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Parkscheibe richtig einstellen: Regeln, Anleitung und Bußgelder

Wenn Sie die Parkscheibe einstellen, müssen Sie strikte Regeln (vorgeschrieben durch die Straßenverkehrs-Ordnung, kurz StVO) beachten. Schon eine falsch eingestellte Zeit oder die falsche Farbe (z. B. Pink) werten Kontrolleure als Verstoß. Das wird besonders auf Supermarktparkplätzen teuer. Worauf müssen Sie achten und woran erkennen Sie eine erlaubte elektronische Alternative?

Übersicht

Nahaufnahme von Händen, die den Zeiger einer blauen Parkscheibe exakt auf den Strich einer halben Stunde einstellen.
Wichtig beim Einstellen: Der Pfeil darf nicht ‚auf Lücke‘ zwischen zwei Strichen stehen, sondern muss immer auf den nächsten Strich aufgerundet werden. Symbolfoto: KI

Was ist beim Parken mit Parkscheibe wichtig?

  • Bei manuellen Varianten ist nur die klassische blaue Parkscheibe (11×15 cm) gültig – pinke Varianten oder Werbeaufdrucke vorne kosten mindestens 20 € Verwarnungsgeld.
  • Stellen Sie den Zeiger zwingend auf die nächste halbe Stunde nach Ihrer Ankunft ein – niemals auf die exakte Minute oder „auf Lücke“.
  • Elektronische Parkscheiben benötigen eine offizielle E-Nummer und müssen die Zeit statisch anzeigen – Smartphone-Apps im Auto sind unzulässig.
  • Auf privaten Supermarktparkplätzen drohen Vertragsstrafen ab 30 €, für die durch die sekundäre Darlegungslast (die Pflicht des Halters, den tatsächlichen Fahrer konkret zu benennen, um nicht selbst zu haften) oft der Halter haftet.
  • Ein bloßes Weiterdrehen der Scheibe ist verboten – Sie müssen das Fahrzeug in den fließenden Verkehr bewegen, um einen neuen Parkvorgang zu starten.
  • Die öffentlichen Bußgelder staffeln sich je nach Parkdauer von 20 € bis 40 € bei über 3 Stunden Überschreitung.

Welche Parkscheiben sind gesetzlich erlaubt?

Werbegeschenke sind oft gut gemeint, aber im Straßenverkehr können sie teuer werden. Viele Autofahrer legen arglos eine pinke Parkscheibe mit der Aufschrift „Bin gleich zurück“ oder eine schwarze Designer-Scheibe hinter die Windschutzscheibe. Sie riskieren damit ein Bußgeld für die Parkscheibe, obwohl sie die Ankunftszeit korrekt eingestellt haben.

Infografik Vergleich: Links die zulässige blaue Parkscheibe mit Normmaßen, rechts unzulässige Varianten wie pinke Scheiben oder Zettel.
Nur das Original schützt vor Bußgeldern: Merkmale einer gültigen Parkscheibe. Infografik: KI

Rechtlich ist die Parkscheibe kein bloßer Zettel, sondern ein offizielles Verkehrszeichen (Bild 318 der Anlage 3 zur StVO). Der Gesetzgeber duldet hier keine Abweichungen. Damit Ihre Parkscheibe gültig ist, muss sie zwingend folgende Kriterien erfüllen:

  • Maße: Exakt 11 cm breit und 15 cm hoch.
  • Farbe: Das vorgeschriebene Verkehrsblau (RAL 5017) und weiße Schrift.
  • Schriftart: Die Ziffern müssen der Schriftart nach DIN 1451 entsprechen.
  • Aufschrift: Das Wort „Ankunftszeit“ muss zwingend über der Skala stehen.
  • Symbol: Das offizielle weiße „P“ (Verkehrszeichen 314) muss auf blauem Grund vorhanden sein.

Verwenden Sie eine zu kleine, eine andersfarbige oder eine mit lustigen Sprüchen bedruckte Scheibe, parken Sie rechtlich gesehen „ohne Parkscheibe“. Das gilt auch, wenn auf der blauen Vorderseite Werbung, etwa von einer Versicherung oder Werkstatt, aufgedruckt ist. Werbung ist ausschließlich auf der Rückseite erlaubt.

Die Rechtslage ist eindeutig: Ein Kontrolleur darf eine pinke Scheibe ignorieren. Er stellt Ihnen ein Knöllchen aus, als hätten Sie gar nichts ausgelegt. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht rät daher: Prüfen Sie Ihre Ausrüstung, denn nur das klassische blau-weiße Modell oder eine offiziell zugelassene elektronische Parkscheibe schützen Sie zuverlässig vor Sanktionen.

