Übersicht
- Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Rechtsbeschwerde im Fokus: Anforderungen und Fehlerquellen am Beispiel eines Falls
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Weiterführende Informationen
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche formellen Anforderungen muss eine Rechtsbeschwerde im Verkehrsrecht erfüllen?
- Was ist der Unterschied zwischen einer Verfahrensrüge und einer Sachrüge?
- Warum können unzureichend begründete Verfahrensrügen zur Abweisung der Rechtsbeschwerde führen?
- Welche Konsequenzen hat es, wenn die Rechtsbeschwerde wegen formaler Mängel abgelehnt wird?
- Wann beginnt die Frist für ein Fahrverbot und was ist währenddessen zu beachten?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Das Gericht hat die Rechtsbeschwerde des Betroffenen als unzulässig verworfen, da die Begründung nicht den formalen Anforderungen entsprach.
- Der Betroffene wurde für eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung mit einer Geldbuße und einem Fahrverbot belegt.
- Grund für die Unzulässigkeit der Beschwerde war das Fehlen einer klaren Unterscheidung zwischen Verfahrens- und Sachrüge in der Begründung.
- Die obersten Gerichte überprüfen nur die korrekte Rechtsanwendung, nicht jedoch die Sachverhaltsfeststellungen, welche der Betroffene jedoch angefochten hatte.
- Verschiedene Argumente des Betroffenen, wie die angeblich fehlerhafte Messung, waren nicht ausreichend detailliert ausgeführt, um eine Verfahrensrüge zu begründen.
- Im Vorbringen des Betroffenen fehlten ausreichende Hinweise auf spezifische Rechtsverletzungen oder Verfahrensfehler.
- Die Entscheidung über die Geldbuße und das Fahrverbot ist durch das Urteil nun rechtskräftig.
- Für den Betroffenen besteht das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung, sollte er weiterhin ohne gültige Fahrerlaubnis fahren.
- Der Führerschein muss zur Berechnung der Fahrverbotsfrist in amtliche Verwahrung gegeben werden.
Rechtsbeschwerde im Fokus: Anforderungen und Fehlerquellen am Beispiel eines Falls
Die Rechtsbeschwerde ist ein wichtiges Rechtsmittel im deutschen Jurysystem, das es den Parteien erlaubt, Entscheidungen einer unteren Instanz anzufechten. Dabei spielen die Mindestanforderungen an die Rechtsbeschwerdebegründung eine entscheidende Rolle, denn sie bestimmen, ob eine Beschwerde überhaupt zulässig ist. Die formalen Vorgaben sind vielfältig und können je nach Rechtsgebiet – sei es im Strafrecht oder im Zivilrecht – variieren. Um eine Rechtsbeschwerde erfolgreich einzulegen, müssen bestimmte Fristen und Begründungsanforderungen eingehalten werden. Ein gut strukturierter Antrag kann somit oft über die Erfolgsaussichten der Beschwerde entscheiden.
Doch nicht nur die Einhaltung von Fristen spielt eine Rolle: Die Juristische Argumentation muss klar und präzise formuliert sein. Häufige Fehler bei der Rechtsbeschwerde resultieren aus ungenauen oder unvollständigen Begründungen, die dazu führen können, dass die Beschwerde bereits aufgrund formaler Mängel abgelehnt wird. Daher ist es für Betroffene unerlässlich, die rechtlichen Grundlagen und die Anforderungen an eine zulässige Rechtsbeschwerde genau zu kennen.
Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der diese Thematik beleuchtet und die zugrunde liegenden Anforderungen sowie die praktische Anwendung der Rechtsbeschwerde näher analysiert.
Der Fall vor Gericht
Verkehrsrechtsfall: Hohe Geschwindigkeitsüberschreitung führt zu Geldbuße und Fahrverbot
Ein Betroffener wurde vom Amtsgericht Haldensleben wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 92 km/h zu einer Geldbuße von 1.400,00 Euro verurteilt. ,

Zusätzlich wurde ein Fahrverbot von drei Monaten ausgesprochen. Gegen dieses Urteil vom 29. November 2022 legte der Betroffene Rechtsmittel ein, das er als „Beschwerde“ bezeichnete.
