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Kostenniederschlagung im Bußgeldverfahren

Ein Autofahrer in Baden-Württemberg erlebte eine böse Überraschung, als ihm nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid von 75 Euro Gutachterkosten von über 2.000 Euro in Rechnung gestellt wurden. Das Oberlandesgericht Stuttgart stärkte die Rechte des Betroffenen und reduzierte die Kosten drastisch, da ihm vor Beauftragung des teuren Gutachtens nicht das rechtliche Gehör gewährt worden war. Der Fall unterstreicht die Bedeutung der Anhörungspflicht bei kostenintensiven Beweiserhebungen in Bußgeldverfahren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Stuttgart
  • Datum: 26. Oktober 2023
  • Aktenzeichen: 4 Ws 368/23
  • Verfahrensart: Weitere Beschwerde im Verwaltungsverfahren wegen Kostenrechnung bei Bußgeldsachen
  • Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Kostenrecht

Beteiligte Parteien:

  • Betroffener: Führer eines Pkw, der wegen Nichteinhaltung des erforderlichen Abstands einen Bußgeldbescheid erhalten hatte. Der Betroffene legte gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein, der später zurückgenommen wurde.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Das Regierungspräsidium Karlsruhe erließ einen Bußgeldbescheid gegen den Betroffenen wegen eines Abstandsverstoßes. Der Betroffene legte Einspruch ein und beantragte die Reduzierung der Geldbuße. Während der Verfahrensentwicklung wurde ein Sachverständiger bestellt, dessen Kosten dem Betroffenen in Rechnung gestellt wurden, obwohl dieser den Einspruch vorher zurücknahm.
  • Kern des Rechtsstreits: Ob dem Betroffenen vor der Anordnung eines kostenintensiven Sachverständigengutachtens Rechtliches Gehör gewährt werden muss, insbesondere wenn die entstehenden Kosten die Bußgeldhöhe erheblich übersteigen.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Beschluss des Landgerichts Ravensburg, der die Beschwerde des Betroffenen als unbegründet zurückwies, wurde aufgehoben. Die Kostenrechnung wurde dahingehend abgeändert, dass nur noch eine geringere Gebühr von 20,50 Euro erhoben wird.
  • Begründung: Der Betroffene hätte vor der anfallenden Beweiserhebung rechtliches Gehör erhalten müssen, um über die potentiellen hohen Kosten informiert zu sein. Das Unterlassen dieser Anhörung war rechtswidrig, wodurch die Sachverständigenkosten nicht entstehen dürften.
  • Folgen: Die Kostenrechnung wird zugunsten des Betroffenen berichtigt. Der Betroffene muss somit nur die reduzierten Kosten zahlen, was die Praxis untermauert, dass in Bußgeldverfahren rechtliches Gehör vor kostenträchtigen Maßnahmen gewährt werden sollte.

Bußgeldverfahren: Einspruch und Kostenniederschlagung effektiv nutzen

Im Rahmen eines Bußgeldverfahrens kann es für Betroffene wichtig sein, die Möglichkeit der Kostenniederschlagung zu verstehen. Bei der Festsetzung von Geldbußen, etwa aufgrund von Ordnungswidrigkeiten, können Verwaltungsverfahren und mögliche Rechtsmittel wie der Einspruch entscheidend sein, um die Verfahrenskosten zu überprüfen. Die richtige Einlegung des Einspruchs kann dazu führen, dass die Bußgeldstelle die Entscheidung noch einmal prüft und eventuell von einer Zahlung absehen kann.

Die Auseinandersetzung mit einem Bußgeldbescheid und den damit verbundenen Gebühren wirft häufig Fragen auf, die eine rechtliche Beratung notwendig machen. In diesem Kontext ist es hilfreich, sich mit spezifischen Urteilen auseinanderzusetzen, um die eigenen Rechte und Pflichten zu verstehen und gegebenenfalls Schadensersatzforderungen geltend zu machen. Ein konkreter Fall, der diese Thematik anspricht, wird im Folgenden vorgestellt und analysiert.

