Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Rechtslage bei Pkw-Abschleppung: Fallbeispiel beleuchtet Verkehrsordnung
- Der Fall vor Gericht
- Parkverbot an Bushaltestelle: Gericht bestätigt Abschleppmaßnahme und Kostenbescheid
- Komplexe Verkehrsbeschilderung führt zu Rechtsstreit
- Gericht: Abschleppmaßnahme war rechtmäßig
- Mobile Halteverbotszeichen heben andere Parkregelungen auf
- Deutliche Verkehrsregelung trotz komplexer Beschilderung
- Kostenbescheid bleibt bestehen
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche Parkregeln gelten im Bereich von Bushaltestellen?
- Wie wirken sich mobile Halteverbotszeichen auf bestehende Parkerlaubnisse aus?
- Wann ist eine Abschleppmaßnahme rechtmäßig und verhältnismäßig?
- Welche Rechte und Pflichten haben Autofahrer bei komplexer oder unklarer Verkehrsbeschilderung?
- Wie kann man gegen einen Kostenbescheid für eine Abschleppmaßnahme vorgehen?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Es ging um die Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheids für das Abschleppen eines Fahrzeugs.
- Der Kläger hatte sein Fahrzeug verbotswidrig in einem Halteverbotbereich vor einer provisorischen Bushaltestelle geparkt.
- Schilder und Markierungen an Ort und Stelle führten zu Unklarheiten bezüglich erlaubtem und verbotenem Parken.
- Das Gericht entschied, dass die Abschleppmaßnahme rechtmäßig war.
- Die mobilen Halteverbotsschilder setzten alle anderen Parkregelungen außer Kraft, auch wenn stationäre Schilder Parken erlaubten.
- Die Entscheidung bekräftigt, dass temporäre Verkehrsanordnungen Vorrang haben und alle bestehenden Parkregelungen aufheben.
- Auswirkungen umfassen die Bestätigung der Kostenübernahme durch den Fahrzeughalter für das Abschleppen bei Verstoß gegen temporäre Halteverbote.
- Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der Beachtung temporärer Schilder vor stationären Regelungen beim Parken.
Rechtslage bei Pkw-Abschleppung: Fallbeispiel beleuchtet Verkehrsordnung
Die Kraftfahrzeugabschleppung ist ein wichtiger Bestandteil der Verkehrsordnung und dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Verkehrssicherheit. Insbesondere wenn Fahrzeuge in Bereichen stehen, die durch ein Parkverbot gekennzeichnet sind, wie etwa an Haltestellen, kann dies als Störung der öffentlichen Sicherheit betrachtet werden.
Die Stadtverwaltung ist in solchen Fällen befugt, ein Abschleppdienst zu beauftragen, um unerlaubt geparkte Fahrzeuge zu entfernen. Dies kann mit Bußgeldern und Abschleppgebühren verbunden sein, die für die betroffenen Fahrzeughalter erhebliche Kosten verursachen. Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Rechtslage rund um die Kraftfahrzeugabschleppung in einer solchen Situation genauer beleuchtet.
Der Fall vor Gericht
Parkverbot an Bushaltestelle: Gericht bestätigt Abschleppmaßnahme und Kostenbescheid

Ein Autofahrer parkte sein Fahrzeug im September 2018 in der Nähe einer Bushaltestelle in A-Stadt, teilweise auf dem Gehweg und teilweise auf der Fahrbahn. Das Fahrzeug stand etwa 5 Meter vor einem Haltestellenschild für Linienbusse. Die Stadt ließ das Auto abschleppen und stellte dem Halter die Kosten in Rechnung. Gegen diesen Kostenbescheid klagte der Autofahrer – zunächst vor dem Verwaltungsgericht und nach dessen Abweisung auch vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein.
