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Poliscan-Geschwindigkeitsmessung – Verwertbarkeit

Ein Autofahrer kämpft vor dem Amtsgericht Germersheim gegen eine Geschwindigkeitsüberschreitung – und verliert. Trotz energischer Einwände gegen die Messmethode des Poliscan-Systems bestätigt das Gericht die Geldbuße von 160 Euro. Die Verteidigung prallt ab an der grundsoliden Anerkennung dieser Lasertechnologie in der Rechtsprechung, verbunden mit einem klaren Verweis auf standardisierte Messverfahren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: AG Germersheim
  • Datum: 17.01.2024
  • Aktenzeichen: 1 OWi 7282 Js 8075/23
  • Verfahrensart: Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung im Ordnungswidrigkeitenbereich
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Betroffene: Person, die durch die Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auffiel; ihre Einwände gegen die Messung wurden nicht erhoben.
    • Bußgeldbehörde: Stelle, die auf Basis des Bußgeldbescheids vom 20.03.2023 das Verfahren eingeleitet hat und das standardisierte Messverfahren als verlässlich ansah.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Die Betroffene überschritt fahrlässig die erlaubte Höchstgeschwindigkeit; es kam ein Standardisiertes Messverfahren (Poliscan) zur Einsatz, dessen Messung ohne konkrete Hinweise auf technische Fehler als zuverlässig bewertet wurde.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob das angewendete standardisierte Messverfahren fehlerfrei und verfahrensgerecht durchgeführt wurde sowie ob die beantragten Beweisaufnahmen zur Anfechtung der Messung erforderlich gewesen wären.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Betroffene wurde wegen fahrlässiger Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit schuldig gesprochen und zu einer Geldbuße von 160 Euro verurteilt.
    • Begründung: Das Gericht verwies auf den Bußgeldbescheid und stellte fest, dass das standardisierte Messverfahren (Poliscan) aufgrund seiner einheitlichen und kontrollierten Abläufe verlässlich ist. Die Beweisanträge, die auf einen vermeintlichen Messfehler abzielten, wurden als zur Wahrheitserforschung nicht erforderlich abgelehnt.
    • Folgen: Die Betroffene trägt die Kosten in Form der festgesetzten Geldbuße; das Urteil bestätigt die Praxis, bei standardisierten Messverfahren grundsätzlich auf die eingestellten Messwerte abzustellen.

Digitale Messsysteme: Einfluss auf Verkehrsrecht und Bußgeldverfahren

Die moderne Verkehrsüberwachung basiert zunehmend auf digitalen Messsystemen wie der Poliscan-Geschwindigkeitsmessung, die im Rahmen automatisierter Tempomessungen und Geschwindigkeitskontrollen eingesetzt werden. Dabei spielen Messdaten und deren Verwertbarkeit im Kontext des Verkehrsrechts und Bußgeldverfahrens eine wichtige Rolle.

Die detaillierte Analyse von Messgerätetechnologien, Blitzer-Operationen und polizeilichen Maßnahmen verdeutlicht den Einfluss moderner Verkehrsinfrastruktur auf die Verkehrssicherheit. Dies führt uns zur Vorstellung eines konkreten Falls.

Der Fall vor Gericht


Geschwindigkeitsüberschreitung: Gericht bestätigt Bußgeld trotz Einwände gegen Messmethode

Zuverlässigkeit der Poliscan-Geschwindigkeitsmessung im Bußgeldverfahren | Symbolbild: Zuverlässigkeit der Poliscan-Geschwindigkeitsmessung im Bußgeldverfahren | Symbolbild: Flux gen.

Ein Autofahrer wurde vom Amtsgericht Germersheim zu einer Geldbuße von 160 Euro verurteilt, nachdem er die zulässige Höchstgeschwindigkeit fahrlässig überschritten hatte. Das Gericht stützte seine Entscheidung auf einen Bußgeldbescheid vom 20. März 2023 und bestätigte die ursprünglich festgesetzte Bußgeldhöhe als angemessen.