Der Fall vor Gericht


Kostenrisiko bei Sachverständigengutachten im Bußgeldverfahren

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem wegweisenden Beschluss die Rechte von Betroffenen in Bußgeldverfahren gestärkt. Der Fall betraf einen Autofahrer, dem ein Abstandsverstoß auf der Bundesautobahn 96 bei Leutkirch vorgeworfen wurde. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte gegen ihn einen Bußgeldbescheid über 75 Euro erlassen.

Streit um hohe Gutachterkosten nach Einspruchsrücknahme

Kostenübernahme und Anhörung im Bußgeldverfahren
Das OLG Stuttgart stärkt die Rechte von Bußgeldverfahren-Betroffenen durch die Pflicht zur Anhörung vor kostspieligen Gutachterverfahren. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Nach dem Einspruch des Betroffenen ordnete das Amtsgericht Leutkirch die Erstellung eines technischen Sachverständigengutachtens an. Noch bevor der Gutachter seine Arbeit abschließen konnte, nahm der Betroffene seinen Einspruch zurück und zahlte das ursprüngliche Bußgeld. Die Landesoberkasse Baden-Württemberg forderte dennoch die bereits entstandenen Gutachterkosten in Höhe von 2.025,98 Euro ein.

Erfolgreiche Beschwerde gegen Kostenlast

Der Betroffene wehrte sich gegen diese Kostenforderung durch mehrere Instanzen. Das OLG Stuttgart gab ihm schließlich Recht und reduzierte die Gesamtkosten auf 20,50 Euro. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass dem Betroffenen vor der Beauftragung des kostspieligen Gutachtens rechtliches Gehör hätte gewährt werden müssen.

Grundsätzliche Bedeutung der Anhörungspflicht

Das OLG Stuttgart stellte klar, dass Gerichte bei kostenintensiven Beweiserhebungen im Bußgeldverfahren die Betroffenen vorab anhören müssen. Dies sei besonders wichtig, wenn die zu erwartenden Kosten das eigentliche Bußgeld deutlich übersteigen – in diesem Fall um das 27-fache. Die fehlende Anhörung stelle eine Unrichtige Sachbehandlung dar.

Der Senat betonte die Besonderheit des Bußgeldverfahrens: Anders als im Strafverfahren können Betroffene hier durch Einspruchsrücknahme das Verfahren jederzeit beenden. Bei der Entscheidung über eine solche Rücknahme spielen auch finanzielle Aspekte eine wichtige Rolle. Die vorherige Anhörung ermögliche es den Betroffenen, ihr Prozessverhalten unter Berücksichtigung des Kostenrisikos zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Diese Fürsorgepflicht des Gerichts gelte unabhängig davon, ob der Betroffene anwaltlich vertreten ist oder nicht. Sie soll verhindern, dass Betroffene von überraschend hohen Kosten getroffen werden. Das Gericht bleibe trotz dieser Anhörungspflicht in seiner Entscheidung über die Beweiserhebung frei und könne diese auch gegen den Willen des Betroffenen anordnen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das OLG Stuttgart stärkt die Rechte von Betroffenen in Bußgeldverfahren, indem es eine Anhörungspflicht vor der Anordnung kostenintensiver Gutachten festlegt. Das Gericht muss die Betroffenen vorab über mögliche hohe Gutachterkosten informieren, damit diese ihr weiteres Vorgehen unter Berücksichtigung der finanziellen Risiken abwägen können. Diese Entscheidung ist besonders relevant, wenn die zu erwartenden Gutachterkosten das eigentliche Bußgeld deutlich übersteigen würden.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, muss das Gericht Sie künftig informieren, bevor es ein teures Gutachten in Auftrag gibt. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihren Einspruch zu überdenken oder zurückzunehmen, wenn die Gutachterkosten unverhältnismäßig hoch ausfallen würden. Sollte ein Gericht diese Anhörung versäumen und dennoch ein kostspieliges Gutachten anordnen, müssen Sie die Gutachterkosten nicht tragen – auch dann nicht, wenn Sie Ihren Einspruch später zurücknehmen. Bei einem Bußgeld von beispielsweise 75 Euro können Sie so vor unerwarteten Gutachterkosten von mehreren tausend Euro geschützt werden.


