Ein Autofahrer verlor seine Fahrerlaubnis wegen Cannabis-Konsums und versuchte im Wiedererteilungsverfahren, die zwingende MPU-Anordnung nach dem bestandskräftigen Entzug zu umgehen. Er argumentierte mit Mängeln im ursprünglichen Bescheid, doch das Oberverwaltungsgericht sah sich mit der Frage nach der juristischen Bindungswirkung der behördlichen Entscheidung konfrontiert.
Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Die Urteilslogik
- Benötigen Sie Hilfe?
- Experten Kommentar
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Muss ich nach Führerscheinentzug wegen Cannabis zwingend eine MPU machen?
- Kann ich die MPU umgehen, wenn der ursprüngliche Entziehungsbescheid fehlerhaft war?
- Was bedeutet die Bestandskraft des Bescheids für meinen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis?
- Was muss ich tun, wenn die Behörde mein ärztliches Gutachten ablehnt und auf der MPU besteht?
- Wie vermeide ich, dass ein alter Führerscheinentzug meine spätere Neuerteilung blockiert?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Das vorliegende Urteil
Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 L 22/23.Z | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt
- Datum: 30.05.2023
- Aktenzeichen: 3 L 22/23.Z
- Verfahren: Antrag auf Zulassung der Berufung
- Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Verwaltungsrecht, Führerscheinentzug
- Das Problem: Ein Bürger, dem der Führerschein wegen Drogenkonsums entzogen wurde, wollte ihn ohne medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) zurückerhalten. Das Gericht musste entscheiden, ob die Ablehnung der MPU-freien Neuerteilung in einer höheren Instanz überprüft werden muss.
- Die Rechtsfrage: Muss die Fahrerlaubnisbehörde zwingend eine MPU verlangen, wenn der Führerschein bereits rechtskräftig wegen Drogenkonsums entzogen wurde?
- Die Antwort: Nein. Das Gericht lehnte die Zulassung der Berufung ab. Die bestandskräftige Entziehung des Führerscheins macht die Anordnung eines MPU bei der Neuerteilung zwingend.
- Die Bedeutung: Ist ein Führerscheinentzug wegen Drogenkonsums einmal rechtskräftig, muss die Behörde bei der späteren Neuerteilung zwingend ein MPU fordern. Die Gründe des ursprünglichen Entzugs können dann nicht mehr nachträglich angefochten werden.
Der Fall vor Gericht
Kann man eine MPU umgehen, wenn der frühere Führerscheinentzug auf einem Fehler beruhte?
Ein Mann will seinen Führerschein zurück. Für ihn ist die Sache klar: Der damalige Entzug wegen Cannabis war überzogen, ein ärztliches Gutachten müsste reichen. Doch die Fahrerlaubnisbehörde sieht das anders. Sie verweist auf einen alten Bescheid, der wie ein juristisches Schloss wirkt. Der Mann glaubt, den Schlüssel zur Öffnung in der Hand zu haben. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt musste klären, ob dieser Schlüssel wirklich passt – oder ob die Tür zur Neuerteilung ohne medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) verschlossen bleibt.

Die Behörde hatte die Fahrerlaubnis des Mannes bereits Jahre zuvor, mit einem Bescheid aus dem Jahr 2017, eingezogen. Dieser Verwaltungsakt wurde bestandskräftig. Das bedeutet, er ist rechtlich unanfechtbar geworden. Als der Mann 2018 die Neuerteilung beantragte, forderte die Behörde die Vorlage einer MPU. Sie stützte sich dabei auf die Fahrerlaubnis-Verordnung. Dort regelt § 14 Abs. 2 Nr. 1 FeV, dass nach einem Führerscheinentzug wegen Drogenkonsums eine MPU anzuordnen ist. Der Mann weigerte sich. Er argumentierte, er habe nur ein einziges Mal eine geringe Menge Cannabis konsumiert und sei nie berauscht gefahren. Ein ärztliches Gutachten zur Bestätigung seiner Drogenabstinenz wäre genug. Das Verwaltungsgericht Magdeburg wies seine Klage ab. Der Mann beantragte daraufhin die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht.
