichtverstoß in Dortmund: Rentner entgeht Fahrverbot – Ein Fall mit Augenmaß?

In einem bemerkenswerten Urteil des Amtsgerichts Dortmund wurde ein Rentner wegen eines Rotlichtverstoßes zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt. Doch eine üblicherweise mit solchen Verstößen einhergehende Sanktion blieb in diesem Fall ausgesetzt: Das Gericht verzichtete auf die Verhängung eines Regelfahrverbots von einem Monat. Dieses Urteil wirft Fragen auf und könnte Signalwirkung für ähnliche Fälle haben.
Der Fall im Detail: Rotlicht missachtet, Messung präzise
Der Vorfall ereignete sich an einem Abend im Dortmunder Stadtgebiet. Der Rentner befuhr mit seinem PKW eine innerstädtische Straße und missachtete dabei eine deutlich erkennbare Rotlichtanlage. Laut Gerichtsurteil zeigte die Ampel bereits 2,7 Sekunden Rot, als der Wagen des Betroffenen die Haltelinie überfuhr. Die Geschwindigkeit des Fahrzeugs spielte hierbei keine Rolle, allein das Überfahren der roten Ampel stellt den Verstoß dar.
Technische Beweisführung: Poliscan-Messung und Zeugenaussage überzeugen Gericht
Die Beweisführung des Rotlichtverstoßes basierte auf einer stationären Geschwindigkeits- und Rotlichtmessanlage des Typs Poliscan Speed. Ein Mitarbeiter der Stadt Dortmund, Zeuge V., bestätigte vor Gericht den korrekten Aufbau und die Bedienung des Messgerätes am Tattag. Das Gericht legte großen Wert auf die Validität der Messung. Ein detailliertes Messprotokoll und ein gültiger Eichschein bis Ende 2024 untermauerten die Verlässlichkeit der technischen Beweismittel.
Gericht prüft Messprotokoll und Hinweismeldungen genau
Der Zeuge V. erläuterte dem Gericht die Bedeutung verschiedener Hinweismeldungen des Messgerätes. Diese Meldungen, wie Unterschreitung der Gelbphase, Rückstau oder Kameraverdeckung, wurden vom Gericht geprüft und als nicht relevant für die Gültigkeit der vorliegenden Messung eingestuft. Die sorgfältige Auseinandersetzung des Gerichts mit den technischen Details der Messung zeigt die hohe Bedeutung, die der korrekten Beweisführung in Ordnungswidrigkeitsverfahren zukommt.
Geständnis des Fahrers, jedoch Einwände gegen die Tatbestandsmäßigkeit
Der Betroffene selbst ließ sich anwaltlich vertreten und räumte schriftlich ein, zur Tatzeit der Fahrer des Fahrzeugs gewesen zu sein. Er bestritt jedoch pauschal die Tatbestandsmäßigkeit des Verstoßes, ohne dies näher zu erläutern. Wirtschaftliche Verhältnisse oder weitere Details zur Sache wollte der Rentner nicht angeben. Das Gericht ließ diese Einwände jedoch nicht gelten und sah den Rotlichtverstoß durch die vorgelegten Beweismittel als zweifelsfrei erwiesen an.
Das Urteil: Geldstrafe ja, Fahrverbot nein – Besonderheit Rentnerstatus?
Das Amtsgericht Dortmund verurteilte den Rentner zu einer Geldbuße von 200 Euro wegen fahrlässiger Nichtbefolgung eines Wechsellichtzeichens, also eines Rotlichtverstoßes. Bemerkenswert ist jedoch, dass das Gericht vom Regelfahrverbot von einem Monat absah. Dieses Fahrverbot wird üblicherweise bei Rotlichtverstößen verhängt, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und ein deutliches Signal an Verkehrsteilnehmer zu senden.
