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Wann ist Rechtsüberholen auf der Autobahn erlaubt?

Wer auf der Autobahn unerlaubt rechts überholt, muss in der Regel mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Die genaue Höhe des Bußgeldes hängt vom Einzelfall ab; bei Gefährdung oder Sachbeschädigung kann es deutlich höher ausfallen.

Für Fahranfänger kann ein solcher A‑Verstoß zudem zu Probezeitmaßnahmen wie einer Verlängerung der Probezeit und der Anordnung eines Aufbauseminars führen; im Wiederholungsfall oder bei weiteren schweren Verstößen kann letztlich auch die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Dunkles Auto überholt silbernen Kombi verbotswidrig auf der rechten Spur einer dreispurigen Autobahn.
Ein riskantes Rechtsüberholen auf der Autobahn führt oft zu Bußgeld oder Strafanzeigen. Symbolfoto: KI

Rechtsüberholen auf der Autobahn: Das Wichtigste in Kürze

  • Unzulässiges Rechtsüberholen kostet in der Regel 100 Euro und einen Punkt in Flensburg; bei Gefährdung, Sachbeschädigung oder für Fahranfänger kann es deutlich schwerer werden.
  • Rechtsüberholen heißt: rechts an langsameren Fahrzeugen vorbeiziehen, obwohl normalerweise links überholt werden muss.
  • Betroffen ist jeder, der auf der Autobahn einfach rechts vorbeifährt; erlaubt ist das nur in den eng geregelten Verkehrslagen im Artikel.
  • Schweigen Sie im Anhörungsbogen zur Sache und sichern Sie eine Dashcam-Aufnahme sofort, wenn Sie eine haben.
  • Der wichtigste Hebel ist der Beweis: Ohne Video oder unabhängige Zeugen ist die Ausnahme oft schwer zu belegen.

Darf ich langsame „Mittelspur-Schleicher“ rechts überholen?

Wenn ein Fahrzeug grundlos die linke oder mittlere Spur blockiert und die rechte Spur frei ist, bleibt das Rechtsüberholen dennoch verboten. § 5 Abs. 1 StVO schreibt vor, dass links überholt werden muss. Das Straßenverkehrsrecht lässt Frustration über andere Verkehrsteilnehmer nicht als Rechtfertigung zu.

Rechts vorbeiziehen ist eine Ordnungswidrigkeit, und wer dabei erwischt wird, zahlt auf der Autobahn in der Regel 100 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg. Für Fahranfänger kann schon dieser eine Moment die Probezeit auf vier Jahre strecken. Und wer dabei auch noch schneidet oder ausbremst, riskiert ein Strafverfahren.

Ob in Ihrem Fall eine der wenigen gesetzlichen Ausnahmen greift, was Sie nach einem Anhörungsbogen tun müssen und wie realistisch ein Einspruch ist, hängt von den genauen Umständen des Einzelfalls ab.

Zähfließender Verkehr auf der Autobahn: Linke Spur steht, rechte Spur rollt langsam.

Zähfließender Verkehr auf der Autobahn: Linke Spur steht, rechte Spur rollt langsam.
Zähfließender Verkehr auf der Autobahn: Linke Spur steht, rechte Spur rollt langsam. Symbolfoto: KI

In welchen Situationen ist Rechtsüberholen erlaubt?

Die erlaubten Ausnahmen sind gesetzlich abschließend geregelt. Das OLG Hamm hat das 2020 ausdrücklich klargestellt: Ein Rechtsüberholen ist nur dann nicht ordnungswidrig, wenn einer der gesetzlich abschließend geregelten Fälle zulässigen Rechtsüberholens vorliegt (OLG Hamm, Beschluss vom 18.02.2020, III‑4 RBs 61/20). Kein Ausnahmefall passt auf Ihren Sachverhalt? Dann war es verboten – unabhängig davon, wie langsam der andere gefahren ist.

Die 60/20-Regel im Stau und zähfließendem Verkehr

§ 7 Abs. 2a StVO erlaubt das Rechtsüberholen, wenn auf dem linken Fahrstreifen eine Fahrzeugschlange steht oder langsam fährt. Das klingt weiter, als es ist.Folgende Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.