Warum war der alte Entziehungsbescheid so entscheidend?
Der springende Punkt des gesamten Verfahrens war die rechtliche Wirkung des alten Bescheids. Ein bestandskräftiger Verwaltungsakt entfaltet eine Bindungswirkung. Er legt einen Sachverhalt für die Zukunft fest, an den sich Behörden und Gerichte halten müssen. Im Klartext bedeutet das: Die im Bescheid von 2017 getroffene Feststellung – der Mann sei wegen Drogenkonsums ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen – stand nicht mehr zur Debatte.
Das Gericht stellte klar, dass das Wiedererteilungsverfahren nicht dazu dient, die alte Entscheidung noch einmal komplett aufzurollen. Sein Zweck ist ein anderer. Es soll prüfen, ob die damals festgestellte Fahruntauglichkeit inzwischen wieder entfallen ist. Genau für diese Prüfung schreibt das Gesetz in § 14 Abs. 2 Nr. 1 FeV die MPU vor. Die Behörde hatte hier keinen Spielraum. Sie war gesetzlich verpflichtet, das Gutachten zu verlangen. Die Tür zur Neuerteilung war also tatsächlich verschlossen – und der alte Bescheid war das Schloss.
Konnte der Mann die Bestandskraft des alten Bescheids aushebeln?
Der Mann versuchte, dieses Schloss mit verschiedenen Argumenten zu knacken. Jedes davon prüfte das Gericht sorgfältig und verwarf es.
Sein erster Angriffspunkt war die Arbeit seines früheren Anwalts. Dieser habe den Widerspruch gegen den Entzug damals ohne seine Zustimmung zurückgenommen. Das Gericht überzeugte das nicht. Die Akten zeigten, dass der Anwalt umfassend tätig war – er hatte Akteneinsicht genommen, den Widerspruch formuliert und mit der Behörde korrespondiert. Eine solche Tätigkeit belegt eine wirksame Bevollmächtigung. Die Rücknahme des Widerspruchs war wirksam, der Entziehungsbescheid wurde unanfechtbar.
Sein zweiter Versuch war der Verweis auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Diese besagt, dass Behörden bei einem erstmaligen Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten Ermessen ausüben müssen, bevor sie eine MPU anordnen. Hier lag der Denkfehler des Mannes: Diese Rechtsprechung bezieht sich auf das ursprüngliche Entziehungsverfahren. Sie gilt nicht für das Wiedererteilungsverfahren, wenn der Entzug bereits bestandskräftig abgeschlossen ist. Der alte Bescheid war in der Welt – seine Rechtmäßigkeit stand nicht mehr zur Prüfung.
Zuletzt behauptete der Mann, die Aufforderung zur MPU sei nur mündlich erfolgt und daher unwirksam. Das Gericht ließ diese Frage offen. Es erklärte, dass dieser Punkt für die Entscheidung unerheblich sei. Selbst wenn die Form der Aufforderung fehlerhaft gewesen wäre, ändert das nichts an der grundlegenden Tatsache: Solange der bestandskräftige Entzug im Fahreignungsregister eingetragen ist, darf die Behörde die Fahrerlaubnis ohne eine positive MPU rechtlich gar nicht neu erteilen.
Das Oberverwaltungsgericht lehnte den Antrag auf Zulassung der Berufung ab. Die vorgebrachten Argumente begründeten keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, wie es § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO verlangt. Die Kosten des Verfahrens musste der Mann tragen.
Die Urteilslogik
Die Rechtsordnung priorisiert die Bestandskraft getroffener Entscheidungen und verhindert, dass abgeschlossene Verwaltungsakte in nachfolgenden Verfahren erneut aufgerollt werden.
- Bestandskraft schafft ein unumstößliches Fundament: Ein rechtskräftig gewordener Entziehungsbescheid legt die Feststellung der früheren Fahrungeeignetheit unwiderlegbar fest, wodurch die Rechtmäßigkeit dieses Verwaltungsaktes im Wiedererteilungsverfahren nicht mehr zur Debatte steht.