Komplexe Verkehrsbeschilderung führt zu Rechtsstreit
Im Bereich der Abstellposition des Fahrzeugs befand sich eine komplexe Verkehrsbeschilderung: Neben dem Haltestellenschild standen mobile Halteverbotszeichen. Zudem war ein stationäres Schild angebracht, das Anwohnern das Parken auf dem Gehweg erlaubte. Der Kläger argumentierte, diese widersprüchliche Beschilderung mache den Kostenbescheid rechtswidrig.
Gericht: Abschleppmaßnahme war rechtmäßig
Das Oberverwaltungsgericht wies die Berufung des Klägers zurück und bestätigte die Rechtmäßigkeit der Abschleppmaßnahme sowie des Kostenbescheids. In seinem Urteil stellte das Gericht klar, dass das Parkverbot im Bereich von Bushaltestellen nicht nur für die Fahrbahn, sondern auch für Gehwege gilt. Die Richter betonten, dass ein Verkehrsteilnehmer verpflichtet ist, sich sorgfältig nach Verkehrszeichen umzusehen, bevor er sein Fahrzeug abstellt.
Mobile Halteverbotszeichen heben andere Parkregelungen auf
Ein zentraler Punkt in der Urteilsbegründung betraf die Wirkung der mobilen Halteverbotszeichen. Das Gericht stellte fest, dass diese vorübergehend angeordneten Schilder andere Verkehrszeichen aufheben, die das Parken erlauben – einschließlich des stationären Schildes, das Anwohnern das Parken auf dem Gehweg gestattete. Diese Wirkung erstreckt sich laut Urteil nicht nur auf die Fahrbahn, sondern auch auf Gehwege und Seitenstreifen.
Deutliche Verkehrsregelung trotz komplexer Beschilderung
Obwohl die Beschilderung komplex war, befand das Gericht, dass die Verkehrsregelung für einen aufmerksamen Verkehrsteilnehmer eindeutig erkennbar war. Die Art der Aufstellung und die Anordnung der Schilder machten deutlich, dass eine vorübergehende, von der üblichen Regelung abweichende Verkehrssituation bestand. Das Gericht betonte, dass von Verkehrsteilnehmern in solchen Situationen eine erhöhte Aufmerksamkeit verlangt werden kann.
Kostenbescheid bleibt bestehen
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte abschließend die Rechtmäßigkeit des Kostenbescheids. Die Abschleppmaßnahme wurde als verhältnismäßig eingestuft, da an der Freihaltung von Bushaltestellen ein erhebliches öffentliches Interesse besteht. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil verdeutlicht die weitreichende Wirkung mobiler Halteverbotszeichen, die auch stationäre Parkerlaubnisse aufheben können. Es unterstreicht die Pflicht der Verkehrsteilnehmer zu erhöhter Aufmerksamkeit bei komplexen Beschilderungen und bestätigt die Rechtmäßigkeit von Abschleppmaßnahmen an Bushaltestellen. Die Entscheidung stärkt den Vorrang temporärer Verkehrsregelungen und das öffentliche Interesse an der Freihaltung von Bushaltestellen.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für Autofahrer: Es unterstreicht die Pflicht zu erhöhter Aufmerksamkeit bei komplexen Verkehrsbeschilderungen, insbesondere an Bushaltestellen. Mobile Halteverbotszeichen haben Vorrang vor dauerhaften Parkerlaubnissen, auch auf Gehwegen. Selbst bei widersprüchlich erscheinender Beschilderung müssen Sie als Autofahrer im Zweifel von einem Parkverbot ausgehen. Das Risiko einer kostenpflichtigen Abschleppmaßnahme besteht nicht nur auf der Fahrbahn, sondern auch auf angrenzenden Flächen. Um teure Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie vor dem Parken besonders sorgfältig die gesamte Verkehrsbeschilderung in Ihrem Umfeld prüfen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Parkregeln gelten im Bereich von Bushaltestellen?
Im Bereich von Bushaltestellen gelten strenge Parkregeln, die Sie als Autofahrer unbedingt beachten sollten. Grundsätzlich ist das Parken an Bushaltestellen verboten. Dieses Verbot erstreckt sich auf einen Bereich von 15 Metern vor und hinter dem Haltestellenschild (Verkehrszeichen 224).
