Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Verkehrsrecht: Kostenfallen bei Bußgeldverfahren und Rechtsanwaltsgebühren
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche Anwaltskosten sind bei einer einfachen Verkehrsordnungswidrigkeit üblich?
- Wann dürfen Anwälte bei Verkehrsordnungswidrigkeiten höhere Gebühren als die Regelgebühr verlangen?
- Was zahlt die Rechtsschutzversicherung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten?
- Wie werden die Anwaltsgebühren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten berechnet?
- Welche Möglichkeiten habe ich bei überhöhten Anwaltsrechnungen?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Amtsgericht Bad Salzungen
- Datum: 30.09.2021
- Aktenzeichen: 1 C 121/21
- Verfahrensart: Zivilverfahren bezüglich Ersatz von Anwaltskosten
- Rechtsbereiche: Gebührenrecht, Zivilrecht
Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Eine Rechtsanwältin oder Kanzlei, die Anwaltskosten beanspruchen will. Die Klägerin vertrat die Beklagte in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und machte Kosten geltend, die von der Rechtsschutzversicherung der Beklagten nicht in voller Höhe erstattet wurden.
- Beklagte: Eine Person, die von der Klägerin in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren vertreten wurde. Die Beklagte sieht die geforderte Anwaltskostenhöhe als überhöht an und verweist darauf, dass lediglich Gebühren unterhalb der Mittelgebühr gerechtfertigt sind.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Klägerin forderte Restkosten in Höhe von 943,69 €, von denen die Rechtsschutzversicherung der Beklagten nur 754,90 € zahlte. Die Streitfrage drehte sich um die Angemessenheit der Gebühren für die anwaltliche Vertretung in einem Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren, das mit Missachtung der Vorfahrt mit Unfallverursachung zu tun hatte.
- Kern des Rechtsstreits: Ob die Klägerin berechtigt ist, Gebühren in Höhe der Mittelgebühr nach § 14 RVG zu fordern, obwohl die Rechtsschutzversicherung der Beklagten nur eine herabgesetzte Mittelgebühr als angemessen ansah.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen. Das Versäumnisurteil vom 26.05.2021 wurde aufgehoben.
- Begründung: Die Tätigkeit der Klägerin im Ordnungswidrigkeitsverfahren entsprach einer alltäglichen Verkehrsordnungswidrigkeit mit einfachen Sach- und Rechtsfragen, weshalb eine herabgesetzte Mittelgebühr angesetzt wurde. Die Vorgehensweise der Versicherung war angemessen und der Gebührenansatz der Klägerin unbillig.
- Folgen: Die Klägerin ist verpflichtet, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Entscheidung verdeutlicht, dass bei durchschnittlichen Verkehrsordnungswidrigkeiten generell nur eine herabgesetzte Mittelgebühr angesetzt werden kann. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung.
Verkehrsrecht: Kostenfallen bei Bußgeldverfahren und Rechtsanwaltsgebühren
Rechtsanwaltskosten können bei Verkehrsordnungswidrigkeiten schnell zur finanziellen Belastung werden. Ein Bußgeldverfahren, das zu einem Bußgeldbescheid führt, zieht oft nicht nur Gebühren für den Rechtsbeistand nach sich, sondern auch zusätzliche Verteidigungskosten. In solchen Fällen ist es wichtig, die Gebührenordnung für Rechtsanwälte zu verstehen, um Klarheit über mögliche Anwaltskosten und deren Übernahme zu erhalten.
Viele Betroffene fragen sich, ob sich die Inanspruchnahme eines Experten für Verkehrsrecht lohnt und wie sich die Kosten für eine Rechtsberatung im Rahmen eines Mandatsverhältnisses gestalten. Ein Anwaltsvergleich kann dabei helfen, die richtige Entscheidung zu treffen. Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die verschiedenen Aspekte und rechtlichen Grundlagen zu diesen Kosten näher beleuchtet.
