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Höhe der Terminsgebühr bei kurzer Verhandlungsdauer: Ist die Kürzung zulässig?

Die Staatskasse wollte die volle Höhe der Terminsgebühr bei kurzer Verhandlungsdauer von nur fünf Minuten stark kürzen, obwohl der Autofahrer freigesprochen wurde. Die unerwartete Anwendung des Strafklageverbrauchs rechtfertigte die Anwaltsvergütung jedoch trotz der minimalen Zeit im Gerichtssaal.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Qs 50/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Freiburg (Breisgau)
  • Datum: 30.07.2024
  • Aktenzeichen: 2 Qs 50/24
  • Verfahren: Streit um die Erstattung von Anwaltskosten
  • Rechtsbereiche: Anwaltsvergütung, Kostenrecht, Bußgeldverfahren

  • Das Problem: Nach Einstellung eines Bußgeldverfahrens kürzte das Amtsgericht die beantragten Anwaltskosten stark. Das Gericht berücksichtigte dabei die geringe Dauer der zwei Verhandlungstermine. Der Betroffene legte Beschwerde ein, um die volle Erstattung zu erhalten.
  • Die Rechtsfrage: Muss der Staat die vollen, vom Anwalt geforderten Gebühren für zwei sehr kurze Gerichtstermine erstatten, wenn das Bußgeldverfahren wegen eines komplizierten Verfahrenshindernisses eingestellt wurde?
  • Die Antwort: Ja, größtenteils. Die vollen Terminsgebühren sind zu erstatten. Trotz der kurzen Dauer war die Arbeit des Anwalts wegen der komplizierten Rechtsfrage des sogenannten Strafklageverbrauchs von hoher Bedeutung und Schwierigkeit.
  • Die Bedeutung: Für die Höhe der erstattungsfähigen Anwaltskosten zählt die rechtliche Komplexität des Falles mehr als die tatsächliche Dauer der Gerichtsverhandlung. Die Notwendigkeit der anwaltlichen Tätigkeit ist ausschlaggebend, auch wenn der ursprüngliche Verstoß geringfügig war.

Der Fall vor Gericht


Wieviel ist ein schneller Sieg wert?

Einen Sieg vor Gericht zu erringen ist die eine Sache. Die Kosten für diesen Sieg erstattet zu bekommen, eine ganz andere. Ein Autofahrer aus Freiburg erlebte genau das. Sein Bußgeldverfahren wegen eines Rotlichtverstoßes wurde eingestellt – ein klarer Erfolg. Doch als sein Anwalt die Rechnung bei der Staatskasse einreichte, zahlte diese nur einen Bruchteil. Der Grund: Die beiden entscheidenden Gerichtstermine waren dem Amt zu kurz. Das Landgericht Freiburg musste klären, ob ein 20-minütiger Sieg weniger wert ist als ein stundenlanger Kampf.

Warum landete ein 90-Euro-Bußgeld überhaupt vor Gericht?

Ein Anwalt stellt den Antrag auf Erstattung seiner Kosten und notwendigen Auslagen nach Einstellung des Bußgeldverfahrens.
Landgericht entscheidet: Kurze Verhandlungstermine rechtfertigen volle Mittelgebühren wegen entscheidender verfahrensrechtlicher Leistung. | Symbolbild: KI

Am Anfang stand ein alltäglicher Vorwurf: ein Rotlichtverstoß, geahndet mit 90 Euro Bußgeld. Der betroffene Autofahrer legte Einspruch ein, und der Fall ging an das Amtsgericht Freiburg. Dort fanden zwei Hauptverhandlungen statt. Die erste dauerte etwa 15 Minuten, die zweite sogar nur fünf. Das Ergebnis war ein Sieg für den Autofahrer. Sein Verteidiger hatte einen entscheidenden prozessualen Fehler entdeckt: ein Verfahrenshindernis namens Strafklageverbrauch. Im Klartext bedeutet das, dass über dieselbe Tat bereits an anderer Stelle entschieden wurde und sie nicht erneut verhandelt werden darf. Das Gericht musste das Verfahren daraufhin einstellen, wie es das Gesetz vorschreibt (§ 206a Strafprozessordnung in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz). Der Fall war vom Tisch. Der wahre Streit begann erst jetzt.