Rechtsbeschwerde scheitert an formalen Mängeln
Das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt verwarf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen als unzulässig. In seiner Begründung führte das Gericht aus, dass die Rechtsbeschwerdebegründung nicht den gesetzlichen Anforderungen gemäß §§ 79 Abs. 3 OWiG, 344 Abs. 2 StPO genügte. Das Gericht bemängelte, dass aus der Rechtsmittelbegründung nicht klar hervorging, ob das Urteil wegen einer Verletzung einer Verfahrensnorm oder einer anderen Rechtsnorm angefochten wurde.
Unklare Formulierung der Beschwerdegründe
Obwohl ein ausdrücklicher Antrag fehlte, konnte das Gericht aus dem Inhalt der Rechtsbeschwerderechtfertigung schließen, dass die Aufhebung des Urteils das Ziel des Rechtsmittels war. Allerdings kritisierte das Oberlandesgericht, dass weder der Rechtsmittelschriftsatz vom 2. Dezember 2022 noch der Begründungsschriftsatz vom 19. Dezember 2022 eindeutig darlegten, ob eine Verfahrensrüge oder die Sachrüge erhoben werden sollte.
Unzureichende Begründung der Verfahrensrüge
Der Betroffene führte an, das Amtsgericht sei rechtsfehlerhaft von einer ordnungsgemäßen Messung ausgegangen. Er argumentierte, der Hinweis auf ein standardisiertes Messverfahren genüge nicht, da zwar der Eichschein nachgereicht worden sei, in der Akte aber kein Wartungsnachweis zu finden sei. Das Oberlandesgericht wertete dies als Beanstandung der Verwertung nicht ordnungsgemäß eingeführter Urkunden und damit des Verfahrens. Allerdings entsprach diese Rüge nicht den Anforderungen des § 79 Abs. 3 OWiG in Verbindung mit § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO.
Unzulässiger Angriff auf die Beweiswürdigung
Das Oberlandesgericht stellte klar, dass es keine Tatsacheninstanz ist, sondern ausschließlich die richtige Rechtsanwendung durch den Vorderrichter überprüft. Es kritisierte, dass der Betroffene lediglich seine eigene, von der des Amtsgerichts abweichende Beweiswürdigung hinsichtlich des Vorliegens einer ordnungsgemäßen Messung an die Stelle der Beweiswürdigung des Tatrichters setzte. Der Betroffene bemängelte keine aus den Urteilsgründen selbst erkennbaren Rechtsfehler bei der Vornahme der Beweiswürdigung durch das Amtsgericht.
Rechtskräftigkeit und Konsequenzen
Mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts wurde die Bußgeldentscheidung rechtskräftig. Das Gericht wies den Betroffenen darauf hin, dass er sich des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG strafbar macht, wenn er während des Fahrverbots ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt. Dies gilt auch für führerscheinfreie Kraftfahrzeuge. Die Fahrverbotsfrist beginnt erst ab dem Tag, an dem der Führerschein in amtliche Verwahrung gegeben wird.
Die Schlüsselerkenntnisse
Die Entscheidung unterstreicht die hohe Bedeutung formaler Anforderungen bei Rechtsbeschwerden im Bußgeldverfahren. Eine unklare oder unzureichende Begründung des Rechtsmittels führt zur Unzulässigkeit, selbst bei erheblichen Sanktionen. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit präziser juristischer Argumentation und zeigt, dass das Rechtsbeschwerdegericht keine erneute Tatsacheninstanz darstellt, sondern ausschließlich Rechtsfehler überprüft.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid anfechten möchten, ist äußerste Sorgfalt bei der Formulierung Ihrer Rechtsbeschwerde geboten. Das Urteil zeigt, dass selbst bei hohen Geldbußen und Fahrverboten formale Fehler zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels führen können. Sie müssen in Ihrer Begründung klar darlegen, ob Sie einen Verfahrensfehler oder einen inhaltlichen Fehler rügen. Bloße Zweifel an der Beweiswürdigung reichen nicht aus. Beachten Sie: Sobald das Urteil rechtskräftig ist, beginnt das Fahrverbot erst, wenn Sie Ihren Führerschein abgeben. Fahren Sie währenddessen, droht eine Strafanzeige.