Beweisanträge der Verteidigung scheitern an gefestigter Rechtsprechung

Die Verteidigung versuchte, die Zuverlässigkeit der Geschwindigkeitsmessung in Zweifel zu ziehen. Das Gericht lehnte jedoch sämtliche gestellten Beweisanträge ab. Begründet wurde dies damit, dass das verwendete Poliscan-Messgerät als standardisiertes Messverfahren anerkannt ist. Bei solchen Verfahren müssen laut Rechtsprechung keine weiteren Nachweise zur Messgenauigkeit vorgelegt werden, solange keine konkreten Anhaltspunkte für technische Fehler vorliegen.

Technische Zuverlässigkeit des Messverfahrens

Das Gericht verwies auf die breite Anerkennung des Poliscan-Systems in der obergerichtlichen Rechtsprechung. Die Zuverlässigkeit basiert auf der Einheitlichkeit der Lichtgeschwindigkeit bei Lasermessverfahren, die eine präzise Wegstrecken-Zeit-Berechnung ermöglicht. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) hat durch die Zulassung zur innerstaatlichen Eichung die Messgenauigkeit bestätigt und zu keinem Zeitpunkt Bedenken gegen die zuverlässige Messwertbildung geäußert.

Rechtliche Grundlagen der Urteilsfindung

Der Tatrichter musste im vorliegenden Fall nur das angewendete Messverfahren und die gemessene Geschwindigkeit mit Toleranzabzug feststellen. Weitere Ausführungen zur Einhaltung der Verfahrensbestimmungen waren nicht erforderlich, da keine konkreten Anhaltspunkte für Messfehler vorlagen. Die Verlesung des Messprotokolls und anderer relevanter Urkunden wurde als zulässig erachtet. Das Gericht stützte seine Entscheidung auf die Paragraphen 3 III und 49 StVO sowie 24 I, II Nr. 5 StVG und 11.1.4 BKat.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil bestätigt die Rechtmäßigkeit von Geschwindigkeitsmessungen mit dem Poliscan-Messgerät als standardisiertes Messverfahren. Beweisanträge gegen solche Messungen werden abgelehnt, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für technische Fehler vorliegen. Die Tatsache, dass Sachverständige die genaue Funktionsweise des Geräts aufgrund von Patentschutz nicht prüfen können, macht die Messung nicht ungültig. Das Gericht muss lediglich die gemessene Geschwindigkeit und den Toleranzabzug feststellen.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsübertretung erhalten, die mit einem Poliscan-Gerät gemessen wurde, sind Ihre Chancen auf erfolgreichen Einspruch sehr gering. Sie müssen konkrete technische Fehler nachweisen können – allgemeine Zweifel an der Messmethode reichen nicht aus. Die Gerichte erkennen diese Messungen als zuverlässig an, auch wenn die genaue Funktionsweise des Geräts nicht öffentlich zugänglich ist. Ein pauschaler Einspruch gegen die Messmethode wird in der Regel abgewiesen und verursacht nur zusätzliche Kosten.

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Präzise Beratung in komplexen Bußgeldverfahren

In Verfahren, in denen modernste Messgeräte zur Erfassung der Fahrzeuggeschwindigkeit eingesetzt werden, können Unsicherheiten hinsichtlich der technischen Beweiskraft und der anwendbaren Verfahrensregeln entstehen. Insbesondere Fragen zur Messgenauigkeit und der daraus resultierenden Bewertung rechtlicher Konsequenzen können zu einer belastenden Situation führen.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, die spezifischen Umstände Ihres Falls sorgfältig zu analysieren und fundiert zu beurteilen. Mit einem klaren Blick für die relevanten Aspekte des Verfahrens helfen wir Ihnen dabei, Ihre rechtlichen Optionen abzuwägen und den richtigen Weg durch das Feld der Bußgeldverfahren zu finden.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie funktioniert die Geschwindigkeitsmessung mit dem Poliscan-System?

Grundprinzip der LIDAR-Technologie

Das Poliscan-System nutzt die LIDAR-Technologie (Light Detection and Ranging) zur Geschwindigkeitsmessung. Ein scannender Laser sendet dabei kontinuierlich Lichtimpulse im Infrarotbereich aus, die von den Fahrzeugen reflektiert werden. Pro Sekunde werden 158 Laserstrahlen mit einer Wiederholrate von 100 Impulsen ausgesendet.

Messvorgang und Erfassungsbereich

Der Messvorgang erfolgt in einem Entfernungsbereich von 10 bis 75 Metern. Durch einen rotierenden Spiegelwürfel werden die Laserstrahlen fächerförmig in den Überwachungsbereich ausgebreitet. Das System erfasst dabei bis zu drei Fahrspuren je Richtung und benötigt weniger als eine Sekunde pro Fahrzeug für eine Messung.