Weshalb kürzte die Staatskasse die Rechnung des Anwalts?

Der Verteidiger reichte seine Kostennote bei der Staatskasse ein. Nach einem Freispruch oder einer Einstellung des Verfahrens muss die Staatskasse die notwendigen Auslagen des Betroffenen – also auch die Anwaltskosten – übernehmen. Der Anwalt forderte insgesamt 1.286,39 Euro. Darin enthalten waren Gebühren für die beiden Gerichtstermine, für die er jeweils die sogenannte Mittelgebühr nach Nr. 5110 des Rechtsanwaltsvergütungsverzeichnisses (VV RVG) ansetzte. Diese Standardgebühr soll den durchschnittlichen Aufwand eines Anwalts abgelten. Das Amtsgericht sah die Sache anders. Es kürzte die Erstattung drastisch auf 909,16 Euro. Die Begründung klang plausibel: Für einen 15-minütigen Termin seien 150 Euro angemessen, für einen Fünf-Minuten-Termin genügten 100 Euro. Die volle Mittelgebühr von je 280,50 Euro sei angesichts der Kürze der Termine überzogen. Eine kleine Pauschale für zwölf Kopien in Höhe von 6 Euro strich das Gericht komplett.

Zählt vor Gericht die gestoppte Zeit oder die juristische Leistung?

Der Autofahrer legte über seinen Anwalt Sofortige Beschwerde beim Landgericht Freiburg ein. Die Richter dort mussten nun die zentrale Frage der Anwaltsvergütung klären. Das Gesetz gibt Anwälten in vielen Bereichen einen Gebührenrahmen vor. Innerhalb dieses Rahmens bestimmt der Anwalt die konkrete Gebühr nach bestem Ermessen (§ 14 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Er muss dabei Kriterien wie den Umfang, die Schwierigkeit und die Bedeutung des Falles berücksichtigen. Eine dritte Partei – hier die Staatskasse – muss eine so bestimmte Gebühr nur dann nicht voll bezahlen, wenn sie Unbillig, also unangemessen, ist.

Das Landgericht analysierte die Situation neu. Es stimmte zu, dass die Termine kurz und der ursprüngliche Vorwurf nicht gravierend waren. Das war aber nur die eine Seite der Medaille. Die andere Seite war die juristische Komplexität. Die Arbeit des Verteidigers bestand nicht darin, lange Reden zu halten. Seine entscheidende Leistung war es, das prozessuale Hindernis des Strafklageverbrauchs zu erkennen und geltend zu machen. Diese rechtliche Frage war der Schlüssel zum Erfolg und verlangte Fachwissen. Der Sieg des Autofahrers basierte allein auf diesem juristischen Schachzug. Vor diesem Hintergrund, so das Gericht, war der Ansatz der Mittelgebühr für beide Termine nicht unbillig. Die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit rechtfertigte die Höhe der Gebühr – unabhängig von der reinen Dauer der Anwesenheit im Gerichtssaal.

Musste die Staatskasse am Ende fast die gesamte Summe zahlen?

Das Landgericht änderte den Beschluss des Amtsgerichts ab. Es setzte die zu erstattenden Kosten auf 1.279,25 Euro fest und sprach dem Autofahrer zudem Zinsen zu. Der vom Verteidiger geforderte Betrag wurde damit fast vollständig anerkannt. Die Staatskasse musste die vollen Mittelgebühren für beide Termine erstatten. Lediglich bei der Dokumentenpauschale von 6 Euro für die Kopien blieb das Gericht bei der Ablehnung des Amtsgerichts. In diesem winzigen Punkt wurde die Beschwerde zurückgewiesen. Da der Autofahrer aber im Wesentlichen Recht bekommen hatte, musste die Staatskasse auch die Kosten für das gesamte Beschwerdeverfahren tragen (§ 467 Abs. 1 Strafprozessordnung). Die Richter machten klar, dass es unbillig wäre, den Betroffenen an diesen Kosten zu beteiligen, nachdem er sich erfolgreich gegen eine unberechtigte Kürzung seiner Erstattungsansprüche gewehrt hatte.

