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Harte Entziehung Fahrerlaubnis im Alter: Muss ein 90-Jähriger seine Krankheit einsehen?

Ein über 80-jähriger Autofahrer, seit Jahrzehnten im Besitz seiner Fahrerlaubnis, verursachte Ende 2021 einen Unfall, entfernte sich und zeigte dabei gravierende Wahrnehmungsstörungen. Obwohl ein Gericht die erste vorläufige Entziehung seiner Fahrerlaubnis aufhob, da seine Schuldunfähigkeit nicht auszuschließen war, stellte sich seine Fahrtauglichkeit weiterhin als zentraler Konflikt dar. Trotz mehrerer Anläufe und unterschiedlichster Gutachten schien eine klare Beurteilung seiner Eignung zum Führen eines Fahrzeugs unerreichbar.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 ZB 25.58 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Urteil in 30 Sekunden

  • Das Problem: Ein älterer Autofahrer verursachte einen Unfall und zeigte danach gesundheitliche Auffälligkeiten. Die Behörde zweifelte an seiner Fahrtauglichkeit und wollte ihm den Führerschein entziehen.
  • Die Frage: Durfte die Behörde dem älteren Autofahrer seinen Führerschein entziehen?
  • Die Antwort: Ja. Das Gericht bestätigte: Der Autofahrer konnte wegen seiner verschiedenen Krankheiten und mangelnder Krankheitseinsicht nicht mehr sicher fahren.
  • Das bedeutet das für Sie: Wenn Ihre Gesundheit die Fahrtauglichkeit beeinträchtigt, kann der Führerschein entzogen werden. Wichtig ist, ärztliche Ratschläge zu befolgen und bei Zweifeln ein aktuelles Gutachten vorzulegen.

Die Fakten im Blick

  • Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
  • Datum: 10. Juli 2025
  • Aktenzeichen: 11 ZB 25.58
  • Verfahren: Zulassungsverfahren zur Berufung
  • Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein im Jahr 1934 geborener Mann, der Inhaber einer Fahrerlaubnis ist. Er wehrte sich gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis.
  • Beklagte: Das Landratsamt Augsburg, die Fahrerlaubnisbehörde. Es hatte dem Kläger die Fahrerlaubnis entzogen und verteidigte diese Entscheidung.

Worum ging es genau?

  • Sachverhalt: Ein betagter Mann verursachte einen Unfall und zeigte auffälliges Fahrverhalten. Die Behörde entzog ihm daraufhin die Fahrerlaubnis aufgrund eines medizinischen Gutachtens.

Welche Rechtsfrage war entscheidend?

  • Kernfrage: Durfte einem über 90-jährigen Mann der Führerschein entzogen werden, weil ein Gutachten ihm gesundheitliche Mängel und fehlende Einsicht bescheinigte, die das Fahren gefährlich machten?

Entscheidung des Gerichts:

  • Urteil im Ergebnis: Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde abgelehnt.
  • Zentrale Begründung: Das Gericht sah keine schwerwiegenden Fehler im vorigen Urteil, welches die mangelnde Fahreignung des Klägers aufgrund eines schlüssigen medizinischen Gutachtens bestätigte.
  • Konsequenzen für die Parteien: Der Kläger muss seinen Führerschein abgeben und die Kosten des Verfahrens tragen.

Der Fall vor Gericht


Wie begann der ungewöhnliche Fall eines langjährigen Autofahrers?

Im November 2021 erreichte die zuständige Behörde für Führerscheine, das Landratsamt einer nordbayerischen Region, eine brisante Mitteilung der Polizei. Diese berichtete von einem Vorfall Mitte Oktober: Ein Autofahrer, geboren im Jahr 1934 und seit Jahrzehnten im Besitz seiner Fahrerlaubnis, hatte einen Verkehrsunfall verursacht und sich anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernt. Die Polizei war besonders beunruhigt, weil die Wahrnehmung des über 80-jährigen Fahrers vom Unfallhergang deutlich von den tatsächlichen Ereignissen abwich. Dies ließ die Beamten an der Fahrtauglichkeit des Mannes zweifeln und veranlasste sie, die Fahrerlaubnisbehörde um eine genaue Überprüfung seiner gesundheitlichen Eignung zu bitten.