Geschwindigkeitsermittlung

Die Geschwindigkeitsberechnung basiert auf einem präzisen Messverfahren:

  • Das System misst die Laufzeit der reflektierten Laserstrahlen
  • Ein Fahrzeug muss über eine Messstrecke von mindestens 10 Metern lückenlos erfasst werden
  • Zwischen zwei Einzelmessungen darf maximal eine Lücke von 15 Metern oder 2 Sekunden liegen
  • Das System prüft kontinuierlich, ob die Messpunkte eindeutig einem Fahrzeug zugeordnet werden können

Technische Besonderheiten

Der Poliscan Speed arbeitet mit hoher Präzision und verfügt über besondere Funktionen:

Das System kann Geschwindigkeiten zwischen 10 und 320 km/h erfassen. Bei der stationären Variante unterscheidet man zwischen Säulen mit drei und vier Ringen – während Säulen mit drei Ringen nur eine Fahrtrichtung überwachen, können Säulen mit vier Ringen beide Fahrtrichtungen erfassen. Die Messung erfolgt berührungslos und benötigt keine in die Fahrbahn eingelassenen Sensoren.


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Was bedeutet standardisiertes Messverfahren bei Geschwindigkeitskontrollen?

Ein standardisiertes Messverfahren ist ein durch Normen vereinheitlichtes technisches Verfahren, bei dem unter gleichen Voraussetzungen stets gleiche Ergebnisse zu erwarten sind.

Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) muss das Messverfahren offiziell zulassen. Wenn ein Messgerät als standardisiert gilt, müssen Gerichte die Messergebnisse grundsätzlich als verwertbar anerkennen, ohne dass eine detaillierte Überprüfung der Messtechnik erforderlich ist.

Bedeutung für das Bußgeldverfahren

Bei einem standardisierten Messverfahren genügt es für eine Verurteilung, wenn das Gericht:

  • Das verwendete Messverfahren benennt
  • Die gemessene Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz angibt
  • Keine konkreten Anhaltspunkte für Messfehler vorliegen

Praktische Auswirkungen

Wenn Sie von einem standardisierten Messgerät erfasst werden, müssen Sie für einen erfolgreichen Einspruch konkrete Anhaltspunkte für Messfehler nachweisen. Solche Fehler können vorliegen, wenn:

  • Das Gerät nicht ordnungsgemäß geeicht war
  • Die Messbeamten nicht ausreichend geschult wurden
  • Die Messung nicht nach Gebrauchsanweisung durchgeführt wurde

Die Gerichte berücksichtigen bei standardisierten Messverfahren automatisch festgelegte Toleranzwerte, um systembedingte Messabweichungen auszugleichen. Bei Geschwindigkeitsmessungen wird in der Regel eine Toleranz von 3 km/h bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h und 3 Prozent bei höheren Geschwindigkeiten abgezogen.


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Welche Anforderungen müssen für einen erfolgreichen Einspruch gegen eine Poliscan-Messung erfüllt sein?

Formale Voraussetzungen

Ein Einspruch gegen eine Poliscan-Messung muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids eingelegt werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Zustellung des Bußgeldbescheids.

Begründete Zweifel

Für einen erfolgreichen Einspruch reicht es nicht aus, die Messung pauschal anzuzweifeln. Sie müssen konkrete Anhaltspunkte für Messfehler nachweisen können. Mögliche Ansatzpunkte sind:

  • Technische Mängel: Das Messgerät muss sich in einem geeichten Zustand befinden und entsprechend der Bauartzulassung eingesetzt werden.
  • Bedienungsfehler: Die Messbeamten müssen speziell geschult sein und die Anwendungsvorschriften einhalten.
  • Messbereichsüberschreitungen: Wenn Messungen außerhalb des zugelassenen Bereichs von 20 bis 50 Metern durchgeführt wurden.