Warum kein Fahrverbot für den Rentner? Spielraum der richterlichen Entscheidung
Das Urteil selbst gibt keine explizite Begründung für das Absehen vom Fahrverbot an. Der Titel des Urteils „Absehen vom Regelfahrverbot bei Rentner“ und die Erwähnung im Sachverhalt, dass der Betroffene Rentner ist und verkehrsrechtlich nicht vorbelastet war, lassen jedoch vermuten, dass das Alter und die bisherige Unbescholtenheit des Betroffenen hier eine Rolle spielten. Das Gericht scheint hier einen gewissen Ermessensspielraum genutzt zu haben, den das Ordnungswidrigkeitenrecht in bestimmten Fällen zulässt.
Keine Ratenzahlung gewünscht, Kosten trägt der Betroffene
Der Rentner ließ über seinen Anwalt mitteilen, dass er keine Ratenzahlung der Geldbuße wünsche. Zusätzlich zu der Geldstrafe muss der Betroffene auch die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen tragen. Dies ist die übliche Regelung in Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Bedeutung des Urteils für Betroffene: Einzelfall oder Signalwirkung?
Dieses Urteil könnte für andere Betroffene in ähnlichen Situationen von Interesse sein. Es zeigt, dass Gerichte in Einzelfällen durchaus bereit sind, vom Regelfahrverbot abzuweichen, insbesondere wenn besondere Umstände vorliegen. Der Rentnerstatus und die fehlende Vorbelastung des Betroffenen könnten hier ausschlaggebend gewesen sein. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt und kein genereller Anspruch auf ein Absehen vom Fahrverbot für Rentner besteht.
Rotlichtverstöße bleiben gefährlich und werden geahndet
Trotz dieses Urteils sollte nicht der Eindruck entstehen, Rotlichtverstöße würden bagatellisiert oder für ältere Verkehrsteilnehmer anders bewertet. Rotlichtverstöße sind und bleiben gefährlich und werden in der Regel mit empfindlichen Strafen geahndet. Das Fahrverbot ist ein wichtiges Instrument, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Verkehrssünder zu disziplinieren. Das Urteil des AG Dortmund zeigt lediglich, dass Gerichte im Einzelfall prüfen, ob ein Fahrverbot im konkreten Fall zwingend erforderlich ist oder ob eine Geldstrafe ausreichend erscheint. Die Verkehrssicherheit und die abschreckende Wirkung von Sanktionen bleiben jedoch oberste Priorität.
Fazit: Augenmaß im Einzelfall, aber keine Nachlässigkeit bei Rotlichtverstößen
Das Urteil des Amtsgerichts Dortmund verdeutlicht, dass die Justiz im Ordnungswidrigkeitenrecht bemüht ist, Einzelfallgerechtigkeit zu wahren. Obwohl ein Rotlichtverstoß objektiv festgestellt wurde, berücksichtigte das Gericht offenbar die persönlichen Umstände des Betroffenen und verzichtete auf das Regelfahrverbot. Dieses Urteil sollte jedoch nicht als Freibrief für Rotlichtverstöße missverstanden werden. Es zeigt vielmehr, dass Gerichte in bestimmten Konstellationen Augenmaß walten lassen und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz berücksichtigen können, ohne dabei die generelle Strenge im Umgang mit Verkehrsverstößen aufzugeben. Für Betroffene bedeutet dies, dass es sich im Einzelfall lohnen kann, die persönlichen Umstände im Verfahren vorzubringen, um möglicherweise eine mildere Sanktion zu erreichen. Jedoch sollte stets im Bewusstsein bleiben, dass Rotlichtverstöße schwerwiegende Konsequenzen haben können und die Einhaltung der Verkehrsregeln unerlässlich für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer ist.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil verdeutlicht, dass bei Rotlichtverstößen von mehr als 1 Sekunde ein einmonatiges Fahrverbot auch für Rentner in der Regel nicht vermeidbar ist, wenn keine besonderen Härten nachgewiesen werden können. Der Status als Rentner allein reicht nicht aus, um ein Fahrverbot abzuwenden, da Gerichte davon ausgehen, dass Rentner grundsätzlich nicht auf eine Fahrerlaubnis angewiesen sind. Besonders bei innerörtlichen Verstößen zu stark frequentierten Zeiten werden Gerichte auch bei fehlenden Vorstrafen selten von der Verhängung eines Fahrverbots absehen, selbst wenn dies theoretisch gegen eine höhere Geldbuße getauscht werden könnte.