Der Verkehr links bewegt sich mit maximal 60 km/h. Fährt die linke Kolonne schneller, greift die Ausnahme nicht. Zweitens: Sie dürfen rechts nur „geringfügig“ schneller fahren – in der gefestigten Auslegung des § 7 Abs. 2a StVO sind das maximal 20 km/h mehr als die linke Schlange, also höchstens 80 km/h. Dazu kommt die Pflicht zu „äußerster Vorsicht“, weil jederzeit mit Spurwechseln zu rechnen ist.

„Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.“ (§ 7 Abs. 2a StVO)

§ 7 Abs. 2 StVO greift, wenn sich auf allen Fahrstreifen einer Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben – also echter Stop-and-go-Verkehr auf sämtlichen Spuren. In diesem Fall darf die rechte Schlange schneller rollen als die linke.

Auch hier gilt: Das ist kein Freifahrtschein zum Durchrauschen, sondern ein enges Zeitfenster im dichten Verkehr.

Wichtig für die Praxis: Eine einzelne bremsende Person ist noch keine „Fahrzeugschlange“. Wer links kurz abbremst und rechts schnell vorbeizieht, hat in der Regel keine Ausnahme für sich.

Achtung Falle: Beweislast bei der 60/20-Regel

Selbst wenn die 60/20-Regel objektiv erfüllt war, reicht die bloße Behauptung im Bußgeldverfahren nicht aus. Da anzeigende Dritte oder Überwachungsanlagen das Rechtsüberholen dokumentieren, ohne die Geschwindigkeit der linken Kolonne zu messen, müssen Sie das Vorliegen der Ausnahme im Zweifel aktiv belegen. Ohne eigenes Videomaterial oder unabhängige Zeugen ist die Berufung auf diese Ausnahme vor Gericht eine schwer beweisbare Behauptung.

Auffahrt vs. Abfahrt: Hier entscheidet der Fahrstreifen

§ 7a Abs. 2 StVO erlaubt auf dem Einfädelungsstreifen – also dem Beschleunigungsstreifen beim Auffahren auf die Autobahn – schnelleres Fahren als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Wer sich einfädeln will und dabei auf der rechten Hauptspur langsamere Fahrzeuge rechts überholt, handelt legal.

Genau umgekehrt verhält es sich beim Ausfädelungsstreifen, also dem Verzögerungsstreifen vor der Ausfahrt. § 7a Abs. 3 StVO verbietet dort ausdrücklich, schneller zu fahren als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Wer den Ausfahrtstreifen nutzt, um rechts an anderen vorbeizuziehen, und dann wieder einschert, überholt verbotswidrig rechts – 100 Euro, ein Punkt.

Die einzige Ausnahme: Der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen stockt oder steht; dann ist langsames Vorbeifahren auf dem Ausfädelungsstreifen mit besonderer Vorsicht erlaubt.

„Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt werden.“ (§ 7a Abs. 3 StVO)

Den Unterschied zwischen diesen beiden Streifen verwechseln viele.

Die Faustregel: Einfahrt rein – schneller darf sein. Ausfahrt raus – Tempo drosseln, nicht überholen.

Ergänzend klärt das OLG Hamm-Urteil von 2020 einen weiteren Irrtum: Wer auf einer auslaufenden Fahrspur bereits hunderte Meter vor der Verengung rechts überholt, handelt nicht im Rahmen des Reißverschlussverfahrens – sondern ordnungswidrig. Das Reißverschlussverfahren beginnt erst unmittelbar an der Fahrstreifenverengung.

Welche Ausnahmen gibt es für das Rechtsüberholen?


VerkehrssituationRechtslageVoraussetzungen & Grenzwerte
Mittelspur-Schleicher (Normaler fließender Verkehr)VerbotenKeine Ausnahme für Frust; § 5 Abs. 1 StVO gilt auch bei verkehrswidrigem Verhalten des Vordermanns.
Zähfließender Verkehr links (§ 7 Abs. 2a StVO)ErlaubtLinks max. 60 km/h; rechts max. 20 km/h schneller (absolut max. 80 km/h).
Stau auf allen Spuren (§ 7 Abs. 2 StVO)ErlaubtRechte Schlange darf schneller rollen als linke; Gebot der äußersten Vorsicht.
Beschleunigungsstreifen (Einfädelung / Auffahrt)ErlaubtSchnelleres Fahren als auf den durchgehenden Streifen ist gestattet (§ 7a Abs. 2 StVO).
Verzögerungsstreifen (Ausfädelung / Abfahrt)VerbotenTempo drosseln; Überholen nur erlaubt, wenn Verkehr auf Hauptspuren steht oder stockt.
Fahrstreifenverengung (Reißverschlussverfahren)BedingtNur unmittelbar an der Engstelle erlaubt, nicht bereits hunderte Meter vorher.