Ist eine selbst ausgedruckte Parkscheibe gültig?

Die Versuchung ist groß, eine verlorene Scheibe schnell am heimischen Drucker zu ersetzen. Das ist theoretisch erlaubt, aber in der Praxis kaum rechtssicher umzusetzen. Da die Parkscheibe als offizielles Verkehrszeichen den bereits beschriebenen, strengen Vorgaben zu Farbe, Schriftart und Größe genügen muss, ist ein fehlerfreier Ausdruck kaum möglich. Weicht der Blauton nur minimal ab oder wellt sich das Papier, riskieren Sie ein Verwarnungsgeld.

Die StVO verlangt nur, dass die Scheibe „von außen gut lesbar“ ist. Das erlaubt theoretisch auch das Seitenfenster. Aber Vorsicht: Übersehen Kontrolleure die Scheibe dort, haben Sie das Nachsehen. Sie müssten später beweisen, dass die Scheibe da war – was oft unmöglich ist. Gehen Sie auf Nummer sicher und legen Sie sie gut sichtbar auf das Armaturenbrett.

Das Wichtigste zur Gültigkeit:

  • Nur die offizielle blaue Parkscheibe (11 x 15 cm) ist gesetzlich erlaubt.
  • Andersfarbige Modelle (z. B. pink, schwarz) oder solche mit lustigen Sprüchen sind ungültig.
  • Selbstgedruckte Scheiben riskieren Bußgelder, da sie selten die exakten Normen erfüllen.

Wie Sie die Parkscheibe richtig einstellen

Die meisten Fehler passieren beim Parkvorgang. Viele Autofahrer wollen instinktiv die exakte Ankunftszeit einstellen, um ‚ehrlich‘ zu sein. Doch das ist falsch und kann ein Verwarnungsgeld kosten.

[…] „der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt“ (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StVO)

Der § 13 StVO gibt eine klare Linie vor: Stellen Sie den Zeiger immer auf die nächste halbe Stunde nach Ihrer Ankunft. Die einfache Regel lautet: Immer aufrunden. Stellen Sie niemals die exakte Minute ein oder den Zeiger zwischen zwei Striche (‚auf Lücke‘). Der weiße Pfeil muss genau auf einem schwarzen Strich stehen.

Wie rundet man die Ankunftszeit korrekt auf?

Wenn Sie die Parkscheibe richtig einstellen, gewinnen Sie oft Parkzeit. Orientieren Sie sich an folgenden Szenarien:

  • Beispiel 1 (Der Klassiker): Sie kommen um 10:00 Uhr an. Da dies eine volle Stunde ist, ist die „nächste halbe Stunde“ erst 10:30 Uhr. Sie stellen die Scheibe auf 10:30 Uhr.
  • Beispiel 2 (Der maximale Gewinn): Sie parken das Auto um 10:04 Uhr. Die nächste halbe Stunde ist ebenfalls 10:30 Uhr. Ihre Parkzeit beginnt offiziell erst ab dieser Einstellung zu laufen. Wenn die Höchstparkdauer 2 Stunden beträgt, dürfen Sie bis 12:30 Uhr stehen bleiben. Sie parken also real fast 2,5 Stunden legal.
  • Beispiel 3 (Der Sprung): Sie kommen um 10:31 Uhr an. Die Marke 10:30 Uhr ist bereits vergangen. Der nächste Strich auf der Scheibe ist die volle Stunde. Sie stellen also auf 11:00 Uhr.
Infografik zur Einstellung der Parkscheibe: Zeigt drei Beispiele, wie die Ankunftszeit immer auf die nächste halbe Stunde aufgerundet wird.
Einfache Regel: Immer auf den nächsten halben oder vollen Strich aufrunden. Infografik: KI

Darf man die exakte Ankunftszeit einstellen?

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass eine exakte Einstellung „ehrlicher“ sei. Ein Kontrolleur bewertet einen Zeiger, der auf 10:15 Uhr steht, als falsch eingestellt. Da Verkehrszeichen eindeutig sein müssen, riskieren Sie auch hier ein Verwarnungsgeld. Merken Sie sich die einfache Formel: Immer vorwärts denken, immer auf den nächsten Strich.

Darf man zur Sicherheit zwei Parkscheiben auslegen?

