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Rotlichtverstöße mittels Traffipax TraffiPhot III Messung rechtswidrig?

5 Kommunen schalten Anlagen ab – 80 Kommunen betroffen

Die Stadt Düsseldorf wurde am 10.01.2018 von der Fa. Jenoptik Robot GmbH darüber informiert, dass insgesamt 8 im Stadtgebiet von Düsseldorf installierte Anlagen zur Überwachung von Rotlichtverstößen (Typ »Traffipax TraffiPhot III) nicht der geltenden Bauartzulassung entsprechen. Der Abstand der im Straßenbelag verlegten Induktionsschleifen muss 1,20 Meter betragen. Diese Sollvorschrift wird von den 8 Anlagen am Seestern (Brüsseler Straße / Lütticher Straße, am Nordstern (Überfahrt B8/A44), Beckbuschstraße, Freiligrathplatz, Brehmplatz, Herzogstraße / Ecke Corneliusstraße nicht eingehalten. Teilweise stehen mehrere an einer Kreuzung. Die erfolgten Messungen mit den 8 Anlagen erfolgten somit gegen die Bauartzulassung. Bei den Messanlagen an der Grashofstraße und an der Münchener Straße handelt es sich Anlagen eines anderen Herstellers, so dass diese hiervon nicht betroffen sind.

Auch die Städte Essen, Wuppertal, Bochum und Aachen, haben die Induktionsschleifen nicht entsprechend der Bauartzulassung verlegt, daher wurden auch in diesen Städten die Traffipax TraffiPhot III – Anlagen abgeschaltet. Insgesamt sollen 80 Kommunen im Bundesgebiet die Bauarztzulassung bei den Traffipax TraffiPhot III – Anlagen nicht eingehalten haben.

Betroffene können unter bestimmten Umständen ihre Verfahren wieder „neu aufzurollen“.

Sind Sie ebenfalls von einer Traffipax TraffiPhot III Messung  betroffen?

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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