Räumlicher Geltungsbereich
Das Parkverbot gilt ausschließlich auf der Straßenseite, auf der sich die Bushaltestelle befindet. Wenn die Straße breit genug ist, dürfen Sie gegenüber der Bushaltestelle parken, auch wenn der Abstand zum Haltestellenschild weniger als 15 Meter beträgt.
Zickzacklinie als Sonderfall
In manchen Fällen finden Sie an Bushaltestellen eine Zickzacklinie (Verkehrszeichen 299) auf der Fahrbahn. Diese Markierung definiert den genauen Bereich des Parkverbots. Ist eine solche Linie vorhanden, gilt das Parkverbot innerhalb des markierten Bereichs, unabhängig vom Abstand zum Haltestellenschild.
Halten an Bushaltestellen
Während das Parken verboten ist, ist das kurzzeitige Halten an Bushaltestellen unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Sie dürfen für maximal drei Minuten halten, solange Sie sich nicht zu weit von Ihrem Fahrzeug entfernen. Allerdings müssen Sie Ihr Fahrzeug sofort wegfahren, wenn sich ein Bus nähert, auch wenn die drei Minuten noch nicht abgelaufen sind.
Konsequenzen bei Missachtung
Wenn Sie gegen das Parkverbot an einer Bushaltestelle verstoßen, müssen Sie mit einem Bußgeld von mindestens 55 Euro rechnen. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer erhöht sich das Bußgeld auf 70 Euro, bei Gefährdung auf 80 Euro und bei einem Unfall sogar auf 100 Euro.
Beachten Sie diese Regeln sorgfältig, um Bußgelder zu vermeiden und den reibungslosen Ablauf des öffentlichen Nahverkehrs zu gewährleisten. Wenn Sie in der Nähe einer Bushaltestelle parken möchten, stellen Sie sicher, dass Sie den vorgeschriebenen Abstand einhalten oder nach alternativen Parkmöglichkeiten Ausschau halten.
Wie wirken sich mobile Halteverbotszeichen auf bestehende Parkerlaubnisse aus?
Mobile Halteverbotszeichen haben Vorrang vor bestehenden Parkerlaubnissen. Sobald ein mobiles Halteverbotsschild aufgestellt wird, verlieren alle vorherigen Parkerlaubnisse in diesem Bereich ihre Gültigkeit. Dies gilt auch für Anwohnerparkausweise oder andere Sondergenehmigungen.
Rechtliche Grundlage
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt in § 41 Abs. 1, dass Verkehrszeichen Ge- und Verbote enthalten. Mobile Halteverbotszeichen fallen unter diese Regelung und sind daher für alle Verkehrsteilnehmer verbindlich. Sie stellen eine temporäre Änderung der Verkehrsregelung dar und setzen somit frühere Erlaubnisse außer Kraft.
Auswirkungen auf Autofahrer
Wenn Sie Ihr Fahrzeug in einem Bereich geparkt haben, in dem nachträglich ein mobiles Halteverbotsschild aufgestellt wurde, müssen Sie Ihr Fahrzeug umparken. Dies gilt auch dann, wenn Sie zuvor rechtmäßig geparkt haben oder über eine spezielle Parkerlaubnis verfügen. Beachten Sie die Vorlaufzeit: Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Az.: 3 C 25.16) dürfen Fahrzeuge erst nach einer Vorlaufzeit von drei vollen Tagen kostenpflichtig abgeschleppt werden.
Besondere Situationen
In manchen Fällen können Ausnahmen von der Regel bestehen. Wenn Sie beispielsweise über eine Sondergenehmigung verfügen, die explizit auch für mobile Halteverbote gilt, dürfen Sie möglicherweise weiterhin parken. Solche Ausnahmen sind jedoch selten und müssen im Einzelfall geprüft werden.
Handlungsempfehlungen
Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie:
- Regelmäßig nach neu aufgestellten Verkehrszeichen Ausschau halten, besonders wenn Sie Ihr Fahrzeug für längere Zeit parken.
