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Höchstgeschwindigkeit Fahrzeuge mit Gesamtgericht über 7,5 t auf autobahnähnlich Bundesstraßen

Ein Lkw-Fahrer wurde wegen Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße verurteilt, obwohl die von ihm befahrene Bundesstraße autobahnähnlich ausgebaut war. Das Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigte die Verurteilung und stellte klar, dass die höhere Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h nur für Autobahnen und Kraftfahrtstraßen gilt, selbst wenn die Bundesstraße baulich diesen ähnelt. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen Feinheiten der Geschwindigkeitsbegrenzungen auf deutschen Straßen.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Anliegen betraf eine Geldbuße wegen Geschwindigkeitsübertretung mit einem schweren Kraftfahrzeug außerhalb einer Ortschaft.
  • Der betroffene Fahrer wollte die Geldbuße rechtlich anfechten, um die Regelungssicherheit zu erhöhen.
  • Der Fahrer argumentierte, dass die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf einer autobahnähnlich gebauten Bundesstraße gelten sollten.
  • Das Gericht wies den Antrag des Fahrers auf Rechtsbeschwerde als unbegründet ab.
  • Die Entscheidung basierte darauf, dass die relevante Regelung nur für Autobahnen und Kraftfahrtstraßen gilt, nicht jedoch für Bundesstraßen.
  • Es gibt keine gesetzliche Lücke, die eine analoge Anwendung der höheren Geschwindigkeitsgrenzen auf Bundesstraßen rechtfertigen würde.
  • Das Gericht stellte fest, dass das unterschiedliche Geschwindigkeitsregime aus Gründen der Verkehrssicherheit gerechtfertigt ist.
  • Andere Rechtsquellen und frühere Gerichtsentscheidungen bestätigten diese Rechtsauffassung.
  • Die Kosten des Verfahrens wurden dem Fahrer auferlegt.

Lkw-Geschwindigkeitsregeln: Gerichtsurteil beleuchtet Tempolimits und Verkehrssicherheit

Die Höchstgeschwindigkeit von Lkw, insbesondere von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 t, spielt eine zentrale Rolle in der Straßenverkehrsordnung und hat unmittelbare Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. Auf bundesähnlichen Straßen gelten spezifische Tempolimits, die nicht nur den Schutz aller Verkehrsteilnehmer, sondern auch die Wirtschaftlichkeit des Schwerlastverkehrs im Auge haben. Diese Regelungen berücksichtigen die besonderen Eigenschaften dieser schweren Fahrzeuge, die bei unvorsichtiger Fahrt erhebliche Gefahrenstellen darstellen können.

Um den unterschiedlichen Anforderungen des Straßenverkehrs gerecht zu werden, variieren die Geschwindigkeitsregelungen je nach Art der Straße. Während auf Autobahnen keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung für Lkw besteht, sind auf Bundesstraßen spezifische Vorschriften zu Tempolimits zu beachten. Diese Regeln wurden eingeführt, um sowohl die Sicherheit der Fahrer und der anderen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten als auch die Transportlogistik effizient zu gestalten.

Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der die Anwendung dieser Geschwindigkeitsregelungen beleuchtet und die Herausforderungen, die sich aus den Verkehrsvorschriften ergeben, näher analysiert.

Der Fall vor Gericht


Fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung auf Bundesstraße: OLG Zweibrücken bestätigt 140 Euro Geldbuße

Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat in einem kürzlich ergangenen Beschluss die Verurteilung eines Kraftfahrzeugführers wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung bestätigt.

Fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung von Lkw auf Bundesstraße
Das OLG Zweibrücken hat die Verurteilung eines Lkw-Fahrers zu 140 Euro Geldbuße wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Bundesstraße bestätigt und die Anwendung einer höheren Geschwindigkeitsbegrenzung als unzulässig erachtet. (Symbolfoto: Flux gen.)