Weiterführende Informationen
In diesem Abschnitt erhalten Sie wertvolle Informationen zu den formalen Anforderungen an die Rechtsbeschwerde, die für die erfolgreiche Einreichung von großer Bedeutung sind. Wir beantworten häufig gestellte Fragen, erläutern zentrale Fachbegriffe in unserem Glossar und bieten Ihnen einen Überblick über die relevanten Rechtsgrundlagen. So sind Sie bestens informiert, um die komplexe Materie effizient zu verstehen und anzuwenden.

Wichtige Fragen, kurz erläutert:
- Welche formellen Anforderungen muss eine Rechtsbeschwerde im Verkehrsrecht erfüllen?
- Was ist der Unterschied zwischen einer Verfahrensrüge und einer Sachrüge?
- Warum können unzureichend begründete Verfahrensrügen zur Abweisung der Rechtsbeschwerde führen?
- Welche Konsequenzen hat es, wenn die Rechtsbeschwerde wegen formaler Mängel abgelehnt wird?
- Wann beginnt die Frist für ein Fahrverbot und was ist währenddessen zu beachten?
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche formellen Anforderungen muss eine Rechtsbeschwerde im Verkehrsrecht erfüllen?
Eine Rechtsbeschwerde im Verkehrsrecht muss bestimmte formelle Anforderungen erfüllen, um zulässig zu sein:
Schriftliche Einreichung und Unterschrift
Die Rechtsbeschwerde muss schriftlich beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Sie muss von Ihnen persönlich oder Ihrem Verteidiger eigenhändig unterschrieben sein. Eine bloße Kopie oder ein Fax genügen nicht.
Frist und Zuständigkeit
Sie müssen die Rechtsbeschwerde innerhalb einer Woche nach Zustellung des Urteils oder Beschlusses einlegen. Adressieren Sie sie an das Gericht, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat.
Begründung der Rechtsbeschwerde
Die Begründung der Rechtsbeschwerde ist besonders wichtig. Sie muss innerhalb eines Monats nach Ablauf der Einlegungsfrist beim zuständigen Gericht eingehen. In der Begründung müssen Sie konkret darlegen, ob Sie
- eine Verletzung des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge) oder
- eine fehlerhafte Anwendung des materiellen Rechts (Sachrüge)
geltend machen.
Anforderungen an die Verfahrensrüge
Wenn Sie eine Verfahrensrüge erheben, müssen Sie die den Mangel enthaltenden Tatsachen angeben. Das bedeutet, Sie müssen genau beschreiben, welcher Verfahrensfehler Ihrer Meinung nach vorliegt. Stellen Sie sich vor, Sie rügen eine fehlerhafte Beweiswürdigung. In diesem Fall müssen Sie präzise darlegen, welche konkreten Beweise das Gericht falsch gewürdigt hat und warum.
Anforderungen an die Sachrüge
Bei der Sachrüge müssen Sie konkret aufzeigen, welche Rechtsnorm Ihrer Ansicht nach falsch angewendet wurde. Wenn Sie beispielsweise der Meinung sind, dass das Gericht die Vorschriften zur Geschwindigkeitsüberschreitung falsch ausgelegt hat, müssen Sie genau erläutern, worin der Fehler besteht.
Klarheit und Präzision
Ihre Rechtsbeschwerde muss klar und präzise formuliert sein. Vermeiden Sie allgemeine Formulierungen wie „Das Urteil ist falsch“ oder „Die Beweisaufnahme war fehlerhaft“. Stattdessen müssen Sie konkrete Argumente und spezifische Bezüge zum Urteil oder Beschluss herstellen.
Vollständigkeit der Angaben
Achten Sie darauf, dass Ihre Rechtsbeschwerde alle notwendigen Angaben enthält:
- Ihre persönlichen Daten
- Das Aktenzeichen des angefochtenen Urteils oder Beschlusses
- Das Datum der Entscheidung
- Eine klare Bezeichnung des Rechtsmittels als „Rechtsbeschwerde“
Wenn Sie diese formellen Anforderungen beachten, erhöhen Sie die Chancen, dass Ihre Rechtsbeschwerde als zulässig angesehen und inhaltlich geprüft wird. Eine sorgfältige Vorbereitung und präzise Formulierung sind entscheidend für den Erfolg Ihrer Rechtsbeschwerde im Verkehrsrecht.