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Die Angelegenheit nahm schnell an Fahrt auf. Bereits im Januar 2022 entschied ein Amtsgericht, dem betagten Autofahrer seine Fahrerlaubnis vorläufig zu entziehen. Sein Führerschein wurde daraufhin wenige Wochen später eingezogen. Doch das strafrechtliche Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort nahm eine überraschende Wendung: Im Juni 2022 stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein. Der Grund: Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass der Mann zum Zeitpunkt des Unfalls aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht voll schuldfähig war. Diese Einstellung des Verfahrens hatte zur Folge, dass das Amtsgericht nur einen Monat später seine ursprüngliche Anordnung aufhob und die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis rückgängig machte. Der Weg schien frei für den Autofahrer, seinen Führerschein zurückzuerhalten.

Warum geriet die Fahreignung des Mannes erneut ins Visier der Behörden?

Die kurze Verschnaufpause für den betagten Autofahrer währte nicht lange. Bereits im September 2022, nur wenige Monate nach der Aufhebung der gerichtlichen Anordnung, erreichte die Fahrerlaubnisbehörde eine weitere besorgniserregende Meldung. Diesmal kam sie von einer Polizeistelle aus einer anderen deutschen Stadt. Die Beamten hatten im August beobachtet, wie der Mann sein Fahrzeug nicht auf einem ungewöhnlich großen Parkplatz manövrieren konnte, stattdessen halb auf der Fahrbahn stand und sich anschließend nur mit großer Mühe aus dem Wagen begeben und einige Stufen hochhangeln konnte. Für die Polizei stand fest: Das fortgeschrittene Alter und die erheblichen Bewegungseinschränkungen des Mannes ließen ernste Zweifel an seiner Fahreignung aufkommen.

Angesichts dieser wiederholten Vorfälle forderte das Landratsamt den Autofahrer auf, weitere ärztliche Bescheinigungen vorzulegen. Er reichte Atteste seines Hausarztes sowie zwei Gutachten eines Nervenarztes ein, die im Rahmen eines Betreuungsverfahrens erstellt worden waren. Das erste dieser Gutachten, verfasst kurz nach dem Unfall, stellte fest, dass der Mann zu jener Zeit an einer neurologischen Erkrankung mit psychischen Auffälligkeiten litt, die seine Fähigkeit, Verantwortung zu tragen, beeinträchtigen konnte. Das zweite Gutachten hingegen, erstellt im Juni 2022, bescheinigte eine deutliche Erholung seines Gesundheitszustandes und beurteilte ihn als geeignet, einen Pkw der Klasse B zu fahren.

Gestützt auf die vorliegenden Informationen entzog die Fahrerlaubnisbehörde dem Mann im April 2023 erneut die Fahrerlaubnis. Der Autofahrer legte daraufhin Klage beim Verwaltungsgericht ein und beantragte, die sofortige Wirksamkeit der Entziehung auszusetzen. Das Verwaltungsgericht gab diesem Antrag im Juni 2023 zunächst statt. Es befand, dass die Behörde bei ihrer Entscheidung ein erforderliches Gutachten zur Einschätzung der Fahreignung nicht ordnungsgemäß eingeholt hatte. Daraufhin zog die Fahrerlaubnisbehörde ihren Entziehungsbescheid zurück und forderte den Autofahrer umgehend auf, ein neues ärztliches Gutachten beizubringen.

Welches neue Gutachten führte zur erneuten Entziehung der Fahrerlaubnis?

Nachdem der erste Entziehungsbescheid gerichtlich gekippt worden war, legte der Autofahrer im Februar 2024 ein neues Gutachten vor. Dieses stammte von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung und war im Januar 2024 erstellt worden. Es war das entscheidende Dokument in diesem Fall. Die Sachverständige, die das Gutachten verfasste, stellte bei dem Mann eine Reihe von Krankheiten fest: Vorhofflimmern (eine Herzrhythmusstörung), Bluthochdruck, eine koronare Herzerkrankung und Diabetes mellitus Typ 2 (Zuckerkrankheit). Diese Erkrankungen, so die Gutachterin, würden die Fahreignung für Kraftfahrzeuge beider Gruppen infrage stellen. Zudem diagnostizierte sie eine Bewegungsbehinderung und einen Normaldruckhydrozephalus (eine neurologische Erkrankung, die zu einer Ansammlung von Hirnwasser führt, verbunden mit einer Minderdurchblutung des Gehirns), was insbesondere die Fahreignung für größere Fahrzeuge (Gruppe 2) beeinträchtigte.

Die zentrale Schlussfolgerung des Gutachtens war unmissverständlich: Der Autofahrer war nicht mehr in der Lage, die Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen vollständig zu erfüllen. Ein wesentlicher Aspekt hierbei war die bescheinigte „fehlende ausreichende Compliance“. Dieser Fachbegriff bedeutet, dass der Autofahrer nicht in ausreichendem Maße bereit oder in der Lage war, die Anweisungen seiner Ärzte zu befolgen oder seine Erkrankungen selbstständig zu managen – eine für die Fahrsicherheit entscheidende Eigenschaft, insbesondere bei mehreren chronischen Leiden.

