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Lärmbelästigung durch Autoposer – welche Bußgelder drohen?

Ein fetter, lauter Auspuff ist einer der Synonyme für Autoposer. Jedoch wird die daraus entstehende Lärmbelastung für viele Unbeteiligte zu einem Ärgernis und zu einer Belastung. In Deutschland drohen zum Beispiel für das unnötige Aufheulen des Motors, übermäßiger Lärm durch veränderte Auspuffanlagen, das unangemessene Hupen und das unnötige Beschleunigen oder Abbremsen (sogenannte „Autoposer-Verhalten“) Bußgelder.

Auto-Posing: Ärgerliche Selbstdarstellung im Straßenverkehr

Tiefer, breiter, schneller und vorzugsweise eines – lauter!  Wer sich der Leidenschaft des Fahrzeugs vollkommen hingibt, wird zwangsläufig beim Tuning landen. In diesem Bereich kann ein fahrzeugaffiner Mensch wahrlich sehr viel Geld investieren, doch das Ergebnis kann sich sehen lassen. Eben darum geht es ja schließlich beim Tuning. Wer sein Fahrzeug richtig mit Umbauten versieht, möchte in erster Linie Aufmerksamkeit damit generieren. Rasch ist die Grenze zum Autoposing überschritten und in der Regel sind die Fahrzeuge dabei lauter, als es die Polizei erlaubt. Den wenigsten Autoposern ist dabei der Umstand bewusst, dass der Bußgeldkatalog für die Lärmbelästigung merkliche Bußgelder vorsieht und dass es eben nicht nur bewundernde Blicke für das Fahrzeug geben kann.

Obgleich die Definition des Autoposers in Deutschland noch relativ jung ist, gibt es aber dennoch einige wichtige Merkmale zur Abgrenzung. Das wichtigste Merkmal dabei ist, dass an dem Fahrzeug etliche Tuning-Maßnahmen vorgenommen wurden und dass die Fahrzeuge durch den Betrieb sehr viel Lärm erzeugen.

Lästiges Imponierverhalten – Die Problematik des Posens

Autoposing Lärmbelästigung
Verursachen Autoposer eine unnötige Lärmbelästigung bei der Nutzung ihres Autos, müssen sie mit einem Bußgeld von 80 EUR rechnen (Symbolfoto: GooGag/Shutterstock.com)

Obwohl es die wenigsten Autoposer wirklich nachvollziehen können, stellt das Autposen vorwiegend für die Anwohner in einer Stadt eine echte Zumutung dar. Zwar werden die meisten Autoposer das Argument anbringen, dass sie ihr Fahrzeug schließlich durch die Stadt bewegen und dabei nicht einmal die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Stadt überschreiten, allerdings kann Lärm zu einer Belästigung für die Menschen in einer Stadt werden, die in dieser Stadt leben.

Der Gesetzgeber hat sich dieser Problematik bereits vor einiger Zeit angenommen und die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auch entsprechend angepasst. Dementsprechend müssen Autoposer, die im Zuge einer Polizeikontrolle von den Ordnungshütern aufgegriffen werden, auch mit Sanktionen für ihr Verhalten rechnen.

Was muss ein Autoposer befürchten?

Wenn ein Autoposer mit seinem Fahrzeug erhöhten oder unnötigen Lärm verursacht, so wird ein Bußgeld in Höhe von 80 EUR dafür fällig. Hierbei handelt es sich um den geringsten Satz, den der Bußgeldkatalog im Zusammenhang mit dem Autoposing kennt. Es gibt jedoch noch anderweitige Delikte, die gesetzlich erfasst sind. So verursacht die unnötige Hin- und Herfahrt mit dem getunten Fahrzeug in einer Stadt dann 100 EUR Bußgeld, wenn durch diese unnötige Fahrt dritte Personen belästigt werden. Problematisch hierbei ist jedoch der Umstand, dass es sich bei der Begrifflichkeit „unnötig“ um einen rechtlich überaus schwammigen Begriff ohne feste gesetzliche Zuordnung handelt.

In gewissen Aspekten unterscheiden sich die Sanktionen, die ein Autoposer im Vergleich zu anderen Autofahrern zu befürchten hat, nicht nennenswert voneinander. So muss ein Autoposer, dessen Fahrzeug keine gültige Betriebszulassung im Straßenverkehr bewegt wird, 50 EUR Bußgeld hinnehmen.

Das sagt der Bußgeldkatalog

  • die Verursachung von unnötigem Lärm im Zuge der Fahrzeugnutzung kostet 80 EUR Bußgeld
  • die Belästigung durch unnötige Fahrten kostet 100 EUR
  • die Autofahrt ohne eine gültige Betriebserlaubnis kostet 50 EUR
  • die Autofahrt ohne gültige Betriebserlaubnis i. V. m. einer erheblichen Verkehrssicherheitsbeeinträchtigung kostet 90 EUR zzgl. 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg
  • die Autofahrt ohne gültige Betriebserlaubnis i. v. m. einer erheblichen Umweltbeeinträchtigung kostet 90 EUR Bußgeld.