Der Fall vor Gericht
Gericht begrenzt Anwaltskosten bei einfacher Verkehrsordnungswidrigkeit

Das Amtsgericht Bad Salzungen hat in einem wegweisenden Fall die Grenzen für anwaltliche Gebühren bei alltäglichen Verkehrsordnungswidrigkeiten aufgezeigt. Eine Rechtsanwältin hatte von ihrer Mandantin höhere Gebühren als die von der Rechtsschutzversicherung gezahlten 754,90 Euro verlangt. Das Gericht wies diese Forderung jedoch zurück.
Streit um angemessene Anwaltsgebühren bei Vorfahrtsverstoß
Im Zentrum des Falls stand ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Missachtung der Vorfahrt mit Unfallverursachung. Die ursprünglich verhängte Geldbuße belief sich auf 120 Euro, zudem drohte ein Punkt im Fahreignungsregister. Die Anwältin vertrat ihre Mandantin in diesem Verfahren und nahm dabei zweimal Akteneinsicht. Nachdem sie sich zu einem ersten Gerichtstermin aufgrund eines Staus verspätet hatte, wurde Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gewährt. Das Verfahren endete schließlich mit einer Einstellung.
Rechtsstreit über Gebührenhöhe
Die Anwältin hatte bei der Rechtsschutzversicherung ihrer Mandantin Kosten in Höhe von 943,69 Euro geltend gemacht. Die Versicherung zahlte jedoch nur 754,90 Euro aus. Vor Gericht machte die Anwältin nun die Differenz geltend und berief sich dabei auf ihr Recht, die sogenannte Mittelgebühr anzusetzen.
Gerichtliche Bewertung der anwaltlichen Tätigkeit
Das Gericht folgte der Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, wonach eine Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Regelgebühr von 1,3 nur dann gefordert werden kann, wenn die anwaltliche Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Bei der Bewertung der konkreten Tätigkeit stellte das Gericht fest, dass es sich um Standardtätigkeiten handelte. Der zugrundeliegende Sachverhalt sei wenig kompliziert gewesen und habe keine besonderen rechtlichen Schwierigkeiten aufgewiesen.
Maßstäbe für die Gebührenbemessung
Das Gericht betonte, dass bei durchschnittlichen Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich nur die herabgesetzte Mittelgebühr gerechtfertigt sei. Dies gelte besonders dann, wenn wie im vorliegenden Fall einfache Sach- und Rechtsfragen vorlägen, nur niedrige Geldbußen drohten und keine individuelle fahrerlaubnisrechtliche Situation zu berücksichtigen sei. Die vom Gericht als angemessen erachteten Gebühren beliefen sich auf 75 Euro nach Ziffer 5100 VV RVG, 125 Euro nach Ziffer 5103 VV RVG, 125 Euro nach Ziffer 5109 VV RVG und 200 Euro nach Ziffer 5110 VV RVG.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil stellt klar, dass Anwälte bei alltäglichen Verkehrsordnungswidrigkeiten keine erhöhten Gebühren über den Regelsatz von 1,3 berechnen dürfen. Eine Erhöhung ist nur dann gerechtfertigt, wenn die anwaltliche Tätigkeit besonders umfangreich oder schwierig war. Bei einfachen Verkehrsverstößen mit niedrigen Geldbußen ist grundsätzlich nur die herabgesetzte Mittelgebühr anzusetzen. Das Urteil stärkt damit die Position von Mandanten gegenüber überhöhten Anwaltsrechnungen.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie wegen einer gewöhnlichen Verkehrsordnungswidrigkeit wie einer Vorfahrtsmissachtung einen Anwalt beauftragen, müssen Sie keine überhöhten Gebühren akzeptieren. Die Anwaltskosten sollten bei einfachen Fällen unter der üblichen Mittelgebühr liegen. Prüfen Sie die Rechnung Ihres Anwalts kritisch und widersprechen Sie überhöhten Gebühren – auch Ihre Rechtsschutzversicherung wird in solchen Fällen nur die niedrigeren, angemessenen Gebührensätze übernehmen. Bei komplexeren Fällen mit schwierigen Rechtsfragen oder drohendem Führerscheinentzug können höhere Gebühren allerdings gerechtfertigt sein.