Hinweise und Tipps
Praxistipps für Verkehrsteilnehmer bei Rotlichtverstoß
Rotlichtverstöße können schwerwiegende Konsequenzen haben, von Bußgeldern bis hin zu Fahrverboten. Das Urteil des AG Dortmund deutet jedoch an, dass es Umstände geben kann, die zu einer milderen Beurteilung führen. Daher ist es wichtig, sich im Falle eines solchen Vorwurfs richtig zu verhalten.
⚖️ DISCLAIMER: Diese Praxistipps stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die individuelle juristische Beratung. Jeder Fall ist anders und kann besondere Umstände aufweisen, die einer speziellen Einschätzung bedürfen.
Tipp 1: Ruhe bewahren und keine Schuldeingeständnisse abgeben
Direkt nach einem Rotlichtverstoß ist es wichtig, ruhig zu bleiben und keine voreiligen Aussagen zu machen. Äußern Sie sich nicht zum Vorwurf, bevor Sie sich nicht mit einem Anwalt beraten haben. Jedes Wort kann später gegen Sie verwendet werden.
⚠️ ACHTUNG: Ein Schuldeingeständnis vor Ort kann Ihre Verteidigungschancen erheblich reduzieren.
Tipp 2: Dokumentation des Vorfalls
Notieren Sie sich so viele Details wie möglich zum Vorfall. Dazu gehören die genaue Uhrzeit, die Dauer der Rotphase, die Sichtverhältnisse, die Art der Ampel (mit oder ohne Gelbphase vor Rot) und eventuelle Zeugen. Fotos oder Videos können ebenfalls hilfreich sein.
Beispiel: Notieren Sie, ob die Ampel gerade erst auf Rot umgesprungen ist oder bereits länger rot war.
Tipp 3: Rechtlichen Beistand suchen
Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt für Verkehrsrecht. Ein Anwalt kann Ihre Situation einschätzen, Ihre Rechte erklären und Sie bei der Verteidigung unterstützen. Er kann Akteneinsicht beantragen und prüfen, ob Messfehler vorliegen oder ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde.
⚠️ ACHTUNG: Die Fristen für Rechtsmittel sind kurz. Handeln Sie schnell!
Tipp 4: Prüfung der Ampelphasen
Lassen Sie durch Ihren Anwalt prüfen, ob die Gelbphase der Ampel ausreichend lang war. Eine zu kurze Gelbphase kann ein Argument für eine mildere Beurteilung sein.
Tipp 5: Persönliche Umstände darlegen
Schildern Sie Ihrem Anwalt Ihre persönlichen Umstände. Diese können im Einzelfall bei der Strafzumessung berücksichtigt werden. Dazu gehören beispielsweise Ihr Alter, Ihre gesundheitliche Situation, Ihre berufliche Situation und ob Sie auf Ihren Führerschein angewiesen sind.
Beispiel: Ein Rentner, der auf sein Auto angewiesen ist, um Arzttermine wahrzunehmen, könnte möglicherweise eine mildere Strafe erhalten, wenn ein Fahrverbot seine Lebensqualität stark beeinträchtigen würde.
Weitere Fallstricke oder Besonderheiten?
Besonders relevant ist, ob es sich um einen einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß handelt. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Rotphase bereits länger als eine Sekunde andauerte. Die Rechtsfolgen sind dann deutlich schwerwiegender. Auch Wiederholungstaten werden strenger geahndet.
✅ Checkliste: Rotlichtverstoß
- Ruhe bewahren und keine Aussagen machen
- Vorfall genau dokumentieren
- Anwalt für Verkehrsrecht kontaktieren
- Ampelphasen prüfen lassen
- Persönliche Umstände darlegen
Benötigen Sie Hilfe?
