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Rechtsbeschwerde im Verkehrsrecht – OLG Brandenburg

Ein Autofahrer zog vor Gericht, weil er die Technik hinter seiner Geschwindigkeitsmessung anzweifelte – vergeblich! Das Oberlandesgericht Brandenburg bestätigte die Zuverlässigkeit des Messverfahrens und wies die Zweifel des Fahrers zurück. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) hatte zuvor die Genauigkeit der Messung in einer Stellungnahme bestätigt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg
  • Datum: 23.09.2024
  • Aktenzeichen: 1 ORbs 242/24
  • Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren in einer Ordnungswidrigkeitensache
  • Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht

Beteiligte Parteien:

  • Betroffener: Der Antragssteller, der gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel vom 1. Juli 2024 Rechtsbeschwerde eingelegt hat. Er argumentierte, dass ihm das rechtliche Gehör verkürzt worden sei und die Einheitlichkeit der Rechtsprechung nicht gewahrt sei.
  • Amtsgericht Brandenburg an der Havel: Ursprüngliches Gericht, dessen Entscheidung vom Betroffenen angefochten wurde.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Betroffene legte Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel ein. Er machte geltend, dass das Gerichtssache hätte auf bereits bestehende Rechtsprechung aus anderen Gerichten eingehen müssen und dass ihm das rechtliche Gehör verkürzt worden sei.
  • Kern des Rechtsstreits: Ob die Rechtsbeschwerde des Betroffenen zur Fortbildung des materiellen Rechts geboten ist, und ob ihm das rechtliche Gehör verkürzt wurde.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wurde als unbegründet verworfen.
  • Begründung: Das Oberlandesgericht Brandenburg stellte fest, dass dem Betroffenen das rechtliche Gehör nicht verkürzt worden war und dass keine Notwendigkeit zur Fortbildung des materiellen Rechts bestand. Das Amtsgericht hat die Argumente des Betroffenen zur Kenntnis genommen und sich mit diesen auseinandergesetzt. Zudem ist die Einheitlichkeit der Rechtsprechung nicht durch die zitierten früheren Verfahren gefährdet.
  • Folgen: Der Betroffene trägt die Kosten seines Rechtsmittels. Das Urteil macht deutlich, dass das Amtsgericht die bestehende Rechtsprechung bei seiner Urteilsfindung berücksichtigen muss, jedoch nicht verpflichtet ist, auf alle Entscheidungen einzugehen, insbesondere wenn diese keine einheitliche Rechtsprechung repräsentieren. Das Urteil des Oberlandesgerichts ist endgültig.

Komplexe Rechtsstreitigkeiten im Verkehrsrecht: Ein Fall zur Rechtsbeschwerde

Im Verkehrsrecht können Rechtsstreitigkeiten schnell komplex werden, insbesondere wenn es um Bußgeldbescheide oder Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall geht. In solchen Fällen stehen Betroffenen verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung, einschließlich der Rechtsbeschwerde, die es ermöglicht, gegen Entscheidungen der unteren Instanzen vorzugehen. Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg spielt hierbei eine wichtige Rolle, da es als Berufungsinstanz für zahlreiche zivilrechtliche und verwaltungsrechtliche Verfahren fungiert.

Die Verfahren vor dem OLG betreffen häufig strittige Fragen der Fahrerlaubnis, Verkehrsordnungswidrigkeiten oder sogar Verkehrsstraftaten, die empfindliche Folgen wie Fahrverbote und den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen können. Ein besonderes Augenmerk verdienen dabei die Entscheidungen, die im Klageverfahren ergehen. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Thematik der Rechtsbeschwerde und deren Auswirkungen auf alle Beteiligten veranschaulicht.

Der Fall vor Gericht


OLG Brandenburg bestätigt Geschwindigkeitsmessung durch Abtastwertanalyse

Auto passiert stationäre Geschwindigkeitsmessanlage mit zwei Polizeibeamten
OLG Brandenburg bestätigt Zuverlässigkeit der Geschwindigkeitsmessung. Technische Validierung überzeugt: 10.800 Abtastwerte sichern die Messgenauigkeit. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat einen Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel vom 1. Juli 2024 als unbegründet verworfen. Der Fall dreht sich um die technische Zuverlässigkeit eines Geschwindigkeitsmessgerätes und dessen Messwerterfassung.