- Bei längerer Abwesenheit (z.B. Urlaub) Ihr Fahrzeug möglichst auf einem Privatgrundstück oder in einer Garage abstellen.
- Im Zweifelsfall die örtliche Verkehrsbehörde kontaktieren, um Klarheit über die Gültigkeit Ihrer Parkerlaubnis zu erhalten.
Bedenken Sie: Die Nichtbeachtung eines mobilen Halteverbots kann zu Abschleppkosten und Bußgeldern führen. Es liegt in Ihrer Verantwortung als Fahrzeughalter, sich über aktuelle Verkehrsregelungen zu informieren und diese zu befolgen.
Wann ist eine Abschleppmaßnahme rechtmäßig und verhältnismäßig?
Eine Abschleppmaßnahme ist rechtmäßig und verhältnismäßig, wenn sie zur Beseitigung einer Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung notwendig ist und keine milderen Mittel zur Verfügung stehen. Die Verhältnismäßigkeit richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls.
Rechtmäßigkeit der Abschleppmaßnahme
Grundsätzlich ist eine Abschleppmaßnahme rechtmäßig, wenn Ihr Fahrzeug verbotswidrig geparkt ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie im absoluten Halteverbot (Zeichen 283) oder näher als 15 Meter an einer Bushaltestelle parken. In diesen Fällen darf Ihr Fahrzeug ohne weitere Voraussetzungen abgeschleppt werden, da eine konkrete Behinderung nicht erforderlich ist.
Verhältnismäßigkeit der Maßnahme
Die Verhältnismäßigkeit einer Abschleppmaßnahme hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Schwere des Verstoßes: Je gravierender die Behinderung oder Gefährdung durch Ihr falsch geparktes Fahrzeug, desto eher ist eine Abschleppmaßnahme gerechtfertigt.
- Dauer des Verstoßes: Bei kurzfristigen Verstößen kann eine Abschleppmaßnahme unverhältnismäßig sein, wenn Sie als Fahrer schnell erreichbar sind.
- Alternativen: Wenn ein einfaches Umsetzen des Fahrzeugs auf einen nahegelegenen legalen Parkplatz möglich ist, kann dies die verhältnismäßigere Maßnahme sein.
- Tageszeit und Verkehrsaufkommen: Nachts oder bei geringem Verkehrsaufkommen kann eine Abschleppmaßnahme unter Umständen unverhältnismäßig sein.
Besonderheiten bei verschiedenen Parkverboten
Wenn Sie in einem eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286) parken, ist eine Abschleppmaßnahme nur bei einer konkreten Verkehrsbehinderung zulässig. Stellen Sie Ihr Fahrzeug hingegen auf einem Anwohnerparkplatz ab, ohne berechtigt zu sein, kann es auch ohne konkrete Behinderung abgeschleppt werden.
Bei Verstößen gegen Parkverbote an Bushaltestellen oder auf Busspuren ist eine Abschleppmaßnahme in der Regel verhältnismäßig, da hier die Sicherstellung eines reibungslosen öffentlichen Nahverkehrs Vorrang hat.
Beachten Sie, dass die Behörden bei der Anordnung einer Abschleppmaßnahme einen Ermessensspielraum haben. Sie müssen jedoch stets den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten und die mildeste Maßnahme wählen, die zur Beseitigung der Störung geeignet ist.
Welche Rechte und Pflichten haben Autofahrer bei komplexer oder unklarer Verkehrsbeschilderung?
Bei komplexer oder unklarer Verkehrsbeschilderung müssen Autofahrer besondere Sorgfalt walten lassen. Der Sichtbarkeitsgrundsatz verpflichtet die Behörden zwar, Verkehrszeichen so aufzustellen, dass sie von einem durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer bei beiläufigem Blick wahrgenommen werden können. Dennoch tragen Autofahrer eine Mitverantwortung.
