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MPU-Anordnung bei hohem THC-Wert: Führerscheinentzug bei 11 ng/ml ohne MPU?

Nach einer Verkehrskontrolle mit 11 ng/ml THC drohte dem Autofahrer der Entzug der Fahrerlaubnis durch eine sofortige MPU-Anordnung bei hohem THC-Wert. Doch nicht nur die Droge selbst, sondern seine eigene, widersprüchliche Zeitaussage zum Konsum besiegelte den sofortigen Führerscheinentzug.

Zum vorliegenden Urteil Az.: M 6 S 24.7290 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Verwaltungsgericht München
  • Datum: 26.05.2025
  • Aktenzeichen: M 6 S 24.7290
  • Verfahren: Eilantrag gegen den sofortigen Führerscheinentzug
  • Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Cannabis und Straßenverkehr

  • Das Problem: Ein Autofahrer wehrte sich gegen den sofortigen Entzug seines Führerscheins. Die Behörde hatte ihm die Fahrerlaubnis entzogen, weil er ein gefordertes medizinisches Gutachten nicht vorgelegt hatte.
  • Die Rechtsfrage: War die Behörde berechtigt, ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten (MPU) zu fordern? War der sofortige Führerscheinentzug rechtens, weil das Gutachten fehlte?
  • Die Antwort: Nein, der Eilantrag wurde abgelehnt. Die Anordnung des Gutachtens war rechtmäßig, da zusätzliche Beweise für Cannabismissbrauch vorlagen. Deshalb durfte die Behörde die Nichteignung des Fahrers annehmen.
  • Die Bedeutung: Hohe THC-Werte (hier: 11 ng/ml) in Kombination mit drogentypischen Auffälligkeiten gelten als „Zusatztatsachen„. Diese Zusatztatsachen rechtfertigen eine MPU-Anordnung auch nach der neuen Gesetzeslage. Wer ein rechtmäßig gefordertes Gutachten nicht vorlegt, verliert den Führerschein sofort.

Der Fall vor Gericht


Wann wird eine harmlose Erklärung zum juristischen Bumerang?

Zwei Joints am Vorabend. Das war die Erklärung eines Autofahrers, als die Polizei ihn im Mai 2023 in München für eine allgemeine Verkehrskontrolle stoppte. Die Beamten hatten drogentypische Auffälligkeiten notiert: Nervosität, zitternde Hände, ein unsicherer Stand.

Polizistin bei einer Verkehrskontrolle sieht wie der Fahrer unsicher aus seinem Fahrzeug aussteigt
Fehlende MPU-Vorlage trotz Abstinenznachweise führte zum sofortigen Führerscheinentzug. Symbolbild: KI

Eine Blutprobe bestätigte den Cannabiskonsum mit einem Wert von 11 Mikrogramm THC pro Liter Blutserum. Genau die Zeitangabe des Fahrers sollte ihm später zum Verhängnis werden. Denn Wissenschaftler können ziemlich genau berechnen, wie schnell THC im Körper abgebaut wird. Ihre Modelle machten aus der harmlos klingenden Erklärung ein handfestes Indiz für ein tieferliegendes Problem: die mögliche Unfähigkeit, Konsum und Fahren zuverlässig zu trennen.

Warum reichte der Behörde ein einziger Vorfall für eine MPU-Anordnung?

Nach der Verkehrskontrolle forderte die Fahrerlaubnisbehörde den Mann auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) beizubringen. Die Behörde zweifelte an seiner Fahreignung. Der Fahrer weigerte sich und legte stattdessen negative Drogen-Screenings vor, um seine zwischenzeitliche Abstinenz zu beweisen. Er argumentierte, ein einmaliger Verstoß reiche nicht für eine derart einschneidende Maßnahme.

Hier lag sein erster Denkfehler. Die Behörde stützte ihre Forderung nicht allein auf die Fahrt unter Cannabiseinfluss. Sie zog sogenannte Zusatztatsachen heran, die den Verdacht auf einen Cannabismissbrauch begründeten – ein Begriff, der im Fahrerlaubnisrecht eine mangelnde Trennung von Konsum und Verkehrsteilnahme beschreibt. Diese Zusatztatsachen waren für die Behörde eine Kombination aus drei Elementen:

  1. Die von der Polizei dokumentierten Ausfallerscheinungen.
  2. Der mit 11 ng/ml hohe THC-Wert, der mehr als das Dreifache des gesetzlichen Grenzwerts für eine Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG) von 3,5 ng/ml beträgt.
  3. Die wissenschaftliche Erkenntnis, dass ein solcher Wert Stunden nach dem Konsum unwahrscheinlich ist und auf eine Fahrt in zeitlicher Nähe zum Konsum hindeutet.

