Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Fahrerlaubnisentzug wegen Drogenverdachts: Das Urteil des VG Leipzig im Detail
- Der Fall: Verkehrskontrolle, Drogenvortest und die Folgen
- Die Reaktion der Behörde: Anordnung einer MPU und Fahrerlaubnisentzug
- Der Streit vor Gericht: Aufschiebende Wirkung und die Frage der Fahreignung
- Die Entscheidung des VG Leipzig: Rechtmäßigkeit des Fahrerlaubnisentzugs
- Die Begründung des Gerichts: Rechtmäßigkeit der MPU-Anordnung
- Die Konsequenzen des Urteils: Keine aufschiebende Wirkung, vorläufig kein Fahren
- Was bedeutet das für Betroffene?
- Die nächsten Schritte für den Antragsteller
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung einer MPU bei Drogenverdacht?
- Welche Folgen hat die Nichtvorlage eines angeordneten MPU-Gutachtens?
- Wie läuft das Verwaltungsverfahren beim Fahrerlaubnisentzug wegen Drogenverdachts ab?
- Welche Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen gegen einen Fahrerlaubnisentzug?
- Welche Anforderungen müssen für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis erfüllt werden?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: VG Leipzig
- Datum: 24.11.2023
- Aktenzeichen: 1 L 660/23
- Verfahrensart: Widerspruchsverfahren zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Entzug der Fahrerlaubnis
- Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Antragsteller: Fahrberechtigter, Inhaber der Fahrerlaubnis der Klassen A und B, der nach einem positiven Drogentest (Amphetamin und Cannabis) in einer Verkehrskontrolle und mangels schriftlicher ärztlicher Bestätigung im Zusammenhang mit der Einnahme von ADHS-Medikamenten die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs begehrt.
- Antragsgegnerin: Die Behörde, die mit dem Bescheid vom 26.10.2023 den Entzug der Fahrerlaubnis anordnete.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Antragsteller reichte einen Widerspruch ein und begehrt die Wiederherstellung seiner bisherigen Rechtsposition, nachdem ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Dies erfolgte, nachdem ein freiwillig durchgeführter Drogentest während einer Verkehrskontrolle positiv auf Amphetamin und Cannabis reagierte, wobei er sich auf die Einnahme von ADHS-Medikamenten berief – ein schriftlicher ärztlicher Nachweis dafür lag jedoch nicht vor.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Voraussetzungen zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs auch bei positiven Drogentestergebnissen und ohne ärztliche Bestätigung der Fahrtauglichkeit im Rahmen der ADHS-Medikamenteneinnahme erfüllt sind.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Der Antrag wurde abgelehnt, der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, und der Streitwert wurde auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
- Begründung: Die Ablehnung erfolgte, da der Antragsteller nicht ausreichend nachweisen konnte, dass seine Fahrtauglichkeit trotz des positiven Drogentests gegeben sei. Insbesondere fehlte eine schriftliche ärztliche Bestätigung, die seine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen belegen könnte.
- Folgen: Der Fahrerlaubnisentzug bleibt wirksam, der Antragsteller muss die Verfahrenskosten tragen, und es bleibt festzuhalten, dass bei positivem Drogentest und fehlender ärztlicher Bestätigung keine Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gewährt wird.
Der Fall vor Gericht
Fahrerlaubnisentzug wegen Drogenverdachts: Das Urteil des VG Leipzig im Detail
Dieser Artikel beleuchtet einen Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Leipzig vom 24. November 2023 (Az.: 1 L 660/23), der sich mit dem Entzug einer Fahrerlaubnis aufgrund von Drogenverdacht und der Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) befasst.

Im Fokus steht dabei die Frage, unter welchen Umständen die Behörde eine MPU anordnen und bei Nichtvorlage der Fahrerlaubnisinhaber für nichteignung zum Führen eines Fahrzeugs erklären darf. Der Artikel richtet sich speziell an Fahrzeugführer, die mit ähnlichen Problemen konfrontiert sind oder sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren möchten.
