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Parken auf abschüssiger Straße – Sicherheitsvorkehrungen

Parkt man ein Fahrzeug auf einer abschüssigen Straße, so muss man dieses doppelt gegen ein Wegrollen sichern, indem man die Handbremse zieht und einen Gang einlegt. Kommt man dieser doppelten Sicherungspflicht nicht nach und rollt das Fahrzeug aufgrund der fehlenden Sicherung weg und kommt es zu einem Unfall, so hat man den Unfall grob fahrlässig verursacht (OVG Lüneburg, Az. 5 LA 50/12, Beschluss vom 02.04.2013).

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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