Ihre individuelle Rechtsbeurteilung bei Verkehrsverstößen
Wenn Sie sich in einer Situation befinden, in der ein Verkehrsvorfall mit persönlichen Besonderheiten einhergeht und die üblichen Sanktionen hinterfragt werden, könnte es sinnvoll sein, Ihren konkreten Fall eingehend zu prüfen. Gerade bei Fällen mit ungewöhnlicher Strafzumessung, wie etwa dem Ausbleiben eines Fahrverbots trotz eindeutiger Verkehrswidrigkeit, ist es wichtig, alle Aspekte und umstände sorgfältig zu beleuchten.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Situation präzise zu analysieren und mögliche Spielräume im Verfahren zu identifizieren. Unsere juristischen Experten legen Wert auf eine transparente und verständliche Beratung, die sich an Ihren individuellen Gegebenheiten orientiert und Ihnen eine klare rechtliche Einschätzung vermittelt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was bedeutet ein Regelfahrverbot und wann wird es bei einem Rotlichtverstoß verhängt?
Ein Regelfahrverbot ist eine zeitlich befristete Maßnahme, bei der einem Fahrzeugführer die Fahrerlaubnis entzogen wird. Es wird in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog (BKatV) und dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) verhängt, wenn bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen werden, wie z.B. erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen oder das Missachten von Rotlichtsignalen.
Dauer eines Regelfahrverbots
Die Dauer eines Regelfahrverbots liegt in der Regel zwischen 1 und 3 Monaten. Die genaue Dauer hängt von der Schwere des Verstoßes ab.
Rotlichtverstoß und Regelfahrverbot
Ein Regelfahrverbot wird bei einem Rotlichtverstoß in der Regel nicht direkt verhängt, es sei denn, es handelt sich um einen besonders schwerwiegenden Fall, wie das Missachten eines Rotlichts bei gleichzeitigem Gefährden anderer Verkehrsteilnehmer oder bei Wiederholungstätern. In den meisten Fällen wird ein Rotlichtverstoß mit einem Bußgeld und Punkten im Fahreignungsregister geahndet.
Unterscheidung zwischen einfachen und qualifizierten Rotlichtverstößen
- Einfacher Rotlichtverstoß: Hierbei wird in der Regel nur ein Bußgeld und ein Punkt im Fahreignungsregister verhängt.
- Qualifizierter Rotlichtverstoß: Dies kann ein Fahrverbot zur Folge haben, insbesondere wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden oder es sich um einen Wiederholungstäter handelt.
Für Sie bedeutet das, dass ein Regelfahrverbot bei einem Rotlichtverstoß nur in Ausnahmefällen droht, aber es ist wichtig, sich der möglichen Konsequenzen bewusst zu sein, um das Risiko eines Fahrverbots zu minimieren.
Unter welchen Umständen kann ein Gericht trotz eines Rotlichtverstoßes von einem Fahrverbot absehen?
Ein Gericht kann von einem Fahrverbot absehen, wenn besondere Umstände vorliegen, die eine solche Entscheidung rechtfertigen. Diese Entscheidungen sind immer individuell und basieren auf den spezifischen Details des Falls. Hier sind einige Faktoren, die das Gericht berücksichtigen könnte:
- Härtefälle und besondere persönliche Umstände: Wenn der Verstoß keine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zur Folge hatte und der Betroffene in einer außergewöhnlichen Lebenslage ist, könnte das Gericht von einem Fahrverbot absehen. Beispiele hierfür könnten finanzielle Notlagen oder gesundheitliche Probleme sein, die durch ein Fahrverbot erheblich verschlimmert würden.
- Fehlende Vorsätzlichkeit: Wenn der Verstoß nicht vorsätzlich war und der Betroffene keine Verantwortung für den Vorfall trägt, könnte dies ebenfalls ein Grund sein, von einem Fahrverbot abzusehen.
- Erstmaliger Verstoß: In einigen Fällen kann das Gericht bei einem erstmaligen Verstoß ohne schwerwiegende Folgen von einem Fahrverbot absehen, insbesondere wenn der Betroffene bisher ein sauberes Verkehrsführungszeugnis hat.