Welche Strafen drohen bei unzulässigem Rechtsüberholen?

Der typische Fall auf der Autobahn: Für verbotswidriges Rechtsüberholen außerorts sieht der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog, wie bereits erwähnt, in der Regel 100 Euro und einen Punkt in Flensburg vor (Nr. 17 BKatV i. V. m. §§ 5 Abs. 1, 49 StVO, 24 StVG). Je nach genauer Situation – insbesondere bei Gefährdung oder Sachbeschädigung – können höhere Bußgelder und weitere Folgen hinzukommen.

Für Fahranfänger in der Probezeit ist ein solcher Verstoß regelmäßig ein sogenannter A‑Verstoß nach Anlage 12 FeV. Das bedeutet: Wird wegen eines A‑Verstoßes die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet, verlängert sich die Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre (§ 2a StVG). Die Kosten für das Seminar (oft etwa 300 bis 500 Euro) trägt der Fahrer selbst.

Wer ein angeordnetes Aufbauseminar nicht fristgerecht absolviert, muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Nach der Teilnahme am Aufbauseminar führt ein weiterer A‑Verstoß in der verlängerten Probezeit in der Regel zu einer schriftlichen Verwarnung; bei einem weiteren schwerwiegenden Verstoß danach droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Wer in der Probezeit steckt und jetzt Post von der Bußgeldstelle erhält, sollte das nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Wann wird Rechtsüberholen zur Straftat?

Rechtsüberholen kann unter bestimmten Umständen den Tatbestand einer Straftat erfüllen. Kolonnenspringen – rechts überholen, wieder einscheren, den anderen dabei schneiden oder ausbremsen – wird von der Rechtsprechung streng geahndet. Wer das gezielt tut, um den anderen Fahrer zu einer Reaktion zu zwingen, erfüllt möglicherweise den Tatbestand der Nötigung nach § 240 StGB. Der Strafrahmen reicht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Entscheidend ist dabei, ob das Abdrängen oder Ausbremsen Zweck des Manövers war – nicht bloße Folge.

Praxis-Szenario: „Denkzettel“ oder bloße Folge? – Ein Autofahrer schert nach einem Rechtsüberholen knapp vor dem überholten Fahrzeug wieder ein, wodurch dieser stark bremsen muss. War das Ausbremsen nur die zwangsläufige Folge eines dichten Verkehrs oder einer notwendigen Spurwahl, liegt regelmäßig keine Nötigung vor. Diente das „Schneiden“ aber gezielt als „Denkzettel“, um den anderen für sein langsames Fahren zu maßregeln, ist der Straftatbestand erfüllt – entscheidend ist stets die Motivation im Einzelfall.

Noch ernster wird es, wenn durch ein rücksichtsloses falsches Überholen Leib oder Leben eines anderen oder bedeutende Sachwerte konkret gefährdet werden. § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) sieht dafür Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Ein Beinahunfall kann dafür bereits ausreichen. Freiheitsstrafe und Bewährung sind zwei voneinander unabhängige Fragen: Ob eine verhängte Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, richtet sich nach den allgemeinen Voraussetzungen des § 56 StGB – das hängt vom Einzelfall ab und nicht vom konkreten Delikt.

Hand des Fahrers greift im fahrenden Auto zur Dashcam an der Windschutzscheibe.
Hand des Fahrers greift im fahrenden Auto zur Dashcam an der Windschutzscheibe. Symbolfoto: KI

Anhörungsbogen wegen Rechtsüberholen: Wie reagiere ich richtig?

Anhörungsbogen erhalten? Jetzt rechtssicher reagieren

Ein falsches Wort im Anhörungsbogen kann ein Bußgeldverfahren erheblich erschweren. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht prüft für Sie, ob die Vorwürfe haltbar sind und welche Strategie – vom Einspruch bis zur Akteneinsicht – in Ihrer spezifischen Situation Erfolg verspricht.

Nach Erhalt des Anhörungsbogens sind die nächsten Schritte entscheidend – insbesondere das Unterlassen vorschneller Erklärungen zur Sache.