Technische Grundlagen der Geschwindigkeitsmessung

Im Zentrum der rechtlichen Auseinandersetzung steht die Frage nach der Zuverlässigkeit der Messwertbildung bei Geschwindigkeitsmessungen. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) stellte in einer Stellungnahme vom 12. Januar 2016 klar, dass die Sensoren des Messgerätes Abtastwerte in Abständen von 10 Mikrosekunden erfassen. Bei einer Messstrecke von 3,00 Metern werden somit 10.800 Abtastwerte generiert – eine deutlich höhere Anzahl als die vom Amtsgericht Meißen in einem früheren Fall angenommenen 10 Abtastwerte.

Rechtliche Bewertung der Messtechnik

Die Verteidigung hatte sich auf frühere Entscheidungen pfälzischer Amtsgerichte berufen, insbesondere auf ein Urteil des Amtsgerichts Landstuhl vom 3. Mai 2012. Das Brandenburgische OLG stellte jedoch klar, dass diese Rechtsprechung nicht maßgeblich sei, da das Oberlandesgericht Zweibrücken die entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Kaiserslautern bereits am 19. Oktober 2012 aufgehoben hatte.

Technische Validierung der Messmethode

Die Zuverlässigkeit der Messmethode wurde durch eine zusätzliche Überprüfung bestätigt. Eine Stellungnahme der zuständigen GmbH & Co. KG vom 26. Januar 2016 bestätigte die von der PTB dargelegten Zahlenwerte als zutreffend. Diese technische Validierung entkräftet die ursprünglichen Zweifel des Amtsgerichts Meißen an der Messgenauigkeit des Verfahrens grundlegend.

Prozessuale Folgen

Das Gericht stellte fest, dass dem Betroffenen das rechtliche Gehör nicht verkürzt wurde. Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel hatte die Ausführungen des Betroffenen im Anwaltsschriftsatz vom 26. Juni 2024 nachweislich zur Kenntnis genommen und sich in den Urteilsgründen mit den maßgeblichen Aspekten der Verteidigungsschrift auseinandergesetzt. Die Kosten des Rechtsmittels wurden dem Betroffenen auferlegt.


Die Schlüsselerkenntnisse


Die zentrale Erkenntnis des Urteils ist die gerichtliche Bestätigung der technischen Zuverlässigkeit von Geschwindigkeitsmessgeräten mit Helligkeitsprofilmessung. Das OLG Brandenburg stellt klar, dass diese Geräte mit 10.800 Abtastwerten auf 3 Metern Messstrecke eine ausreichend hohe Messgenauigkeit erreichen. Die Entscheidung widerlegt frühere gegenteilige Annahmen mancher Amtsgerichte und wird durch Stellungnahmen der PTB sowie eines unabhängigen Unternehmens technisch untermauert.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen zu schnellen Fahrens erhalten haben, der auf einer Messung mit einem Helligkeitsprofilmessgerät basiert, sind Ihre Erfolgsaussichten bei einem Einspruch allein wegen angeblicher technischer Ungenauigkeit der Messung sehr gering. Die Gerichte erkennen die hohe Messgenauigkeit dieser Geräte an, da sie auf einer sehr großen Anzahl von Messwerten basieren. Eine Verteidigungsstrategie sollte sich daher auf andere Aspekte konzentrieren, falls Sie gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Lassen Sie sich am besten von einem Fachanwalt beraten, der die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung kennt und Ihre individuellen Erfolgsaussichten einschätzen kann.


Benötigen Sie Hilfe?

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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist eine Rechtsbeschwerde bei Geschwindigkeitsmessungen?

Die Rechtsbeschwerde ist ein Rechtsmittel gegen Urteile des Amtsgerichts in Bußgeldsachen wegen Geschwindigkeitsübertretungen. Sie stellt die letzte Möglichkeit dar, sich gegen ein Bußgeldurteil zu wehren.

Voraussetzungen für die Zulässigkeit

Die Rechtsbeschwerde ist ohne weitere Zulassung statthaft, wenn:

  • Eine Geldbuße von mehr als 250 Euro verhängt wurde
  • Ein Fahrverbot angeordnet wurde
  • Der Einspruch durch Urteil als unzulässig verworfen wurde

Bei Geldbußen zwischen 100 und 250 Euro muss die Zulassung der Rechtsbeschwerde gesondert beantragt werden. Bei Bußgeldern unter 100 Euro ist eine Rechtsbeschwerde nur in Ausnahmefällen möglich.

Fristen und formale Anforderungen

Die Rechtsbeschwerde muss innerhalb einer Woche nach der Urteilsverkündung eingelegt werden. Wenn Sie bei der Urteilsverkündung nicht anwesend waren, beginnt die Frist mit der Zustellung des Urteils.