In solchen Fällen könnte das Gericht stattdessen eine höhere Geldbuße verhängen, um die Schwere des Verstoßes angemessen zu ahnden. Es ist wichtig zu betonen, dass solche Entscheidungen immer individuell getroffen werden und keine Garantie für das Absehen von einem Fahrverbot besteht.
Wenn Sie in einer ähnlichen Situation sind, ist es ratsam, sich über die spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren und sich auf die möglichen Konsequenzen vorzubereiten.
Welche Rolle spielt das Alter oder der Rentnerstatus bei der Entscheidung über ein Fahrverbot?
Das Alter oder der Rentnerstatus an sich sind kein automatischer Grund für die Verhängung eines Fahrverbots. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Altersgrenze, die ältere Menschen dazu zwingt, ihren Führerschein abzugeben. Stattdessen wird die Fahrtüchtigkeit individuell bewertet, insbesondere wenn gesundheitliche Einschränkungen vorliegen.
Altersbedingte Umstände können jedoch im Rahmen einer Gesamtabwägung berücksichtigt werden, wenn die Verhängung eines Fahrverbots eine unzumutbare Härte darstellen würde. Dies kann der Fall sein, wenn ältere Menschen stark auf ihr Auto angewiesen sind, um ihren Alltag zu bewältigen, insbesondere in ländlichen Gebieten mit schlechter Infrastruktur.
Gerichte berücksichtigen bei der Entscheidung über ein Fahrverbot auch die persönlichen Umstände des Betroffenen, wie etwa die Abhängigkeit vom Fahrzeug für den täglichen Bedarf oder die Pflege von Angehörigen. In solchen Fällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, um die Mobilität und Unabhängigkeit der älteren Person zu erhalten.
Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab und welche Möglichkeiten habe ich, mich gegen einen Bußgeldbescheid zu wehren?
Ein Bußgeldverfahren beginnt in der Regel mit einem Anhörungsbogen, der an den Halter eines Fahrzeugs gesendet wird, um den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln, falls dieser nicht bereits bekannt ist. Nach der Anhörung kann ein Bußgeldbescheid folgen, der die Ordnungswidrigkeit und die entsprechende Strafe festlegt. Diese kann ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot umfassen.
Schritte im Bußgeldverfahren:
- Anhörungsbogen: Der Betroffene erhält einen Anhörungsbogen, um den Fahrer zu identifizieren oder Stellung zu nehmen.
- Bußgeldbescheid: Nach der Anhörung wird ein Bußgeldbescheid verschickt, der die Strafe festlegt.
- Einspruch: Der Betroffene hat zwei Wochen Zeit, um gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Dies muss fristgerecht und ordnungsgemäß bei der zuständigen Behörde erfolgen.
Möglichkeiten zur Verteidigung:
- Zweifel an der Messung: Wenn Sie Zweifel an der Messung haben, z.B. bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstößen, können Sie dies im Einspruch geltend machen.
- Verfahrensfehler: Falsche Messungen oder Verfahrensfehler, wie ein falsch abgelesenes Kennzeichen, können ebenfalls als Argumente vorgebracht werden.
- Akteneinsicht: Sie können Akteneinsicht beantragen, um alle relevanten Dokumente und Beweise einzusehen. Dies kann helfen, Fehler im Verfahren oder in den Beweisen aufzudecken.
Weitere Schritte:
- Zwischenverfahren: Nach dem Einspruch prüft die Behörde, ob dieser ordnungsgemäß und fristgerecht erfolgte. Sie kann weitere Ermittlungen durchführen oder den Bescheid zurücknehmen.
- Gerichtliche Verhandlung: Wenn der Einspruch nicht erfolgreich ist, kann das Verfahren vor Gericht landen. Hier können Sie Ihre Aussage zur Tat machen und das Urteil abwarten.
Rechtsbeschwerde:
Gegen das Urteil kann in manchen Fällen eine Rechtsbeschwerde eingelegt werden, um die Entscheidung noch einmal überprüfen zu lassen.