Füllen Sie im Anhörungsbogen nur Ihre Personalien aus, wenn diese unvollständig oder fehlerhaft sind. Zur Sache schweigen Sie. Der häufigste Fehler: Autofahrer schreiben spontan, der Vordermann sei „doch nur 90 gefahren“ oder der Verkehr habe „gestockt“. Ersteres belegt, dass Sie absichtlich überholt haben, Letzteres ist ohne Beweis eine unbelegbare Schutzbehauptung. Solche Angaben sind eine Selbstbelastung, die jede spätere Verteidigung erschwert. Die gesetzte Frist für Sachangaben im Anhörungsbogen ist rechtlich unverbindlich – ein Versäumnis hat keine unmittelbare Sanktion.

Wenn Sie eine Dashcam an Bord hatten, sichern Sie die Aufnahme sofort. Viele Geräte überschreiben ältere Dateien automatisch im Loop-Betrieb. Eine eigene Aufnahme kann im Einzelfall entlastend sein – etwa wenn sie einen tatsächlichen Stau oder eine Fahrzeugschlange dokumentiert. Nach dem BGH-Urteil vom 15.05.2018 (VI ZR 233/17) können Dashcam-Aufnahmen trotz Datenschutzbedenken nach einer Interessen- und Güterabwägung verwertbar sein. Das gilt für eigene entlastende Aufnahmen – aber auch für Aufnahmen Dritter, die Sie belasten.

Kommt dann der Bußgeldbescheid, läuft eine harte Frist: zwei Wochen ab Zustellung, § 67 OWiG. Verpassen Sie diese Frist, wird der Bescheid rechtskräftig – das Bußgeld wird fällig, der Punkt eingetragen, ein Fahrverbot tritt in Kraft. Eine Wiedereinsetzung ist nur bei unverschuldeter Fristversäumung möglich. Stellen Sie deshalb den Bescheid sofort sicher und notieren Sie den Zustellungstag.

Wie realistisch ein Einspruch ist, hängt stark von der Beweislage ab. Bei einer reinen Aussage-gegen-Aussage-Situation – also wenn nur ein anderer Verkehrsteilnehmer Anzeige erstattet hat, ohne Messvideo oder polizeiliche Eigenwahrnehmung – scheitert das Verfahren häufig an der Beweisnot. Geschwindigkeit, Identität und genaue Verkehrslage lassen sich dann oft nicht sicher feststellen.

Anders sieht es aus, wenn die Polizei den Vorgang selbst auf Video dokumentiert hat: Dann geht es meist nicht mehr um die Frage, ob überhaupt ein Verstoß vorlag, sondern nur noch um Schadensbegrenzung – etwa bei Nebenfolgen wie einem Fahrverbot oder Probezeitkonsequenzen.

Spätestens wenn ein Fahrverbot, ein A-Verstoß mit Probezeit-Konsequenzen oder der Vorwurf einer Straftat wie Nötigung im Raum stehen, sollte der Fall vor jeder eigenen Äußerung anwaltlich geprüft werden – denn Akteneinsicht ist nur über einen Anwalt möglich, und erst die Akte zeigt, was die Behörde tatsächlich in der Hand hat.

Infografik (Do's und Don'ts): Richtiges Verhalten bei Vorwurf Rechtsüberholen mit Tipps zur Verteidigung und Fehlervermeidung.
Verhaltenstipps nach dem Erhalt eines Anhörungsbogens wegen unzulässigen Rechtsüberholens.

Was gilt bei einem Zeugenfragebogen statt Anhörungsbogen?

Da unerlaubtes Rechtsüberholen häufig durch andere Fahrer per Kennzeichen zur Anzeige gebracht wird, kann die Behörde die Identität des Fahrers oft nicht direkt klären. In diesem Fall erhalten Sie als Fahrzeughalter keinen Anhörungsbogen, sondern einen Zeugenfragebogen. Die pauschale Empfehlung „Zur Sache schweigen“ greift hier nicht: Als Zeuge haben Sie nur dann ein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 StPO), wenn Sie durch die Aussage sich selbst oder nahe Angehörige belasten würden.

Wer auf einen Zeugenfragebogen überhaupt nicht reagiert oder ohne rechtlichen Grund die Mitwirkung an der Ermittlung des Fahrers verweigert, riskiert eine empfindliche und teure Fahrtenbuchauflage für sein Fahrzeug (§ 31a StVZO). Wenn Sie den wahren Fahrer zwar kennen, diesen aber nicht an die Behörde ausliefern möchten, sollten Sie vor dem Zurücksenden des Bogens zwingend anwaltlichen Rat einholen.