Was ist der Unterschied zwischen einer Verfahrensrüge und einer Sachrüge?
Der wesentliche Unterschied zwischen einer Verfahrensrüge und einer Sachrüge liegt in ihrem Angriffsziel und den damit verbundenen Anforderungen an die Begründung.
Verfahrensrüge
Mit einer Verfahrensrüge beanstanden Sie den Weg, auf dem das Gericht zu seinem Urteil gelangt ist. Sie richten sich gegen Fehler im Verfahrensablauf. Wenn Sie eine Verfahrensrüge erheben, müssen Sie konkret die Tatsachen angeben, die den Verfahrensfehler belegen. Dies erfordert in der Regel einen Blick in die Verfahrensakten, insbesondere das Hauptverhandlungsprotokoll.
Beispiel: Stellen Sie sich vor, ein wichtiger Zeuge wurde in der Hauptverhandlung nicht angehört, obwohl dies beantragt war. Dies wäre ein typischer Fall für eine Verfahrensrüge.
Sachrüge
Die Sachrüge hingegen richtet sich gegen die fehlerhafte Anwendung des materiellen Rechts im Urteil selbst. Hier geht es um die inhaltliche Überprüfung des Urteils, etwa ob das Gericht die Strafvorschriften korrekt ausgelegt und angewendet hat. Bei einer Sachrüge genügt es, wenn Sie allgemein die „Verletzung materiellen Rechts“ rügen, ohne dies näher zu begründen.
Beispiel: Wenn das Gericht bei einem Diebstahl fälschlicherweise den Strafrahmen für schweren Raub anwendet, wäre dies ein Fall für eine Sachrüge.
Prüfungsumfang des Revisionsgerichts
Ein wichtiger Unterschied liegt im Prüfungsumfang des Revisionsgerichts:
- Bei einer Verfahrensrüge prüft das Gericht nur die konkret gerügten Verfahrensfehler.
- Bei einer Sachrüge überprüft das Revisionsgericht das gesamte Urteil auf Rechtsfehler.
Anforderungen an die Begründung
Die Anforderungen an die Begründung unterscheiden sich erheblich:
- Eine Verfahrensrüge muss sehr genau begründet werden. Sie müssen alle Tatsachen angeben, die den Verfahrensfehler belegen.
- Bei einer Sachrüge reicht es aus, wenn Sie allgemein die „Verletzung materiellen Rechts“ rügen.
Wenn Sie eine Revision einlegen, ist es in der Praxis oft ratsam, sowohl Verfahrens- als auch Sachrügen zu erheben, um alle möglichen Fehler abzudecken. Beachten Sie dabei die unterschiedlichen Anforderungen an die Begründung, um Ihre Chancen auf Erfolg zu maximieren.
Warum können unzureichend begründete Verfahrensrügen zur Abweisung der Rechtsbeschwerde führen?
Unzureichend begründete Verfahrensrügen führen häufig zur Abweisung der Rechtsbeschwerde, weil das Rechtsbeschwerdegericht strenge formelle Anforderungen an die Begründung stellt. Diese Anforderungen ergeben sich aus § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, der vorschreibt, dass „die den Mangel enthaltenden Tatsachen“ angegeben werden müssen.
Notwendigkeit einer präzisen Darlegung
Das Gericht muss allein aufgrund des Revisionsvortrags entscheiden können, ob ein Verfahrensmangel vorgelegen hat. Wenn Sie eine Verfahrensrüge erheben, müssen Sie daher alle relevanten Tatsachen und Umstände detailliert und vollständig darlegen. Stellen Sie sich vor, Sie müssten einem Außenstehenden den Ablauf des Verfahrens so schildern, dass er den Fehler nachvollziehen kann, ohne die Akten zu kennen.
Konkrete Anforderungen an die Begründung
Bei der Begründung einer Verfahrensrüge müssen Sie:
- Die verletzte Verfahrensnorm genau bezeichnen
- Den Verfahrensmangel konkret beschreiben
- Alle zugrunde liegenden Verfahrenstatsachen mit Fundstellen in den Akten angeben
- Gegebenenfalls relevante Anträge und Beschlüsse vollständig zitieren
- Darlegen, warum das Urteil auf dem Fehler beruht (außer bei absoluten Revisionsgründen)
Folgen unzureichender Begründung
Wenn Ihre Begründung diese Anforderungen nicht erfüllt, wird das Gericht Ihre Verfahrensrüge als unzulässig verwerfen. In einem solchen Fall prüft das Gericht den behaupteten Verfahrensfehler gar nicht erst inhaltlich. Besonders problematisch ist dies, wenn Sie ausschließlich Verfahrensrügen erhoben haben – dann kann Ihre gesamte Rechtsbeschwerde als unzulässig verworfen werden.