Faire Anwaltskosten bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Das Amtsgericht Bad Salzungen hat entschieden: Bei einfachen Verkehrsverstößen wie z.B. einem Vorfahrtsverstoß sind überhöhte Anwaltsgebühren nicht gerechtfertigt. Wurden Ihnen zu hohe Kosten in Rechnung gestellt? Wir helfen Ihnen, die Angemessenheit der Gebühren zu prüfen und Ihre Rechte gegenüber Ihrem Anwalt oder Ihrer Rechtsschutzversicherung durchzusetzen. Sichern Sie sich ab und lassen Sie sich von uns beraten, um im Zweifelsfall richtig zu handeln.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Anwaltskosten sind bei einer einfachen Verkehrsordnungswidrigkeit üblich?
Bei einer einfachen Verkehrsordnungswidrigkeit richten sich die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und setzen sich aus verschiedenen Gebührenbestandteilen zusammen.
Grundlegende Gebührenstruktur
Die Gebühren bei einer einfachen Verkehrsordnungswidrigkeit setzen sich typischerweise aus einer Grundgebühr von 30 bis 170 Euro und einer Verfahrensgebühr zusammen. Bei einem Bußgeld zwischen 60 und 5.000 Euro beträgt die Verfahrensgebühr 30 bis 290 Euro.
Typische Gesamtkosten
Bei einem durchschnittlichen Bußgeldverfahren mit Gerichtsverhandlung ist mit folgenden Kosten zu rechnen:
- Bei einem Bußgeld von 50 Euro betragen die Regelgebühren etwa 333,20 Euro für die reine Gerichtsvertretung
- Wenn der Anwalt bereits im Vorverfahren tätig war, erhöhen sich die Regelgebühren auf etwa 523,60 Euro
Einflussfaktoren auf die Gebührenhöhe
Die konkrete Höhe der Anwaltskosten wird durch mehrere Faktoren bestimmt:
Bei einfach gelagerten Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten sind im Regelfall nur unter den Rahmenmittelsätzen liegende Verteidigergebühren als angemessen anzusehen. Die Gebühren orientieren sich dabei an der Schwierigkeit des Falls, dem zeitlichen Aufwand und der Bedeutung der Angelegenheit.
Besonderheiten bei der Abrechnung
Die Gebühren können bei besonderer Bedeutung oder Schwierigkeit des Falls erheblich höher ausfallen. Bei einfach gelagerten Fällen liegen sie dagegen meist unter den Regelgebühren. Zusätzlich können noch Auslagen für Zeugen, Sachverständigenkosten und Gerichtskosten anfallen.
Wann dürfen Anwälte bei Verkehrsordnungswidrigkeiten höhere Gebühren als die Regelgebühr verlangen?
Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ist grundsätzlich die Mittelgebühr der normale Ausgangspunkt für die Vergütung des Rechtsanwalts. Eine Erhöhung dieser Gebühr ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Kriterien für höhere Gebühren
Die Gebührenhöhe wird nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung folgender Faktoren bestimmt:
- Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit
- Bedeutung der Angelegenheit für den Betroffenen
- Komplexität des Verfahrens
Rechtfertigende Umstände
Eine Erhöhung der Mittelgebühr ist gerechtfertigt, wenn der Anwalt umfangreich tätig werden muss, etwa durch:
- Durchführung einer Ortsbesichtigung mit Fotodokumentation
- Erfolgreiche Durchsetzung der Verfolgungsverjährung
- Umfangreiche rechtliche Auseinandersetzungen
- Einholung und Auswertung von Sachverständigengutachten
Besonderheiten bei der Gebührenbemessung
Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers spielen bei der Gebührenbemessung grundsätzlich keine Rolle. Wenn Sie einen qualifizierten Rotlichtverstoß begehen oder ein Fahrverbot droht, kann dies die höhere Gebühr rechtfertigen.