Gestützt auf dieses Gutachten und nach Anhörung des Autofahrers, entzog die Fahrerlaubnisbehörde ihm im März 2024 zum zweiten Mal die Fahrerlaubnis und forderte ihn zur sofortigen Abgabe seines Führerscheins auf. Der Autofahrer legte daraufhin erneut Klage beim Verwaltungsgericht ein und beantragte wieder, die sofortige Wirksamkeit der Entziehung auszusetzen.

Warum änderte das Verwaltungsgericht seine Meinung über das Gutachten?

Das Verwaltungsgericht gab dem Autofahrer zunächst Recht. Im Mai 2024 entschied es, dass das vorgelegte Gutachten nicht überzeugend, nachvollziehbar oder überprüfbar sei. Dies war ein erneuter Rückschlag für die Fahrerlaubnisbehörde und ein vorläufiger Erfolg für den Führerscheininhaber.

Doch die Geschichte nahm eine Wendung. Auf Bitte der Fahrerlaubnisbehörde ergänzte die Gutachterin ihr ursprüngliches Fahreignungsgutachten im Juni 2024 mit einer weiteren Stellungnahme. Diese zusätzlichen Erläuterungen waren offensichtlich entscheidend: Nur einen Monat später, im Juli 2024, änderte das Verwaltungsgericht seine eigene Entscheidung von Amts wegen. Es lehnte den Antrag des Autofahrers auf vorläufigen Rechtsschutz ab. Das Gericht befand nun, dass das Gutachten vom Januar 2024, ergänzt um die neuen Erläuterungen, schlüssig und nachvollziehbar geworden war. Es stellte klar dar, dass der Kläger aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zum Führen eines Fahrzeugs geeignet war und die Fahrerlaubnisbehörde daher die Fahrerlaubnis entziehen durfte.

Im Dezember 2024 wies das Verwaltungsgericht dann auch die eigentliche Klage des Autofahrers ab. Das Gericht betonte in seiner Urteilsbegründung, dass die Sachverständige die Verbindung zwischen den medizinischen Feststellungen und der Schlussfolgerung zur fehlenden Fahreignung überzeugend hergestellt habe. Die festgestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen seien, auch wenn sie nicht immer ausdrücklich einer bestimmten Norm der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zugeordnet wurden, im Zusammenhang der gesamten Stellungnahme und in Zusammenschau mit den Behördenakten als relevant für die Fahreignung anzusehen.

Das Gericht hob hervor, dass insbesondere von relevanten, plötzlich auftretenden Bewusstseinsstörungen auszugehen sei, die durch verschiedene Krankheiten verursacht werden könnten, und eine stabile Blutzuckerlage beim Diabetes nicht bestätigt werden konnte. Die Fahreignung sei bei der Gefahr solcher plötzlichen Störungen nicht gegeben. Auch die Bewegungsbehinderung, in Verbindung mit den festgestellten Gehirnstörungen, sei für die Fahreignung von Bedeutung. Das Gericht verwies zusätzlich darauf, dass das strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen des Unfalls gerade wegen einer gesundheitlich bedingten, nicht ausschließbaren Schuldunfähigkeit eingestellt worden war, was die bestehenden gesundheitlichen Probleme des Klägers untermauerte.

Welche Argumente brachte der Autofahrer gegen das Urteil vor?

Der betagte Autofahrer gab sich mit diesem Urteil nicht zufrieden und beantragte beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof die Zulassung der Berufung. Er stützte seinen Antrag auf zwei Hauptargumente, die er den Richtern zur Prüfung vorlegte:

Zum einen rügte er eine sogenannte „Divergenz“. Das bedeutet, er warf dem Verwaltungsgericht vor, von einem früheren Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs abgewichen zu sein. Konkret zitierte er aus einem Urteil von 2018, das besagt, dass ein Fahreignungsgutachten nachvollziehbar und überprüfbar sein muss, alle wesentlichen Befunde enthalten und die Schlussfolgerungen klar darlegen muss. Wenn nicht eindeutig feststeht, ob jemand fahrtauglich ist oder nicht, dürfe die Fahrerlaubnis nicht entzogen werden. Er meinte, das Verwaltungsgericht habe diese Grundsätze nicht beachtet.