- Ein Wiedererteilungsverfahren ist keine Neuauflage des Entzugs: Das Verfahren zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis dient ausschließlich dazu, nachzuweisen, dass die damals festgestellte Ungeeignetheit entfallen ist, und erlaubt keine Korrektur mutmaßlicher Fehler aus dem abgeschlossenen Erstverfahren.
- Gesetzliche Pflicht zur Eignungsprüfung: Die Fahrerlaubnisbehörde muss die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) zwingend anordnen, wenn der Führerscheinentzug wegen Drogenkonsums bestandskräftig festgesetzt wurde, da § 14 Abs. 2 Nr. 1 FeV in diesem Stadium keinen Ermessensspielraum mehr eröffnet.
Die Bindungswirkung eines bestandskräftigen Bescheids garantiert die Rechtssicherheit und bestimmt maßgeblich, welche Nachweise im Verfahren zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu erbringen sind.
Benötigen Sie Hilfe?
Stehen Sie nach Entzug der Fahrerlaubnis vor der zwingenden MPU-Anordnung?
Kontaktieren Sie uns für eine professionelle Ersteinschätzung Ihrer Situation.
Experten Kommentar
Manchmal kostet uns der Fehler, einen Bescheid nicht anzufechten, später richtig Nerven und Geld. Das Gericht zeigt hier glasklar: Ein bestandskräftiger Entziehungsbescheid wirkt wie ein juristisches Schloss, dessen Inhalt – nämlich die Fahruntauglichkeit – nicht mehr zur Debatte steht. Im Wiedererteilungsverfahren gibt es keinen Weg zurück, um die Rechtmäßigkeit der alten Entscheidung zu prüfen, die MPU-Pflicht ist damit zwingend. Wer die MPU umgehen will, muss sofort gegen den ursprünglichen Entzug vorgehen; wer zu spät kommt, muss sich den gesetzlichen Hürden stellen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich nach Führerscheinentzug wegen Cannabis zwingend eine MPU machen?
Ja, in fast allen Fällen sind Sie zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) verpflichtet, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums entzogen wurde. Die Bestandskraft des Entziehungsbescheids spielt dabei eine entscheidende Rolle. Gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1 FeV muss die Behörde im Wiedererteilungsverfahren die MPU zwingend anordnen. Dieses Vorgehen folgt einer gesetzlichen Pflicht und lässt der Führerscheinbehörde keinen Spielraum.
Sobald der ursprüngliche Entziehungsbescheid rechtskräftig wurde, entfaltet er eine starke rechtliche Bindungswirkung. Diese Bindungswirkung zementiert die Feststellung Ihrer früheren Fahruntauglichkeit juristisch. Die Führerscheinbehörde kann im Neuerteilungsverfahren die ursprüngliche Entscheidung nicht mehr anzweifeln oder aufrollen. Sie ist ausschließlich dazu verpflichtet, durch die MPU zu prüfen, ob die damals festgestellten Mängel der Fahreignung inzwischen behoben wurden.
Viele Betroffene glauben irrtümlich, ein ärztliches Gutachten zur Bestätigung der Cannabis-Abstinenz genüge. Dieses Gutachten belegt jedoch nur die reine Abstinenz, ersetzt aber nicht die umfassende MPU. Die MPU dient dagegen der Feststellung, ob Sie die charakterliche Eignung wiederhergestellt haben und zukünftig keine Drogen mehr konsumieren werden. Die Behörde kann das ärztliche Gutachten daher nicht als Ersatz akzeptieren, da nur die MPU die gesetzlichen Anforderungen zur Wiederherstellung der Eignung erfüllt.
Rufen Sie Ihre Behörde an und erfragen Sie das exakte Datum, an dem der ursprüngliche Entziehungsbescheid rechtskräftig wurde, um Ihren unanfechtbaren Status zu klären.