Der Betroffene wurde vom Amtsgericht Kaiserslautern zu einer Geldbuße von 140 Euro verurteilt, nachdem er mit einem Kraftfahrzeug mit einer Gesamtmasse über 7,5 Tonnen außerhalb einer Ortschaft die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hatte.

Rechtliche Grundlagen der Geschwindigkeitsbegrenzung

Im Zentrum des Falls stand die Frage nach der anwendbaren Höchstgeschwindigkeit auf der befahrenen Bundesstraße. Grundsätzlich gilt laut § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. bb StVO für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen außerhalb geschlossener Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Eine Ausnahme bildet § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a StVO, der für Autobahnen und Kraftfahrtstraßen eine erhöhte Geschwindigkeit von 80 km/h zulässt.

Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

Der Betroffene beantragte die Zulassung der Rechtsbeschwerde mit der Begründung, dass aufgrund der konkreten baulichen Gestaltung der Bundesstraße die höhere Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h hätte gelten müssen. Er argumentierte, die Rechtsbeschwerde sei zur Fortbildung des Rechts erforderlich.

OLG Zweibrücken: Keine Anwendung der Ausnahmeregelung auf Bundesstraßen

Das OLG Zweibrücken verwarf den Antrag als unbegründet und stellte klar, dass eine Anwendung des § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a StVO auf Bundesstraßen nicht in Betracht kommt, selbst wenn diese zwei Fahrstreifen in jede Richtung aufweisen und baulich zueinander abgegrenzt sind. Das Gericht stützte seine Entscheidung auf mehrere Argumente:

  1. Der Wortlaut der Vorschrift sei eindeutig und beziehe sich ausschließlich auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen.
  2. Die Entstehungsgeschichte und der Wille des Verordnungsgebers sprächen gegen eine Anwendung auf Bundesstraßen.
  3. Es fehle an einer planwidrigen Regelungslücke für eine analoge Anwendung.
  4. Die Interessenlage sei nicht vergleichbar, da auf Bundesstraßen – unabhängig von ihrer baulichen Gestaltung – keine Beschränkungen hinsichtlich der Fahrzeugarten gelten.

Bestätigung früherer Rechtsprechung

Das OLG Zweibrücken berief sich in seiner Entscheidung auf einen Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 07.06.1999, der bereits ausführlich dargelegt hatte, dass eine Anwendung der höheren Geschwindigkeitsbegrenzung auf autobahnähnlich ausgebaute Bundesstraßen nicht zulässig ist.

Kostenentscheidung und Rechtsfolgen

Die Rechtsbeschwerde galt als zurückgenommen, und die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens wurden dem Betroffenen auferlegt. Somit bleibt die ursprüngliche Verurteilung zu einer Geldbuße von 140 Euro wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung bestehen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das OLG Zweibrücken bestätigt, dass die erhöhte Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h für schwere Kraftfahrzeuge ausschließlich auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen gilt, nicht jedoch auf Bundesstraßen – unabhängig von deren baulicher Gestaltung. Diese Entscheidung stärkt die strikte Auslegung der StVO und unterstreicht die Bedeutung des Wortlauts sowie des gesetzgeberischen Willens bei der Interpretation von Verkehrsvorschriften. Für Fahrzeugführer schwerer Lkw bedeutet dies, dass auf Bundesstraßen generell die 60 km/h-Begrenzung zu beachten ist.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie einen Lkw über 7,5 Tonnen fahren, gilt für Sie auf Bundesstraßen immer eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h – auch wenn die Straße wie eine Autobahn ausgebaut ist. Das OLG Zweibrücken hat klargestellt, dass die 80 km/h-Regelung ausschließlich für Autobahnen und Kraftfahrtstraßen gilt. Sollten Sie ein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Bundesstraße erhalten, lohnt sich eine Anfechtung mit dem Argument des autobahnähnlichen Ausbaus nicht. Die Gerichte werden sich an den Wortlaut des Gesetzes halten. Beachten Sie daher besonders die Beschilderung und passen Sie Ihre Geschwindigkeit entsprechend an, um Bußgelder zu vermeiden.