Die Begründung der Rechtsbeschwerde muss:

  • Innerhalb eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils erfolgen
  • Von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein
  • Konkrete Rechtsfehler des Urteils aufzeigen

Prüfungsumfang

Mit der Rechtsbeschwerde können Sie ausschließlich Rechtsfehler rügen. Das bedeutet:

  • Die Beweiswürdigung des Amtsgerichts kann grundsätzlich nicht angegriffen werden
  • Neue Beweise können nicht vorgebracht werden
  • Nur die fehlerhafte Anwendung von Rechtsvorschriften kann gerügt werden

Das Beschwerdegericht (Oberlandesgericht) kann das Urteil aufheben, selbst entscheiden oder die Sache an das Amtsgericht zurückverweisen.


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Welche Rolle spielt die Physikalisch-Technische Bundesanstalt bei Geschwindigkeitsmessungen?

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) fungiert als zentrale technische Oberbehörde für das Messwesen in Deutschland. Bei Geschwindigkeitsmessungen nimmt sie eine Schlüsselposition ein, da sie die Bauartzulassung für alle Messgeräte erteilt, die im Straßenverkehr eingesetzt werden.

Prüfung und Zulassung

Die PTB führt umfangreiche messtechnische, technische und administrative Prüfungen durch. Nach erfolgreicher Prüfung bestätigt sie, dass die Ermittlung der Messwerte innerhalb einer zulässigen Toleranz liegt. Diese Zulassung hat den rechtlichen Status eines antizipierten Sachverständigengutachtens.

Standardisierte Messverfahren

Wenn ein Messgerät von der PTB zugelassen wurde, gilt es als standardisiertes Messverfahren. Dies bedeutet, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind. Die PTB betreibt dafür zwei hochpräzise Referenzanlagen im öffentlichen Straßenverkehr, an denen sie neue Geräte intensiv testet.

Toleranzwerte und Messunsicherheit

Die PTB legt die gerätespezifischen Toleranzwerte fest. Diese Werte berücksichtigen die physikalisch unvermeidliche Messunsicherheit. Bei Geschwindigkeitsmessungen bis 100 km/h beträgt die Verkehrsfehlergrenze ±3 km/h, darüber 3% des gemessenen Wertes. Diese Toleranzwerte stellen sicher, dass niemand durch zufällige Messunsicherheiten benachteiligt wird.

Überwachung und Qualitätssicherung

Die PTB überwacht kontinuierlich die Zuverlässigkeit der zugelassenen Messgeräte. Bei Hinweisen auf strukturelle Fehler kann sie die Zulassung überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Zudem sorgt sie durch regelmäßige Eichungen dafür, dass die Messgeräte dauerhaft präzise arbeiten.


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Welche Kosten entstehen bei einer Rechtsbeschwerde gegen Geschwindigkeitsmessungen?

Bei einer Rechtsbeschwerde gegen Geschwindigkeitsmessungen fallen verschiedene Gerichts- und Anwaltskosten an. Die Gerichtskosten betragen grundsätzlich 10 Prozent der Bußgeldsumme, mindestens jedoch 55 Euro.

Anwaltskosten

Die Anwaltsgebühren setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:

  • Eine Grundgebühr zwischen 30 und 170 Euro für die erste Einarbeitung in den Fall
  • Eine Verfahrensgebühr für das Rechtsbeschwerdeverfahren zwischen 80 und 560 Euro
  • Terminsgebühren für jeden Verhandlungstag

Kostentragung

Wird die Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen, müssen Sie als Betroffener die gesamten Verfahrenskosten tragen. Dies umfasst sowohl die Gerichtskosten als auch die eigenen Anwaltskosten.

Bei einem erfolgreichen Rechtsmittel trägt die Staatskasse die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens und Ihre notwendigen Auslagen. Dies gilt insbesondere dann, wenn das ursprüngliche Urteil wegen Verfahrensfehlern aufgehoben wird.

Besonderheiten

Eine Rechtsbeschwerde gegen ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG kann nur mit der Verfahrensrüge erfolgen. Die bloße Sachrüge ist nicht ausreichend und führt zur Kostenpflicht des Betroffenen.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung muss die Rechtsbeschwerde sehr sorgfältig begründet werden. Die Erfolgsaussichten hängen maßgeblich von der korrekten Durchführung des Messverfahrens und der Dokumentation im erstinstanzlichen Verfahren ab.


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Ab wann ist eine Geschwindigkeitsmessung rechtlich angreifbar?