Dem reinen Grundsatz nach beabsichtigen Autoposer aufzufallen. Um dies zu erreichen, werden natürlich Fahrzeuge benötigt, die über den Standard der „normalen“ Fahrzeuge hinausgehen. In der gängigen Praxis fallen derartige Fahrzeuge durch sehr leistungsstarke Motoren auf, die natürlich auch während der Fahrt gehört werden sollen. Nicht selten werden im Zuge der Aufrüstung von den Fahrzeugen auch Veränderungen an dem Auspuff etc. vorgenommen oder der Auspuff gänzlich abmontiert. Auf diese Weise wird das Fahrzeug noch lauter und generieren dementsprechend noch mehr Aufmerksamkeit.

Es gibt Grundregeln für die Teilnahme am Straßenverkehr

Der Gesetzgeber hat mit der StVO Vorschriften sowie Regeln festgeschrieben, welche für alle Straßenverkehrsteilnehmer gleichermaßen gelten. Eine der wichtigsten Grundregeln für alle Verkehrsteilnehmer findet sich direkt in dem § 1 StVO wieder. Dieser Paragraf schreibt vor, dass kein Verkehrsteilnehmer durch das eigene Verhalten einen anderen Verkehrsteilnehmer belästigen soll oder dass Belästigungen in jeglicher Form auf jeden Fall vermieden werden müssen. Dieser Grundsatz gilt selbstverständlich auch für die Autoposer. Bedauerlicherweise halten sich die Autoposer in der gängigen Praxis nicht immer an diesen Grundsatz, sodass die Ordnungshüter hier im Zuge von Kontrollen etc. aktiv werden müssen. In der gängigen Praxis sind es jedoch nicht immer nur die Tatbestände der Lärmbelästigung oder der unnötigen Fahrten, durch welche Autoposer auffallen. Gerade die etwas jüngeren Autoposer fallen bei den Ordnungshütern auch durch Alkohol- bzw. Drogenfahrten sowie Geschwindigkeitsüberschreitungen nebst illegalen Straßenrennen auf. Diese sind in der Regel ein Resultat des Konkurrenzdenkens, welches unter Autoposern nur zu häufig vorherrscht. Es geht darum, wer das bessere respektive stärkere Fahrzeug hat und wer der bessere Fahrer ist. Dass hierbei andere Verkehrsteilnehmer massiv gefährdet werden, wird von den Autoposern nur zu häufig verdrängt.

Neben Bußgeldern und Punkten im Verkehrszentralregistern droht Autoposern noch eine erheblich härtere Strafe. Auf der Grundlage des Bußgeldkataloges ist es den Ermittlungsbehörden auch möglich, ein unerlaubt getuntes Fahrzeug stillzulegen. Dies setzt allerdings voraus, dass das Fahrzeug über erhebliche Sicherheitsmängel verfügt und dass durch den Betrieb eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer zu befürchten ist.

Ein weitverbreitetes Problem in Deutschland

In den großen Metropolen Deutschlands wie Berlin oder Hamburg ist das Problem mit Autoposern sehr weitverbreitet. Es gibt ganze Szenen, die sich jedes Wochenende aufs Neue an den unterschiedlichsten Orten mit ihren Fahrzeugen treffen und sich dort gegenseitig messen. Nicht selten rückt im Zuge eines derartigen Messens der Gedanke, dass es sich auch um ein strafrechtlich relevantes Verhalten handeln könnte, in den Hintergrund. In derartigen Fällen muss ein Autoposer, der ein illegales Straßenrennen veranstaltet oder daran teilnimmt, sogar mit einer Geldstrafe oder alternativ dazu mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Die Höhe der Strafe ist stets einzelfallbasiert. Dies bedeutet, dass die jeweiligen individuellen Rahmenumstände wie die Tat sowie die Folgen nebst der Schwere der Schuld für die Strafbemessung eine wichtige Rolle spielen.

Lärmbelästigung aber nur eines der vielen Probleme

Das Autoposing allein und die damit verbundene Lärmbelästigung mag ein Problem darstellen, durch welches andere Menschen bzw. die Anwohner einer Stadt gestört werden. Im Vergleich zu Alkohol- oder Drogenfahrten in Verbindung mit illegalen Straßenrennen jedoch ist die Lärmbelästigung ein eher kleineres Problem. Bei illegalen Straßenrennen erleiden jedes Jahr aufs Neue unzählige Menschen schwerste Verletzungen oder kommen ums Leben, sodass es sich hierbei um einen Straftatbestand handelt. Dementsprechend haben diejenigen Autoposer, die ein derartiges Verhalten an den Tag legen, auch mit merklichen Geld- oder Freiheitsstrafen zu rechnen. Dementsprechend ist das Autoposing bei Weitem nicht das, als was es die betroffenen Menschen gerne versuchen hinzustellen – ein Kavaliersdelikt. Es handelt sich vielmehr um ein sehr ernst zu nehmendes Problem, welchem der Gesetzgeber mit der vollen Härte begegnen muss. Allein deswegen haben die Ordnungshüter von der Polizei in den vergangenen Jahren eigene SoKos ins Leben gerufen und sogar Beamte in die Szenen eingeschleust, um auf diese Weise dem Problem Herr werden zu können.

Ob die Erhöhung der Bußgelder für Autoposer tatsächlich wirksam eine Besserung mit sich bringt und damit die Lärmbelästigung sowie Abgasbelästigung verringern wird, bleibt abzuwarten.

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