Unser Experte: Dr. Christian Gerd Kotz (Fachanwalt für Verkehrsrecht)
Experten-Kommentar

Was oft übersehen wird: Wer sich über notorische Mittelspurblockierer ärgert und diese anzeigt, liefert sich regelmäßig selbst ans Messer. Ich erlebe es immer wieder, dass Fahrer eigene Dashcam-Videos einreichen, um die Sturheit des Linksfahrers zu belegen. Dabei dokumentieren sie unfreiwillig und in bester HD-Qualität ihr eigenes, illegales Vorbeiziehen auf der rechten Seite.

Die Ermittlungsbehörde nimmt dieses unaufgeforderte Beweismaterial dankend an und eröffnet prompt ein Verfahren gegen den Einsender. Wer sich auf der Strecke schikaniert fühlt, sollte daher niemals im Affekt sein Videomaterial mit der Polizei teilen. Der Versuch, das eigene Rechtsüberholen mit der extremen Langsamkeit des Vordermanns rechtfertigen zu wollen, ist juristisch ein absolutes Eigentor.


Hinweis/Disclaimer: Teile der Inhalte dieses Beitrags, einschließlich der FAQ, wurden unter Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz erstellt oder überarbeitet und anschließend redaktionell geprüft. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen unverbindlichen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung; eine Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Wenn Sie einen ähnlichen Fall haben und konkrete Fragen oder Anliegen klären möchten, kontaktieren Sie uns bitte für eine individuelle Prüfung Ihrer Situation und der aktuellen Rechtslage.


Nächtliche Stadtstraße mit Autos und roter Ampel als Illustration zu FAQs im Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein, das ist verboten. Auf der Autobahn dürfen Sie nicht einfach rechts vorbeiziehen, nur weil links ein langsames Fahrzeug fährt oder das Rechtsfahrgebot missachtet wird.

§ 5 Abs. 1 StVO gibt für das Überholen grundsätzlich die linke Seite vor, und die gesetzlichen Ausnahmen für Rechtsüberholen sind eng begrenzt. Ein „Schleicher“ auf der linken oder mittleren Spur ist rechtlich kein Freibrief, die Verkehrsregeln selbst zu brechen. Wer trotzdem rechts überholt, begeht regelmäßig eine Ordnungswidrigkeit, auch wenn das Verhalten des Vordermanns ärgerlich oder regelwidrig war. Der Gesetzgeber knüpft die Erlaubnis nicht an Frust, sondern nur an klar geregelte Verkehrssituationen.

Anders ist es nur in den ausdrücklich geregelten Ausnahmefällen, etwa bei zähfließendem Verkehr, Fahrzeugschlangen oder auf besonderen Fahrstreifen wie Einfädelungsstreifen. Liegt eine solche Konstellation nicht vor, bleibt es beim Verbot. Im Anhörungsbogen sollten Sie deshalb keine Rechtfertigung formulieren, sondern nur die Pflichtangaben machen.


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Gilt das Verbot auch, wenn die linke Spur nur langsam rollt?

Ja, das Verbot gilt wieder, sobald die linke Kolonne schneller als 60 km/h fährt. Dann ist die Ausnahme des § 7 Abs. 2a StVO für langsamen Verkehr beendet, und Rechtsüberholen bleibt grundsätzlich verboten.

Die Regel erlaubt rechtses Vorbeifahren nur bei Stau oder zähfließendem Verkehr links, und zwar nur bis zu einer Geschwindigkeit von 60 km/h auf der linken Spur. Zusätzlich dürfen Sie rechts höchstens 20 km/h schneller fahren als die Fahrzeuge links, sodass Ihre eigene Geschwindigkeit rechtlich bei 80 km/h gedeckelt ist. Fährt der Verkehr links schneller, fehlt die gesetzliche Grundlage für das Überholen rechts, auch wenn er sich subjektiv noch „langsam“ anfühlt. Ein einzelner bremsender Pkw genügt dafür nicht; maßgeblich ist die Kolonne, also die tatsächlich gebildete Fahrzeugschlange.

Nur wenn die linke Fahrzeugschlange tatsächlich bei höchstens 60 km/h rollt und die Geschwindigkeitsdifferenz rechts eingehalten wird, bleibt das Vorbeifahren ausnahmsweise erlaubt. Eine Dashcam kann in einem Streitfall helfen, diese Verkehrslage zu belegen.


