Vorgeworfener Verstoß:
Rotlicht einer Lichtzeichenanlage missachtet
System zur Messung:
Traffipax TraffiPhot-III
Bearbeitende Behörde:
Stadt Essen
Datum:
11.05.2018
Sachverhalt & Ergebnis
Missachtung Rotlicht einer Ampel in Essen Fahrtrichtung Zentrum
Unserem Mandanten wurde von der Stadt Essen vorgeworfen am 11.05.2018 gegen 14:36 Uhr auf der Bismarkstraße in Essen in Fahrtrichtung Zentrum das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage missachtet zu haben. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. Die Messung wurde mittels einer Messanlage des Typs TraffiPax TraffiPhot III vorgenommen.
Eine standardisierte und verwertbare Messung mit dem Messgerät Traffipax TraffiPhot-III liegt nicht vor:
- wenn zu Beginn der Geschwindigkeitsmessung keine Testfotos gefertigt wurden.
- wenn die Anlage nicht ordnungsgemäß geeicht war bzw. die Eichmarken zum Messzeitpunkt beschädigt waren. Die Eichplomben der Kamera müssen bei Einsetzung und Herausnahme des Messfilms in einem ordnungsgemäßen und unversehrten Zustand sein.
- wenn die eingesetzten Messbeamte bei der Bedienung der Messanlage und der Auswertung der Messfotos nicht über die notwendige Geräteschulung verfügten.
- wenn das Messfoto sonstige Auffälligkeiten aufweist (z.B. ein weiteres Fahrzeug auf dem Messfoto oder Fahrzeug befindet sich nicht in einer nachvollziehbaren Messposition auf der Fahrbahn) und/oder die Dateneinblendungen auf dem Messfoto nicht nachvollziehbar oder fehlerhaft sind
- die Ampelanlage nicht richtig funktionierte, nicht die vorgeschriebene Gelbphase (3 oder 5 Sekunden aufwies) hatte oder einen sonstigen Defekt aufwies (z.B. defekte Glühbirne einer Leuchtphase)
Wird Ihnen auch ein Rotlichtverstoß vorgeworfen?