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Die rechtlichen Folgen eines Einspruchs gegen Bußgeldbescheide können weitreichender sein als zunächst vermutet. Wir prüfen für Sie die Verhältnismäßigkeit der drohenden Kosten und bewerten Ihre individuellen Erfolgsaussichten. Unsere Experten verfügen über langjährige Erfahrung im Bußgeldrecht und unterstützen Sie bei der strategischen Entscheidungsfindung, damit Sie keine unnötigen finanziellen Risiken eingehen. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch können die Kosten für ein Gutachten im Bußgeldverfahren ausfallen?

Die Kosten für ein Sachverständigengutachten im Bußgeldverfahren können erheblich variieren und übersteigen häufig das eigentliche Bußgeld deutlich. Bei einem privat beauftragten Gutachten können Kosten von mehreren hundert bis zu mehreren tausend Euro entstehen.

Konkrete Beispiele für Gutachterkosten

Ein typisches Geschwindigkeitsgutachten kann zwischen 1.100 und 2.400 Euro kosten. Diese Kosten setzen sich aus der Begutachtung, der schriftlichen Ausarbeitung und gegebenenfalls der persönlichen Anwesenheit des Sachverständigen bei der Hauptverhandlung zusammen.

Kostenübernahme und Erstattung

Die Erstattung der Gutachterkosten durch die Staatskasse ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Eine Kostenerstattung kommt nur in Betracht, wenn das Gutachten für die Verteidigung unbedingt notwendig war oder sich entscheidungserheblich zugunsten des Betroffenen ausgewirkt hat.

Einflussfaktoren auf die Gutachterkosten

Die Höhe der Kosten wird durch verschiedene Faktoren bestimmt:

  • Art und Umfang der erforderlichen Untersuchungen
  • Komplexität der technischen Fragestellung
  • Zeitaufwand für die Erstellung des schriftlichen Gutachtens
  • Eventueller Aufwand für die Teilnahme an der Hauptverhandlung

Bei standardisierten Messverfahren, etwa Geschwindigkeitsmessungen, orientieren sich die Kosten häufig an den üblichen Marktsätzen, die deutlich über den Sätzen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) liegen können.


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Wann muss das Gericht mich über entstehende Gutachterkosten informieren?

Das Gericht muss Sie unverzüglich informieren, wenn die Gutachterkosten den festgesetzten Kostenvorschuss erheblich übersteigen werden. Dies gilt besonders dann, wenn Sie als Verfahrensbeteiligter diese Kosten möglicherweise tragen müssen.

Informationspflicht des Gerichts

Wenn Sie an einem Gerichtsverfahren beteiligt sind, bei dem ein Sachverständiger bestellt wird, muss das Gericht Sie über die voraussichtliche Höhe der Gutachterkosten in Kenntnis setzen. Diese Informationspflicht dient Ihrem Schutz vor unerwarteten finanziellen Belastungen.