Der Fall: Verkehrskontrolle, Drogenvortest und die Folgen
Der Antragsteller, Inhaber der Fahrerlaubnisklassen A und B, wurde am 1. November 2022 im Rahmen einer Verkehrskontrolle in Leipzig kontrolliert. Ein freiwillig durchgeführter Drogenvortest reagierte positiv auf Amphetamin und Cannabis. Der Antragsteller gab an, aufgrund seiner ADHS-Erkrankung seit vier Wochen Medikamente einzunehmen, wobei ihm sein Arzt keine Einschränkungen hinsichtlich des Führens von Kraftfahrzeugen mitgeteilt habe. Im Anschluss an den positiven Drogenvortest wurde eine Blutentnahme durchgeführt, um die Ergebnisse des Vortests zu bestätigen und die genaue Konzentration der Substanzen im Blut festzustellen.
Die Reaktion der Behörde: Anordnung einer MPU und Fahrerlaubnisentzug
Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde ordnete daraufhin eine Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an, um die Fahreignung des Antragstellers zu überprüfen. Dies geschah aufgrund des Drogenbefunds und der Frage, ob die Medikamenteneinnahme die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigte. Der Antragsteller legte das geforderte MPU Ergebnis jedoch nicht vor. Daraufhin entzog ihm die Behörde mit Bescheid vom 26. Oktober 2023 die Fahrerlaubnis. Gegen diesen Bescheid legte der Antragsteller Widerspruch ein und beantragte gleichzeitig beim Verwaltungsgericht die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs, um bis zur endgültigen Klärung des Falls weiterhin fahren zu dürfen.
Der Streit vor Gericht: Aufschiebende Wirkung und die Frage der Fahreignung
Der Kern des Rechtsstreits lag in der Frage, ob der Widerspruch des Antragstellers gegen den Fahrerlaubnisentzug aufschiebende Wirkung haben sollte. Dies hätte bedeutet, dass der Antragsteller trotz des Entzugsbescheids vorläufig weiterfahren hätte dürfen. Das Gericht musste prüfen, ob die Entscheidung der Behörde, die Fahrerlaubnis zu entziehen, rechtmäßig war. Entscheidend war dabei, ob die Anordnung der MPU und der darauf basierende Fahrerlaubnisentzug rechtmäßig waren.
Die Entscheidung des VG Leipzig: Rechtmäßigkeit des Fahrerlaubnisentzugs
Das Verwaltungsgericht Leipzig lehnte den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs ab. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Bescheid der Behörde, mit dem die Fahrerlaubnis entzogen wurde, voraussichtlich rechtmäßig sei. Das Gericht stützte sich dabei auf § 3 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und § 46 Abs. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Nach § 3 Abs. 1 StVG ist die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich erweist, dass der Inhaber zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Gemäß § 46 Abs. 1 FeV ist die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Inhaber zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet oder bedingt geeignet ist.
Das Gericht führte aus, dass die Nichtvorlage des angeordneten MPU-Gutachtens gemäß § 11 Abs. 8 FeV die Annahme der nichteignung zum Führen eines Fahrzeugs rechtfertige. Demnach darf die Fahrerlaubnisbehörde bei Weigerung des Betroffenen, sich untersuchen zu lassen, oder bei Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens auf die Nichteignung schließen, sofern die Anordnung der Untersuchung rechtmäßig war.
Die Begründung des Gerichts: Rechtmäßigkeit der MPU-Anordnung
Das Gericht prüfte, ob die Anordnung der MPU rechtmäßig war. Es stellte fest, dass die Behörde aufgrund des positiven Drogenvortests und der anschließenden Blutuntersuchung hinreichende Anhaltspunkte für einen Drogenkonsum des Antragstellers hatte. Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der Drogenkonsum die Fahreignung beeinträchtigte, war die Anordnung der MPU zur Klärung dieser Frage rechtmäßig. Da der Antragsteller das geforderte Gutachten nicht vorgelegt hatte, durfte die Behörde gemäß § 11 Abs. 8 FeV auf seine Nichteignung schließen und ihm die Fahrerlaubnis entziehen.
Die Konsequenzen des Urteils: Keine aufschiebende Wirkung, vorläufig kein Fahren
Durch die Ablehnung des Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs bleibt der Fahrerlaubnisentzug vorläufig bestehen. Der Antragsteller darf bis zur endgültigen Entscheidung über seinen Widerspruch keine Kraftfahrzeuge führen.
Was bedeutet das für Betroffene?