Zum anderen machte der Mann „ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils“ geltend und führte hierzu eine ganze Reihe detaillierter Punkte an:

  • Ungenaues Gutachten: Das medizinische Gutachten sei ungenau in seinen Befunden und lasse keine klare Zuordnung zu den spezifischen Regeln der Fahrerlaubnis-Verordnung zu. Dies führe dazu, dass ihm keine der möglichen Ausnahmeregelungen zugutekommen könne.
  • Unzureichende Begründung für „fehlende Compliance“: Die Gutachterin habe die fehlende Bereitschaft zur Befolgung ärztlicher Anweisungen oder das gleichzeitige Vorhandensein mehrerer Krankheiten nicht ausreichend begründet. Er selbst nehme seine Medikamente ein, wenn auch „nur an der unteren Grenze“, was die Einschätzung der Sachverständigen widerlege.
  • Bewegungsbehinderungen: Diese seien grundsätzlich nicht schädlich für die Fahreignung und erforderten allenfalls technische Anpassungen am Fahrzeug. Das Gutachten sei hier nicht schlüssig, und seine Verlangsamung sei lediglich auf eine Knieoperation zurückzuführen.
  • Bluthochdruck: Weder das Gutachten noch ein Attest hätten Hinweise auf Gehirn- oder Sehstörungen durch seinen Blutdruck ergeben. Die gemessenen Blutdruckwerte seien nicht hoch genug, um die Fahreignung zu beeinträchtigen. Die Schlussfolgerung der Gutachterin sei daher nicht nachvollziehbar.
  • Herzprobleme: Die Annahme mangelnder Fahreignung wegen Vorhofflimmerns und Herzerkrankung sei nur mit „erheblichen Auffälligkeiten“ begründet, deren Befund unklar sei. Vorliegende kardiologische Untersuchungen würden keine Fahreignungsmängel erkennen lassen.
  • Diabetes mellitus Typ 2: Die Gutachterin hätte bei fehlender Stellungnahme eines Diabetologen die Fahreignung nicht verneinen, sondern als unbewertbar einstufen müssen. Er werde nicht mit Insulin behandelt, und seine Laborwerte deuteten nicht auf einen behandlungsbedürftigen Diabetes hin.
  • Normaldruckhydrozephalus: Die Verneinung der Fahreignung sei hier nicht nachvollziehbar. Die Sachverständige hätte weitere Untersuchungen anfordern müssen, anstatt die Fahreignung zu verneinen.
  • Fehlende Begründung für „Komorbidität“: Die Gutachterin habe zwar auf das Zusammenspiel mehrerer Krankheiten verwiesen, aber dessen Bewertung und die daraus gezogene Schlussfolgerung nicht ausreichend begründet.
  • Unfallhergang: Der Autofahrer bestritt weiterhin, dass überhaupt ein Unfall stattgefunden habe.

Wie sah das Gericht die Einwände des Autofahrers?

Die Fahrerlaubnisbehörde als Gegenseite widersprach dem Antrag des Autofahrers auf Zulassung der Berufung vehement. Sie betonte, dass die gerügte „Divergenz“ nicht ausreichend dargelegt sei, da es sich lediglich um den Vorwurf einer fehlerhaften Anwendung eines Rechtssatzes handele und nicht um einen prinzipiellen Meinungsunterschied über die Bedeutung einer Rechtsvorschrift.

Auch die „ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils“ sah die Behörde nicht als gegeben an. Die Argumente des Autofahrers würden sich nicht ausreichend mit den tragenden Gründen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzen, insbesondere nicht mit dessen Ausführungen zur Schlüssigkeit des Gutachtens. Die medizinischen Befunde seien keineswegs unpräzise, da die Erkrankungen des Autofahrers bereits von Fachärzten vorerhoben und dem Gutachten zugrunde gelegt worden seien. Es gäbe keine Hinweise auf Fehldiagnosen.

Die Behörde betonte, dass die Sachverständige ihre Beurteilung nicht nur auf ein spezifisches, in der Fahrerlaubnis-Verordnung beschriebenes Krankheitsbild gestützt habe. Vielmehr sei es bei komplexen Krankheitsbildern entscheidend, die Gesamtsituation zu würdigen. Die Gutachterin habe ihre Einschätzung auf die im Betreuungsverfahren festgestellten neurologischen und psychiatrischen Auffälligkeiten gestützt, die sich auch im Gesprächsverhalten des Autofahrers während der Fahreignungsbegutachtung und in den Leistungstests gezeigt hätten. Besonders wichtig sei die ergänzende Stellungnahme der Gutachterin gewesen: Sie habe dargelegt, dass der Autofahrer aufgrund seiner kognitiven Einschränkungen nicht in der Lage sei, einem Gespräch zu folgen, Fragen zu verstehen und zu beantworten, das Ausmaß seiner Erkrankungen zu erfassen und therapeutische Maßnahmen angemessen umzusetzen.