Dokumentation und Nachweise

Bei einem Einspruch haben Sie das Recht auf Einsicht in:

  • Die Messunterlagen und vorhandene Rohmessdaten
  • Das Messprotokoll und den Eichschein des Geräts
  • Die Schulungsnachweise der Messbeamten

Rechtliche Besonderheiten

Das Poliscan-Messverfahren gilt grundsätzlich als standardisiertes Messverfahren. Dies bedeutet, dass die Messergebnisse vor Gericht grundsätzlich als verwertbar gelten. Ein Einspruch muss daher besonders gut begründet sein und sich auf nachweisbare Fehlerquellen stützen.


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Welche Rolle spielt die PTB-Zulassung bei der gerichtlichen Bewertung von Geschwindigkeitsmessungen?

Die Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) hat in Gerichtsverfahren den Rang eines antizipierten Sachverständigengutachtens. Dies bedeutet, dass die PTB-Zulassung als vorweggenommenes technisches Gutachten gilt, das die grundsätzliche Zuverlässigkeit und Messgenauigkeit des Gerätetyps bestätigt.

Rechtliche Bedeutung der PTB-Zulassung

Wenn ein Geschwindigkeitsmessgerät eine gültige PTB-Zulassung besitzt und entsprechend der Bedienungsanleitung eingesetzt wird, können Gerichte von der grundsätzlichen Richtigkeit der Messergebnisse ausgehen. Die PTB führt vor der Zulassung umfangreiche Prüfungen durch, die bei manchen Geräten mehr als 20.000 Einzelmessungen unter realen Bedingungen umfassen.

Auswirkungen auf das Gerichtsverfahren

Ein standardisiertes Messverfahren mit PTB-Zulassung führt dazu, dass keine weiteren Feststellungen zur Funktionsweise und zum Ablauf der Messung im Urteil getroffen werden müssen. Wenn Sie von einer Geschwindigkeitsmessung betroffen sind, bedeutet dies: Die Messung gilt als verwertbar, solange das Gerät geeicht war und entsprechend der Vorgaben eingesetzt wurde.

Grenzen der PTB-Zulassung

Die PTB-Zulassung ist jedoch nicht unantastbar. Bei Vorliegen eines strukturellen Fehlers kann die PTB die Zulassung aufheben oder abändern. Wenn Sie konkrete Anhaltspunkte für Messfehler vorbringen können, die über allgemeine Zweifel hinausgehen, muss das Gericht diesen nachgehen. Die bloße Vermutung von Messfehlern reicht dafür allerdings nicht aus.


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Ab wann muss ein Gericht zusätzliche Beweise zur Messgenauigkeit einholen?

Bei standardisierten Messverfahren wie dem PoliScan Speed müssen Gerichte nur dann zusätzliche Beweise zur Messgenauigkeit einholen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler vorliegen.

Konkrete Anhaltspunkte für Messfehler

Ein Gericht muss weitere Beweise anfordern, wenn:

  • Das Messgerät nicht ordnungsgemäß geeicht war
  • Die Messbeamten keine ausreichende Schulung nachweisen können
  • Die Messung nicht gemäß der Gebrauchsanweisung durchgeführt wurde
  • Das Messprotokoll unvollständig ist

Besondere Prüfungspflichten

Wenn Sie von einem PoliScan-Gerät erfasst wurden, muss das Gericht zusätzliche Nachweise anfordern, sobald:

Der Auswertrahmen auf dem Messfoto nicht plausibel erscheint. Die physikalische Höhe des Auswertrahmens muss dabei zwischen 77 und 98 cm liegen.

Die Messung bei erschwerten Bedingungen wie Nachtfahrten durchgeführt wurde. In solchen Fällen müssen die Sicht- und Beleuchtungsverhältnisse detailliert dokumentiert sein.

Technische Überprüfung

Eine technische Überprüfung wird erforderlich, wenn der Mindestabstand zwischen Messgerät und Fahrzeug möglicherweise unterschritten wurde. Dies ist besonders relevant, da bei PoliScan-Messungen in 53 Prozent der Fälle der vorgeschriebene Mindestabstand von 20 Metern unterschritten wurde.