Dieses Urteil verdeutlicht die Bedeutung der Mitwirkungspflichten im Fahrerlaubnisrecht. Werden Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Fahreignung begründen (z.B. Drogenkonsum), kann die Behörde eine MPU anordnen. Die Weigerung, sich dieser Untersuchung zu unterziehen, kann zum Verlust der Fahrerlaubnis führen. Betroffene sollten daher die Anordnung einer MPU ernst nehmen und sich rechtzeitig beraten lassen. Eine gute MPU Vorbereitung kann helfen, das Gutachten positiv zu gestalten.
Die nächsten Schritte für den Antragsteller
Der Antragsteller hat nun die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen. Er kann auch versuchen, nachträglich ein positives MPU-Gutachten vorzulegen, um seine Fahreignung nachzuweisen und die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis zu beantragen. Der Weg zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis kann komplex sein und erfordert in der Regel eine umfassende Auseinandersetzung mit den Gründen für den Entzug und gegebenenfalls eine Verhaltensänderung. Es ist ratsam, sich hierbei von einem Verkehrspsychologe oder einem Rechtsanwalt mit Spezialisierung im Verkehrsrecht unterstützen zu lassen.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Gericht bestätigt die Rechtmäßigkeit eines Fahrerlaubnisentzugs nach positivem Drogentest und verweigerter Mitwirkung bei der angeordneten medizinischen Untersuchung. Zentral ist die Erkenntnis, dass die Behörde bei Drogenverdacht berechtigt ist, eine umfassende toxikologische Untersuchung anzuordnen – auch wenn nur eine bestimmte Droge nachgewiesen wurde. Die Verweigerung oder Verzögerung der Untersuchung durch den Betroffenen kann direkt zum Verlust der Fahrerlaubnis führen.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn bei Ihnen Drogen im Straßenverkehr festgestellt werden, müssen Sie mit einer angeordneten medizinischen Untersuchung rechnen, die auch andere Substanzen als die nachgewiesene einschließen kann. Sie haben dann nur sehr kurze Fristen, um diese Untersuchung durchführen zu lassen – Urlaubspläne oder andere private Gründe werden dabei nicht berücksichtigt. Eine Verweigerung der Untersuchung oder der Versuch, diese zu verzögern, führt in der Regel direkt zum Verlust Ihres Führerscheins. Nehmen Sie die Anordnungen der Behörde daher unbedingt ernst und halten Sie die gesetzten Fristen ein.
Benötigen Sie Hilfe?
Unterstützung bei Fahrerlaubnisfragen im Kontext von MPU-Anordnungen
In Fällen, in denen ein Fahrerlaubnisentzug infolge eines Drogenverdachts und der damit verbundenen Anordnung einerisch-psychologischen Untersuchung vorliegt, können sich Betroffene schnell in einerlich komplexen Situation wiederfinden. Unklare Rahmenbedingungen und die Folgen einer Nichtteilnahme an einer MPU lassen oft Zweifel und Unsicherheiten entstehen, die weit über die unmittelbare Maßnahme hinausgehen.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, den Sachverhalt umfassend zu prüfen und Ihre rechtlichen Optionen zu erörtern. Mit einer präzisen Analyse Ihrer individuellen Situation tragen wir dazu bei, Ihre Interessen sachgerecht zu vertreten und Ihnen den Weg in die richtige Richtung aufzuzeigen. Kontaktieren Sie uns, um in einem vertraulichen Gespräch die nächsten sinnvollen Schritte zu besprechen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung einer MPU bei Drogenverdacht?
Die rechtlichen Grundlagen für eine MPU-Anordnung bei Drogenverdacht basieren auf dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Gesetzliche Voraussetzungen
Eine MPU darf nur angeordnet werden, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, die Zweifel an der Fahreignung begründen. Der bloße Verdacht oder die Vermutung eines Drogenkonsums reicht für eine MPU-Anordnung nicht aus.