Die Urteilslogik

Der rechtliche Wert eines Verfahrenserfolgs hängt von der juristischen Qualität der Leistung ab, nicht von der rein gemessenen Zeit, die der Anwalt im Gerichtssaal verbringt.

  • Juristische Komplexität definiert die Gebühr: Die Angemessenheit einer Anwaltsgebühr bemisst sich vorrangig nach der Schwierigkeit des Falles und dem erforderlichen juristischen Fachwissen, welches zum Erfolg führt, und nicht nach der bloßen Dauer der Hauptverhandlung.
  • Grenzen der Kostensenkung durch die Staatskasse: Die Staatskasse darf die vom Anwalt festgesetzte Gebühr nur dann ablehnen oder kürzen, wenn diese nach umfassender Abwägung aller Tatumstände und der anwaltlichen Leistung als unbillig oder unangemessen erscheint.
  • Erfolg führt zur vollständigen Kostenerstattung: Stellt das Gericht ein Verfahren aufgrund eines Verfahrenshindernisses ein, muss die Staatskasse die notwendigen Auslagen des Betroffenen, einschließlich der Anwaltskosten, vollständig übernehmen.

Die Qualität der anwaltlichen Arbeit rechtfertigt die Vergütungshöhe, selbst wenn ein entscheidender juristischer Schachzug zu einem schnellen Verfahrensende führt.


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Experten Kommentar

Wer denkt, dass vor Gericht nur die gestoppte Zeit zählt, der irrt sich gewaltig. Die Staatskasse wollte die Terminsgebühr radikal kürzen, weil die Verhandlungen nur wenige Minuten dauerten, doch das Gericht wies diesen Sparversuch konsequent zurück. Es geht nicht um die Länge des Auftritts, sondern um die Qualität und die Schwierigkeit der anwaltlichen Leistung, die hier zum strategischen Verfahrenssieg führte. Für jeden Betroffenen, dessen Fall schnell durch einen klugen Schachzug eingestellt wird, ist das ein starkes Signal: Juristische Fachkenntnis hat ihren Preis, und dieser Preis wird von der Staatskasse erstattet, wenn er zum Erfolg führt.


Nächtliche Stadtstraße mit Autos und roter Ampel als Illustration zu FAQs im Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss die Staatskasse die vollen Anwaltskosten nach der Einstellung eines Verfahrens übernehmen?

Nach einem Verfahrenserfolg, wie der Einstellung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, muss die Staatskasse die notwendigen Auslagen des Betroffenen nach § 467 StPO übernehmen. Dazu zählen auch die Anwaltsgebühren. Häufig weicht jedoch die Erleichterung über den Sieg der Verärgerung, weil die Staatskasse die Höhe der Rechnung prüft und die Erstattung kürzt. Sie darf die Zahlung nur dann mindern, wenn sie die vom Anwalt angesetzte Gebühr als unbillig ansieht.

Der häufigste Streitpunkt ist die Ansetzung der sogenannten Mittelgebühr durch den Verteidiger. Die Staatskasse argumentiert oft, dass die volle Gebühr überzogen sei, wenn die Gerichtstermine, die zur Einstellung führten, nur sehr kurz waren. Beispielsweise kürzte ein Gericht in Freiburg die Kosten, weil die entscheidende Verhandlung lediglich fünf Minuten dauerte. Diese Sichtweise ignoriert jedoch die oft komplexe juristische Vorarbeit, die zu einem schnellen Verfahrenserfolg geführt hat.

Entscheidend für die volle Erstattung ist, ob die juristische Schwierigkeit des Falles die Höhe der angesetzten Gebühr rechtfertigt. Die Staatskasse kann nur nach § 14 RVG korrigierend eingreifen, wenn die Kosten die Kriterien von Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung klar überschreiten. Wenn der Anwalt einen schwer auffindbaren prozessualen Fehler (wie den Strafklageverbrauch) erkennt und damit einen schnellen Sieg erzielt, ist die volle Gebühr angemessen – unabhängig von der reinen Anwesenheitsdauer.