Die Erklärung des Fahrers vom „Vorabend“ passte nicht zu den Messergebnissen. Diese Widersprüchlichkeit zementierte den Verdacht der Behörde. Als der Fahrer das Gutachten bis zur gesetzten Frist nicht vorlegte, zog die Behörde die Konsequenz: Sie entzog ihm die Fahrerlaubnis aller Klassen und ordnete die Sofortige Vollziehung an. Der Mann musste seinen Führerschein umgehend abgeben. Dagegen klagte er und beantragte im Eilverfahren, seinen Führerschein bis zur endgültigen Entscheidung behalten zu dürfen.

Mit welchen Argumenten versuchte der Fahrer, den Entzug abzuwehren?

Vor dem Verwaltungsgericht München entfaltete der Anwalt des Fahrers seine Verteidigungslinie. Er griff die Rechtmäßigkeit der MPU-Anordnung im Kern an. Sein zentrales Argument war, dass der gemessene THC-Wert von 11 ng/ml gar nicht auf einen Missbrauch schließen lasse. Er behauptete, ein solcher Missbrauch sei erst ab einem Schwellenwert von 28 ng/ml anzunehmen und versuchte, den Wert mit einer Alkoholisierung von 0,6 Promille gleichzusetzen.

Zusätzlich verwies er auf die zum 1. April 2024 geänderte Rechtslage durch das neue Cannabisgesetz. Seiner Ansicht nach müsse die Situation milder bewertet werden. Die vorgelegten Abstinenznachweise sollten die Zweifel an der Fahreignung seines Mandanten ausräumen. Das Interesse des Fahrers, seinen Führerschein – auch für berufliche Zwecke – zu behalten, müsse schwerer wiegen als das Interesse des Staates am sofortigen Entzug.

Wie begründete das Gericht den sofortigen Führerscheinentzug?

Das Verwaltungsgericht München lehnte den Eilantrag des Fahrers ab. In seiner Begründung zerlegte es die Argumente der Verteidigung Punkt für Punkt und bestätigte das Vorgehen der Behörde als voraussichtlich rechtmäßig.

Der entscheidende Hebel war die Weigerung des Fahrers, das MPU-Gutachten vorzulegen. Das Gesetz ist hier unmissverständlich: Wer ein rechtmäßig angefordertes Gutachten nicht beibringt, dem darf die Behörde die Fahreignung absprechen (§ 11 Abs. 8 FeV). Die ganze Frage verlagerte sich somit darauf, ob die Anordnung der MPU überhaupt rechtmäßig war. Das Gericht bejahte dies klar. Die von der Behörde angeführten Zusatztatsachen – Ausfallerscheinungen, hoher THC-Wert und die unplausible Erklärung des Fahrers – rechtfertigten die Anordnung eines Gutachtens nach § 13a Nr. 2 a) der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Die vom Anwalt ins Spiel gebrachten Schwellenwerte verwarf das Gericht als haltlos. Es gebe weder eine wissenschaftliche noch eine rechtliche Grundlage für eine angebliche 28-ng/ml-Grenze. Der Vergleich mit Alkoholwerten sei untauglich. Vielmehr stuften Expertengremien bereits Werte ab 7 ng/ml als mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden ein.

Auch die vorgelegten Abstinenznachweise änderten nichts an der Entscheidung. Sie können zwar in einem zukünftigen Verfahren zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis eine Rolle spielen. Sie heilen aber nicht den ursprünglichen Zweifel, der durch die Weigerung, an der Aufklärung mitzuwirken, entstanden ist. Das öffentliche Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs überwiegt das private Interesse des Fahrers, seine Fahrerlaubnis vorläufig zu behalten. Die Gefahr, die von einem ungeeigneten Fahrer ausgeht, rechtfertigte den sofortigen Entzug des Führerscheins.

Die Urteilslogik

Wer unter Drogeneinfluss fährt, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern liefert durch die eigene Erklärung oft das entscheidende Indiz für eine tieferliegende Fahreignungszweifel.