Weiterführende Informationen

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)



Welche Höchstgeschwindigkeit gilt für Lkw über 7,5 Tonnen auf Bundesstraßen?

Für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen gilt auf Bundesstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung ist in § 3 Abs. 3 Nr. 2c der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegt.

Geltungsbereich der Geschwindigkeitsbegrenzung

Diese Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gilt für schwere Lkw nicht nur auf Bundesstraßen, sondern generell außerhalb geschlossener Ortschaften. Das bedeutet, sie ist auch auf Landstraßen und Autobahnen einzuhalten, sofern keine abweichenden Geschwindigkeitsbegrenzungen durch Verkehrszeichen angeordnet sind.

Besonderheiten bei autobahnähnlichen Bundesstraßen

Auf autobahnähnlichen Bundesstraßen, die baulich getrennte Fahrbahnen für jede Richtung haben, gilt für Lkw über 7,5 Tonnen ebenfalls die Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Eine Ausnahme besteht nur, wenn diese Straßen als Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) ausgewiesen sind. In diesem Fall dürfen Lkw über 7,5 Tonnen bis zu 80 km/h fahren.

Anpassung der Geschwindigkeit an die Verhältnisse

Beachten Sie, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h nur unter günstigen Bedingungen gilt. Als Lkw-Fahrer müssen Sie Ihre Geschwindigkeit stets den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anpassen. Bei schlechten Sichtverhältnissen, etwa durch Nebel, Schneefall oder Regen, kann auch eine geringere Geschwindigkeit erforderlich sein.


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Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, gegen ein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung vorzugehen?

Gegen ein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung können Sie Einspruch einlegen. Dies ist der erste und wichtigste Schritt, um sich rechtlich gegen den Bußgeldbescheid zu wehren.

Einspruchsfrist beachten

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen. Versäumen Sie diese Frist, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und Sie haben keine Möglichkeit mehr, dagegen vorzugehen.

Formelle Anforderungen

Für den Einspruch gelten keine strengen Formvorschriften. Sie können ihn schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail einlegen. Wichtig ist, dass Sie Ihre persönlichen Daten, das Aktenzeichen des Bußgeldbescheids und eine eindeutige Erklärung, dass Sie Einspruch einlegen, angeben. Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich, kann aber später nachgereicht werden.

Mögliche Einspruchsgründe

Es gibt verschiedene Gründe, die Sie für Ihren Einspruch anführen können:

  • Fehlerhafte Messung: Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit der Geschwindigkeitsmessung haben, können Sie die Zuverlässigkeit des Messgeräts in Frage stellen.
  • Falsche Zuordnung: Wurde das Fahrzeug fälschlicherweise Ihnen zugeordnet?
  • Formfehler im Bußgeldbescheid: Enthält der Bescheid alle notwendigen Angaben?
  • Verjährung: Ist die Tat möglicherweise schon verjährt?

Weiterer Verfahrensablauf

Nach Einlegung des Einspruchs prüft die Bußgeldstelle Ihren Fall erneut. Sie kann den Bußgeldbescheid aufheben, ändern oder an das zuständige Amtsgericht zur Entscheidung weiterleiten. Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Argumente vor einem Richter vorzutragen.

Besonderheit bei Lkw über 7,5 t

Wenn Sie mit einem Lkw über 7,5 t auf einer autobahnähnlichen Bundesstraße geblitzt wurden, beachten Sie: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt hier 80 km/h. Dies kann ein wichtiger Punkt für Ihren Einspruch sein, falls die Bußgeldstelle fälschlicherweise von einer niedrigeren Geschwindigkeitsbegrenzung ausgegangen ist.

Bedenken Sie, dass ein Einspruch auch Risiken bergen kann. Das Gericht ist nicht an die im Bußgeldbescheid festgesetzte Strafe gebunden und kann diese unter Umständen sogar erhöhen. Wägen Sie daher sorgfältig ab, ob ein Einspruch in Ihrem Fall sinnvoll ist.