Zeitpunkt der Information

Die Information muss erfolgen, sobald erkennbar wird, dass:

  • die Kosten den ursprünglich angesetzten Vorschuss um mehr als 25% übersteigen werden
  • ein erhebliches Missverhältnis zum Streitwert entsteht
  • zusätzliche, nicht vorhersehbare Untersuchungen erforderlich werden

Bedeutung für Sie als Verfahrensbeteiligten

Wenn Sie diese Information erhalten, können Sie wichtige Entscheidungen treffen. Sie haben dann die Möglichkeit:

  • die Fortführung der Begutachtung zu überdenken
  • alternative Beweismittel vorzuschlagen
  • einen ergänzenden Kostenvorschuss zu leisten

Besonders wichtig: Erfolgt keine rechtzeitige Information durch das Gericht, können Sie unter Umständen die Übernahme überhöhter Kosten ablehnen. In Bußgeldverfahren können Sie zudem einen Antrag auf Niederschlagung der Kosten stellen, wenn die Gutachteneinholung als unnötig erscheint.


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Welche Möglichkeiten habe ich, hohe Gutachterkosten zu vermeiden?

Kostenbefreiung durch Prozesskostenhilfe

Bei nachgewiesener Bedürftigkeit können Sie eine vollständige oder teilweise Befreiung von den Gutachterkosten im Rahmen der Prozesskostenhilfe beantragen. Die Kosten werden dann aus den Gerichtsmitteln bezahlt.

Vorabprüfung der Notwendigkeit

Vor der Beauftragung eines Gutachters sollten Sie prüfen, ob das Gutachten wirklich erforderlich ist. Bei einem effektiven Compliance Management System können die Kosten für externe Gutachter oft reduziert oder vermieden werden.

Kostensenkung durch staatliche Einrichtungen

In bestimmten Fällen können Sie die Expertise durch das Bureau für Gerichtsexpertise oder andere spezialisierte öffentliche Einrichtungen einholen. Diese Option ist oft kostengünstiger als private Gutachter.

Berücksichtigung bei der Bußgeldbemessung

Wenn Sie in einem Bußgeldverfahren kooperieren und frühzeitig Beweise vorlegen, kann dies zu einer Reduzierung der Gesamtkosten führen. Die Behörden berücksichtigen dabei auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Betroffenen.

Ratenzahlung und Kostenerleichterung

Bei hohen Gutachterkosten besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung oder anderen Zahlungserleichterungen. Die genauen Modalitäten werden nach der jeweiligen Verfahrensordnung festgelegt.


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Was passiert mit den Gutachterkosten bei Rücknahme des Einspruchs?

Bei einer Rücknahme des Einspruchs müssen Sie als Betroffener grundsätzlich sämtliche bis dahin entstandenen Kosten tragen – dies schließt auch die Gutachterkosten ein.

Kostenverteilung bei verschiedenen Szenarien

Wenn Sie ein privates Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben haben, müssen Sie diese Kosten bei einer Einspruchsrücknahme selbst tragen. Dies gilt auch dann, wenn das Gutachten bereits Unregelmäßigkeiten aufgezeigt hat.

Bei einem vom Gericht bestellten Gutachter werden die Kosten ebenfalls Ihnen auferlegt, wenn Sie den Einspruch zurücknehmen. Die Gerichtskosten betragen in diesem Fall 0,25 Prozent des ursprünglichen Bußgeldes, mindestens jedoch 17 Euro.

Ausnahmen bei der Kostenübernahme

Eine wichtige Ausnahme besteht, wenn das Verfahren eingestellt wird: In diesem Fall übernimmt der Staat die Gerichtskosten. Allerdings müssen Sie dann trotzdem noch die Kosten für ein eventuell beauftragtes Privatgutachten selbst tragen.

Rechtliche Besonderheiten

Die Kostenregelung basiert auf dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Wenn Sie den Einspruch während einer laufenden Hauptverhandlung zurücknehmen möchten, benötigen Sie dafür die Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Die Gutachterkosten bleiben auch in diesem Fall bei Ihnen.


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Welche Rechtsmittel habe ich gegen zu hohe Gutachterkosten?

Gegen zu hohe Gutachterkosten können Sie im Bußgeldverfahren verschiedene Rechtsmittel einlegen. Die Rechtsmittel unterscheiden sich je nachdem, ob es sich um ein Erkenntnisverfahren oder ein Kostenansatzverfahren handelt.