  • [Weigerung als Urteil]: Wer die rechtmäßig angeordnete Mitwirkung bei der Aufklärung der Fahreignung ablehnt, dem spricht die Behörde die Fahreignung kraft Gesetzes ab, da Zweifel nicht zugunsten des Betroffenen aufgelöst werden.
  • [Kombination der Indizien]: Ein einmaliger Verstoß gegen das Trennungsgebot rechtfertigt die Anordnung einer MPU, wenn Zusatztatsachen (etwa physische Ausfallerscheinungen, ein hoher THC-Wert und widersprüchliche Erklärungen) den Verdacht des Cannabismissbrauchs begründen.
  • [Risiko über Schwellenwert]: Gerichte stützen die Beurteilung der Fahreignung auf das wissenschaftlich belegte Unfallrisiko, nicht auf willkürlich gesetzte Schwellenwerte, wobei bereits geringere Werte als 7 ng/ml ein erhöhtes Risiko für die Verkehrssicherheit anzeigen.

Im Konflikt zwischen der privaten Nutzungserlaubnis und der öffentlichen Sicherheit des Straßenverkehrs entscheidet das Gesetz bei bestehenden Eignungszweifeln stets zugunsten der Allgemeinheit.


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Experten Kommentar

Die entscheidende Falle schnappt oft nicht beim Konsum selbst zu, sondern bei der harmlos klingenden Erklärung danach. Dieses Urteil zeigt konsequent, wie die wissenschaftlichen Abbauzeiten einen hohen THC-Wert mit einer unplausiblen Zeitangabe verknüpfen und so blitzschnell den Verdacht auf Cannabismissbrauch zementieren. Wer dann meint, er könne eine rechtmäßig angeordnete MPU mit dem Verweis auf neue Gesetze einfach abwenden, wird vom Verwaltungsgericht konsequent ausgebremst. Die Weigerung, an der Aufklärung mitzuwirken, ist der stärkste Hebel für den sofortigen Führerscheinentzug – da helfen auch nachträglich vorgelegte Abstinenznachweise nichts.


Nächtliche Stadtstraße mit Autos und roter Ampel als Illustration zu FAQs im Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ab welchem THC-Wert wird bei Cannabiskonsum sofort eine MPU angeordnet?

Es existiert kein fester Schwellenwert, dessen Überschreitung automatisch zur Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) führt. Entscheidend ist die juristische Gesamtwürdigung Ihres Verhaltens und der Begleitumstände der Kontrolle. Die Fahrerlaubnisbehörde stützt ihre Entscheidung auf den Verdacht des Cannabismissbrauchs, was eine mangelnde Trennung zwischen Konsum und Fahren bedeutet. Dieser Verdacht entsteht bereits bei Werten, die deutlich über der Ordnungswidrigkeitsgrenze liegen.

Seit der Gesetzesänderung zum 1. April 2024 liegt die Toleranzgrenze für eine Ordnungswidrigkeit bei 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Wird dieser Wert überschritten, zieht dies Bußgelder und Fahrverbote nach sich. Die Anordnung einer MPU erfolgt jedoch nicht aufgrund dieser Sanktion, sondern weil der gemessene Wert im Zusammenspiel mit weiteren Faktoren Zweifel an Ihrer Fahreignung begründet. Expertengremien sehen bereits Werte ab 7 ng/ml als mit einem deutlich erhöhten Unfallrisiko verbunden an.

Die Behörde benötigt zusätzliche Beweise, sogenannte Zusatztatsachen, um den Missbrauchsverdacht zu zementieren. Dazu zählen polizeilich dokumentierte Auffälligkeiten wie Nervosität, zitternde Hände oder unsicherer Stand. Liegt beispielsweise ein Wert von 11 ng/ml vor und stimmen Ihre spontanen Erklärungen zum Konsumzeitpunkt nicht mit wissenschaftlichen Abbaukurven überein, gilt Ihre Fahreignung als massiv angezweifelt. Gerichte lehnen Argumente für willkürliche Obergrenzen von beispielsweise 28 ng/ml kategorisch ab.

Verlangen Sie umgehend Einsicht in das Protokoll der Verkehrskontrolle, um die dokumentierten Ausfallerscheinungen als Basis der MPU-Anordnung zu prüfen.


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Welche Ausfallerscheinungen oder Zusatztatsachen begründen den Führerscheinentzug?