Dies könne dazu führen, dass beispielsweise ein sonst normaler Blutdruck oder Herzrhythmusstörungen entgleisen könnten. Die Behauptung des Autofahrers, Medikamente „nur an der unteren Grenze“ einzunehmen, unterstreiche gerade die fehlende Bereitschaft zur ärztlichen Kooperation. Aus den festgestellten Auffälligkeiten habe die Gutachterin schlüssig gefolgert, dass der Autofahrer komplexe Verkehrssituationen nicht einschätzen und nicht angemessen darauf reagieren könne. Es gäbe keine Hinweise, die plötzliche Kollapszustände oder Verwirrtheitszustände in der Zukunft ausschließen würden. Für die Fahreignung sei es entscheidend, dass solche Bewusstseinsstörungen nicht zu erwarten seien, unabhängig von ihrer konkreten Ursache. Auch der Unfall sei nach den Akten geschehen, und die Einstellung des Strafverfahrens wegen Schuldunfähigkeit bestätige die gesundheitlichen Probleme des Mannes.

Warum lehnte das höhere Gericht die Berufung endgültig ab?

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof prüfte die Argumente des Autofahrers sorgfältig, kam jedoch zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung nicht erfüllt waren.

Zunächst zur gerügten „Divergenz“: Das Gericht stellte klar, dass der Autofahrer diesen Zulassungsgrund nicht ausreichend dargelegt hatte. Das zitierte Urteil aus dem Jahr 2018 enthielt lediglich allgemeine Anforderungen an ein Fahreignungsgutachten. Es handelte sich nicht um einen bestimmten, das Urteil tragenden abstrakten Rechtssatz, der einem Rechtssatz des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs widersprechen würde. Es wurde lediglich der Vorwurf erhoben, ein Rechtssatz sei fehlerhaft angewendet worden, was für eine „Divergenz“ nicht ausreicht. Es muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer Rechtsvorschrift vorliegen, den der Autofahrer hier nicht aufgezeigt hatte.

Auch die „ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils“ konnte der Gerichtshof nicht feststellen. Die Richter hoben hervor, dass die Bewertung des Fahreignungsgutachtens durch das Verwaltungsgericht korrekt war.

Die wesentlichen Punkte, die zur Ablehnung des Antrags führten, waren:

  • Präzise Befunderhebung: Die medizinischen Befunde waren entgegen der Auffassung des Autofahrers nicht unpräzise. Die Krankheiten waren bereits von Fachärzten vorerhoben und dem Fahreignungsgutachten zugrunde gelegt worden, ohne dass Anhaltspunkte für ungenügende oder Fehldiagnosen bestanden.
  • Gesamtwürdigung des Krankheitsbildes: Das Gericht betonte, dass die Fahrerlaubnis-Verordnung keine abschließende Aufzählung von Krankheiten enthält. Die gutachterliche Beurteilung beruhte nicht allein auf einer spezifischen Ausprägung eines einzelnen Krankheitsbildes. Vielmehr stützte sie sich darauf, dass die vom Nervenarzt festgestellten Auffälligkeiten sich auch im Gesprächsverhalten während der Fahreignungsbegutachtung und in Tests zur Koordination der Bewegungen gezeigt hatten.
  • Fehlende Krankheitseinsicht und Behandlungsbereitschaft: Die entscheidende Rolle spielte die ergänzende Stellungnahme der Gutachterin. Sie hatte dargelegt, dass der Autofahrer aufgrund seiner kognitiven Einschränkungen nicht in der Lage war, einem Gespräch zu folgen, Fragen zu verstehen, das Ausmaß seiner Erkrankungen zu erfassen und therapeutische Maßnahmen angemessen umzusetzen. Dies könne beispielsweise dazu führen, dass ärztlich festgestellte normale Blutdruck- oder Herzrhythmuswerte entgleisen könnten. Bei einem komplexen Krankheitsbild wie dem des Autofahrers, bei dem sich die Erkrankungen gegenseitig beeinflussen können, sind Krankheitseinsicht und die Bereitschaft zur Befolgung ärztlicher Anweisungen für die Fahreignung unerlässlich. Die Aussage des Autofahrers, Medikamente „nur an der unteren Grenze“ einzunehmen, unterstreiche gerade diese fehlende Bereitschaft.
  • Risiko von Bewusstseinsstörungen: Die Gutachterin hatte schlüssig die verkehrsbezogene Prognose abgeleitet, dass der Autofahrer nicht in der Lage war, komplexe Verkehrssituationen einzuschätzen und adäquat darauf zu reagieren. Es gab keine gesicherten Anhaltspunkte, die plötzliche Kollapszustände oder Verwirrtheitszustände, wie sie in der Vergangenheit aufgetreten waren, nunmehr ausschließen würden. Das Gericht bestätigte, dass die Fahreignung jedenfalls voraussetzt, dass keine Bewusstseinsstörungen zu erwarten sind, wobei die konkrete Ursache dieser Störungen nicht entscheidend ist, wenn sie zu erwarten sind.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verwarf auch die detaillierten Gegenargumente des Autofahrers, die sich auf spezifische Nummern der Anlage 4 FeV (Herz, Blutdruck, Diabetes, Bewegungseinschränkung) bezogen. Er stellte fest, dass der Autofahrer damit am Kern der gutachterlichen Bewertung vorbeiging. Die Gutachterin habe die Fahreignung nicht wegen einer spezifischen Ausprägung einer einzelnen Krankheit verneint, sondern aufgrund der Komplexität der verschiedenen Erkrankungen und der daraus resultierenden Risiken. Die Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen gesundheitlich bedingter, nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit bestätigte die gesundheitlichen Probleme des Klägers.