Kann ich die MPU umgehen, wenn der ursprüngliche Entziehungsbescheid fehlerhaft war?
Die einfache Antwort lautet: Nein, eine Umgehung der MPU ist in diesem Fall nicht möglich. Sobald der ursprüngliche Entziehungsbescheid rechtskräftig und damit bestandskräftig geworden ist, kann seine Rechtmäßigkeit nicht mehr angefochten werden. Selbst wenn Ihnen im Nachhinein Fehler der Behörde oder Ihres früheren Anwalts auffallen, ändert dies nichts an der Verpflichtung.
Der Grund für diese strenge Regel liegt in der sogenannten Bindungswirkung des Verwaltungsaktes. Die Bestandskraft zementiert die juristische Feststellung Ihrer Fahruntauglichkeit. Diese Wirkung legt einen Sachverhalt für die Zukunft fest, an den sich sowohl Behörden als auch Gerichte halten müssen. Die im alten Bescheid getroffene Feststellung, Sie seien ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, steht daher nicht mehr zur Debatte.
Das Neuerteilungsverfahren dient ausschließlich der Prüfung, ob die damals festgestellte Nichteignung inzwischen wieder entfallen ist. Es ist unerheblich, ob Argumente zur ursprünglichen Ermessensausübung, etwa bei einem Erstverstoß, damals übersehen wurden oder ob Ihr Anwalt falsch gehandelt hat. Diese Argumente hätten ausschließlich im ursprünglichen Widerspruchsverfahren oder der Klage geltend gemacht werden dürfen, bevor der Bescheid unanfechtbar wurde.
Suchen Sie sofort in Ihren Akten nach dem letzten Widerspruchsbescheid oder dem Gerichtsurteil, um das exakte Datum der Bestandskraft des Entziehungsbescheids festzustellen und Ihre Ausgangslage realistisch einzuschätzen.
Was bedeutet die Bestandskraft des Bescheids für meinen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis?
Die Bestandskraft des Entziehungsbescheids wirkt wie ein juristisches Schloss, das die Rechtmäßigkeit der damaligen Entscheidung festlegt. Sie zementiert die Feststellung Ihrer Fahruntauglichkeit als Fakt. Das bedeutet, die Fahrerlaubnisbehörde hat keinen Ermessensspielraum mehr, sondern muss Ihnen im Neuerteilungsverfahren die MPU zwingend auferlegen, da sie die Aufhebung der Ungeeignetheit prüfen muss.
Der bestandskräftige Bescheid entfaltet eine sogenannte Bindungswirkung. Diese rechtliche Wirkung verhindert, dass Sie oder die Behörde die Gründe für den ursprünglichen Führerscheinentzug erneut infrage stellen. Die Frage, ob der Entzug damals korrekt erfolgte, ist damit abgeschlossen und kann im Neuerteilungsverfahren nicht mehr angefochten werden. Die Behörde ist gesetzlich verpflichtet, die festgestellte Ungeeignetheit ernst zu nehmen und deren Beseitigung zu prüfen.
Die gesetzliche Konsequenz der Bestandskraft ist die MPU-Pflicht nach § 14 FeV. Das Neuerteilungsverfahren prüft ausschließlich, ob die ehemals festgestellte Mangelhaftigkeit Ihrer Eignung inzwischen behoben wurde. Sie müssen positive Maßnahmen nachweisen, wie beispielsweise eine erfolgreiche Therapie oder Abstinenz. Das Gericht stellte klar, dass das Wiedererteilungsverfahren nicht dazu dient, die alte Entscheidung noch einmal komplett aufzurollen.
Erstellen Sie sofort einen Zeitplan, der nicht die Anfechtung des alten Bescheids, sondern die zeitnahe Erfüllung der MPU-Auflagen als zentrale Aufgabe setzt.
Was muss ich tun, wenn die Behörde mein ärztliches Gutachten ablehnt und auf der MPU besteht?