Der Führerscheinentzug wird selten nur durch den reinen Blutwert ausgelöst. Entscheidend ist die Kombination sogenannter Zusatztatsachen, die den Verdacht auf Cannabismissbrauch zementieren. Behörden benötigen typischerweise mindestens drei Elemente, um die mangelnde Trennung von Konsum und Fahren nachzuweisen. Dies sind die dokumentierten Ausfallerscheinungen, ein erhöhter THC-Wert und oft die unplausible Erklärung des Fahrers. Diese Beweiskette begründet die rechtmäßige Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).

Die polizeiliche Dokumentation der Verkehrskontrolle spielt eine zentrale Rolle. Beamte notieren Beobachtungen wie Zittern, übermäßige Nervosität, gerötete Augen oder einen unsicheren Stand. Diese Ausfallerscheinungen dienen als wichtiges Indiz für eine akute Wirkung des Cannabis während der Fahrt. Zusammen mit einem gemessenen THC-Wert, der deutlich über der Ordnungswidrigkeitsgrenze von 3,5 ng/ml liegt – beispielsweise bei 11 ng/ml – ergibt sich der dringende Zweifel an der Fahreignung.

Die dritte und oft fatalste Zusatztatsache ist die eigene Erklärung zum Konsumzeitpunkt. Konkret: Gibt der Fahrer an, Cannabis am Vorabend konsumiert zu haben, aber der hohe gemessene Wert im Blutserum widerspricht wissenschaftlichen Abbaukurven, bewerten Gerichte dies negativ. Diese Diskrepanz wird als Versuch gewertet, die tatsächliche zeitliche Nähe zum Konsum zu verschleiern. Die widersprüchliche Aussage zementiert den Verdacht auf einen Cannabismissbrauch, da sie die Unzuverlässigkeit des Fahrers bei der Trennung von Konsum und Verkehrsteilnahme belegt.

Wenn Sie angehalten werden, vermeiden Sie jegliche unaufgeforderte Erklärungen zum Konsumzeitpunkt und nutzen im Zweifel Ihr Aussageverweigerungsrecht.


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Was passiert, wenn ich die Anordnung zur MPU wegen Drogenkonsums ignoriere?

Die Frist für die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verstreichen zu lassen, ist der schnellste und sicherste Weg, um die Fahrerlaubnis zu verlieren. Wenn Sie das angeforderte Gutachten nicht fristgerecht vorlegen, zieht die Fahrerlaubnisbehörde unmittelbare Konsequenzen. Sie darf dann gemäß § 11 Abs. 8 FeV unwiderleglich auf Ihre mangelnde Fahreignung schließen und sofort den Führerschein entziehen.

Diese Rechtsfolge ist scharf, aber im Fahrerlaubnisrecht klar definiert. Die Behörde muss Ihnen nicht mehr nachweisen, dass Sie unter Drogeneinfluss gefahren sind. Stattdessen zieht sie aus Ihrer Weigerung zur Mitwirkung den Schluss, dass Sie die bestehenden Zweifel an Ihrer Eignung bewusst nicht ausräumen möchten. Wer ein behördlich rechtmäßig angeordnetes Gutachten verweigert, liefert damit den sofortigen Grund für den Entzug der Fahrerlaubnis aller Klassen. Der Führerschein muss in der Folge umgehend abgegeben werden.

Selbst wenn Sie die MPU-Anordnung für unrechtmäßig halten, sollten Sie die gesetzte Frist niemals ignorieren. Wenn Sie später gerichtlich gegen den Entzug klagen, prüfen die Verwaltungsrichter nicht mehr primär den ursprünglichen Konsum. Sie konzentrieren sich lediglich darauf, ob die ursprüngliche MPU-Anordnung formal korrekt erteilt wurde. War die Anordnung durch dokumentierte Zusatztatsachen (wie Ausfallerscheinungen und hohe THC-Werte) begründet, bestätigt das Gericht den Entzug aufgrund der verweigerten Gutachtenstellung fast immer.

Betrachten Sie die Anordnung als rechtswidrig, legen Sie sofort Widerspruch ein und beantragen Sie parallel beim Verwaltungsgericht die Aussetzung der Vollziehung, bevor die Frist für die Gutachtensvorlage abläuft.


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Helfen nachträgliche Abstinenznachweise, den sofortigen Führerscheinentzug abzuwenden?