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Was sind die Kriterien, um auf einer Straße die erhöhte Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h gelten zu lassen?

Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t gilt auf autobahnähnlichen Bundesstraßen eine erhöhte Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

Bauliche Trennung der Fahrbahnen

Die Straße muss baulich getrennte Fahrbahnen für jede Fahrtrichtung aufweisen. Dies kann durch einen Mittelstreifen oder andere bauliche Einrichtungen realisiert sein. Diese Trennung erhöht die Sicherheit, indem sie Frontalzusammenstöße mit dem Gegenverkehr verhindert.

Mindestanzahl der Fahrstreifen

Es müssen mindestens zwei markierte Fahrstreifen pro Richtung vorhanden sein. Die Markierung erfolgt entweder durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340). Diese Regelung ermöglicht ein sicheres Überholen langsamerer Fahrzeuge.

Widmung als Kraftfahrstraße

Die Straße muss als Kraftfahrstraße gewidmet sein. Dies wird durch das blaue Verkehrszeichen 331 angezeigt. Auf Kraftfahrstraßen sind nur Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h zugelassen, was einen homogeneren Verkehrsfluss gewährleistet.

Beschilderung

Es darf keine abweichende Geschwindigkeitsbeschränkung durch Verkehrszeichen angeordnet sein. Wenn Sie also ein Schild sehen, das eine niedrigere Geschwindigkeit vorschreibt, gilt diese unabhängig von den baulichen Gegebenheiten.

Wenn alle diese Kriterien erfüllt sind, dürfen Sie als Fahrer eines Kraftfahrzeugs über 7,5 t auf solchen Straßen bis zu 80 km/h fahren. Diese Regelung findet sich in § 3 Absatz 3 Nr. 2 c) Satz 2 und 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Beachten Sie, dass für Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t auf solchen Straßen sogar keine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, sofern nicht durch Verkehrszeichen anders angeordnet.


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Warum wurden keine höheren Geschwindigkeitsgrenzen für bestimmte Bundesstraßen zugelassen?

Für autobahnähnliche Bundesstraßen wurden aus mehreren Gründen keine höheren Geschwindigkeitsgrenzen zugelassen:

Rechtliche Einheitlichkeit: Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sieht für Bundesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h vor. Diese einheitliche Regelung dient der Verkehrssicherheit und Übersichtlichkeit für alle Verkehrsteilnehmer.

Bauliche Unterschiede: Obwohl manche Bundesstraßen autobahnähnlich ausgebaut sind, erfüllen sie oft nicht alle Sicherheitsstandards von Autobahnen. Sie können engere Kurvenradien, kürzere Beschleunigungsstreifen oder geringere Sichtweiten aufweisen.

Verkehrszusammensetzung und Sicherheitsaspekte

Gemischter Verkehr: Auf Bundesstraßen ist häufig mit einer vielfältigeren Verkehrszusammensetzung zu rechnen. Neben PKW und LKW können hier auch landwirtschaftliche Fahrzeuge oder Fahrräder unterwegs sein. Höhere Geschwindigkeiten würden das Unfallrisiko erheblich steigern.

Kreuzungen und Einmündungen: Viele Bundesstraßen weisen Kreuzungen oder Einmündungen auf, die bei höheren Geschwindigkeiten ein erhöhtes Gefahrenpotenzial darstellen würden.

Praktische und ökonomische Erwägungen

Verwaltungsaufwand: Eine differenzierte Geschwindigkeitsregelung für einzelne Straßenabschnitte würde einen erheblichen Verwaltungs- und Beschilderungsaufwand nach sich ziehen.

Umwelt- und Lärmschutz: Höhere Geschwindigkeiten führen zu erhöhtem Kraftstoffverbrauch und Lärmemissionen. Dies steht im Widerspruch zu Umweltschutzzielen und Lärmschutzvorschriften, besonders in der Nähe von Wohngebieten.