Erforderliche Nachweise
Für eine rechtmäßige MPU-Anordnung muss die Führerscheinbehörde einen der folgenden Nachweise haben:
- Positive Drogenscreenings oder Blutproben vom Tag des Vergehens
- Nachgewiesene Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss
- Dokumentierte Geständnisse des Drogenkonsums
Besonderheiten bei Cannabis
Seit dem 1. April 2024 gelten neue Regelungen für Cannabis:
- Bei THC-Werten unter 3,5 ng/ml ist bei Ersttätern keine MPU erforderlich
- Eine einmalige Ordnungswidrigkeit (ab 3,5 ng/ml) führt nicht automatisch zu einer MPU
- Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren unterliegen strengeren Regeln (Grenzwert 1,0 ng/ml)
Anordnungsgründe
Eine MPU-Anordnung ist insbesondere in folgenden Fällen rechtmäßig:
- Bei wiederholten Verstößen im Zusammenhang mit Drogen
- Bei Anzeichen für Drogenmissbrauch
- Nach Entzug der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums
- Bei Mischkonsum verschiedener Substanzen
Die Behörde muss bei der Anordnung einer MPU stets den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten. Wenn ein einfaches ärztliches Gutachten ausreicht, darf keine MPU angeordnet werden.
Welche Folgen hat die Nichtvorlage eines angeordneten MPU-Gutachtens?
Die Nichtvorlage eines angeforderten MPU-Gutachtens führt zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen. Wenn Sie der Aufforderung zur Vorlage eines MPU-Gutachtens nicht nachkommen, wird dies rechtlich wie eine Verweigerung der MPU behandelt.
Unmittelbare Folgen
Die Fahrerlaubnisbehörde muss in diesem Fall von Ihrer fehlenden Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgehen. Dies führt dazu, dass:
- Bei einem laufenden Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis dieser abgelehnt wird
- Bei einer bestehenden Fahrerlaubnis diese entzogen wird
Rechtliche Grundlagen
Die Anordnung zur Vorlage eines MPU-Gutachtens ist kein eigenständig anfechtbarer Verwaltungsakt. Sie können erst gegen die finale Entscheidung der Behörde (Ablehnung oder Entzug) rechtlich vorgehen.
Weitere Konsequenzen
Die Nichtvorlage des Gutachtens hat auch langfristige Auswirkungen:
Der Vorgang wird im Verkehrszentralregister eingetragen. Diese Eintragung führt zu einer Tilgungshemmung anderer Eintragungen, wodurch Sie über einen längeren Zeitraum zusätzlich belastet werden.
Wenn Sie ein negatives MPU-Gutachten erhalten haben, können Sie selbst entscheiden, ob Sie es der Behörde vorlegen möchten. Legen Sie es nicht vor, treten jedoch die gleichen Rechtsfolgen ein wie bei einer kompletten Verweigerung der MPU.
Wie läuft das Verwaltungsverfahren beim Fahrerlaubnisentzug wegen Drogenverdachts ab?
Auslöser des Verfahrens
Das Verwaltungsverfahren beginnt, wenn die Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis über einen möglichen Drogenkonsum erhält. Dies geschieht typischerweise durch positive Drogentests bei Verkehrskontrollen, Mitteilungen der Polizei oder Hinweise auf Drogentherapien.
Behördliche Maßnahmen
Die Fahrerlaubnisbehörde fordert zunächst in der Regel ein medizinisch-psychologisches Gutachten an. Sie setzt hierfür eine Frist zur Vorlage des Gutachtens.
Bei Verdacht auf Konsum harter Drogen wie Kokain oder Heroin kann die Behörde die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen. Dies bedeutet, dass Sie ab Zustellung des Bescheids nicht mehr fahren dürfen.
Abstinenznachweis und MPU
Für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis müssen Sie:
- Bei harten Drogen eine nachweisbare Drogenabstinenz von mindestens 12 Monaten belegen
- Bei Cannabis zwischen 6 und 12 Monaten Abstinenz nachweisen
- Regelmäßige Drogenscreenings durchführen lassen
- Eine positive MPU ablegen
Rechtsmittel und Fristen
Gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis können Sie Widerspruch oder Anfechtungsklage einlegen. Die Frist beträgt einen Monat ab Zustellung des Bescheids.
Bei einer Anordnung der sofortigen Vollziehung können Sie zusätzlich einen Eilantrag stellen. Das Gericht prüft dann, ob die sofortige Vollziehung ausgesetzt werden kann.
Wiedererteilung
Den Antrag auf Neuerteilung können Sie frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen. Die Wiedererteilung erfolgt nicht automatisch. Sie müssen nachweisen, dass die Gründe für den Entzug nicht mehr vorliegen.