Bei einfachen Verkehrsordnungswidrigkeiten mit niedrigen Geldbußen und wenigen Punkten ist dagegen meist keine Erhöhung gerechtfertigt. In solchen Fällen wird häufig sogar eine niedrigere als die Mittelgebühr angesetzt.
Die Gebührenerhöhung muss stets im Einzelfall begründet und nachvollziehbar sein. Wenn Sie zum Beispiel einen Geschwindigkeitsverstoß begehen, bei dem komplexe Messfehler geprüft werden müssen oder mehrere Beweismittel ausgewertet werden, kann dies eine höhere Gebühr rechtfertigen.
Was zahlt die Rechtsschutzversicherung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten?
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten die vollständigen Kosten der rechtlichen Auseinandersetzung. Dies umfasst sowohl fahrlässig begangene als auch vorsätzliche Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Kostenübernahme im Detail
Die Versicherung trägt bei einem Bußgeldverfahren folgende Kosten:
- Anwaltskosten nach der gesetzlichen Gebührenordnung
- Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder
- Sachverständigengebühren
- Vollstreckungskosten
Bei einer durchschnittlichen Verkehrsordnungswidrigkeit betragen die Anwaltskosten typischerweise:
- Grundgebühr: 110 Euro
- Verfahrensgebühr: 176 Euro
- Terminsgebühr: 176 Euro
Wichtige Einschränkungen
Die Versicherung übernimmt nicht:
- Das verhängte Bußgeld selbst
- Kosten bei Halte- und Parkverstoßen
- Geldstrafen oder sonstige Zahlungsauflagen
Deckungssummen und Selbstbeteiligung
Die Deckungssummen liegen je nach Tarif zwischen 750.000 Euro und 1.000.000 Euro für Fälle innerhalb Europas. Eine Selbstbeteiligung wird pro Rechtsschutzfall fällig und beträgt üblicherweise zwischen 150 und 250 Euro.
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Die Versicherung deckt dann sämtliche Verfahrenskosten ab, einschließlich eventuell erforderlicher Privatgutachten zur Überprüfung der Messung.
Wie werden die Anwaltsgebühren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten berechnet?
Die Anwaltsgebühren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten setzen sich aus mehreren Gebührenarten zusammen, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt sind.
Grundgebühr
Die Grundgebühr deckt die erste Einarbeitung in den Fall ab und bewegt sich in einem Rahmen von 33 bis 187 Euro. Bei den häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten mit einem Strafrahmen von 60 bis 5.000 Euro beträgt die übliche Grundgebühr etwa 110 Euro.
Verfahrensgebühren
Wenn Sie einen Anwalt im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde beauftragen, fällt eine Verfahrensgebühr an. Diese richtet sich nach der Höhe der angedrohten Geldbuße und liegt zwischen 22 und 330 Euro. Bei durchschnittlichen Verkehrsordnungswidrigkeiten beträgt die Verfahrensgebühr etwa 176 Euro.
Terminsgebühren
Für die Teilnahme an Terminen, etwa bei der Verwaltungsbehörde oder vor Gericht, entstehen zusätzliche Gebühren. Diese bewegen sich im gleichen Rahmen wie die Verfahrensgebühren. Bei einem gerichtlichen Verfahren kann die Terminsgebühr sogar bis zu 616 Euro betragen.
Bemessungsfaktoren
Die konkrete Höhe der Gebühren wird nach folgenden Kriterien festgelegt:
- Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage
- Umfang der anwaltlichen Tätigkeit
- Bedeutung der Angelegenheit
- Einkommensverhältnisse des Auftraggebers
- Haftungsrisiko des Anwalts
Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wird grundsätzlich von der Mittelgebühr ausgegangen. Allerdings können die Gebühren niedriger ausfallen, wenn weder Aktenumfang noch Schwierigkeit der Sache oder mögliche Rechtsfolgen eine höhere Gebühr rechtfertigen.
Eine zusätzliche Gebühr kann entstehen, wenn durch die anwaltliche Tätigkeit eine Hauptverhandlung vermieden und das Verfahren eingestellt wird.
Welche Möglichkeiten habe ich bei überhöhten Anwaltsrechnungen?