Fordern Sie von Ihrem Anwalt eine detaillierte Begründung, warum die angesetzten Gebühren im konkreten Fall aufgrund der prozessualen Besonderheit als angemessen gelten, BEVOR die Staatskasse kürzt.


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Wird die Anwaltsgebühr gekürzt, wenn der Gerichtstermin nur sehr kurz dauert?

Nein, die bloße Dauer eines Gerichtstermins ist kein ausreichender Grund, um die Anwaltsgebühren zu kürzen. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) verlangt, dass die juristische Leistung und die Komplexität des Falles bewertet werden, nicht nur die gestoppte Zeit im Gerichtssaal. Ein schneller Erfolg, der auf hervorragender Vorarbeit beruht, darf die Effizienz des Anwalts nicht bestrafen.

Die Höhe der Gebühren wird vom Anwalt nach billigem Ermessen innerhalb des gesetzlichen Rahmens bestimmt. Dabei müssen Kriterien wie der Umfang, die Schwierigkeit und die Bedeutung der Sache berücksichtigt werden (§ 14 RVG). Wenn die Staatskasse oder ein Amtsgericht eine Kürzung vornimmt, weil ein Termin lediglich 15 Minuten dauerte, ignoriert diese Entscheidung oft die notwendige und komplexe Vorbereitung. Die Kürzung stützt sich dann fälschlicherweise auf die reine Anwesenheitsdauer statt auf die juristische Qualität.

Das Landgericht Freiburg bestätigte diese Sichtweise in einem Fall, in dem die Staatskasse die Gebühr für einen nur fünfminütigen Termin kürzen wollte. Die Kürze des Termins entstand gerade durch die Qualität der anwaltlichen Leistung: Der Verteidiger erkannte frühzeitig ein prozessuales Hindernis, den sogenannten Strafklageverbrauch, was zur sofortigen Einstellung des Verfahrens führte. Ein schneller Sieg, der komplexes Fachwissen erfordert, rechtfertigt somit die volle Mittelgebühr.

Falls die Staatskasse kürzt, lassen Sie sich von Ihrem Anwalt detailliert bestätigen, dass der kurze Termin gerade wegen einer komplexen prozessualen Vorleistung erfolgte.


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Wie wehre ich mich gegen die Kürzung meiner Anwaltskosten durch die Staatskasse?

Wenn das Gericht die Erstattung Ihrer Anwaltskosten durch die Staatskasse kürzt, legen Sie die sofortige Beschwerde ein. Dieses Rechtsmittel müssen Sie beim zuständigen Landgericht oder dem nächsthöheren Gericht einreichen. Überprüfen Sie dabei sofort das Datum der Zustellung, denn die Frist für die Beschwerde beträgt typischerweise nur zwei Wochen.

Die Beschwerde richtet sich gegen die Entscheidung des Amtsgerichts, das die angesetzte Gebühr als unbillig einschätzte. Strategisch ist es entscheidend, die juristische Komplexität des Falles zu betonen, anstatt nur die Dauer der Verhandlung zu diskutieren. Ihr Anwalt muss fundiert darlegen, warum die ursprünglich angesetzte Gebühr, beispielsweise die Mittelgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (§ 14 RVG), trotz eines schnellen Sieges angemessen war.

Der Autofahrer aus Freiburg ging genau diesen Weg und legte sofortige Beschwerde beim Landgericht Freiburg ein. Er argumentierte, dass die angesetzte Gebühr durch die notwendige Expertise gerechtfertigt war, weil der schnelle Erfolg auf dem Erkennen eines prozessualen Hindernisses beruhte. Das Landgericht gab ihm Recht und korrigierte die ungerechtfertigte Kürzung. Wenn Sie mit der Beschwerde Erfolg haben, muss die Staatskasse gemäß § 467 Abs. 1 StPO auch die Kosten tragen, die durch dieses zusätzliche Beschwerdeverfahren entstanden sind.