Manche Autofahrer legen zur elektronischen Parkscheibe zusätzlich eine manuelle Pappscheibe aus, „um sicherzugehen“. Das bewirkt oft das Gegenteil: Wenn mehrere Zeitangaben sichtbar sind (z. B. unterschiedliche Ankunftszeiten), ist die Situation für den Kontrolleur nicht eindeutig. Kontrolleure können dies als ungültige Auslegung werten. Entscheiden Sie sich immer für genau eine Parkscheibe. Decken Sie eine fest installierte elektronische Scheibe ab, wenn Sie (z. B. wegen eines Defekts) vorübergehend eine manuelle nutzen müssen.

Kernpunkte zum Einstellen:

  • Zeiger immer auf die nächste halbe Stunde nach Ankunft aufrunden (z. B. Ankunft 10:05 Uhr → Einstellung 10:30 Uhr).
  • Niemals die exakte Ankunftszeit oder eine Einstellung zwischen zwei Strichen wählen.
  • Stets nur eine einzige Parkscheibe gut sichtbar auslegen.
Elektronische Parkscheibe an der Windschutzscheibe mit sichtbarer E-Nummer und digitaler Zeitanzeige.
Ohne die offizielle Typengenehmigung (E-Nummer) auf dem Gehäuse ist eine digitale Parkscheibe im Straßenverkehr wertlos. Symbolfoto: KI

Sind elektronische Parkscheiben erlaubt?

Die Technik bietet eine bequeme Alternative zur Pappscheibe: die elektronische Parkscheibe. Sie erkennt über einen Bewegungssensor, wann das Fahrzeug stillsteht, und stellt die Ankunftszeit automatisch ein. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht weist jedoch darauf hin, dass der Markt auch mit vielen nicht zugelassenen Geräten überschwemmt ist.

Woran erkennt man eine zugelassene elektronische Parkscheibe?

Damit eine elektronische Parkscheibe das blaue Verkehrszeichen ersetzen darf, benötigt sie eine offizielle Typengenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Achten Sie beim Kauf zwingend auf die E-Nummer (z.B. „E1…“) auf der Vorderseite des Gehäuses. Fehlt diese Zulassung oder nutzen Sie eine bloße Smartphone-App, ist das Parken illegal. Ordnungsämter akzeptieren eine App im Auto nicht, da sie nicht manipulationssicher und permanent sichtbar ist.

Checkliste: Ist Ihre elektronische Parkscheibe legal?

Nicht jedes Gadget aus dem Internet ist im deutschen Straßenverkehr erlaubt. Prüfen Sie Ihr Gerät vor dem Einsatz auf diese 5 Merkmale:

  • Typengenehmigung: Ist die E-Nummer (z. B. „E1…“) gut sichtbar auf der Vorderseite aufgedruckt?
  • Beschriftung: Steht das Wort „Ankunftszeit“ über dem Display?
  • Symbol: Ist das offizielle weiße „P“ auf blauem Grund (Verkehrszeichen 314) vorhanden?
  • Anzeige: Stellt das Gerät die Ziffern im 24-Stunden-Format (z. B. 16:30) und mindestens 2 cm hoch dar?
  • Funktion: Bleibt die Zeit nach dem Parken statisch stehen? (Mitlaufende Uhren sind verboten!)

Sind mitlaufende Parkscheiben verboten?

Ein entscheidendes technisches Detail unterscheidet legale von illegalen Geräten: Nach dem Abstellen des Motors muss die angezeigte Zeit „einfrieren“. Eine Zulassung erhält nur ein Gerät, das die Zeit statisch anzeigt. Geräte, bei denen die Uhrzeit weiterläuft (sogenannte „Mitlaufscheiben“), sind unzulässig. Verwenden Sie solche Geräte, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Setzen Sie diese bewusst zur Täuschung ein (z. B. um Parkgebühren zu umgehen), droht im Einzelfall sogar eine strafrechtliche Verfolgung wegen Betrugs (§ 263 StGB).

Doch selbst bei einem zugelassenen Gerät ist die korrekte Funktion nicht dauerhaft garantiert. Die regelmäßige Wartung ist entscheidend, um die Gültigkeit zu erhalten.

Denken Sie auch an die Wartung:

  • Batterie: Blinkt die LED für den Batteriestand, müssen Sie handeln (meist Knopfzelle CR2450). Ein ausgefallenes Display gilt als „keine Parkscheibe“.
  • Zeitumstellung: Nicht alle Modelle haben eine Funkuhr. Wenn Ihre Scheibe im Winter noch Sommerzeit anzeigt, ist sie faktisch eine Stunde in die Zukunft (oder Vergangenheit) verstellt. Prüfen Sie dies Ende Oktober und Ende März.
  • Nachtmodus: Gute Geräte erlauben es, die Zeit manuell vorzudatieren. Wenn Sie abends parken, die Parkscheinpflicht aber erst am nächsten Morgen um 8:00 Uhr beginnt, müssen Sie die Anzeige manuell auf 8:00 Uhr stellen können.