Sorgfaltspflichten der Autofahrer
Sie sind verpflichtet, aufmerksam zu fahren und Verkehrszeichen aktiv wahrzunehmen. Bei unklarer Beschilderung müssen Sie Ihre Geschwindigkeit reduzieren und gegebenenfalls anhalten, um die Situation zu erfassen. Im Zweifelsfall gilt: Sicherheit geht vor. Wenn Sie ein Verkehrszeichen nicht eindeutig erkennen können, sollten Sie sich für die sicherere Option entscheiden.
Verhalten bei Unsicherheiten
Stellen Sie sich vor, Sie nähern sich einer Kreuzung mit widersprüchlicher Beschilderung. In einem solchen Fall müssen Sie besonders vorsichtig sein und im Zweifel die Vorfahrt gewähren. Bei Parkverbotszonen mit unklarer Beschilderung ist es ratsam, einen anderen Parkplatz zu suchen, um mögliche Bußgelder oder Abschleppkosten zu vermeiden.
Rechtliche Konsequenzen
Wenn Sie aufgrund unklarer Beschilderung gegen Verkehrsregeln verstoßen, können Sie sich unter Umständen auf den Vertrauensschutz berufen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Beschilderung objektiv unklar war und Sie alle zumutbaren Anstrengungen unternommen haben, um die Situation richtig zu interpretieren.
Dokumentation und Beweissicherung
Wenn Sie mit einer unklaren Verkehrssituation konfrontiert werden, ist es ratsam, diese zu dokumentieren. Machen Sie Fotos von der Beschilderung und notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und genauen Standort. Diese Informationen können im Falle eines Bußgeldverfahrens oder einer Anfechtung wichtig sein.
Beachten Sie, dass die Unkenntlichkeit oder Verdeckung von Verkehrszeichen nicht automatisch zu deren Unwirksamkeit führt. Besonders bei wichtigen Schildern wie Stopp- oder Vorfahrtszeichen geht der Gesetzgeber von einer guten Erkennbarkeit aus, selbst wenn sie teilweise verdeckt sind.
Wie kann man gegen einen Kostenbescheid für eine Abschleppmaßnahme vorgehen?
Gegen einen Kostenbescheid für eine Abschleppmaßnahme können Sie Widerspruch einlegen. Dies ist der erste Schritt, um die Rechtmäßigkeit der Maßnahme und die Höhe der Kosten anzufechten.
Frist beachten
Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Kostenbescheids bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Versäumen Sie diese Frist, wird der Bescheid in der Regel bestandskräftig.
Begründung des Widerspruchs
In Ihrem Widerspruchsschreiben sollten Sie stichhaltige Argumente vorbringen. Mögliche Gründe können sein:
- Die Abschleppmaßnahme war unverhältnismäßig
- Es lag kein Verkehrsverstoß vor
- Die Beschilderung war unklar oder fehlerhaft
- Die Kosten sind unangemessen hoch
Führen Sie konkrete Tatsachen an, die Ihre Argumente stützen. Wenn Sie beispielsweise der Meinung sind, dass die Abschleppmaßnahme unverhältnismäßig war, erklären Sie, warum eine mildere Maßnahme ausgereicht hätte.
Formale Anforderungen
Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Geben Sie Ihre persönlichen Daten, das Aktenzeichen des Kostenbescheids und eine klare Erklärung, dass Sie Widerspruch einlegen, an. Unterschreiben Sie das Schreiben eigenhändig.
Widerspruchsbescheid
Die Behörde wird Ihren Widerspruch prüfen und einen Widerspruchsbescheid erlassen. Wird Ihrem Widerspruch stattgegeben, wird der Kostenbescheid aufgehoben oder geändert. Andernfalls bleibt er bestehen.
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Sollte Ihr Widerspruch erfolglos sein, können Sie Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Die Klagefrist beträgt ebenfalls einen Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids. Eine Klage sollten Sie sorgfältig abwägen, da sie mit Kosten und Risiken verbunden ist.