Letztlich bestätigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Urteil der Vorinstanz und lehnte den Antrag des Autofahrers auf Zulassung der Berufung ab. Damit war die Entziehung der Fahrerlaubnis endgültig und rechtskräftig.

Die Urteilslogik

Dieser Fall verdeutlicht, welche gesundheitlichen Anforderungen und welche persönliche Verantwortung ein Fahrer tragen muss, um am Straßenverkehr teilzunehmen.

  • Die Fahreignung ergibt sich aus dem Gesamtbild der Gesundheit: Die Fähigkeit, sicher ein Fahrzeug zu führen, hängt von der umfassenden Würdigung aller vorhandenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen ab, nicht von der isolierten Betrachtung einzelner Krankheiten.
  • Krankheitseinsicht schützt die Fahreignung: Wer seine eigenen Erkrankungen nicht ausreichend erfasst oder ärztliche Anweisungen nur unzureichend befolgt, gefährdet seine Fahrtauglichkeit maßgeblich, besonders bei mehreren chronischen oder komplexen Leiden.
  • Sicherheit verlangt Stabilität: Nur wer keine plötzlichen Bewusstseinsstörungen oder Verwirrtheitszustände erwarten lässt, darf ein Kraftfahrzeug führen; die spezifische Ursache dieser Ausfälle ist dabei unerheblich.

Die Rechtsprechung bekräftigt: Die Sicherheit im Straßenverkehr hat stets Vorrang vor dem persönlichen Anspruch auf Mobilität, insbesondere wenn die Gesundheit das sichere Führen eines Fahrzeugs nicht mehr gewährleistet.


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Das Urteil in der Praxis

Was auf den ersten Blick wie ein hartnäckiger Kampf um den Führerschein wirkt, ist in Wahrheit ein Lehrstück über die wachsende Bedeutung des Gesamtbildes bei der Fahreignungsprüfung. Dieses Urteil untermauert eindrücklich: Es zählt nicht nur die Summe einzelner Diagnosen, sondern die kumulative Wirkung multipler Erkrankungen und vor allem die unerlässliche Fähigkeit zur Selbstorganisation und Therapieadhärenz. Die vom Gericht hervorgehobene „fehlende Compliance“ avanciert hier zum zentralen Knock-out-Kriterium, das verdeutlicht: Ohne ernsthafte Krankheitseinsicht und Therapiebefolgung ist bei komplexen Leiden die Fahreignung schlichtweg nicht zu gewährleisten. Ein klares Signal, das Gutachtern und Behörden gleichermaßen den Rücken stärkt, ganzheitlich und risikobasiert zu entscheiden.


Nächtliche Stadtstraße mit Autos und roter Ampel als Illustration zu FAQs im Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer entscheidet, ob die Fahreignung einer Person, insbesondere bei gesundheitlichen Bedenken, noch gegeben ist?

Die finale Entscheidung über die Fahreignung einer Person, besonders bei gesundheitlichen Bedenken, trifft die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Diese Entscheidung basiert jedoch auf einem mehrstufigen Prozess, an dem verschiedene Akteure beteiligt sind und deren Informationen sorgfältig bewertet werden.

Man kann es sich wie bei einem komplexen Puzzle vorstellen: Die Fahrerlaubnisbehörde fügt die Teile zusammen, aber die einzelnen Teile – wichtige Beobachtungen, medizinische Informationen und rechtliche Bewertungen – kommen von anderen Stellen.