Was tun, wenn der Parkscheinautomat defekt ist?

Die Parkscheibe kommt nicht nur bei entsprechender Beschilderung zum Einsatz, sondern wird auch in einer anderen häufigen Situation zur Pflicht.

Ein entscheidendes technisches Detail unterscheidet legale von illegalen Geräten: Nach dem Abstellen des Motors muss die angezeigte Zeit „einfrieren“. Eine Zulassung erhält nur ein Gerät, das die Zeit statisch anzeigt. Geräte, bei denen die Uhrzeit weiterläuft (sogenannte „Mitlaufscheiben“), sind unzulässig. Verwenden Sie solche Geräte, begehen Sie in der Regel eine Ordnungswidrigkeit. Setzen Sie diese bewusst zur Täuschung ein (etwa um auf einem privaten Parkplatz Vertragsstrafen zu umgehen), kann im Einzelfall sogar eine strafrechtliche Verfolgung wegen Betrugs (§ 263 StGB) in Betracht kommen.

Ein defekter Parkscheinautomat ist kein Freifahrtschein für kostenloses Dauerparken. Viele Autofahrer wissen nicht, dass hier automatisch eine wichtige Auffangregel der Straßenverkehrs-Ordnung (§ 13 StVO) greift: Wenn der Automat streikt, müssen Sie zwingend die Parkscheibe verwenden. Haben Sie keine zur Hand, ist das Parken verboten – ein defekter Automat erlaubt niemals das bloße Abstellen des Fahrzeugs ohne Zeitnachweis.

Sie dürfen in diesem Fall bis zur angegebenen Höchstparkdauer (meist auf dem Automaten vermerkt) parken. Wichtig ist jedoch Ihre Sorgfaltspflicht: Prüfen Sie vorher genau, ob im selben Parkbereich nicht ein weiterer, funktionierender Automat steht. Ist ein solcher zumutbar erreichbar, sind Sie verpflichtet, dort ein Ticket zu lösen. Erst wenn alle Möglichkeiten zur Ticketlösung ausfallen, wird die Parkscheibe zur legalen Alternative.

Gilt ein handgeschriebener Zettel als Ersatz?

Wer seine Parkscheibe vergessen hat, greift oft zum Stift und legt einen handgeschriebenen Zettel mit der Ankunftszeit („Ankunft: 10:30 Uhr“) ins Fenster. Das ist zwar gut gemeint, aber rechtlich wirkungslos. Da nur das offizielle Verkehrszeichen 318 eine legale Parkberechtigung darstellt, werten Kontrolleure den Zettel wie „keine Parkscheibe“. Sie riskieren damit das volle Verwarnungsgeld.

Auf einen Blick: Defekter Automat

  • Bei Ausfall aller Automaten ist die Parkscheibe Pflicht.
  • Es gilt die am Automaten angegebene Höchstparkdauer.
  • Handgeschriebene Zettel sind kein gültiger Ersatz und schützen nicht vor Strafen.

Welche Regeln gelten auf Supermarkt-Parkplätzen?

Während in der Innenstadt das Ordnungsamt patrouilliert, überwachen auf Supermarktparkplätzen private Dienstleister wie „fair parken“ oder „Park & Control“ die Einhaltung der Regeln. Die Vertragsstrafe auf dem Supermarktparkplatz ist dabei meist deutlich höher als das städtische Knöllchen.

Hinweisschild mit AGB und Parkscheiben-Symbol auf einem privaten Supermarkt-Parkplatz.
Auf Privatparkplätzen gelten die Regeln, die auf den Hinweisschildern stehen – das Parken gilt rechtlich als Zustimmung zu diesen AGB. Symbolfoto: KI

Sind Vertragsstrafen statt Bußgelder zulässig?

Wenn Sie auf einen privat bewirtschafteten Parkplatz fahren, gehen Sie rechtlich einen Vertrag (zivilrechtlicher Parkplatzmietvertrag) mit dem Betreiber ein. Die Bedingungen stehen auf den Schildern an der Einfahrt (Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB). Verstoßen Sie gegen die Parkscheibenpflicht, begehen Sie eine Vertragsverletzung. Private Firmen fordern oft 30 € oder mehr – schon beim ersten Verstoß. Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht ein „erhöhtes Parkentgelt“ von mindestens 30 € auf einem Privatparkplatz als grundsätzlich zulässig und nicht unangemessen an; deutlich darüber liegende Beträge müssen im Einzelfall verhältnismäßig sein.