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Wann ist Rechtsüberholen im Stau oder zähfließenden Verkehr erlaubt?

Rechtsüberholen ist im Stau oder zähfließenden Verkehr nur dann erlaubt, wenn die gesetzlichen Ausnahmen des § 7 Abs. 2 oder Abs. 2a StVO vorliegen. Auf der Autobahn dürfen Sie rechts an einer Kolonne nur vorbeifahren, wenn links eine Fahrzeugschlange mit höchstens 60 km/h fährt oder wenn auf allen Spuren echter Stop-and-go-Verkehr herrscht.

Der Grund ist, dass rechtses Vorbeifahren grundsätzlich verboten bleibt und nur in eng begrenzten Verkehrslagen eine Ausnahme gilt. Bei § 7 Abs. 2a StVO muss links tatsächlich eine langsame Schlange stehen; dann dürfen Sie rechts höchstens geringfügig schneller fahren, also mit äußerster Vorsicht und in der Auslegung bis zu 20 km/h schneller als die linke Schlange. Bei § 7 Abs. 2 StVO verteilt sich der stockende Verkehr auf alle Fahrstreifen, sodass rechtses Vorbeifahren nicht als klassisches Überholen behandelt wird, solange Sie die Verkehrssituation nicht ausnutzen.

Eine einzelne bremsende Person, eine kurze Lücke rechts oder ein langsamer Spurwechsel reichen dafür nicht aus. Wer nur deshalb rechts Gas gibt, um Zeit gutzumachen, riskiert weiterhin ein Bußgeld, weil die Ausnahme nur bei nachweisbarer Fahrzeugschlange und angepasstem Tempo greift.


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Darf ich auf dem Ausfädelungsstreifen rechts vorbeiziehen und wieder einscheren?

Nein, auf dem Ausfädelungsstreifen dürfen Sie nicht rechts vorbeiziehen und wieder einscheren. Das gilt als verbotswidriges Rechtsüberholen und ist als Ordnungswidrigkeit sanktioniert.

Der Ausfädelungsstreifen dient nur dem geordneten Verlassen der Fahrbahn und ist rechtlich das Gegenstück zum Beschleunigungsstreifen bei der Auffahrt. Nach § 7a Abs. 3 StVO dürfen Sie dort nicht schneller fahren als auf den durchgehenden Fahrstreifen, weil sonst der Fahrstreifenwechsel gerade zum Überholen genutzt würde. Wer die Ausfahrt also als „Überholspur“ missbraucht, verstößt gegen die Verkehrsregeln, auch wenn die rechte Spur frei erscheint. Erlaubt ist das Vorbeifahren nur, wenn der Verkehr auf den Hauptfahrstreifen stockt oder steht und Sie äußerst vorsichtig bleiben.


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Kann meine Dashcam mich beim Rechtsüberholen selbst belasten?

Ja, grundsätzlich kann Ihre eigene Dashcam Sie beim Rechtsüberholen selbst belasten. Dashcam-Aufnahmen sind nicht automatisch unverwertbar, sondern können nach einer gerichtlichen Interessenabwägung als Beweis dienen.

Das gilt nicht nur für Aufnahmen, die Sie entlasten, sondern auch für Videos, die einen eigenen Verstoß zeigen. Wenn Sie eine Aufnahme an die Polizei geben oder sie im Verfahren ausgewertet wird, kann daraus der objektive Ablauf des Fahrmanövers nachvollzogen werden, also etwa das Rechtsüberholen selbst. Datenschutz schützt die Aufnahme deshalb nicht pauschal vor der Verwertung, weil Gerichte zwischen dem Persönlichkeitsrecht und dem Interesse an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes abwägen. Wer eigenes Material vorschnell herausgibt, verschafft der Behörde damit unter Umständen einen belastenden Beweis.

Besonders relevant ist das, wenn die Sequenz nicht nur das Überholen, sondern auch Tempo, Abstand und Verkehrslage zeigt, weil daraus der Verstoß rechtlich besser belegt werden kann. Vor einer Weitergabe sollte das Material deshalb geprüft werden, damit klar ist, ob die Aufnahme den Vorwurf tatsächlich stützt oder vielleicht auch entlastende Umstände dokumentiert.


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Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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