Beweissicherung
Sammeln Sie alle relevanten Beweise, die Ihre Position stützen. Dazu können gehören:
- Fotos von der Parksituation
- Zeugenaussagen
- Belege für unklare Beschilderung
Je besser Sie Ihre Argumente belegen können, desto höher sind Ihre Chancen auf Erfolg.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Abschleppmaßnahme
Eine Abschleppmaßnahme bezeichnet die behördlich veranlasste Entfernung eines Fahrzeugs, das unerlaubt parkt oder den Verkehrsfluss behindert. Solche Maßnahmen sind oft mit Kosten verbunden, die der Fahrzeughalter zu tragen hat. Gemäß § 14 Abs. 1 Beseitigung von Fahrzeugen Straßenverkehrsordnung (StVO) darf ein Fahrzeug etwa entfernt werden, um die öffentliche Sicherheit nicht zu gefährden.
Beispiel: Wird ein Auto an einer Bushaltestelle abgeschleppt, weil es dort widerrechtlich parkt, muss der Fahrzeughalter die Abschleppkosten übernehmen.
Im Kontext der Verkehrssicherheit ist eine Abschleppmaßnahme zulässig, um den ungehinderten Verkehr zu gewährleisten. Unterschiedliche Voraussetzungen, wie die Verhältnismäßigkeit, sind zu beachten.
Kostenbescheid
Ein Kostenbescheid ist ein offizielles Schreiben, in dem die Behörde einem Bürger mitteilt, dass er für bestimmte Dienstleistungen Gebühren zahlen muss, z.B. für das Abschleppen eines Fahrzeugs. Grundlage sind häufig verwaltungsrechtliche Bestimmungen, wie sie in den Kostentarifverordnungen der Kommunen enthalten sind.
Beispiel: Nach dem Abschleppen seines Autos erhält der Autofahrer einen Kostenbescheid mit der Rechnung für die Abschleppgebühren.
Der Kostenbescheid stellt sicher, dass die Kosten für behördliche Maßnahmen erstattet werden. Betroffene können gegen einen Kostenbescheid Widerspruch einlegen und vor Gericht klagen.
Mobile Halteverbotszeichen
Mobile Halteverbotszeichen sind temporäre Verkehrszeichen, die ein Halte- oder Parkverbot für einen bestimmten Zeitraum anzeigen. Sie überlagern dauerhafte Regelungen und müssen von Verkehrsteilnehmern beachtet werden (§ 41 StVO).
Beispiel: Ein mobiles Halteverbotsschild wird wegen Bauarbeiten aufgestellt und bedeutet, dass dort vorübergehend nicht geparkt werden darf.
Diese Zeichen haben Vorrang vor stationären Regelungen und können Parkberechtigungen außer Kraft setzen, selbst wenn dies durch ein anderslautendes stationäres Schild erlaubt schien.
Verhältnismäßigkeit
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass staatliche Maßnahmen, wie Abschleppaktionen, geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen, um das angestrebte Ziel zu erreichen. Diese Prinzip ist eine allgemeine Rechtsgrundlage im deutschen Recht.
Beispiel: Ein Fahrzeug kann abgeschleppt werden, wenn dies notwendig ist, um den öffentlichen Nahverkehr an einer Bushaltestelle nicht zu behindern.
Im Zusammenhang mit Abschleppmaßnahmen stellt die Verhältnismäßigkeit sicher, dass solche Eingriffe nur gerechtfertigt sind, wenn kein milderes Mittel zur Verfügung steht.
Öffentliche Sicherheit
Öffentliche Sicherheit im juristischen Sinne umfasst den Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, die sich aus Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie aus anderen Störungen des geordneten Zusammenlebens ergeben. Sie ist im Polizeigesetz verankert.
Beispiel: Ein falsch geparktes Auto an einer Bushaltestelle kann die öffentliche Sicherheit beeinträchtigen, da es den Verkehr behindert.