Bei einer überhöht erscheinenden Anwaltsrechnung können Sie verschiedene Schritte unternehmen. Zunächst sollten Sie die Vergütungsvereinbarung prüfen, die zu Beginn des Mandats getroffen wurde. Diese muss zwingend in Textform vorliegen und von anderen Vereinbarungen deutlich abgesetzt sein.
Prüfung der Rechnung
Die Anwaltsrechnung muss detailliert aufschlüsseln, welche Leistungen erbracht wurden. Bei der Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) können Sie insbesondere den Gegenstandswert und die abgerechneten Gebührentatbestände überprüfen.
Rechtliche Grenzen der Vergütung
Eine Vergütungsvereinbarung ist unwirksam, wenn sie gegen gesetzliche Vorgaben verstößt. Unangemessen hohe Honorare können auf das angemessene Maß herabgesetzt werden, wenn sie die gesetzlichen Gebühren um mehr als das Fünffache übersteigen.
Handlungsmöglichkeiten
Wenn Sie Zweifel an der Höhe der Rechnung haben, können Sie:
- Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft einschalten, die kostenlos und neutral vermittelt
- Eine gerichtliche Überprüfung der Rechnung beantragen
- Die Vergütungsvereinbarung auf ihre Wirksamkeit prüfen lassen
Bei der außergerichtlichen Vertretung gilt ein Gebührenrahmen zwischen 0,5 und 2,5 Anwaltsgebühren. Der Mittelwert beträgt 1,3. Jede Abweichung nach oben muss der Anwalt mit der besonderen Schwierigkeit oder dem Umfang der Sache konkret begründen.
Besondere Schutzvorschriften
Das RVG enthält wichtige Schutzvorschriften für Mandanten. Eine Vergütungsvereinbarung muss einen Hinweis enthalten, dass im Falle der Kostenerstattung die Gegenseite, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse üblicherweise nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten muss.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Ordnungswidrigkeitsverfahren
Ein rechtliches Verfahren zur Ahndung kleinerer Rechtsverstöße, die keine Straftaten darstellen. Es wird von Verwaltungsbehörden oder Gerichten durchgeführt und kann mit einer Geldbuße oder anderen Maßnahmen enden. Geregelt ist dies im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Im Straßenverkehr sind typische Beispiele Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Vorfahrtsverstöße. Ein wichtiger Unterschied zur Straftat: Ordnungswidrigkeiten gelten nicht als „kriminell“ und werden nicht ins polizeiliche Führungszeugnis eingetragen.
Fahreignungsregister
Zentrale Datenbank beim Kraftfahrt-Bundesamt (früher „Verkehrszentralregister“ oder „Punktekonto“), in der Verkehrsverstöße und deren Punktebewertung gespeichert werden. Grundlage ist § 28 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Bei 8 Punkten droht der Führerscheinentzug. Punkte werden nach festgelegten Fristen (2-10 Jahre) wieder gelöscht. Beispiel: Ein Rotlichtverstoß bringt 1 Punkt, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr 2 Punkte.
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
Ein Rechtsbehelf nach § 44 StPO, der es ermöglicht, eine versäumte Frist nachträglich einzuhalten, wenn man unverschuldet an der Einhaltung gehindert war. Die Person wird dann so gestellt, als hätte sie die Frist eingehalten. Beispiel: Ein Anwalt verpasst wegen eines nachweisbaren Staus einen Gerichtstermin und kann durch Wiedereinsetzung einen neuen Termin erhalten. Der Antrag muss binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden.
Mittelgebühr
Ein Gebührensatz für Anwaltsleistungen, der im mittleren Bereich des gesetzlich vorgegebenen Gebührenrahmens liegt. Geregelt in § 14 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Die Höhe richtet sich nach Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der anwaltlichen
Tätigkeit. Bei durchschnittlichen Fällen wird üblicherweise die Mittelgebühr angesetzt. Bei besonders einfachen Fällen kann sie niedriger, bei komplexen Fällen höher ausfallen.