Die klare Antwort lautet: Nein, nachträgliche Abstinenznachweise können den sofortigen Führerscheinentzug in der Regel nicht verhindern. Die Behörde stützt ihre aktuelle Entscheidung auf die festgestellte Nichteignung in der Vergangenheit und die Verweigerung, an der Aufklärung durch die MPU mitzuwirken. Ihr guter Wille, sich nachträglich zu bessern, spielt für das laufende Entzugsverfahren keine Rolle mehr.

Der Entzug der Fahrerlaubnis basiert auf einer scharfen rechtlichen Schlussfolgerung. Wer ein rechtmäßig angeordnetes Gutachten, die MPU, nicht fristgerecht vorlegt, dem darf die Behörde die Fahreignung absprechen. Dies ist in § 11 Abs. 8 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt. Die nachträglich eingereichten Abstinenznachweise betreffen lediglich Ihre aktuelle oder zukünftige Konsumfreiheit. Sie können die bereits festgestellte, unwiderlegliche Nichteignung, die durch die Versäumnisse in der Vergangenheit begründet wurde, nicht nachträglich heilen oder das Verfahren im Eiltempo stoppen.

Konkret bewerten Gerichte solche Nachweise nicht als Ersatz für das geforderte psychologische Gutachten. Wenn der Fahrer sich weigert, an der Aufklärung der Zweifel mitzuwirken, bewirkt die Dokumentation der Abstinenz nichts in dem aktuellen Entzugsverfahren. Die Nachweise entfalten ihren vollen Nutzen erst in einem späteren Verfahren. Sie sind relevant für den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis, um dann die wiederhergestellte Fahreignung beweisen zu können.

Konsultieren Sie umgehend einen Verkehrsanwalt, um einen strategischen Plan zu entwickeln, der entweder die MPU-Anordnung angreift oder eine lückenlose Abstinenzdokumentation für das spätere Neuerteilungsverfahren beginnt.


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Wann wird meine harmlose Erklärung zum Cannabiskonsum zum entscheidenden Indiz für die Behörde?

Ihre Erklärung, wann der Cannabiskonsum stattfand, verwandelt sich in ein entscheidendes Indiz, wenn sie wissenschaftlich nicht zum gemessenen THC-Wert im Blut passt. Diese Diskrepanz entkräftet Ihre Behauptung, Konsum und Fahren getrennt zu haben. Beamte und Gutachter sehen in der Unplausibilität sofort den Verdacht eines Cannabismissbrauchs. Sie nutzen Ihre Aussage, um diesen Verdacht zu zementieren.

Die Behörden ziehen wissenschaftliche Expertenmodelle heran, um anhand der Abbaugeschwindigkeit von THC zu berechnen, wann Sie konsumiert haben müssen. Bei einem hohen Messwert, wie etwa 11 ng/ml, deutet die wissenschaftliche Kurve darauf hin, dass die Fahrt in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum Konsum stattfand. Erklären Sie den Konsum jedoch als am „Vorabend“ erfolgt, entsteht ein klarer wissenschaftlicher Widerspruch zu den Messergebnissen.

Dieser Widerspruch gilt juristisch nicht als harmloser Fehler, sondern als Versuch, die tatsächliche Nähe des Konsums zur Fahrt zu verschleiern. Die unplausible Erklärung wird als belastende Zusatztatsache gewertet. Sie belegt die mangelnde Trennungsfähigkeit und erhärtet den Verdacht der Behörde auf Cannabismissbrauch. Dieser Umstand ist oft der entscheidende Beleg, der neben dem hohen Wert und den Ausfallerscheinungen die Anordnung der MPU rechtfertigt.

Wenden Sie das Aussageverweigerungsrecht an, sobald Details zum Konsumzeitpunkt erfragt werden, bis Sie juristischen Rat eingeholt haben.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar Rubrik: Bewegte Stadtstraße als Illustration zur Erklärung von Fachbegriffen zu Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Cannabismissbrauch

Juristen nennen Cannabismissbrauch das Verhalten, bei dem ein Konsument die notwendige Trennung zwischen dem Gebrauch der Substanz und der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr nicht gewährleisten kann. Das Gesetz schließt hier nicht auf eine Abhängigkeit, sondern bewertet die Unzuverlässigkeit und zielt auf den präventiven Schutz der allgemeinen Verkehrssicherheit ab.