Bei der Verkehrskontrolle ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit häufig der rechtliche Grund für Maßnahmen wie Abschleppaktionen. Identifierbar sind Gefahren durch die potenzielle Verursachung von Unfällen oder Behinderungen.
Sorgfaltspflicht
Die Sorgfaltspflicht bedeutet, dass Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet sind, sich entsprechend den Verkehrsregeln umsichtig zu verhalten. Dies umfasst das aufmerksame Beachteten der Verkehrsbeschilderung.
Beispiel: Vor dem Parken müssen Autofahrer alle Verkehrszeichen in der Umgebung auf widersprüchliche Anweisungen hin prüfen.
Diese Pflicht ist besonders wichtig bei komplexen Verkehrssituationen, wie etwa sich überschneidenden Regelungen von stationärem und mobilem Halteverbot. Missachtung kann zur Haftung bzw. zu Maßnahmen wie Abschleppungen führen.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 41 Abs. 1 StVO: Diese Vorschrift regelt, unter welchen Umständen Verkehrszeichen aufgestellt werden dürfen und welche Bedeutung sie haben. Insbesondere werden in der StVO verschiedene Arten von Verkehrszeichen definiert, die das Verhalten der Verkehrsteilnehmer leiten. Im vorliegenden Fall bezieht sich § 41 Abs. 1 StVO auf die Anordnung des Halteverbots und die damit verbundenen Verkehrszeichen, die das Parken im spezifischen Bereich regeln.
- VZ 283 (Mobiles Halteverbotsschild): Dieses Verkehrszeichen zeigt ein temporäres Halteverbot an, das in der Regel für einen bestimmten Zeitraum gilt. Im Fall des Klägers verweist das mobile Halteverbot auf die Notwendigkeit, den Bereich um die Bushaltestelle freizuhalten, um den öffentlichen Verkehr nicht zu behindern. Die Anordnung des Halteverbots hatte somit unmittelbare Auswirkungen auf das Parkverhalten des Klägers, da sein Fahrzeug in diesem Bereich abgestellt war.
- RZ 315 (Parken auf dem Gehweg): Dieses Richtzeichen erlaubt das Parken auf dem Gehweg, ist jedoch in der vorliegenden Situation durch die Anordnung des es umgebenden Halteverbots teilweise unwirksam geworden. Der Kläger argumentiert, dass die Anwesenheit dieses Zeichens eine Erlaubnis zum Parken auf dem Gehweg impliziert hätte, was in der Gesamtsituation jedoch durch das parallel angeordnete Halteverbot in Frage gestellt wird. Der Kontext macht deutlich, dass die Erlaubnis nicht galt, solange das Halteverbot wirksam war.
- Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO (Nummer 62): Diese Regelung beschreibt die spezifischen Wirkungen von mobilen Halteverbotsschildern und deren Einfluss auf vorrangige Verkehrsregeln. Laut dieser Norm beschränkt sich die unmittelbare Wirkung des Halteverbots auf die Fahrbahn, jedoch hebt es auch bestehende Erlaubnisse auf, wenn dies sinnvoll ist. Der Fall verdeutlicht, dass das Halteverbot durch die temporäre Anordnung auch bestehende Parkregelungen hinsichtlich des Gehwegs außer Kraft setzt, was für den Kläger nachteilig war.
- § 10 Abs. 1 Nr. 1 OWiG (Ordnungswidrigkeit): Diese rechtliche Grundlage besagt, dass derjenige eine Ordnungswidrigkeit begeht, der gegen Verkehrsvorschriften verstößt. Im konkreten Fall sieht sich der Kläger einer möglichen Ordnungswidrigkeit gegenüber, weil er sein Fahrzeug in einem Bereich abgestellt hat, in dem ein Halteverbot geregelt war. Daraus resultieren die Kosten, die dem Kläger auferlegt wurden, und die rechtliche Grundlage für die Abschleppmaßnahme, die gegen ihn ergriffen wurde.
Das vorliegende Urteil
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein – Az.: 4 LB 9/20 – Urteil vom 21.01.2021
* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.