Erste Hinweise auf mögliche gesundheitliche Probleme oder auffälliges Fahrverhalten kommen oft von der Polizei. Daraufhin fordert die Fahrerlaubnisbehörde bei den betroffenen Personen ärztliche Bescheinigungen oder Gutachten an. Diese Gutachten werden von spezialisierten Ärzten oder amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung erstellt und bewerten den Gesundheitszustand sowie dessen Auswirkungen auf die Fähigkeit, ein Fahrzeug sicher zu führen.

Basierend auf diesen medizinischen Einschätzungen und weiteren behördlichen Informationen trifft die Fahrerlaubnisbehörde ihre Entscheidung. Ist eine Person mit dieser Entscheidung nicht einverstanden, können die Verwaltungsgerichte angerufen werden. Sie überprüfen dann, ob die Behörde alle Regeln beachtet und die Gutachten korrekt bewertet hat, wobei auch höhere Gerichte in diesem Prozess eine Rolle spielen können. Dieser vielschichtige Prozess soll sicherstellen, dass Entscheidungen zur Fahreignung fundiert, objektiv und im Interesse der allgemeinen Verkehrssicherheit getroffen werden.


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Welche allgemeinen medizinischen Zustände oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen können die Fahreignung beeinflussen?

Nicht das Alter an sich, sondern verschiedene gesundheitliche Veränderungen können die Fahreignung beeinflussen und erfordern eine ärztliche Beurteilung. Verschiedene chronische Krankheiten, neurologische Probleme, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Einschränkungen der Beweglichkeit können die Fahrtüchtigkeit erheblich mindern.

Stellen Sie sich das Führen eines Fahrzeugs wie eine sehr anspruchsvolle sportliche Aktivität vor: Man braucht nicht nur Kraft und Geschicklichkeit, sondern auch schnelle Reaktion und klare Gedanken. Wenn körperliche oder geistige Fähigkeiten beeinträchtigt sind, kann das Sicherheitsrisiko erheblich steigen.

Zu den relevanten gesundheitlichen Beeinträchtigungen zählen vielfältige chronische Krankheiten. Dazu gehören neurologische Erkrankungen, wie ein Normaldruckhydrozephalus, der das Denkvermögen beeinträchtigen kann, oder die Folgen eines Schlaganfalls. Auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Vorhofflimmern oder unkontrollierter Bluthochdruck können die Fahrtüchtigkeit mindern, da sie das Risiko plötzlicher Bewusstseinsstörungen bergen. Diabetes, insbesondere bei schlecht eingestelltem Blutzucker mit der Gefahr von Unterzuckerung, ist ebenso relevant. Des Weiteren können starke Bewegungseinschränkungen die sichere Bedienung des Fahrzeugs erschweren. Insgesamt spielen kognitive Beeinträchtigungen eine große Rolle, da sie die Fähigkeit beeinflussen, komplexe Verkehrssituationen richtig einzuschätzen und adäquat zu reagieren.

Diese umfassende Betrachtung der Gesundheit dient dazu, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und Risiken durch eingeschränkte Fahreignung zu minimieren.


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Welche Bedeutung haben medizinische Gutachten bei der Beurteilung der Fahreignung?

Ein medizinisches Gutachten ist ein entscheidendes Beweismittel, das objektiv und nachvollziehbar die gesundheitliche Eignung zum Führen eines Fahrzeugs beurteilt. Man kann es sich vorstellen wie das Urteil eines erfahrenen Schiedsrichters: Es muss auf klaren Regeln basieren, alle wichtigen Beobachtungen berücksichtigen und eindeutig begründen, warum eine bestimmte Entscheidung getroffen wird.

Solche Gutachten sind für Behörden und Gerichte die Grundlage, um zu entscheiden, ob jemand aufgrund seiner Gesundheit noch sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann. Sie müssen schlüssig sein, alle relevanten Befunde enthalten und eine klare Verbindung zwischen den festgestellten Krankheiten und der Fähigkeit zum Führen eines Fahrzeugs herstellen. Bei komplexen Krankheitsbildern ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände entscheidend, auch die Bereitschaft, ärztliche Anweisungen zu befolgen und die Erkrankungen selbstständig zu managen.

Weist ein Gutachten Mängel auf, weil es beispielsweise nicht nachvollziehbar ist oder wichtige Aspekte nicht berücksichtigt, können Betroffene dies anfechten. Diese hohen Anforderungen an Gutachten dienen dem Schutz der Verkehrssicherheit und dem Vertrauen in die Entscheidungen der Behörden.