Rechtsmittel im Erkenntnisverfahren

Wenn das Gutachten zu Ihren Gunsten ausgefallen ist, müssen Sie bereits im Erkenntnisverfahren einen Antrag bezüglich der Kostengrundentscheidung stellen. Die Frist für eine Kostenbeschwerde beträgt eine Woche nach § 311 Abs. 2 StPO. Diese Beschwerde muss gesondert eingelegt werden und ist nicht in anderen Rechtsmitteln enthalten.

Rechtsmittel im Kostenansatzverfahren

Bei ungünstigen Gutachten ist der Weg über das Kostenansatzverfahren zu wählen. Hier können Sie eine unrichtige Sachbehandlung oder ein unnötiges Einholen des Gutachtens geltend machen. Die Kosten werden dann nach den Sätzen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) berechnet.

Höhe der erstattungsfähigen Kosten

Die erstattungsfähigen Kosten werden grundsätzlich auf Basis des JVEG bestimmt. Ein Stundensatz von 85 Euro ist dabei üblich (Honorargruppe 5 des § 9 Abs. 1 JVEG). Private Gutachterkosten, die darüber hinausgehen, werden nur in Ausnahmefällen erstattet, etwa wenn besondere Umstände wie Zeitdruck oder drohender Beweismittelverlust vorlagen.

Fristen und Formalitäten

Der Einspruch gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss muss innerhalb einer Woche nach Zustellung erfolgen. Bei der Begründung der Beschwerde haben Sie einen Monat Zeit nach Zustellung des schriftlichen Beschlusses. Die Begründungsfrist kann nicht verlängert werden, jedoch ist bei unverschuldeter Versäumnis eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Fachbegriffe einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Bußgeldbescheid

Ein offizielles Dokument einer Behörde, mit dem eine Geldstrafe für eine Ordnungswidrigkeit verhängt wird. Basierend auf dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wird damit ein Verstoß gegen Vorschriften geahndet. Der Bescheid enthält die Höhe der Geldbuße sowie Informationen zum Verstoß und zu Rechtsmitteln. Beispiel: Ein Autofahrer erhält einen Bußgeldbescheid über 75 Euro wegen zu geringen Abstands im Straßenverkehr. Gegen den Bescheid kann innerhalb von 2 Wochen Einspruch eingelegt werden.


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Rechtliches Gehör

Ein fundamentales Grundrecht aus Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz, das jedem Beteiligten eines Gerichtsverfahrens die Möglichkeit gibt, sich zu allen relevanten Aspekten des Verfahrens zu äußern. Vor wichtigen Entscheidungen muss das Gericht die Betroffenen anhören und ihre Stellungnahme berücksichtigen. Dies gilt besonders bei Maßnahmen mit erheblichen finanziellen Folgen. Beispiel: Vor der Beauftragung eines teuren Gutachtens muss der Betroffene über die entstehenden Kosten informiert werden.


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Einspruchsrücknahme

Die Erklärung eines Betroffenen, einen zuvor eingelegten Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid nicht weiter zu verfolgen. Dies ist nach § 67 OWiG bis zur Urteilsverkündung möglich und beendet das Verfahren. Mit der Rücknahme wird der ursprüngliche Bußgeldbescheid rechtskräftig. Die Rücknahme kann sinnvoll sein, um weitere Kosten zu vermeiden. Im Unterschied zur Berufungsrücknahme im Zivilprozess entstehen dabei grundsätzlich keine zusätzlichen Gerichtsgebühren.


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Unrichtige Sachbehandlung

Ein Verfahrensfehler, bei dem das Gericht oder eine Behörde gegen wesentliche Verfahrensvorschriften verstößt. Dies liegt etwa vor, wenn gesetzlich vorgeschriebene Anhörungen unterlassen werden oder Entscheidungen ohne ausreichende rechtliche Grundlage getroffen werden. Nach § 46 OWiG kann eine unrichtige Sachbehandlung zur Aufhebung oder Änderung von Entscheidungen führen. Beispiel: Das Unterlassen der Anhörung vor Beauftragung eines teuren Gutachtens.