Kann ich die Geldbuße in Raten zahlen oder gibt es andere Möglichkeiten der finanziellen Entlastung?
Wenn Sie eine Geldbuße erhalten haben und finanzielle Schwierigkeiten haben, besteht die Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu beantragen. Dies gilt sowohl für Geldstrafen als auch für Bußgelder. Um eine Ratenzahlung zu erhalten, müssen Sie der zuständigen Behörde nachweisen, dass Sie die gesamte Summe auf einmal nicht zahlen können. Dies kann durch Kontoauszüge, Gehaltsnachweise oder andere Dokumente, die Ihre finanzielle Situation belegen, erfolgen.
Die Bewilligung einer Ratenzahlung liegt im Ermessen der Behörde und hängt von Ihren individuellen finanziellen Verhältnissen ab. Es ist wichtig, den Antrag zeitnah zu stellen, um zusätzliche Kosten durch Mahnungen zu vermeiden. Alternativ kann auch eine Stundung der Zahlung beantragt werden, wenn eine direkte Zahlung nicht möglich ist.
Wenn die Ratenzahlung nicht bewilligt wird, können in einigen Fällen auch andere Optionen wie die Umwandlung in gemeinnützige Arbeit in Betracht gezogen werden, um die Geldbuße abzutragen.
⚖️ DISCLAIMER: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Ordnungswidrigkeitenverfahren
Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ist ein rechtliches Verfahren zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, also rechtswidrigen und vorwerfbaren Handlungen, die im Gesetz als Ordnungswidrigkeit definiert sind. Im Gegensatz zu Straftaten werden Ordnungswidrigkeiten nicht als kriminelles Unrecht, sondern als Verwaltungsunrecht angesehen und mit einer Geldbuße statt einer Strafe geahndet. Geregelt ist dieses Verfahren im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).
Beispiel: Bei einem Rotlichtverstoß im Straßenverkehr wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, in dem der Betroffene die Möglichkeit hat, sich zu verteidigen, bevor eine Geldbuße festgesetzt wird.
Regelfahrverbot
Ein Regelfahrverbot ist eine standardmäßig vorgesehene Sanktion für bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten, die zusätzlich zur Geldbuße verhängt wird. Es ist in § 25 StVG und im Bußgeldkatalog geregelt und beträgt in der Regel einen bis drei Monate. Bei bestimmten schwerwiegenden Verstößen, wie längeren Rotlichtverstößen (über 1 Sekunde), ist ein Fahrverbot als Regelmaßnahme vorgesehen.
Beispiel: Bei einem Rotlichtverstoß, bei dem die Ampel bereits länger als eine Sekunde Rot zeigte, ist ein einmonatiges Fahrverbot die Regelfolge, von der nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden kann.
Rotlichtverstoß
Ein Rotlichtverstoß bezeichnet das Überfahren einer roten Ampel im Straßenverkehr entgegen den Vorschriften des § 37 Abs. 2 StVO. Dabei wird zwischen einfachen und qualifizierten Rotlichtverstößen unterschieden. Bei einem qualifizierten Verstoß (Rotphase länger als 1 Sekunde) drohen höhere Bußgelder und in der Regel ein Fahrverbot, da die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer als erheblich eingestuft wird.
Beispiel: Wenn ein Autofahrer bei einer Ampel, die bereits seit 2,7 Sekunden Rot zeigt, über die Haltelinie fährt, begeht er einen qualifizierten Rotlichtverstoß, der normalerweise mit einer Geldbuße und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet wird.
Bußgeldkatalog
Der Bußgeldkatalog ist eine Verordnung, die standardisierte Geldbußen, Punkte und Fahrverbote für Verkehrsordnungswidrigkeiten festlegt. Er dient der einheitlichen Ahndung von Verstößen im Straßenverkehr und ist in der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geregelt. Der Katalog enthält typisierte Regelsätze, die je nach Schwere des Verstoßes und Gefährdungspotential abgestuft sind.