Die MPU kostet seit August 2018 je nach Begutachtungsstelle unterschiedliche Beträge. Die Preise sind nicht mehr gesetzlich geregelt.
Welche Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen gegen einen Fahrerlaubnisentzug?
Rechtsmittel gegen die Entziehungsverfügung
Gegen den Entzug der Fahrerlaubnis können Sie Widerspruch oder Anfechtungsklage einlegen. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Versäumen Sie diese Frist, wird der Entzug rechtskräftig und kann nur noch in Ausnahmefällen angegriffen werden.
Vorgehen bei sofortiger Vollziehung
Wenn die Behörde die sofortige Vollziehung anordnet, müssen Sie unverzüglich den Führerschein abgeben. In diesem Fall können Sie einen gesonderten Eilantrag beim Verwaltungsgericht stellen. Das Gericht prüft dann in einem beschleunigten Verfahren überschlägig die Erfolgsaussichten Ihres Hauptsacheverfahrens.
Erfolgsaussichten der Rechtsmittel
Bei harten Drogen wie Kokain oder Heroin sind die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels meist gering, da bereits der einmalige Konsum zum sofortigen Entzug führt. Anders sieht es bei Cannabis aus: Seit dem 1. Juli 2024 gilt ein THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm. Wenn Ihr Führerschein aufgrund niedrigerer Werte entzogen wurde, können Sie unter Umständen eine Rücknahme des Verwaltungsakts nach § 48 VwVfG erreichen.
Fristen und Dokumentation
Bei einem Rechtsmittel sollten Sie:
- Die einmonatige Widerspruchsfrist strikt einhalten
- Alle relevanten Unterlagen wie Strafbefehl, Gerichtsurteil und Drogenscreenings zusammenstellen
- Bei einer MPU-Anordnung die gesetzten Fristen beachten und gegebenenfalls Fristverlängerung beantragen
- Eine nachweisbare Drogenabstinenz von mindestens einem Jahr dokumentieren
Welche Anforderungen müssen für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis erfüllt werden?
Grundvoraussetzungen
Nach einem Führerscheinentzug müssen Sie zunächst die gerichtlich festgesetzte Sperrfrist abwarten, die zwischen sechs Monaten und fünf Jahren betragen kann. Die Wiedererteilung erfolgt nicht automatisch nach Ablauf der Sperrfrist.
Den Antrag auf Neuerteilung können Sie frühestens drei bis sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Erforderliche Unterlagen
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Einen aktuellen Sehtest
- Ein biometrisches Passfoto
- Den Strafbefehl oder das Gerichtsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Den Personalausweis oder Reisepass
Besondere Nachweise bei Drogendelikten
Bei Führerscheinentzug wegen Drogenkonsums müssen Sie zusätzlich eine nachweisbare Drogenabstinenz von mindestens einem Jahr belegen. Dies erfolgt durch:
- Regelmäßige ärztliche Untersuchungen
- Dokumentierte Drogenscreenings
- Gegebenenfalls den Nachweis einer erfolgreichen Therapie
Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
Eine positive MPU ist in vielen Fällen zwingend erforderlich. Die MPU prüft dabei:
- Ihre körperliche und psychische Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- Ihre Auseinandersetzung mit dem früheren Drogenkonsum
- Die Stabilität Ihrer Verhaltensänderung
Bei nachgewiesener Drogenabhängigkeit ist eine Abstinenzzeit von mindestens 15 Monaten erforderlich. Nach einer stationären oder ambulanten Entwöhnungstherapie reduziert sich die nachzuweisende Abstinenzzeit auf 12 Monate.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
Eine behördlich angeordnete Untersuchung zur Überprüfung der Fahreignung bei Zweifeln an der körperlichen oder geistigen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die Rechtsgrundlage findet sich in § 11 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Die MPU wird von anerkannten Begutachtungsstellen durchgeführt und umfasst medizinische Tests sowie psychologische Gespräche.
Beispiel: Bei einem positiven Drogentest im Straßenverkehr kann die Führerscheinstelle eine MPU anordnen, um die Fahreignung zu überprüfen.