Regelgebühr
Ein standardisierter Gebührensatz für Anwaltsleistungen, der bei 1,3 der gesetzlichen Gebühr liegt (§ 13 RVG). Diese Gebühr wird bei durchschnittlichem Arbeitsaufwand und mittlerer Schwierigkeit angesetzt. Eine Erhöhung muss durch besondere Umstände wie hohe Komplexität oder außergewöhnlichen Arbeitsaufwand begründet sein. Beispiel: Bei einem einfachen Bußgeldverfahren ohne besondere Schwierigkeiten ist die Regelgebühr der Maßstab.
Geschäftsgebühr
Die grundlegende Vergütung für die anwaltliche Tätigkeit außerhalb gerichtlicher Verfahren, geregelt in Nr. 2300 VV RVG. Sie deckt die gesamte Tätigkeit des Anwalts in der außergerichtlichen Phase ab, wie Beratung, Korrespondenz und Verhandlungen. Die Höhe richtet sich nach dem Gegenstandswert und kann zwischen 0,5 und 2,5 der Gebühr betragen. Bei durchschnittlichen Verkehrsordnungswidrigkeiten liegt sie meist bei 1,3.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 14 RVG (Vergütung des Rechtsanwalts):
Dieser Paragraph regelt die Bemessung der anwaltlichen Gebühren, die sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere dem Umfang und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, richten. Maßgeblich sind auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers sowie die Bedeutung der Angelegenheit.
Im Fall geht es um die Frage, ob eine Mittelgebühr gerechtfertigt war. Das Gericht entschied, dass angesichts der durchschnittlichen Schwierigkeit der Tätigkeit bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit eine herabgesetzte Mittelgebühr angemessen war. - § 315 BGB (Bestimmung der Leistung durch eine Partei):
Hier wird geregelt, dass eine Leistungsbestimmung, die von einer Partei vorgenommen wurde, nur verbindlich ist, wenn sie der Billigkeit entspricht. Bei Unbilligkeit ist die Bestimmung unverbindlich.
Im vorliegenden Fall wurde die Gebührenbestimmung der Klägerin als unbillig angesehen, weshalb sie nicht verbindlich war. Das Gericht folgte der Rechtsprechung, wonach bei alltäglichen Verkehrsordnungswidrigkeiten keine Mittelgebühr angesetzt werden sollte. - BGH, Urteil vom 11.07.2012 – VIII ZR 323/11:
Nach diesem Urteil ist eine Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Regelgebühr von 1,3 hinaus nur gerechtfertigt, wenn die anwaltliche Tätigkeit besonders umfangreich oder schwierig war.
Im Fall wurde diese Entscheidung herangezogen, um die Gebührenbestimmung der Klägerin zu überprüfen. Das Gericht befand, dass die Tätigkeit der Klägerin keine besondere Schwierigkeit aufwies und damit eine erhöhte Mittelgebühr nicht gerechtfertigt war. - § 5100 VV RVG (Gebührenrahmen für Ordnungswidrigkeiten):
Dieser Gebührenrahmen legt fest, dass die Gebührenhöhe sich nach der Komplexität und Bedeutung der Angelegenheit bemisst. Typische Verkehrsordnungswidrigkeiten fallen meist in den Bereich niedriger Gebühren.
Im Fall wurde festgestellt, dass die vorliegenden Tätigkeiten der Klägerin Standardarbeiten bei Verkehrsordnungswidrigkeiten waren und keine außergewöhnliche Komplexität aufwiesen. Daher war der Ansatz niedrigerer Gebühren gerechtfertigt. - § 91 Abs. 1 ZPO (Kosten des Rechtsstreits):
Diese Vorschrift bestimmt, dass die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits trägt, soweit sie nicht durch besondere Umstände abweichend geregelt sind.
Im Fall wurde entschieden, dass die Klägerin als unterliegende Partei die Kosten trägt, da sie die unberechtigte Klage zur Zahlung des Restbetrages erhoben hatte.
Das vorliegende Urteil
AG Bad Salzungen – Az.: 1 C 121/21 – Urteil vom 30.09.2021
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