Skip to content
Menü

Missachtung der Höchstgeschwindigkeit in Rösrath auf der BAB 3

Vorgeworfener Verstoß:

Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 41 km/h


System zur Messung:

POLISCAN Speed


Bearbeitende Behörde:

Rheinisch-Bergischer Kreis


Datum:

10.02.2017

Sachverhalt & Ergebnis

Unserem Mandanten wurde vom Rheinisch-Bergischen Kreis vorgeworfen am 10.02.2017 in Rösrath auf der BAB 3, RF Oberhausen die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h um 41 km/h überschritten zu haben. Das Beweismittel war ein POLISCAN Speed-Messgerät.

In der letzten Zeit haben diverse Amtsgerichte Zweifel an der Verwertbarkeit der Messung mit dem Gerät Poliscan Speed. Entweder werden die Verfahren auf Kosten der Landeskasse eingestellt, oder es werden die Geldbußen unter den Punktebereich von 60,00 € reduziert.

Das AG Emmendingen führt in einem Urteil vom 26.02.2014, Az.: 5 OWi 530 Js 24840/12 hinsichtlich des Geschwindigkeitsmessgeräts aus: „Die Zweifel des Gerichts beziehen sich auf die Zuverlässigkeit des verfahrensgegenständlich in sämtlichen Fällen eingesetzten Messgerätes „PoliScan Speed der Firma „Vitronic“. Die Zweifel konnten mangels Kenntnis der genauen Funktionsweise des Gerätes nicht überwunden werden. Den Betroffenen konnte insoweit nicht einmal ausreichend rechtliches Gehör gewährt werden. Die Zweifel des Gerichts sind nicht nur rein theoretischer Art. Sie sind vielmehr von einer Erheblichkeit, die die Anwendung des eingangs erwähnten, rechtsstaatlichen Grundsatzes durch Annahme rechtlicher Unverwertbarkeit derartiger Messergebnisse zwingend gebietet.“.

Aktuelle Fälle Anfrage

Sind Sie ebenfalls betroffen oder benötigen Sie Hilfe zu einem ähnlichen Sachverhalt?

Wird gesendet

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten?

Mit unserer Hilfe teure Bußgelder und Fahrverbote vermeiden!

Wir überprüfen Ihren Bußgeldbescheid kostenlos und unverbindlich auf Fehler und die Möglichkeit eines Einspruchs.
Blitzer Bußgeld prüfen

Rechtstipps aus dem Verkehrsrecht

Urteile über Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!