Parkt man ein Fahrzeug auf einer abschüssigen Straße, so muss man dieses doppelt gegen ein Wegrollen sichern, indem man die Handbremse zieht und einen Gang einlegt. Kommt man dieser doppelten Sicherungspflicht nicht nach und rollt das Fahrzeug aufgrund der fehlenden Sicherung weg und kommt es zu einem Unfall, so hat man den Unfall grob fahrlässig verursacht (OVG Lüneburg, Az. 5 LA 50/12, Beschluss vom 02.04.2013).
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