Aufschiebende Wirkung
Ein rechtlicher Mechanismus, der bewirkt, dass ein Verwaltungsakt trotz Widerspruch oder Klage zunächst nicht vollzogen werden darf. Geregelt in § 80 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Die aufschiebende Wirkung soll den Rechtsschutz des Bürgers sicherstellen, bis eine endgültige Entscheidung getroffen ist.
Beispiel: Legt jemand Widerspruch gegen einen Führerscheinentzug ein, darf er unter normalen Umständen zunächst weiterfahren, bis über den Widerspruch entschieden ist.
Fahreignung
Die körperliche und geistige Eignung zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. Geregelt in §§ 2, 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung. Umfasst verschiedene Aspekte wie Gesundheitszustand, Reaktionsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein.
Beispiel: Bei Drogenkonsum oder bestimmten Erkrankungen kann die Fahreignung fehlen oder eingeschränkt sein.
Widerspruchsverfahren
Ein verwaltungsrechtliches Vorabverfahren, das der Überprüfung von Verwaltungsakten dient. Geregelt in §§ 68 ff. VwGO. Der Betroffene kann innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einlegen, woraufhin die Behörde ihre Entscheidung nochmals überprüft.
Beispiel: Gegen einen Führerscheinentzug kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden, bevor eine Klage möglich ist.
Eignungszweifel
Konkrete Anhaltspunkte, die die Fahreignung einer Person in Frage stellen. Basierend auf § 11 FeV können diese durch Verkehrsverstöße, Erkrankungen oder Suchtverhalten entstehen und eine behördliche Überprüfung rechtfertigen.
Beispiel: Ein positiver Drogentest bei einer Verkehrskontrolle begründet Eignungszweifel und kann eine MPU-Anordnung rechtfertigen.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG (Straßenverkehrsgesetz): Wer am Straßenverkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Dies ist die Generalklausel für das Verhalten im Straßenverkehr und begründet die Pflicht, sich fahrtüchtig zu zeigen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Drogenkonsum des Antragstellers und die Teilnahme am Straßenverkehr könnten eine Gefährdung darstellen und somit gegen diese Vorschrift verstoßen.
- § 46 Abs. 1 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung): Die Fahrerlaubnisbehörde entzieht die Fahrerlaubnis, wenn sich erweist, dass der Inhaber zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Ungeeignet ist insbesondere, wer erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstößt oder wer infolge körperlicher oder geistiger Mängel nicht mehr in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die festgestellte Cannabis-Einnahme und die daraus resultierenden Zweifel an der Fahreignung des Antragstellers sind Grundlage für den Fahrerlaubnisentzug.
- § 14 Abs. 1 Satz 1 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung): Bestehen Bedenken gegen die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, so kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen anordnen, dass der Betroffene ein ärztliches oder psychologisches Gutachten beibringt. Die Anordnung darf nur auf konkrete Tatsachen gestützt werden, die Eignungszweifel begründen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die positive Drogenkontrolle lieferte hinreichende Tatsachen, um die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens zur Klärung der Fahreignung zu rechtfertigen.
- § 11 Abs. 8 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung): Weigert sich die betroffene Person, sich untersuchen zu lassen, oder legt sie das von ihr geforderte Gutachten nicht fristgerecht vor, darf die Fahrerlaubnisbehörde bei ihrer Entscheidung auf die Nichteignung schließen. Der Schluss ist nur zulässig, wenn die Anordnung rechtmäßig war, die betroffene Person hierauf hingewiesen wurde und die Weigerung oder die Nichtvorlage nicht auf einem triftigen Grund beruht. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Nichtbeibringung des geforderten Gutachtens auf die Nichteignung geschlossen werden darf, was im Regelfall zum Entzug der Fahrerlaubnis führt.
- Anlage 4 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) Nr. 9.2.2: Cannabis Konsum und Fahrtüchtigkeit. Regelmäßiger Konsum führt zur Nichteignung, gelegentlicher Konsum kann bei fehlender Trennung von Konsum und Fahren zur Nichteignung führen. Einmaliger Konsum führt in der Regel nicht zur Nichteignung. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Konzentration von THC und seinen Abbauprodukten im Blut lässt Rückschlüsse auf das Konsummuster zu, welches relevant für die Beurteilung der Fahreignung ist.
Das vorliegende Urteil
VG Leipzig – Az.: 1 L 660/23 – Beschluss vom 24.11.2023
* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.