Eine Geschwindigkeitsmessung ist rechtlich angreifbar, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler oder Verfahrensmängel vorliegen. Dies ist insbesondere in folgenden Situationen der Fall:

Technische Mängel

Bei der Messung müssen die technischen Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) eingehalten werden. Messungen sind angreifbar bei fehlender oder abgelaufener Eichung des Messgeräts, falscher Aufstellung oder nicht eingehaltenem Messwinkel.

Äußere Einflüsse

Reflexionen durch Metallflächen, Gebäudemauern oder Leitplanken können zu Messfehlern führen. Auch Messungen in Außenkurven oder bei ungünstigen Lichtverhältnissen sind angreifbar. Besonders kritisch sind Situationen, in denen mehrere Fahrzeuge parallel zueinander fahren oder Überholmanöver stattfinden.

Dokumentationsmängel

Die Messung ist rechtlich angreifbar bei fehlenden Kalibrierungsfotos, unvollständigen Messdaten oder wenn die Zuordnung zum gemessenen Fahrzeug nicht eindeutig ist. Bei standardisierten Messverfahren muss der Betroffene allerdings konkrete Anhaltspunkte für Messfehler vorbringen.

Verfahrensfehler

Eine Geschwindigkeitsmessung kann auch aufgrund von Verfahrensfehlern angegriffen werden. Dies ist der Fall bei unzureichend geschultem Messpersonal oder wenn die Verkehrsüberwachungsvorschriften nicht eingehalten wurden. Dabei ist zu beachten, dass nicht jeder Verfahrensfehler automatisch zur Ungültigkeit der Messung führt – er muss sich auf das Messergebnis ausgewirkt haben.


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Welche Bedeutung haben technische Gutachten bei der Überprüfung von Geschwindigkeitsmessungen?

Technische Gutachten spielen eine entscheidende Rolle bei der Überprüfung von Geschwindigkeitsmessungen, da sie die Zuverlässigkeit und Genauigkeit der Messergebnisse objektiv bewerten.

Voraussetzungen für Gutachten

Ein gerichtliches Sachverständigengutachten wird nur dann angeordnet, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler vorliegen. Die bloße Anforderung der Messdatei oder des Beweisfotos reicht dafür nicht aus. Bei standardisierten Messverfahren wird grundsätzlich von der Richtigkeit der Messung ausgegangen.

Aufgaben des Sachverständigen

Der Sachverständige untersucht bei seiner Begutachtung verschiedene Aspekte:

  • Die grundsätzliche Eignung und Genauigkeit der Messmethode
  • Die korrekte Anwendung des Messverfahrens
  • Die Auswertung der Messergebnisse
  • Die Überprüfung der Messgeräte auf Eichung und Kalibrierung

Rechtliche Bedeutung

Die Ergebnisse eines Sachverständigengutachtens haben erhebliches Gewicht vor Gericht. Der Gutachter muss sein Gutachten unabhängig und neutral erstellen, wobei er an die Weisungen des Gerichts gebunden ist. Das Gericht ist jedoch nicht an die Schlussfolgerungen des Gutachtens gebunden.

Praktische Durchführung

Bei der Begutachtung werden alle relevanten Faktoren berücksichtigt:

  • Technische Daten des Messgeräts
  • Örtliche Gegebenheiten am Messort
  • Fahrzeugspezifische Besonderheiten
  • Umgebungsbedingungen zum Messzeitpunkt

Die Sachverständigen müssen dabei über spezielle Fachkenntnisse der jeweiligen Messtechnik verfügen und die möglichen Fehlerquellen der verschiedenen Messverfahren kennen.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Fachbegriffe einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Rechtsbeschwerde

Ein Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen, das hauptsächlich in Ordnungswidrigkeitenverfahren genutzt wird. Es ermöglicht die Überprüfung eines Urteils durch ein höheres Gericht, wenn bestimmte Zulassungsgründe vorliegen. Geregelt ist dies in §§ 79 ff. OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz). Zum Beispiel kann eine Rechtsbeschwerde eingelegt werden, wenn ein Amtsgericht die Höhe eines Bußgelds wegen einer Geschwindigkeitsübertretung festgesetzt hat und der Betroffene Verfahrensfehler oder falsche Rechtsanwendung geltend macht.


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Rechtliches Gehör

Ein fundamentales Grundrecht aus Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz, das jedem Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit gibt, sich zu allen relevanten Aspekten eines Gerichtsverfahrens zu äußern. Das Gericht muss diese Äußerungen zur Kenntnis nehmen und bei seiner Entscheidung berücksichtigen. Wird beispielsweise ein Schriftsatz des Anwalts vom Gericht ignoriert oder nicht ausreichend gewürdigt, liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs vor.