Die Gerichte müssen auch dann tätig werden, wenn die Rohmessdaten zur Überprüfung der Messung benötigt werden. Der Betroffene hat in diesem Fall das Recht auf Einsicht in die Lebensakte des Messgeräts, den Eichschein und die Rohmessdaten der Messung.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Fachbegriffe einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Standardisiertes Messverfahren

Ein von der Rechtsprechung anerkanntes technisches Verfahren zur Erfassung bestimmter Messwerte, dessen Zuverlässigkeit und Genauigkeit bereits grundsätzlich festgestellt wurde. Bei diesen Verfahren müssen Gerichte die Funktionsweise und Genauigkeit nicht in jedem Einzelfall neu überprüfen, solange keine konkreten Hinweise auf Fehler vorliegen. Die Anerkennung basiert auf umfangreichen technischen Prüfungen und praktischen Erfahrungen.

Beispiel: Das Poliscan-System zur Geschwindigkeitsmessung ist ein standardisiertes Messverfahren, dessen Messergebnisse vor Gericht grundsätzlich als verwertbar gelten.


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Bußgeldbescheid

Ein behördlicher Bescheid, mit dem eine Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Er enthält die Vorwürfe, die Höhe der Geldbuße und die Rechtsgrundlagen. Rechtsgrundlage ist das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Der Betroffene kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen, wodurch der Fall vor Gericht kommt.

Beispiel: Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhält der Fahrer einen Bußgeldbescheid über 160 Euro, gegen den er Einspruch einlegen kann.


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Tatrichter

Der Richter, der in erster Instanz über einen Fall entscheidet und dabei den Sachverhalt unmittelbar feststellt und würdigt. Er muss die Beweise selbst erheben und bewerten. Seine Feststellungen sind für höhere Instanzen grundsätzlich bindend, sofern keine Verfahrensfehler vorliegen (§ 261 StPO).

Beispiel: Der Tatrichter am Amtsgericht prüft die Geschwindigkeitsmessung und entscheidet über die Rechtmäßigkeit des Bußgeldes.


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Beweisantrag

Ein förmlicher Antrag im Gerichtsverfahren, bestimmte Tatsachen durch konkret bezeichnete Beweismittel festzustellen. Das Gericht muss über jeden Beweisantrag per Beschluss entscheiden und darf ihn nur aus gesetzlich vorgesehenen Gründen ablehnen (§§ 244, 245 StPO).

Beispiel: Der Verteidiger stellt einen Beweisantrag zur Überprüfung der technischen Zuverlässigkeit des Messgeräts.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 3 Abs. 3 StVO: Dieser Paragraph der Straßenverkehrs-Ordnung regelt die Pflichten der Verkehrsteilnehmer bezüglich der Einhaltung von Verkehrszeichen und -regeln. Er legt fest, dass Verkehrszeichen in ihrer Bedeutung verbindlich sind und von den Betroffenen zu beachten sind. Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass der Betroffene die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit zu beachten hatte.
  • § 49 StVO: Dieser Paragraph bezieht sich auf die Geschwindigkeitsbegrenzungen in bestimmten Verkehrssituationen. Er bestimmt die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf verschiedenen Straßenarten und unter unterschiedlichen Bedingungen. Im vorliegenden Fall wurde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit gemäß § 49 StVO überschritten.
  • § 24 I, II Nr. 5 StVG: Das Straßenverkehrsgesetz regelt hier die Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Absatz I definiert allgemeine Ordnungswidrigkeiten, während Absatz II Nr. 5 spezifisch die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit behandelt. Der Betroffene wurde nach diesen Bestimmungen wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt.
  • § 11 Abs. 1.4 BKat: Der Bußgeldkatalog stellt die Grundlage für die Bemessung von Bußgeldern dar. Abschnitt 11 behandelt Geschwindigkeitsüberschreitungen, und Absatz 1.4 spezifiziert die Bußgeldhöhe für bestimmte Überschreitungen. Im vorliegenden Fall wurde ein Bußgeld von 160 Euro gemäß § 11.1.4 BKat festgesetzt.
  • § 267 Abs. 4 StPO: Die Strafprozessordnung regelt hier die Zulässigkeit und den Umfang von Beweisanträgen im Verwaltungsverfahren. Absatz 4 besagt, dass nur Beweisanträge zulässig sind, die zur Wahrheitserforschung notwendig sind. Im vorliegenden Fall wurden die Beweisanträge wegen des standardisierten Messverfahrens und fehlender Anhaltspunkte für Messfehler abgelehnt, gemäß § 267 Abs. 4 StPO.

Das vorliegende Urteil


AG Germersheim – Az.: 1 OWi 7282 Js 8075/23 – Beschluss vom 17.01.2024


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