Beispiel: Das Gericht sah den Cannabismissbrauch des Fahrers durch den hohen THC-Wert von 11 ng/ml in Verbindung mit seiner unplausiblen Erklärung des Konsumzeitpunktes als erwiesen an.

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Fahreignung

Fahreignung beschreibt die zentrale rechtliche und medizinische Voraussetzung dafür, dass eine Person aufgrund ihrer körperlichen und geistigen Verfassung sicher ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen darf. Liegen erhebliche Zweifel an dieser Eignung vor, muss die Fahrerlaubnisbehörde präventiv handeln, um potenzielle Gefahren für Dritte und den Straßenverkehr abzuwenden.

Beispiel: Die dokumentierten Ausfallerscheinungen des Fahrers und der gemessene hohe THC-Wert begründeten bei der zuständigen Behörde massive und gut begründete Zweifel an der grundsätzlichen Fahreignung.

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Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist die detaillierte Rechtsgrundlage, welche die Regeln zur Erteilung, dem Entzug und der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis in Deutschland festlegt. Dieses Regelwerk definiert die Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung eines Fahrers und gibt den Behörden klare Handlungsanweisungen, etwa wann eine MPU anzuordnen ist.

Beispiel: Gemäß § 11 Abs. 8 FeV zog die Behörde die Konsequenz aus der Weigerung des Mannes, das geforderte Gutachten vorzulegen, und entzog ihm sofort die Fahrerlaubnis.

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Medizinisch-Psychologisches Gutachten (MPU)

Ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten (MPU) ist eine behördlich angeordnete Untersuchung, bei der medizinische und psychologische Experten die bestehenden Zweifel an der Fahreignung einer Person überprüfen und ausräumen sollen. Das Gutachten dient als wichtigstes Aufklärungsinstrument und liefert der Fahrerlaubnisbehörde eine objektive Basis, um über die Notwendigkeit eines Führerscheinentzugs entscheiden zu können.

Beispiel: Da der Betroffene die Frist für die Vorlage des MPU-Gutachtens verstreichen ließ, schloss das Verwaltungsgericht unwiderleglich auf seine mangelnde Eignung zum Führen von Fahrzeugen.

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Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Unter der Neuerteilung der Fahrerlaubnis versteht man den behördlichen Prozess, der nach einem Entzug stattfindet und bei dem der Betroffene beweisen muss, dass er seine Fahreignung wiedererlangt hat. Im Gegensatz zur Wiedererteilung nach einem Fahrverbot muss bei der Neuerteilung immer ein neuer Antrag gestellt und die Eignung oft durch lückenlose Abstinenznachweise belegt werden.

Beispiel: Die vom Fahrer nachträglich vorgelegten negativen Drogen-Screenings spielten im aktuellen Entzugsverfahren keine Rolle, sind aber für einen späteren Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis von entscheidender Bedeutung.

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Sofortige Vollziehung

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung bedeutet im Verwaltungsrecht, dass ein behördlicher Beschluss – hier der Führerscheinentzug – unmittelbar wirksam wird, auch wenn der Betroffene noch Widerspruch oder Klage erhebt. Diese drastische Maßnahme wird in jenen Fällen angeordnet, in denen das öffentliche Interesse, insbesondere die Sicherheit im Straßenverkehr, das private Interesse des Betroffenen am Aufschub überwiegt.

Beispiel: Die Fahrerlaubnisbehörde ordnete die sofortige Vollziehung des Entzugs an, weshalb der Mann seinen Führerschein zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit umgehend abgeben musste.

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Zusatztatsachen

Als Zusatztatsachen bezeichnen Juristen konkrete Indizien und Begleitumstände, die neben einem erhöhten THC-Wert den Verdacht auf Cannabismissbrauch zementieren und somit die Anordnung einer MPU rechtfertigen. Die Behörde benötigt diese zusätzlichen Beweise (wie Ausfallerscheinungen oder widersprüchliche Erklärungen), weil der reine Blutwert allein oft nicht ausreicht, um die mangelnde Trennungsfähigkeit zweifelsfrei nachzuweisen.

Beispiel: Die von der Polizei dokumentierte Nervosität und die unplausible Erklärung des „Vorabend“-Konsums wurden vom Gericht als zentrale Zusatztatsachen gewertet, um die Rechtmäßigkeit der MPU-Anordnung zu bestätigen.

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Das vorliegende Urteil


VG München – Az.: M 6 S 24.7290 – Beschluss vom 26.05.2025


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