Typische Fehler vermeiden
Häufige Fehler, die zur Abweisung führen, sind:
- Zu allgemeine Formulierungen („Verschiedene Zeugen wurden nicht vereidigt“ statt „Die Zeugen A, B und C wurden nicht vereidigt“)
- Unbestimmte Behauptungen („möglicherweise wurde ein Verfahrensfehler begangen“)
- Rüge eines Protokollmangels statt eines Verfahrensmangels
Wenn Sie eine Verfahrensrüge erheben, achten Sie darauf, diese Fehler zu vermeiden und alle notwendigen Informationen präzise und vollständig darzulegen. Nur so geben Sie dem Gericht die Möglichkeit, Ihre Rüge angemessen zu prüfen und erhöhen die Chancen auf eine erfolgreiche Rechtsbeschwerde.
Welche Konsequenzen hat es, wenn die Rechtsbeschwerde wegen formaler Mängel abgelehnt wird?
Wenn eine Rechtsbeschwerde wegen formaler Mängel abgelehnt wird, hat dies weitreichende Folgen für den Betroffenen:
Rechtskraft des ursprünglichen Urteils
Das ursprüngliche Urteil oder der Beschluss wird sofort rechtskräftig. Dies bedeutet, dass die Entscheidung endgültig ist und nicht mehr angefochten werden kann. Stellen Sie sich vor, Sie wurden zu einer Geldbuße verurteilt – diese wird nun fällig und muss bezahlt werden.
Verlust der Überprüfungsmöglichkeit
Mit der Ablehnung der Rechtsbeschwerde verlieren Sie die Chance, die Entscheidung durch eine höhere Instanz überprüfen zu lassen. Eventuelle Fehler im Urteil können nicht mehr korrigiert werden. Wenn Sie beispielsweise der Meinung sind, dass das Gericht einen Sachverhalt falsch bewertet hat, können Sie dies nicht mehr geltend machen.
Vollstreckbarkeit der Entscheidung
Die im Urteil oder Beschluss getroffene Entscheidung wird sofort vollstreckbar. Bei einem Bußgeldbescheid bedeutet dies, dass Sie die festgesetzte Geldbuße unverzüglich zahlen müssen. Ein verhängtes Fahrverbot tritt in Kraft, und Punkte im Fahreignungsregister werden eingetragen.
Kostenfolgen
Die Ablehnung der Rechtsbeschwerde kann zusätzliche Kosten verursachen. Sie müssen nicht nur die Kosten des ursprünglichen Verfahrens tragen, sondern auch die der erfolglosen Rechtsbeschwerde. Dies umfasst Gerichtskosten und möglicherweise die Anwaltskosten der Gegenseite.
Bindungswirkung für zukünftige Verfahren
Die rechtskräftige Entscheidung entfaltet eine Bindungswirkung für mögliche zukünftige Verfahren in derselben Sache. Wenn Sie beispielsweise wegen einer Ordnungswidrigkeit verurteilt wurden, kann dies in einem späteren Verfahren wegen einer ähnlichen Tat als Vorbelastung berücksichtigt werden.
Eingeschränkte Korrekturmöglichkeiten
Nach Ablehnung der Rechtsbeschwerde bleiben nur noch sehr begrenzte Möglichkeiten, gegen die Entscheidung vorzugehen. In Ausnahmefällen kann eine Verfassungsbeschwerde in Betracht kommen, wenn grundlegende Verfahrensrechte verletzt wurden. Die Hürden hierfür sind jedoch sehr hoch.
Auswirkungen auf behördliche Entscheidungen
Eine rechtskräftige Verurteilung kann Auswirkungen auf behördliche Entscheidungen haben. Wenn Sie beispielsweise im Straßenverkehr verurteilt wurden, kann dies Einfluss auf die Beurteilung Ihrer Fahreignung haben.