Haftet der Halter auf privaten Parkplätzen?

Lange Zeit konnten Fahrzeughalter Zahlungen vermeiden, da im Zivilrecht grundsätzlich nur der Fahrer als Vertragspartner haftet. Konnte der Betreiber den Fahrer nicht identifizieren, liefen die Forderungen ins Leere. Dies hat der Bundesgerichtshof mit dem Urteil XII ZR 13/19 geändert und führte für den Halter eine sogenannte sekundäre Darlegungslast ein.

Wenn Sie Post bekommen, reicht es nicht mehr aus, einfach zu sagen: „Ich bin nicht gefahren“ (pauschales Bestreiten). Sie müssen aktiv mithelfen und angeben, wer das Auto genutzt hat. Schweigen Sie, geht das Gericht davon aus, dass Sie es selbst waren – und Sie müssen zahlen.

Kann man die Strafe mit dem Kassenbon stornieren?

Es gibt jedoch einen Ausweg, den Sie im öffentlichen Raum nicht haben: Kulanz. Die Supermärkte haben kein Interesse daran, ihre Kunden zu vergraulen. Wenn Sie ein Knöllchen beim Parken vermeiden wollen, obwohl Sie die Scheibe vergessen haben, senden Sie dem Parkraumbewirtschafter den Kassenbon Ihres Einkaufs zu. Viele Firmen stornieren die Forderung dann einmalig. Wichtig ist, dass Datum und Uhrzeit des Bons zur vorgeworfenen Parkzeit passen.

Tipp unseres Fachanwalts zur Beweissicherung:

Verlassen Sie sich bei Kulanzanfragen nicht allein auf Ihren Kontoauszug oder die Kreditkartenabrechnung. Diese Dokumente beweisen meist nur das Datum, nicht aber die exakte Uhrzeit Ihres Einkaufs. In der Praxis verlangen Parkraumbewirtschafter jedoch den Nachweis, dass Sie sich exakt während des dokumentierten Verstoßes im Geschäft befanden. Bewahren Sie daher den detaillierten Kassenbon mit Zeitstempel unbedingt auf, bis das Verfahren endgültig eingestellt wurde.

Gilt die Parkscheibenpflicht auch beim Warten im Auto?

Auf öffentlichen Straßen dürfen Sie halten, ohne die Parkscheibe einzustellen. Rechtlich liegt ein Haltevorgang vor, wenn Sie nicht länger als 3 Minuten halten oder – bei längerer Dauer – das Fahrzeug be- oder entladen. Wer jedoch länger als 3 Minuten im Auto wartet (ohne Ladetätigkeit), der parkt im Sinne der StVO und benötigt eine Parkscheibe. Auf privaten Supermarktparkplätzen gelten zudem oft strengere AGB: Hier werten Betreiber meist schon das bloße Abstellen des Fahrzeugs in der Parkbucht als kostenpflichtigen Parkvorgang, selbst wenn Sie am Steuer sitzen bleiben.

Häufige Irrtümer und Sonderfälle bei der Parkscheibe

Zum Thema Parken gibt es verschiedene Missverständnisse. Im Folgenden klären wir häufige Irrtümer.

Darf man die Parkscheibe einfach weiterdrehen?

Die Versuchung ist groß: Kurz vor Ablauf der Zeit zum Auto zurückkehren und die Scheibe einfach weiterdrehen. Doch das ist verboten. Die Parkscheibe zeigt, wann Sie angekommen sind, nicht wie lange Sie schon da sind. Wenn Sie länger bleiben wollen, müssen Sie einmal ausparken und neu einparken.

Die Rechtsprechung ist hier streng: Ein bloßes Vor- und Zurücksetzen in der Parklücke genügt nicht, um die Parkzeit neu zu starten – ein häufiger Irrtum. Sie müssen den Parkplatz verlassen und in den fließenden Verkehr einfahren, etwa „einmal um den Block“. Nur so geben Sie anderen Verkehrsteilnehmern eine reelle Chance auf den Parkplatz. Kontrolleure nutzen teils simple Tricks zur Beweissicherung: Notieren sie sich die Stellung der Reifenventile, können sie später leicht nachweisen, dass das Fahrzeug nicht bewegt wurde.

