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Geschwindigkeitsmessung mit dem Riegl FG 21-P Lasermessgerät

Bussgeldbescheid aufgrund einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Riegl FG 21-P – Lasermessgerät bekommen?

Haben Sie auch einen Bussgeldbescheid erhalten, weil Ihnen eine Geschwindigkeitsübertretung zur Last gelegt wurde, die mit dem Riegl FG 21-P – Lasermessgerät festgestellt wurde? Dann sollten Sie sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei wenden, damit wir für Sie Einspruch gegen den Bescheid einlegen können. Möglicherweise ist der Bescheid nämlich aufgrund eines Messfehlers beim Riegl FG21-P Lasermessgerät nicht rechtmäßig. Wir haben bereits zahlreichen Klienten mit unserer Expertise auf dem Gebiet besonders bezüglich des betreffenden Messgerätes anwaltlich erfolgreichen helfen können! Sollte auch in Ihrem Fall ein Messfehler vorliegen, können wir für Sie die Einstellung Ihres Bußgeldverfahrens bzw. sogar einen Freispruch erreichen. Zunächst möchten wir Ihnen kurz erklären, wie das Riegl FG 21-P funktioniert

Messverfahren durch das Riegl FG 21-P – Lasermessgerät

Das Messgerät arbeitet mit einem Laser-Messverfahren. Bei diesem Verfahren wird die Geschwindigkeit eines beweglichen Objektes (also mithin eines Kraftfahrzeuges) durch die Veränderung der Entfernung, die sich zwischen dem Ausbringen zweier Laserimpulse ergibt, berechnet. Das geschieht dadurch, dass das Objekt von den Laserimpulsen erfasst wird und die Entfernungsänderung von der Software in einen Geschwindigkeitswert umgerechnet wird. Um diese Messung durchzuführen, können 2. Verfahren in der Praxis durch die Verkehrsüberwachungsbehörden zur Anwendung gebracht werden:

  • Messung stationär auf einem Dreibein-Gestell
  • Messung per Hand mittels einer Laser-Pistole

Beim ersten Verfahren wird das Messgerät durch Polizeibeamte oder Ordnungsamtsmitarbeiter an einer mobilen Kontrolle stationär aufgebaut und überwacht. Beim zweiten Verfahren misst ein Behördenmitarbeiter oder Polizeibeamter mit der Hand mit der tragbaren Laser-Pistole. Bei beiden Verfahren können sowohl herannahende, als auch sich entfernende Fahrzeuge Ziel einer Geschwindigkeitsmessung per Laser werden. Beim Messvorgang mit dem Riegl FG21-P Lasermessgerät ist die Besonderheit, dass es beim Messvorgang keine rechtssichere Dokumentation zum Beispiel mittels Beweisfotos des Fahrers gibt. Insofern ist die Rechtmäßigkeit der Messung erst vor Gericht im Nachgang zum eigentlichen Messvorgang überprüfbar, wobei im Prinzip einzig die Aussagen der die Messung durchführenden Beamten oder Behördenmitarbeiter heranzuziehen sind. In dieser systembedingten Schwäche liegt auf jeden Fall Ihre realistische Chance, die Rechtsmäßigkeit der Messung in Frage zu stellen und durch uns letztlich eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch vor Gericht zu erreichen.

Mögliche anzugreifende Fehlerquellen beim Riegl FG 21-P

Die Rechtssprechung hat die Geschwindigkeitsmessung mit dem Riegl FG 21-P als standardisiertes Messverfahren gesichert anerkannt und dabei Standards aufgestellt, die zu einer rechtswirksamen Messung mit dem Riegl FG 21-P zwingend eingehalten werden müssen. Dazu gehören:

  • einwandfreier geeichter Zustand bei Messung
  • Anwendung gemäß der Bauartzulassung
  • unter Beachtung der offiziellen Gebrauchsanweisung des Herstellers (siehe auch: Gebrauchsanweisung nicht eingehalten)

Bereits die Missachtung eines Punktes kann zu Messfehlern und damit zur Rechtswidrigkeit des Messergebnisses und damit des Sie belastenden Bescheides führen! Besonders die Bedienungsanleitung bietet nach allen Erfahrungswerten häufig Anlass für fehlerhafte Messungen. Bei einer korrekten Messung müssten die bedienenden Mitarbeiter der Behörde 4 Tests am Gerät durchführen, was oft fehlerhaft ausgeführt wird:

  • Selbsttest muss positiv sein
  • Displaytest hat zu erfolgen
  • Visiereinrichtung muss getestet werden
  • ein Nulltest muss erfolgreich verlaufen

Verstösse gegen nur einen dieser Abläufe machen bereits das komplette Messergebnis rechtlich wertlos und führen zur Einstellung des Verfahren. Folglich haben Sie schon durch diese Abläufe große Chancen, erfolgreich mit unserer Kanzlei gegen den Bussgeldbescheid anzugehen.

Messfehler durch fehlerhafte Zuordnung der Messwerte

Häufig werden auch Fehler bei der Messung gemacht, weil bei der Anvisierung tatsächlich andere Fahrzeuge, die neben Ihrem Kfz fuhren „erwischt“ wurden. Das kann auch durch die Anvisierung durch Heck- oder Frontscheibe erfolgen, weil dadurch eine Transmission der Laserstrahlung erfolgt. Physikalisch ist das Phänomen als „Knickstrahlreflexion“ bekannt. Im Ergebnis werden dann oft Sie gerade überholende oder neben Ihnen fahrende Fahrzeuge gemessen. Auch dadurch wird Ihre Messung natürlich rechtswidrig und der Bescheid muss zurückgenommen werden bzw. das Verfahren eingestellt werden. Nicht zuletzt kommen auch immer wieder Fehler im Messprotokoll vor, die zu Ihren Gunsten gewertet werden müssen. Das können sowohl einfache Zahlendreher, als auch Bemerkungen sein, die die ordnungsgemäße Messung Ihrer Geschwindigkeit zweifelhaft erscheinen lassen. Zur fehlerhaften Messung mit dem Riegl FG21-P Lasermessgerät u.a. : OLG Bamberg, Beschluss v. 08.07.2015, Az.: 2 Ss OWi 779/15.

Mit Hilfe unserer Kanzlei Bescheid überprüfen

Auf jeden Fall sollten Sie, wenn Sie einen Bussgeldbescheid aufgrund einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Riegl FG21-P Lasermessgerät erhalten haben, kurzfristig Kontakt mit uns aufnehmen, um den Bussgeldbescheid anzugreifen und Ihr gutes Recht durchzusetzen. Die Chancen stehen nicht schlecht, wie Sie unseren Ausführungen entnehmen können.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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