Die Ablehnung einer Rechtsbeschwerde wegen formaler Mängel unterstreicht die Wichtigkeit der korrekten Form bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Jeder formale Fehler kann dazu führen, dass inhaltlich möglicherweise berechtigte Einwände nicht mehr gehört werden.
Wann beginnt die Frist für ein Fahrverbot und was ist währenddessen zu beachten?
Der Beginn der Frist für ein Fahrverbot hängt davon ab, ob Sie Ersttäter oder Wiederholungstäter sind.
Fristbeginn für Ersttäter
Als Ersttäter gelten Sie, wenn in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot gegen Sie verhängt wurde. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, den Beginn des Fahrverbots innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids selbst zu wählen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie Ihren Führerschein bei der zuständigen Behörde abgeben.
Fristbeginn für Wiederholungstäter
Wenn Sie in den letzten zwei Jahren bereits ein Fahrverbot hatten, gelten Sie als Wiederholungstäter. In diesem Fall beginnt das Fahrverbot automatisch mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Die Rechtskraft tritt in der Regel zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids ein, sofern Sie keinen Einspruch einlegen.
Abgabe des Führerscheins
Um das Fahrverbot anzutreten, müssen Sie Ihren Führerschein bei der zuständigen Behörde abgeben. Dies kann persönlich, per Post oder durch Einwurf in den Behördenbriefkasten erfolgen. Bei Versand per Post empfiehlt sich ein Einschreiben als Nachweis.
Beachtenswertes während des Fahrverbots
Während des Fahrverbots dürfen Sie kein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen. Dies gilt für alle Arten von Kraftfahrzeugen, nicht nur für die Fahrzeugklasse, für die Ihr Führerschein ausgestellt ist. Ein Verstoß gegen das Fahrverbot wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet und kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Dauer des Fahrverbots
Die Dauer des Fahrverbots beträgt in der Regel einen bis drei Monate. Die genaue Länge richtet sich nach dem Kalendermonat, in dem der Führerschein abgegeben wurde. Wenn Sie Ihren Führerschein beispielsweise am 15. Juli abgeben, endet das einmonatige Fahrverbot am 15. August.
Rückgabe des Führerscheins
Nach Ablauf des Fahrverbots erhalten Sie Ihren Führerschein in der Regel automatisch per Post zurück. Sollten Sie ihn früher erhalten, dürfen Sie erst wieder fahren, wenn die Frist vollständig abgelaufen ist. Die Behörde gibt üblicherweise einen Hinweis, ab wann Sie wieder fahren dürfen.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Rechtsbeschwerde
Die Rechtsbeschwerde ist ein Rechtsmittel im deutschen Justizsystem, das es ermöglicht, eine Entscheidung einer unteren Instanz vor einem höheren Gericht anzufechten. Dabei müssen jedoch bestimmte formale Anforderungen erfüllt sein, um überhaupt zulässig zu sein. § 79 Abs. 3 OWiG und § 344 Abs. 2 StPO regeln diese Anforderungen explizit. Ein Beispiel wäre, dass eine unzureichend begründete Rechtsbeschwerde abgelehnt wird, weil die relevanten gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten wurden.
Verfahrensrüge
Eine Verfahrensrüge beanstandet Verstöße gegen Verfahrensvorschriften während eines Gerichtsverfahrens. Sie ist zu erheben, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass es im Ablauf des Verfahrens zu Fehlern gekommen ist, die das Urteil beeinflusst haben könnten. Beispiel: Wenn bei einer Geschwindigkeitsmessung die erforderlichen Wartungsnachweise des Messgeräts fehlen, könnte dies ein Grund für eine Verfahrensrüge sein. Die Anforderungen hierfür sind in § 79 Abs. 3 OWiG und § 344 Abs. 2 StPO festgehalten.
Sachrüge
Eine Sachrüge zielt darauf ab, das Urteil inhaltlich anzugreifen, wenn der Betroffene der Meinung ist, dass das Gericht die Tatsachen oder das Recht falsch angewendet hat. Ein Beispiel wäre die Behauptung, dass das Gericht die Beweislage falsch eingeschätzt hat. Anders als bei der Verfahrensrüge kritisiert die Sachrüge die inhaltliche, nicht die formale Seite eines Urteils. Dennoch müssen auch hier klare rechtliche Begründungen geliefert werden, wie es die StPO verlangt.