Gilt die Parkscheibenpflicht auch für E-Autos an Ladesäulen?

Auch beim Laden von Elektrofahrzeugen gilt oft eine strikte Parkscheibenpflicht. Viele öffentliche Ladesäulen begrenzen die maximale Standzeit (z. B. auf 2 oder 4 Stunden), um Dauerparker zu verhindern und die Infrastruktur für nachfolgende Fahrer freizugeben. Dies wird meist durch ein Zusatzschild mit Parkscheiben-Symbol unter dem Parkplatz- oder Ladesäulen-Zeichen angezeigt.

In diesem Fall müssen Sie die Parkscheibe gut sichtbar auslegen – selbst wenn Ihr Auto ein E-Kennzeichen hat und das Ladekabel angeschlossen ist. Der Ladevorgang allein ersetzt nicht den Nachweis der Ankunftszeit. Fehlt die Scheibe, riskieren Sie ein Verwarnungsgeld oder sogar das Abschleppen wegen unberechtigter Blockierung der Ladesäule.

Müssen Motorräder eine Parkscheibe nutzen?

Auch Motorräder und Roller unterliegen der Parkscheibenpflicht, wenn die Beschilderung diese vorschreibt; Ausnahmen für Zweiräder existieren nicht. Da lose Papierscheiben nicht diebstahlsicher und witterungsbeständig sind, empfiehlt sich eine gelochte, laminierte Scheibe, die Sie mit einem Kabelbinder am Fahrzeug sichern. Fertigen Sie nach dem Abstellen ein Foto an, um die korrekte Einstellung beweisen zu können, falls Dritte die Scheibe nachträglich verstellen.

Welche Parkscheiben-Regeln gelten in Dänemark?

Wer nach Dänemark reist, sollte die dortigen Abweichungen beachten. Deutsche Parkscheiben werden zwar oft toleriert, aber das System ist anders. In Dänemark stellen Sie die Zeit in 15-Minuten-Schritten (Viertelstunden) ein, nicht in halben Stunden. Besonders auf privaten dänischen Supermarktparkplätzen prüfen Betreiber konsequent, ob eine passende Scheibe im Auto liegt. Nutzen Sie für den Urlaub am besten eine dänische Parkscheibe aus Papier oder eine elektronische Scheibe, die explizit auch für Dänemark zugelassen ist.

Zusammenfassung der Sonderregeln:

  • Das bloße Weiterdrehen der Scheibe ist verboten; das Fahrzeug muss bewegt werden.
  • Auch E-Autos an Ladesäulen und Motorräder unterliegen der Parkscheibenpflicht.
  • In Dänemark muss die Zeit in 15-Minuten-Schritten eingestellt werden.

Welche Bußgelder drohen bei Parkscheiben-Verstößen?

Wenn ein Zettel am Scheibenwischer klebt, ist das ärgerlich. Doch nicht jedes Knöllchen ist gerechtfertigt. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen dabei, den aktuellen Bußgeldkatalog und die Beweislage für Ihre Entscheidung richtig einzuschätzen.

Wie hoch sind die Bußgelder im Bußgeldkatalog 2025?

Die Bußgelder im neuen Bußgeldkatalog 2025 für Parkverstöße sind gestaffelt. Je länger Sie die zulässige Höchstparkdauer überziehen, desto teurer wird es. Wer ganz ohne (oder mit ungültiger) Parkscheibe parkt, zahlt in der Regel den Basissatz von 20 Euro, da die Parkdauer nicht nachweisbar ist. Die folgenden Sätze gelten bundeseinheitlich für öffentliche Parkplätze:


Parkdauer überschritten um...Verwarnungsgeld
bis 30 Minuten20 Euro
bis 1 Stunde25 Euro
bis 2 Stunden30 Euro
bis 3 Stunden35 Euro
über 3 Stunden40 Euro

Diese Beträge sind Verwarnungsgelder (ohne Punkte). Es ist entscheidend, die meist kurze Zahlungsfrist von einer Woche einzuhalten, denn anders als im Zivilrecht gibt es im Ordnungswidrigkeitenrecht keine Mahnung. Verstreicht die Frist, erlässt die Behörde automatisch einen förmlichen Bußgeldbescheid. Die Folge: Durch zusätzliche Gebühren und Auslagen (ca. 28,50 €) verdoppelt sich der ursprüngliche Betrag oft sofort.

Wann lohnt sich ein Einspruch gegen das Knöllchen?