Leiten Sie den Beschluss über die Kostenkürzung sofort an Ihren Anwalt weiter, um die kurze Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde unbedingt einzuhalten.


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Wann gilt eine Anwaltsgebühr als „unbillig“ und darf gekürzt werden?

Eine Anwaltsgebühr darf durch eine dritte Partei wie die Staatskasse nur dann gekürzt werden, wenn sie im juristischen Sinne unbillig ist. Das Gesetz legt fest, dass Anwälte ihre Gebühr innerhalb des gesetzlichen Rahmens nach billigem Ermessen bestimmen müssen (§ 14 RVG). Diese Angemessenheitsgrenze darf nicht deutlich überschritten werden, sonst kann korrigierend eingegriffen werden.

Die Bestimmung der Billigkeit richtet sich nach den objektiven Umständen des Einzelfalls. Maßgeblich sind der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit, die juristische Schwierigkeit der Sache und deren Bedeutung für den Mandanten. Nur wenn die Gebühr diese Kriterien in einem unverhältnismäßigen Maße übersteigt, ist die Kürzung durch die Staatskasse erlaubt. Die Mittelgebühr gilt in durchschnittlichen Fällen meist als angemessen und ist der Standardansatz in der Praxis.

Eine Kürzung, die sich allein auf die Dauer eines Gerichtstermins stützt, ist oftmals selbst unbillig. In einem Bußgeldverfahren entschied das Landgericht Freiburg, dass die Kürzung der Termingebühr unberechtigt war, obwohl die Verhandlung nur kurz dauerte. Der schnelle Verfahrenserfolg beruhte auf dem Erkennen eines komplexen Verfahrenshindernisses, dem Strafklageverbrauch. Diese erhebliche juristische Kompetenz rechtfertigte die volle Gebühr, unabhängig von der reinen Anwesenheitsdauer.

Fragen Sie Ihren Anwalt detailliert, wie die Kriterien des § 14 RVG (Schwierigkeit, Umfang, Bedeutung) die Höhe der Gebühr rechtfertigen, um Kürzungen erfolgreich anzufechten.


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Welche Kriterien rechtfertigen eine volle Mittelgebühr des Anwalts bei schnellem Erfolg?

Ein schneller Erfolg rechtfertigt die volle Anwaltsvergütung, solange er auf einer komplexen juristischen Leistung beruht. Die Kürze eines Gerichtstermins ist kein Argument gegen die angesetzte Gebühr. § 14 RVG verlangt stattdessen die Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit. Die volle Mittelgebühr wird ausschließlich durch die erforderliche Expertise begründet.

Die Mittelgebühr (Nummer 5110 VV RVG) dient als Standard für den durchschnittlichen Aufwand und soll die tatsächliche Komplexität des Falles widerspiegeln. Wenn ein Anwalt ein schwer auffindbares Verfahrenshindernis erkennt, wie beispielsweise den Strafklageverbrauch, erfordert dies spezialisiertes Fachwissen. Diese strategische Leistung ist der Schlüssel zum Sieg und macht oftmals eine lange Hauptverhandlung unnötig. Die durch diese juristische Qualität erreichte Effizienz ist ein Wert an sich und darf keine Kürzung begründen.

Die Staatskasse versucht oft, die Gebühr allein mit der geringen Dauer des Gerichtstermins zu kürzen, weil die Stoppuhr-Zeit als Maßstab dient. Das Landgericht Freiburg stellte dieser Argumentation entgegen. Die Richter urteilten, dass die Qualität des Ergebnisses und die eingesetzte Kompetenz die Höhe der Gebühr bestimmen. Weil der Anwalt durch seinen juristischen Schachzug den schnellen Erfolg ermöglichte, war die Forderung nach der vollen Mittelgebühr trotz kurzer Termine nicht unangemessen.