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Fürsorgepflicht des Gerichts

Die gesetzliche Verpflichtung des Gerichts, die Verfahrensbeteiligten vor vermeidbaren Nachteilen zu schützen und sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Rechtsstaatsprinzip und verschiedenen Verfahrensordnungen. Sie beinhaltet Aufklärungs- und Hinweispflichten, besonders bei drohenden erheblichen Kosten oder Rechtsnachteilen. Die Fürsorgepflicht gilt unabhängig davon, ob die Beteiligten anwaltlich vertreten sind.


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Kostenintensive Beweiserhebung

Maßnahmen zur Feststellung von Tatsachen in einem Gerichtsverfahren, die erhebliche Kosten verursachen, wie etwa die Beauftragung von Sachverständigen oder aufwendige technische Untersuchungen. Nach § 107 OWiG können diese Kosten den Beteiligten auferlegt werden. Vor der Anordnung solcher Maßnahmen muss das Gericht die Verhältnismäßigkeit prüfen und die Beteiligten über mögliche Kostenfolgen informieren. Beispiel: Ein technisches Gutachten zur Überprüfung eines Abstandsverstoßes.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 66 GKG (Gerichtskostenordnung): Dieser Paragraph regelt die Kosten für gerichtliche Verfahren, einschließlich der Frage, wann und wie Kosten erhoben werden können. Er beschreibt sowohl die Zulässigkeit als auch die Form der Rechtsmittel im Zusammenhang mit der Kostenentscheidung. Im vorliegenden Fall ist § 66 GKG entscheidend, da die Beschwerde des Betroffenen gegen die Kostenrechnung sich auf die Bestimmungen dieses Gesetzes stützt.
  • Bußgeldkatalog (BKatV): Die Bußgeldkatalog-Verordnung legt die ordnungsrechtlichen Verstöße und die entsprechenden Geldbußen fest. Relevant ist hier die Bestimmung des Bußgeldes in Höhe von 75 Euro für den Abstandsverstoß. Diese rechtliche Grundlage ist entscheidend, da sie die ursprüngliche Höhe der Geldbuße und die Argumentationslinie des Betroffenen zur Reduzierung auf 55 Euro beeinflusst.
  • § 47 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz): Dieser Paragraph befasst sich mit den allgemeinen Vorschriften zu Ordnungswidrigkeiten und deren Ahndung. Er regelt unter anderem die Voraussetzungen für das Erlassen eines Bußgeldbescheides und die Rechtsmittel. Der Fall bezieht sich auf die Anfechtung des Bußgeldbescheides und ist damit direkt betroffen von den Vorschriften des OWiG.
  • § 12 SPolG (Sicherheits- und Ordnungsgesetz): Dieser Paragraph behandelt spezifische Regelungen zur Sicherheit im Straßenverkehr und die Verantwortlichkeit bei Verkehrsverstößen. In diesem Fall könnte der Abstandsverstoß des Betroffenen unter diese Regelung fallen, da es um die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften beim Fahren geht, was auch die Begründung für das ursprüngliche Bußgeld beeinflusst.
  • § 177 StPO (Strafprozessordnung): Dieser Paragraph ist relevant für die Beschwerdeverfahren und das Einspruchsrecht des Betroffenen im Strafprozess. Er ist entscheidend, um die verschiedenen Möglichkeiten und Fristen im Rechtsmittelverfahren zu verstehen, insbesondere in Bezug auf die Rücknahme des Einspruchs und die Folgen für die Kostenentscheidung in diesem spezifischen Fall.

Das vorliegende Urteil

OLG Stuttgart – Az: 4 Ws 368/23 – Beschluss vom 26. Oktober 2023


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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