Legen Sie ein Einspruch gegen das Knöllchen nur ein, wenn Sie beweisbare Gründe haben. „Ich habe es nur vergessen“ oder „Ich war nur kurz Brötchen holen“ sind keine Entschuldigungsgründe.

Erfolgsversprechend ist ein Einspruch, wenn:

  1. Schilder verdeckt waren: Wenn das Verkehrszeichen für die Parkscheibenpflicht völlig zugewachsen oder verdreht war. Machen Sie sofort Fotos von der Situation aus der Sicht des Fahrers.
  2. Ladetätigkeit vorlag: Wer sein Fahrzeug be- oder entlädt (schweres Gut, das man nicht weit tragen kann), parkt rechtlich nicht, sondern hält. Dies muss zügig geschehen, darf aber länger als drei Minuten dauern.
  3. Die Scheibe sichtbar war: Manchmal übersieht das Personal eine Scheibe, die ungünstig lag oder vom Scheibenwischer verdeckt war. Ein Foto der im Auto liegenden Scheibe (mit Zeitstempel) kann hier helfen.

Im Zweifel gilt jedoch: Bei kleinen Beträgen wie 20 € ist die Zahlung oft der stressfreiere Weg, da das Kostenrisiko bei einem verlorenen Einspruch durch die Gebühren unverhältnismäßig steigt. Sorgen Sie lieber vor: Eine korrekt eingestellte, blaue DIN-Parkscheibe oder eine zugelassene elektronische Variante ist die beste Versicherung gegen unnötige Kosten.

Bußgeldbescheid oder privates Knöllchen erhalten?

Egal ob städtisches Verwarnungsgeld oder hohe Vertragsstrafe vom privaten Parkplatzbetreiber – in beiden Fällen sind Fristen und Beweise entscheidend. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht prüft die Rechtmäßigkeit der Forderung, sichert Ihre Fristen und bewertet Ihre Erfolgschancen, ohne dass Sie Fehler bei der sekundären Darlegungslast riskieren.


Unser Experte: Dr. Christian Gerd Kotz (Fachanwalt für Verkehrsrecht)
Expertentipp: Was tun bei schlechter Beschilderung?

Ein häufiger Streitpunkt bei privaten Parkraumbewirtschaftern ist die Sichtbarkeit der Vertragsbedingungen. Ein Vertrag kommt durch das Parken nur zustande, wenn die Hinweisschilder an der Einfahrt für den Autofahrer zumutbar lesbar sind. Versteckte Tafeln oder zu kleine Schriften in großer Höhe genügen für einen wirksamen Vertragsschluss oft nicht.

Bevor Sie eine Forderung begleichen, sollten Sie die Beschilderung aus der Fahrerperspektive prüfen und fotografieren. Ist der Text im Vorbeifahren nicht lesbar, ist die Vertragsstrafe rechtlich häufig nicht durchsetzbar. Sichern Sie diese Beweise zeitnah, da Betreiber unzureichende Beschilderungen oft kurzfristig korrigieren.

Nächtliche Stadtstraße mit Autos und roter Ampel als Illustration zu FAQs im Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich eine Parkscheibe auslegen, wenn ich mein E-Auto an der Ladesäule lade?


JA, während des Ladevorgangs müssen Sie eine Parkscheibe auslegen, sofern die Beschilderung dies vorschreibt. Ein E-Kennzeichen oder der eingesteckte Stecker befreien Sie nicht von der Pflicht, die Parkzeit nachzuweisen.

Der Ladevorgang allein weist die Ankunftszeit (gemäß § 13 StVO) rechtlich nicht nach. Die Regelung soll Dauerparker an Ladesäulen verhindern und die Infrastruktur freihalten. Ohne sichtbare Parkscheibe drohen Verwarnungsgelder (als Folge einer Ordnungswidrigkeit) oder sogar das Abschleppen. Details zur Kennzeichnung finden Sie im Hauptartikel.

Unser Tipp: Prüfen Sie an der Ladesäule immer die Zusatzbeschilderung auf ein Parkscheiben-Symbol. Vermeiden Sie den Irrtum, dass Laden automatisch zeitlich unbegrenztes Parken erlaubt.


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Kann ich die private Vertragsstrafe stornieren, wenn ich nachträglich meinen Kassenbon einreiche?


ES KOMMT DARAUF AN, da Sie meist keinen rechtlichen Anspruch (Rechtsanspruch) darauf haben, die Strafe zu stornieren. Viele Anbieter stornieren die Vertragsstrafe jedoch aus Kulanz gegen Vorlage des Kassenbons. Entscheidend ist dabei, dass Sie die Zeit konkret nachweisen: Der Zeitstempel auf Ihrem Bon muss belegen, dass Sie sich exakt während des dokumentierten Parkverstoßes im Geschäft aufhielten.