Die Ablehnung Ihres bereits erstellten ärztlichen Gutachtens ist rechtlich zwingend, sodass Sie der Anordnung zur MPU folgen müssen. Ihr ärztliches Gutachten beweist lediglich Ihre Drogenabstinenz. Es kann die umfassendere Prüfung der charakterlichen Fahreignung nicht ersetzen. Die Führerscheinbehörde hat hier keinen Ermessensspielraum, solange der ursprüngliche Entzug rechtskräftig ist.
Die gesetzliche Pflicht ergibt sich aus der klaren Hierarchie der Nachweise. Nach einem Führerscheinentzug wegen Drogenkonsums ist die Behörde aufgrund der Bestandskraft des alten Bescheids zur Anordnung der MPU verpflichtet (§ 14 Abs. 2 Nr. 1 FeV). Die MPU dient dazu, die Beseitigung der charakterlichen Mängel festzustellen, welche zur ursprünglichen Ungeeignetheit geführt haben. Ihr ärztliches Gutachten liefert hierfür nur einen Teilnachweis; es reicht nicht aus, um die umfassende Fahreignung wiederherzustellen.
Versuchen Sie nicht, die MPU-Anordnung mittels Klage anzufechten, denn diese Vorgehensweise wird regelmäßig scheitern. Selbst wenn die Behörde die MPU-Forderung ursprünglich nur mündlich oder formal fehlerhaft übermittelt hat, ändert das nichts an Ihrer grundlegenden Verpflichtung. Ein Gericht prüft im Wiedererteilungsverfahren nur, ob die Behörde aufgrund des bestandskräftigen Entzugs berechtigt war, die MPU zu fordern. Da die Bindungswirkung des alten Entzugs im Fahreignungsregister steht, ist die MPU rechtlich unabdingbar.
Fordern Sie unverzüglich eine schriftliche und formal korrekte MPU-Anordnung bei der Behörde an, um alle Fristen und Prüfanforderungen genau zu kennen und mit der Vorbereitung zu beginnen.
Wie vermeide ich, dass ein alter Führerscheinentzug meine spätere Neuerteilung blockiert?
Die einzige juristische Chance, eine spätere zwingende MPU-Pflicht zu verhindern, liegt in der fristgerechten Anfechtung des ursprünglichen Entziehungsbescheids. Solange dieser Bescheid nicht rechtskräftig wird, behalten Sie Handlungsspielraum. Entscheidend ist die Fristwahrung, bevor die sogenannte Bestandskraft eintritt. Diese rechtliche Unanfechtbarkeit blockiert alle Argumente, die Sie später im Neuerteilungsverfahren geltend machen möchten.
Sobald Sie den Entziehungsbescheid erhalten, müssen Sie sofort handeln. Die Regel besagt, dass Sie meist nur einen Monat Zeit haben, um fristgerecht Widerspruch einzulegen. Nur innerhalb dieses kurzen Zeitfensters können Sie erfolgreich argumentieren, dass die Behörde bei einem erstmaligen Verstoß ihren Ermessensspielraum anwenden muss. Lässt man diese Frist verstreichen, wird die im Bescheid getroffene Feststellung der Fahruntauglichkeit unwiderruflich zementiert.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ein Widerspruch bereits eingelegt wurde. Nehmen wir an: Wenn Sie oder Ihr Anwalt den Widerspruch ohne eine gesicherte juristische Alternative zurücknehmen, tritt sofort die Bestandskraft des Bescheids ein. Dies löst augenblicklich eine unwiderrufliche MPU-Pflicht im späteren Wiedererteilungsverfahren aus. Vermeiden Sie es daher unbedingt, das Verfahren schleifen zu lassen oder die Anfechtung ohne vorherige Klärung aufzugeben.
Wenn Sie einen Entziehungsbescheid erhalten, notieren Sie das genaue Zustelldatum und beauftragen Sie innerhalb von drei Tagen einen Fachanwalt, um die Einhaltung aller Fristen zu garantieren.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Bestandskraft
Bestandskraft beschreibt den Zustand eines Verwaltungsaktes, der nach Ablauf aller Rechtsmittelfristen oder der vollständigen Ausschöpfung des Rechtswegs rechtlich unanfechtbar geworden ist. Das Gesetz schafft durch die Bestandskraft Rechtssicherheit und Rechtsfrieden, da einmal getroffene Entscheidungen nicht ewig neu hinterfragt werden können.