Beispiel: Laut Bußgeldkatalog wird ein qualifizierter Rotlichtverstoß (Rotphase über 1 Sekunde) mit 200 Euro Geldbuße, 2 Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet.
Fahrlässigkeit
Fahrlässigkeit im rechtlichen Sinne bezeichnet eine Form der Schuld, bei der jemand die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Gemäß § 10 OWiG handelt fahrlässig, wer die Sorgfalt, zu der er nach den Umständen und seinen persönlichen Fähigkeiten verpflichtet ist, nicht beachtet und deshalb eine Ordnungswidrigkeit begeht, ohne dies zu wollen oder in Kauf zu nehmen.
Beispiel: Ein Autofahrer, der aufgrund von Unaufmerksamkeit eine rote Ampel überfährt, handelt fahrlässig, weil er die im Straßenverkehr gebotene Aufmerksamkeit und Sorgfalt nicht eingehalten hat.
Betroffener
Als Betroffener wird im Ordnungswidrigkeitenrecht die Person bezeichnet, gegen die sich das Verfahren richtet und der eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Im Gegensatz zum Strafrecht, wo von einem Beschuldigten oder Angeklagten gesprochen wird, verwendet das Ordnungswidrigkeitenrecht diesen speziellen Begriff. Der Betroffene hat bestimmte Rechte, wie das Recht auf rechtliches Gehör und Verteidigung.
Beispiel: Im Fall des Rotlichtverstoßes ist der Rentner der Betroffene. Er ließ sich von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen entbinden und wurde durch einen Bevollmächtigten vertreten.
Fahrverbot
Ein Fahrverbot ist eine Nebenfolge bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, die in § 25 StVG geregelt ist. Es untersagt dem Betroffenen für einen bestimmten Zeitraum (1-3 Monate), Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Vom Fahrverbot zu unterscheiden ist die Entziehung der Fahrerlaubnis, die bei Straftaten oder mangelnder Eignung angeordnet wird.
Beispiel: Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß wird normalerweise ein einmonatiges Fahrverbot verhängt, der Führerschein muss abgegeben werden und darf in dieser Zeit nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen genutzt werden.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 37 Abs. 1 StVO: Wechsellichtzeichen regeln den Straßenverkehr an Kreuzungen und Einmündungen. Fahrzeugführer müssen die的光zeichen beachten und entsprechend handeln, beispielsweise bei Rotlicht vor der Haltelinie anhalten. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Betroffene hat das Rotlicht der Ampel missachtet und ist über die Haltelinie gefahren, was einen Verstoß gegen diese Vorschrift darstellt.
- § 49 StVO: Dieser Paragraph bestimmt, dass die Nichtbefolgung von Weisungen durch Lichtzeichenanlagen eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden, dessen Höhe im Bußgeldkatalog festgelegt ist. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Aufgrund der Missachtung des Rotlichts wurde gegen den Betroffenen ein Bußgeld von 200 Euro festgesetzt, basierend auf dieser Ermächtigungsgrundlage.
- § 24 StVG: Das Straßenverkehrsgesetz regelt die Sanktionen bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, inklusive Geldbußen und Punkte im Fahreignungsregister. Es dient als Grundlage für die Ahndung von Verkehrsverstößen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Dieser Paragraph bildet die Basis für die Verhängung der Geldbuße und des Fahrverbots, da er die Rechtsfolgen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr festlegt.
- § 25 StVG: Diese Vorschrift erlaubt es dem Gericht, bei bestimmten Verkehrsordnungswidrigkeiten ein Fahrverbot auszusprechen. Ein Fahrverbot ist eine zusätzliche Sanktion zum Bußgeld und untersagt das Führen von Kraftfahrzeugen für eine bestimmte Dauer. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht hat aufgrund des Rotlichtverstoßes ein Fahrverbot von einem Monat gegen den Betroffenen verhängt, was durch § 25 StVG rechtlich ermöglicht wird.
Das vorliegende Urteil
AG Dortmund – Az.: 729 OWi – 256 Js 414/24 – 34/24 – Urteil vom 11.04.2024
* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.