Wenn Sie als Verkehrsteilnehmer auf einer autobahnähnlichen Bundesstraße unterwegs sind, beachten Sie stets die ausgeschilderten Geschwindigkeitsbegrenzungen. Diese können je nach Straßenabschnitt und örtlichen Gegebenheiten variieren.


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Welche Folgen hat eine bestätigte Geldbuße für mein Punktekonto in Flensburg?

Eine bestätigte Geldbuße kann erhebliche Auswirkungen auf Ihr Punktekonto in Flensburg haben. Wenn Sie eine Geldbuße von mindestens 60 Euro erhalten, wird in der Regel ein Punkt in das Fahreignungsregister eingetragen. Bei schwereren Verstößen können auch zwei oder drei Punkte vergeben werden.

Punktevergabe nach Schwere des Verstoßes

Die Anzahl der Punkte richtet sich nach der Schwere des Verkehrsverstoßes:

  • 1 Punkt: Für schwere Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße ab 60 Euro
  • 2 Punkte: Für sehr schwere Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Fahrverbot belegt sind, oder für Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis
  • 3 Punkte: Für Straftaten, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen

Konsequenzen der Punktesammlung

Je mehr Punkte Sie ansammeln, desto gravierender werden die Folgen:

  • Bei 4 bis 5 Punkten erhalten Sie eine schriftliche Ermahnung.
  • Bei 6 bis 7 Punkten erfolgt eine Verwarnung.
  • Ab 8 Punkten droht der Entzug der Fahrerlaubnis.

Wenn Sie beispielsweise als Fahrer eines LKW über 7,5 Tonnen auf einer autobahnähnlichen Bundesstraße die Höchstgeschwindigkeit um mehr als 21 km/h überschreiten, müssen Sie mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Tilgung von Punkten

Die Punkte werden nicht unbegrenzt gespeichert. Je nach Schwere des Verstoßes gelten unterschiedliche Tilgungsfristen:

  • 2,5 Jahre für Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt
  • 5 Jahre für Verstöße mit zwei Punkten
  • 10 Jahre für Straftaten mit drei Punkten

Beachten Sie, dass die Tilgungsfrist erst beginnt, wenn die Entscheidung rechtskräftig geworden ist. Während dieser Zeit können neue Verstöße zu einer Erhöhung Ihres Punktestands führen.


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Glossar - Fachbegriffe einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung

Fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung bedeutet, dass eine Person die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit überschreitet, obwohl sie das bei der gebotenen Sorgfalt hätte vermeiden können. Ein Beispiel wäre, wenn ein Lkw-Fahrer auf einer Bundesstraße mit 70 km/h fährt, obwohl er die Verkehrsschilder hätte beachten müssen, die eine Begrenzung auf 60 km/h anzeigen. Diese Übertretung kann eine Geldbuße nach sich ziehen.

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Bundesstraße

Eine Bundesstraße ist eine Hauptverkehrsstraße, die in Deutschland im Eigentum des Bundes steht und vom Bund verwaltet wird. Sie unterscheidet sich von Autobahnen durch oft geringere Geschwindigkeitsbegrenzungen und kann auch durch Ortschaften führen. Im Kontext des Textes gelten hier für Lkw über 7,5 Tonnen die Vorschriften des § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b StVO, die eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h vorsehen.

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Kraftfahrtstraße

Kraftfahrtstraßen sind Straßen, die speziell für den schnellen und fließenden Autoverkehr konzipiert wurden und deren Nutzung nur für Kraftfahrzeuge erlaubt ist. Im Unterschied zu Bundesstraßen haben sie oft höhere Geschwindigkeitsgrenzen, ähnlich wie Autobahnen. Laut § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a StVO können hier höhere Tempolimits von bis zu 80 km/h bestehen. Trotzdem gelten diese Regeln nicht auf allen Bundesstraßen, auch wenn sie autobahnähnlich ausgebaut sind.