Beispiel:
Der Entziehungsbescheid von 2017 erlangte Bestandskraft, als der frühere Anwalt des Mannes den Widerspruch wirksam zurücknahm und somit eine Klage nicht mehr möglich war.
Bindungswirkung
Die Bindungswirkung ist die zwingende Rechtsfolge der Bestandskraft und legt den im Verwaltungsakt festgestellten Sachverhalt für alle beteiligten Behörden und Gerichte unveränderbar fest. Diese Wirkung gewährleistet, dass die Verwaltung in zukünftigen Verfahren von denselben Tatsachen ausgehen muss, um widersprüchliche Entscheidungen zu vermeiden.
Beispiel:
Wegen der starken Bindungswirkung des alten Bescheids musste das Oberverwaltungsgericht akzeptieren, dass die festgestellte Fahruntauglichkeit des Mannes im Wiedererteilungsverfahren nicht mehr infrage gestellt werden durfte.
Ermessen
Juristen nennen es Ermessen, wenn die Behörde bei einer Entscheidung nicht nur eine zwingende Option hat, sondern zwischen mehreren rechtmäßigen Vorgehensweisen wählen darf. Dieses Instrument soll den Behörden ermöglichen, individuelle Umstände zu berücksichtigen und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme im Einzelfall zu wahren.
Beispiel:
Im ursprünglichen Entziehungsverfahren hätte die Fahrerlaubnisbehörde bei dem gelegentlichen Cannabiskonsumenten Ermessen ausüben müssen, bevor sie damals eine MPU anordnete.
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist die zentrale Rechtsgrundlage im deutschen Straßenverkehrsrecht, die alle Vorschriften zur Erteilung, Entziehung und Wiedererteilung von Führerscheinen regelt. Mithilfe der FeV werden bundesweit einheitliche Standards festgelegt, welche Voraussetzungen Kraftfahrer erfüllen müssen, um am öffentlichen Verkehr teilnehmen zu dürfen.
Beispiel:
Gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1 FeV war die Behörde im Wiedererteilungsverfahren gesetzlich verpflichtet, nach einem Entzug wegen Drogenkonsums eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zu verlangen.
Verwaltungsakt
Ein Verwaltungsakt ist die konkrete, hoheitliche Anordnung einer Behörde, die eine unmittelbare Rechtswirkung für einen Bürger entfaltet, beispielsweise das Verbot, ein Kraftfahrzeug zu führen. Der Verwaltungsakt dient der effektiven Umsetzung staatlicher Gesetze und bietet dem Bürger gleichzeitig Rechtsschutzmöglichkeiten durch Widerspruch oder Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Beispiel:
Der Bescheid aus dem Jahr 2017, der die Fahrerlaubnis des Mannes wegen Drogenkonsums entzog, war der zentrale Verwaltungsakt, dessen Bestandskraft das gesamte spätere Verfahren blockierte.
Wiedererteilungsverfahren
Das Wiedererteilungsverfahren ist der rechtliche Prozess, den jemand nach einem bestandskräftigen Führerscheinentzug durchlaufen muss, um seine Fahrerlaubnis neu zu erhalten. Der Zweck dieses Verfahrens besteht nicht darin, den alten Entzug aufzurollen, sondern ausschließlich zu prüfen, ob die damals festgestellte Fahruntauglichkeit inzwischen entfallen ist.
Beispiel:
Im vorliegenden Wiedererteilungsverfahren konnte der Mann die zwingende MPU-Anordnung nicht umgehen, weil die Bindungswirkung des alten Entziehungsbescheids weiterhin galt.
Das vorliegende Urteil
Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt – Az.: 3 L 22/23.Z – Beschluss vom 30.05.2023
* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.