Rechtskräftigkeit
Ein Urteil wird „rechtskräftig”, wenn keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden können oder alle Fristen abgelaufen sind. Das bedeutet, dass die Entscheidung endgültig ist. Im Kontext des Fahrverbots beginnt dieses erst, wenn der Führerschein abgegeben wird. Beispiel: Sobald das Urteil eines Fahrverbots rechtskräftig ist, beginnt die Fahrverbotsfrist erst mit der Abgabe des Führerscheins, wie es in § 25 StVG geregelt wird.
Fahrverbot
Ein Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Entziehung der Fahrerlaubnis. Es ist eine Sanktion, die bei bestimmten Verstößen, wie erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen, verhängt wird. Die Dauer des Fahrverbots ist gesetzlich geregelt und beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Führerschein in amtliche Verwahrung genommen wird (§ 25 Abs. 5 StVG). Beispiel: Ein Gericht kann bei einem schweren Verkehrsverstoß ein dreimonatiges Fahrverbot verhängen.
Eichschein
Der Eichschein ist ein Dokument, das nachweist, dass eine Messanlage, z. B. ein Geschwindigkeitsmessgerät, korrekt geeicht und somit für genaue Messungen geeignet ist. Er ist Teil der Beweisführung in Verkehrsangelegenheiten. Ein fehlender oder fehlerhafter Eichschein kann zur Beanstandung der Messergebnisse führen, wie im Zusammenhang mit der Verfahrensrüge im vorliegenden Fall.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 79 OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten): Dieser Paragraph regelt die Anforderungen an die Begründung von Rechtsmitteln im Ordnungswidrigkeitenrecht. Insbesondere muss aus der Begründung hervorgehen, ob das Urteil aufgrund einer Verletzung einer Verfahrensnorm oder einer materiellen Rechtsnorm angefochten wird. In diesem Fall wurde die Rechtsbeschwerde des Betroffenen als unzulässig verworfen, da die erforderlichen inhaltlichen Angaben fehlten.
- § 344 StPO (Strafprozessordnung): In diesem Paragraphen sind die Voraussetzungen und Anforderungen für die Begründung von Revisionen und Rechtsbeschwerden im Strafprozess festgelegt. Die Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde ergibt sich darin, dass die Anträge des Betroffenen nicht klar zwischen Verfahrens- und Sachrüge unterscheiden. Der fehlende Ausdruck einer Verfahrensrüge macht die beschlossene Rechtsbeschwerde ebenfalls unzulässig.
- § 25 StVG (Straßenverkehrsgesetz): Dieser Paragraph befasst sich mit der Rechtskraft von Bußgeldentscheidungen und den Straffolgen bei Fahrverbotsverletzungen. Der Beschluss stellt klar, dass die Bußgeldentscheidung mit dessen Erlass rechtskräftig wird, womit der Betroffene, falls er dennoch im Verkehr ein Fahrzeug führt, sich der Fahrlässigkeit des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar macht. Das wirkt sich direkt auf dessen Umgang mit dem Fahrverbot aus.
- § 46 OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten): Hier werden die Kostenentscheidungen im Ordnungswidrigkeitenverfahren geregelt. Im vorliegenden Fall muss der Betroffene die Kosten der Rechtsbeschwerde tragen. Dies ist relevant, da die finanziellen Belastungen durch Gerichtskosten und Bußgelder oft eine wichtige Rolle für Betroffene spielen, wenn sie über Rechtsmittel nachdenken.
- § 25 Abs. 5 StVG (Straßenverkehrsgesetz): Dieser Paragraph regelt, ab wann die Frist für das Fahrverbot beginnt, nämlich von dem Tag an, an dem der Führerschein in amtliche Verwahrung genommen wird. Dies ist wichtig, da der Termin des Fahrverbots für die Planung der Mobilität des Betroffenen von Bedeutung ist und Auskunft darüber gibt, wann er wieder legal am Straßenverkehr teilnehmen kann.
Das vorliegende Urteil
Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt – Az.: 1 ORbs 11/23 – Beschluss vom 02.02.2023
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