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Rechtsbeschwerde

Eine Rechtsbeschwerde ist ein Rechtsmittel, mit dem eine gerichtliche Entscheidung in bestimmten Fällen angefochten werden kann, um sie von einer höheren Instanz auf Rechtsfehler überprüfen zu lassen. Der Lkw-Fahrer nutzte dieses Rechtsmittel, um gegen die Geschwindigkeitsüberschreitungsentscheidung vorzugehen, die jedoch aufgrund der klaren Rechtslage als unbegründet zurückgewiesen wurde.

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Planwidrige Regelungslücke

Eine planwidrige Regelungslücke tritt auf, wenn der Gesetzgeber bei der Schaffung eines Gesetzes eine für den geregelten Fall relevante Situation nicht bedacht hat. Diese könnte theoretisch eine analoge Anwendung von Gesetzen rechtfertigen, wenn das ursprüngliche Gesetz unvollständig ist. Im vorliegenden Fall verneinte das Gericht eine solche Lücke bei den Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Bundesstraßen.

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Entstehungsgeschichte eines Gesetzes

Die Entstehungsgeschichte eines Gesetzes, auch Gesetzesgenese genannt, bezieht sich auf den Prozess und die Absicht hinter der Schaffung der Rechtsvorschrift. Dieser Umstand wird herangezogen, um den Willen des Gesetzgebers zu interpretieren, der in diesem Fall betonte, dass die höhere Geschwindigkeitsbegrenzung nicht für Bundesstraßen gelten soll, auch wenn sie autobahnähnlich ausgebaut sind.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b StVO: Diese Vorschrift regelt die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t außerhalb geschlossener Ortschaften. In diesem Kontext beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h. Im vorliegenden Fall wurde der Betroffene wegen der Überschreitung dieser Geschwindigkeitsgrenze verurteilt, was die Grundlage für die Geldbuße von 140 € darstellt.
  • § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a StVO: Diese Norm regelt Höchstgeschwindigkeiten auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen und erlaubt dort eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf 80 km/h. Der Betroffene argumentierte, dass diese Regelung aufgrund der baulichen Gestaltung der Bundesstraße zur Anwendung kommen sollte. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass diese Vorschrift explizit nicht für Bundesstraßen gilt, was seinen Antrag unbegründet machte.
  • § 80 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 4 OWiG: Diese Regelungen befassen sich mit der Rücknahme von Rechtsmitteln in Bußgeldverfahren. Der Antrag des Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wurde als zurückgenommen angesehen, da das Gericht keinen Anlass für eine weitere rechtliche Überprüfung sah. Dies hat direkte Auswirkungen auf den Fortgang des Verfahrens, da der Betroffene keine Chancen auf eine Änderung des Urteils hatte.
  • § 79 Abs. 1 Satz 2, § 80 Abs. 1, 4 Satz 1 OWiG: Diese Paragraphen regeln, unter welchen Umständen eine Rechtsbeschwerde zulässig ist, insbesondere zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung. Das Gericht stellte fest, dass die aufgeworfenen Rechtsfragen bereits geklärt seien, was zu der Entscheidung führte, dass eine weitere Prüfung nicht notwendig sei.
  • § 46 Abs. 1 OWiG, § 473 Abs. 1 StPO: Diese Vorschriften behandeln die Kosten des Bußgeldverfahrens und der Rechtsbeschwerde. Die Entscheidung, die Kosten dem Betroffenen aufzuerlegen, zeigt die grundsätzliche Verantwortung des Beschuldigten für die wirtschaftlichen Folgen des Verfahrens, was im Falle eines erfolglosen Antrags auf Rechtsbeschwerde besonders relevant ist.

Das vorliegende Urteil

OLG Zweibrücken – Az.: 1 OWi 2 SsRs 109/22 – Beschluss vom 28.12.2022


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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