Lassen Sie die Kostennotiz Ihres Anwalts umschreiben, damit die spezifische juristische Leistung, welche den schnellen Erfolg ermöglichte, klar hervorgeht.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar Rubrik: Bewegte Stadtstraße als Illustration zur Erklärung von Fachbegriffen zu Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Mittelgebühr

Die Mittelgebühr ist jene Standardvergütung, die Juristen in Deutschland im Rechtsanwaltsvergütungsverzeichnis (VV RVG) für einen Fall mit durchschnittlichem Umfang und mittlerer Schwierigkeit ansetzen. Diese Gebühr dient als Ausgangspunkt, weil sie den Aufwand eines durchschnittlichen Falles widerspiegeln soll; der Anwalt bestimmt die genaue Höhe seiner Rechnung immer nach § 14 RVG innerhalb eines vorgegebenen Gebührenrahmens.

Beispiel: Der Verteidiger forderte die Mittelgebühr für die beiden kurzen Gerichtstermine, weil die juristische Komplexität des Falles diesen Standardansatz trotz der geringen Dauer rechtfertigte.

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Notwendige Auslagen

Juristen nennen die notwendigen Auslagen jene Kosten, die einem Betroffenen bei der effektiven Rechtsverteidigung entstanden sind und die nach einem Verfahrenserfolg von der Staatskasse übernommen werden müssen. Dieses Prinzip stellt sicher, dass Bürger, die erfolgreich ein Verfahren gegen den Staat führen (z. B. Freispruch oder Einstellung), nicht auf ihren Verteidigungskosten sitzen bleiben.

Beispiel: Nachdem das Bußgeldverfahren eingestellt wurde, reichte der Autofahrer seine notwendigen Auslagen bei der Staatskasse ein, um die angefallenen Anwaltsgebühren erstattet zu bekommen.

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Sofortige Beschwerde

Eine Sofortige Beschwerde ist ein spezielles Rechtsmittel, das gegen bestimmte gerichtliche Entscheidungen – meist im Kostenrecht oder in Eilverfahren – innerhalb einer sehr kurzen Frist von in der Regel zwei Wochen eingelegt werden muss. Dieses schnell wirkende Rechtsmittel ermöglicht eine zügige Überprüfung von Entscheidungen durch das nächsthöhere Gericht und verhindert, dass finanzielle Streitigkeiten unnötig lange andauern.

Beispiel: Gegen die Kürzung der Anwaltsrechnung durch das Amtsgericht legte der Autofahrer über seinen Anwalt sofortige Beschwerde beim zuständigen Landgericht Freiburg ein.

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Strafklageverbrauch

Der Strafklageverbrauch, im juristischen Fachjargon oft als ne bis in idem bezeichnet, ist ein prozessuales Verfahrenshindernis, das eine erneute Verfolgung derselben Tat durch die Behörden untersagt, nachdem darüber bereits rechtskräftig entschieden wurde. Dieses Grundprinzip der Rechtsstaatlichkeit schützt Bürger davor, wegen desselben Sachverhalts wiederholt angeklagt zu werden, und gewährleistet damit Rechtsfrieden und -sicherheit.

Beispiel: Der Verteidiger entdeckte im Bußgeldverfahren einen Strafklageverbrauch, weshalb das Gericht das Verfahren wegen dieses zwingenden prozessualen Fehlers umgehend einstellen musste.

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Unbillig

Eine Anwaltsgebühr gilt als unbillig, wenn sie die vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgeschriebenen Kriterien wie Umfang, Bedeutung und juristische Schwierigkeit in einem Maße überschreitet, das eindeutig unangemessen ist. Die Prüfung der Billigkeit stellt eine Korrekturmöglichkeit dar, falls ein Anwalt sein Bestimmungsrecht über die Höhe der Gebühren missbraucht oder diese offensichtlich überzogen ansetzt.

Beispiel: Das Landgericht stellte fest, dass die angesetzte Mittelgebühr trotz der kurzen Verhandlungsdauer nicht unbillig war, da die juristische Leistung und die Komplexität des Falles die Höhe rechtfertigten.

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Das vorliegende Urteil


LG Freiburg (Breisgau) – Az.: 2 Qs 50/24 – Beschluss vom 30.07.2024


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