Rechtlich haben Sie die Parkbedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB) bereits verletzt, indem Sie keine Parkscheibe ausgelegt haben. Der Kassenbon beweist jedoch Ihren Status als berechtigter Kunde des Marktes. Betreiber verzichten oft auf die Gebühr, um Kunden nicht dauerhaft zu vergraulen. Der Hauptartikel erläutert zudem, wie Parkraumbewirtschafter Kulanz gewähren.

Unser Tipp: Senden Sie umgehend eine Kopie des Kassenbons mit deutlich sichtbarem Zeitstempel an den Parkraumbewirtschafter. Vermeiden Sie es, das Original aus der Hand zu geben.


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Reicht ein kurzes Vorrücken in der Parklücke aus, um die Parkzeit rechtssicher zu verlängern?


NEIN. Ein bloßes Vor- oder Zurücksetzen innerhalb der Parkbucht reicht rechtlich nicht aus. Sie müssen den Parkvorgang eindeutig beenden und den Platz für andere Verkehrsteilnehmer freigeben.

Ein neuer Parkvorgang beginnt laut gefestigter Rechtsprechung (z.B. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 21.07.2023, Az. 2 Rb 8 Ss 263/23) erst nach der tatsächlichen ‚Wiedereingliederung in den fließenden Verkehr‘. Das bedeutet: Sie müssen die Parkbucht erkennbar verlassen haben. Kontrolleure dokumentieren oft die Ventilstellung der Reifen. Hat sich diese nicht verändert, gilt das Auto als unbewegt – selbst wenn Sie die Parkscheibe weitergedreht haben.

Unser Tipp: Fahren Sie einmal um den Block, um den Parkvorgang rechtssicher neu zu starten. Vermeiden Sie das bloße Rangieren innerhalb der Parklücke.


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Hafte ich für das Bußgeld, wenn die Batterie meiner elektronischen Parkscheibe unbemerkt leer war?


JA. Sie haften für das Bußgeld, da ein leeres Display rechtlich als fehlende Parkscheibe gilt. Voraussetzung für die Gültigkeit einer elektronischen Parkscheibe ist eine offizielle Typengenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Als Fahrer sind Sie jedoch für die ständige Funktionsfähigkeit Ihrer technischen Ausrüstung selbst verantwortlich.

Sie sind laut Wartungshinweis für den Zustand Ihres Zubehörs verantwortlich. Ohne sichtbare Anzeige können Sie Ihre genaue Ankunftszeit nicht nachweisen. Meist warnen elektronische Geräte vorab durch eine blinkende Kontroll-LED. Ein technischer Defekt befreit Sie daher nicht von der Zahlungspflicht.

Unser Tipp: Prüfen Sie regelmäßig die Warn-LED und führen Sie eine analoge Ersatz-Parkscheibe mit. Vermeiden Sie das alleinige Vertrauen auf die Technik.


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Muss ich die Vertragsstrafe zahlen, wenn ich das Auto zum Tatzeitpunkt nicht selbst gefahren bin?


ES KOMMT DARAUF AN. Sie haften zwar nicht automatisch als Halter, müssen aber den tatsächlichen Fahrer benennen. Ohne diese Auskunft geht das Gericht nach aktueller Rechtsprechung davon aus, dass Sie selbst gefahren sind.

Auf Privatparkplätzen greift die vom Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 18.12.2019, Az. XII ZR 13/19) bestätigte ’sekundäre Darlegungslast‘ (die Pflicht, dem Gericht Tatsachen zu liefern, die nur man selbst kennt, um dem Gegner die Beweisführung zu ermöglichen). Das bedeutet: Bestreiten Sie als Halter, gefahren zu sein, müssen Sie konkret vortragen, wer stattdessen als Fahrer in Betracht kommt. Ein pauschales Bestreiten (eine einfache Ablehnung ohne nähere Begründung) genügt nicht. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, kann der Parkplatzbetreiber die Forderung gegen Sie durchsetzen, weil Ihr Bestreiten als unzureichend gilt.

Unser Tipp: Benennen Sie den Fahrer schriftlich gegenüber dem Parkraumbetreiber. Vermeiden Sie bloßes Schweigen, da das Gericht dies rechtlich als Bestätigung wertet, dass Sie selbst gefahren sind.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Informationen aus diesem Artikel und die Beantwortung der FAQ-Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellen und ersetzen können. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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