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Verkehrsordnungswidrigkeit

Ein Verstoß gegen Verkehrsvorschriften, der nicht die Schwere einer Straftat erreicht. Geregelt im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO). Typische Beispiele sind Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken. Die Ahndung erfolgt durch Bußgeldbescheide, die Punkte im Fahreignungsregister und bei schweren Verstößen auch Fahrverbote nach sich ziehen können.


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Zulassung der Rechtsbeschwerde

Ein gerichtliches Vorprüfungsverfahren nach § 80 OWiG, bei dem entschieden wird, ob eine Rechtsbeschwerde überhaupt zulässig ist. Die Zulassung erfolgt nur bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder zur Fortbildung des Rechts. Wird die Zulassung verweigert, ist der Rechtsweg in der Regel erschöpft. Das Gericht prüft dabei, ob die vorgebrachten Gründe die hohen Anforderungen an eine Zulassung erfüllen.


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Kosten des Rechtsmittels

Die durch ein Rechtsmittel (wie Berufung oder Rechtsbeschwerde) entstehenden Verfahrenskosten, die nach § 464 StPO in Verbindung mit § 46 OWiG normalerweise die unterliegende Partei tragen muss. Diese umfassen Gerichtskosten, Auslagen und gegebenenfalls Anwaltskosten. Bei erfolgloser Rechtsbeschwerde muss der Beschwerdeführer sämtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens übernehmen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 80 Abs. 2 Nr. 1 OWiG: Dieser Paragraph regelt die Zulassung der Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenrecht und legt fest, unter welchen Bedingungen eine Fortbildung des materiellen Rechts erforderlich ist. Die Vorschrift besagt, dass eine Rechtsbeschwerde unzulässig ist, wenn das rechtliche Gehör nicht verletzt wurde und die Überprüfung des Urteils keine Notwendigkeit zur Klärung grundlegender Rechtsfragen bietet. Im vorliegenden Fall wurde diese Norm herangezogen, um zu entscheiden, dass die Rechtsbeschwerde des Betroffenen unbegründet ist, da keine rechtlichen Mängel im Verfahren vorlagen.
  • § 46 Abs. 1 OWiG: Gemäß diesem Paragraphen trägt der Betroffene die Kosten seines Rechtsmittels, es sei denn, das Gericht entscheidet etwas anderes. Diese Bestimmung ist wichtig, da sie die Kostenfolgen für den Betroffenen im Falle eines erfolglosen Rechtsmittels regelt und Klarheit über die finanzielle Verantwortung schafft. In diesem Fall wurde der Betroffene gemäß dieser Vorschrift zur Tragung der Kosten seines unbegründeten Rechtsmittels verurteilt.
  • § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO: Die Vorschrift bestimmt, dass die Kostenentscheidung in Strafsachen im Allgemeinen dem Verlierer obliegt. Dies ist relevant, da das OWiG in bestimmten Aspekten auf die Strafprozessordnung verweist. Der Beschluss des OLG stellt klar, dass der Betroffene, der mit seinem Rechtsmittel scheiterte, auch die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, was eindeutige rechtliche Konsequenzen für ihn mit sich bringt.
  • § 278 ZPO: Diese Vorschrift beschreibt den Umfang der Beweisaufnahme in einem Zivilprozess, was auch für die Argumentation in verwaltungsrechtlichen oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen Verfahren von Bedeutung ist. Während im vorliegenden Fall ausdrücklich auf die Auseinandersetzung mit der Argumentation des Betroffenen eingegangen wurde, gefährdeten fehlerhafte Beweise die Entscheidung des Amtsgerichts Meißen, auf die sich der Betroffene berief. Im Kontext des Falls illustriert dieser Paragraph die Bedeutung von Beweisdaten und deren Qualität für die rechtliche Bewertung.
  • OLG Brandenburg – Az.: 1 ORbs 242/24: Der Beschluss des Oberlandesgerichts stellt die Entkräftung bestimmter Argumente aus vorherigen Urteilen dar, wobei insbesondere die Aussagekraft und Validität der Messverfahren diskutiert werden. Dies hat rechtliche Relevanz, da es zeigt, dass abweichende Urteile aufgrund von falschen Annahmen über das Messverfahren unbegründet sind. Durch die Entscheidung, dass die bisherigen Argumente nicht zutreffend waren, wird deutlich, dass die rechtliche Bewertung auch von der Qualität der vorgelegten Beweisführung abhängt und solche Entscheidungen die Praxis erheblich beeinflussen.

Das vorliegende Urteil

OLG Brandenburg – Az.: 1 ORbs 242/24 – Beschluss vom 23.09.2024 –


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