Die großen Gefahren bei einem Rotlichtverstoß
Ein Rotlichtverstoß kann schneller passieren als man denkt. Viele Verkehrsteilnehmer versuchen in der Gelbphase einer Ampel noch rasch über die Kreuzung gefahren. Dabei kommt es recht häufig vor, dass die Ampel bereits wieder auf Rot umgesprungen ist und infolge dessen ein Rotlichtverstoß begangen wurde. Wer hierbei erwischt bzw. geblitzt wird, muss mit äußerst unangenehmen Folgen rechnen. Da ein Rotlichtverstoß in der Regel zu besonders gefährlichen Situationen führt, die nicht selten in einen Unfall münden, wird das Überfahren einer roten Ampel mit hohem Bußgeld, einem oder mehreren Punkten in Flensburg und einem möglichen Fahrverbot bestraft.
Die einfache und die qualifizierte Tatbegehung
Das Strafmaß eines solchen Verstoßes ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Ist die Lichtzeichenanlage beispielsweise beim Überfahren gerade erst auf Rot umgesprungen, spricht das Gesetz von einem einfachen Rotlichtverstoß. In diesem Fall kommt der Betroffene mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg davon, wenn niemand gefährdet wurde. Liegt jedoch eine Gefährdung eines anderen Verkehrsteilnehmers vor, wird das Vergehen mit 200 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einen Monat Fahrverbot geahndet. Bei einem entstanden Sachschaden erhöht sich das Bußgeld nochmals um 40 Euro. Falls bei einem Rotlichtverstoß die Rotphase hingegen länger als eine Sekunde andauerte, hat der Betroffene einen sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß begangen. Da hier grundsätzlich ein vorsätzliches Verhalten unterstellt wird, muss mit einer Geldstrafe von mindestens 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot kalkuliert werden. Je nach Gefährdungslage und entstandenem Schaden kann sich das Bußgeld auf bis zu 360 Euro erhöhen.
Der Rechtsbeistand bei Rotlichtverstößen
Hier wird bereits deutlich, dass ein Rotlichtverstoß keinesfalls als ein Kavaliersdelikt einzuschätzen ist. Bei besonders rücksichtslosen Verstößen kann aus der Verkehrsordnungswidrigkeit ganz schnell eine Gefährdung des Straßenverkehrs und somit eine Straftat gemäß § 315c StGB vorliegen. Das Gesetz sieht hier eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Sollte es wegen eines Rotlichtverstoßes zu hohen materiellen Schäden oder zu Verletzungen von Menschen kommen, ist es mit einem einfachen Bußgeld ebenfalls nicht mehr getan. Aufgrund der drastischen Folgen eines Rotlichtverstoßes erscheint es auf jeden Fall sinnvoll, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Einem versierten Fachanwalt für Verkehrsrecht kann es durchaus gelingen, den Vorwurf des Rotlichtverstoßes erfolgreich zu widerlegen oder zumindest dessen Sanktionen zu mindern. Gerade im Bereich des qualifizierten Rotlichtverstoßes ist für eine Verurteilung eine genaue Dokumentation des Tathergangs erforderlich. Im Rahmen der Akteneinsicht kann der Anwalt überprüfen, ob der Vorfall diesbezüglich und in weiteren Punkten hinreichend dokumentiert wurde.