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Welche Rolle spielt die Kooperationsbereitschaft (Compliance) bei der Aufrechterhaltung der Fahreignung, insbesondere bei chronischen Erkrankungen?

Die Bereitschaft, ärztliche Anweisungen zu befolgen und die eigene chronische Erkrankung verantwortungsvoll zu managen (genannt Compliance), ist für die Fahreignung von entscheidender Bedeutung. Man kann sich dies wie die regelmäßige Wartung und sorgfältige Bedienung eines komplexen Fahrzeugs vorstellen: Nur wenn alle Systeme korrekt gewartet und die Betriebsanweisungen genau befolgt werden, bleibt das Fahrzeug sicher und fahrbereit.

Bei chronischen Erkrankungen, insbesondere wenn mehrere Leiden gleichzeitig bestehen, ist nicht die bloße Diagnose das Problem, sondern die Fähigkeit und Bereitschaft, den Gesundheitszustand stabil zu halten. Ein Gutachten betonte im vorliegenden Fall, dass der Betroffene aufgrund kognitiver Einschränkungen nicht in der Lage war, das Ausmaß seiner Erkrankungen zu erfassen und therapeutische Maßnahmen angemessen umzusetzen. Dies kann dazu führen, dass ein sonst stabiler Blutdruck oder Herzrhythmusstörungen plötzlich entgleisen. Auch die Aussage, Medikamente „nur an der unteren Grenze“ einzunehmen, unterstreicht eine fehlende ärztliche Kooperation.

Mangelnde Compliance kann somit unkontrollierte Zustände verursachen, die plötzliche Fahruntüchtigkeit zur Folge haben, wie die Gefahr von Kollapszuständen oder Verwirrtheitszuständen. Die Fahreignung setzt voraus, dass solche plötzlichen Bewusstseinsstörungen nicht zu erwarten sind. Diese gewissenhafte Kooperation mit den behandelnden Ärzten minimiert Sicherheitsrisiken im Straßenverkehr.


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Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, einen Führerscheinentzug aufgrund gesundheitlicher Gründe anzufechten?

Gegen einen Führerscheinentzug, der auf gesundheitlichen Gründen basiert, kann man gerichtliche Schritte einleiten, wobei insbesondere die gerichtliche Überprüfung medizinischer Gutachten eine entscheidende Rolle spielt.

Stellen Sie sich vor, ein Schiedsrichter trifft eine wichtige Entscheidung aufgrund eines medizinischen Gutachtens über einen Spieler. Der Spieler hat das Recht, diese Entscheidung von einer unabhängigen sportärztlichen Kommission überprüfen zu lassen. Diese Kommission prüft dann die Grundlage des Gutachtens und ob die Entscheidung fair getroffen wurde – ähnlich einem Gericht, das die behördliche Entscheidung und die medizinische Bewertung genau unter die Lupe nimmt.

Ein solcher Weg beinhaltet in der Regel zunächst eine Klage beim Verwaltungsgericht. Zusätzlich kann man dort einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz stellen, um die sofortige Wirksamkeit des Führerscheinentzugs auszusetzen. Das Gericht prüft dann die vorliegenden medizinischen Gutachten und die Begründung der Behörde.

Sollte das Verwaltungsgericht die Klage abweisen, besteht die Möglichkeit, beim nächsthöheren Verwaltungsgericht, wie dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, die Zulassung der Berufung zu beantragen. Die Hürden für eine solche Berufung sind jedoch hoch: Es müssen entweder „ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils“ des Verwaltungsgerichts vorliegen oder eine „Divergenz“ – also eine Abweichung von einem abstrakten Rechtssatz eines höheren Gerichts – schlüssig dargelegt werden. In solchen Verfahren kommt es wesentlich darauf an, wie schlüssig die medizinischen Befunde und deren Schlussfolgerungen zur Fahreignung im Gutachten dargestellt sind, insbesondere bei komplexen und sich gegenseitig beeinflussenden Krankheiten.

Dieser rechtliche Rahmen ermöglicht es Betroffenen, die Rechtmäßigkeit eines solchen schwerwiegenden Eingriffs gerichtlich überprüfen zu lassen.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar Rubrik: Bewegte Stadtstraße als Illustration zur Erklärung von Fachbegriffen zu Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Betreuungsverfahren

Ein Betreuungsverfahren ist ein Gerichtsverfahren, bei dem geprüft wird, ob eine Person aufgrund einer Krankheit oder Behinderung rechtliche Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und dafür eine rechtliche Betreuung benötigt. Der Zweck ist es, schutzbedürftigen Menschen zu helfen und ihre Interessen zu wahren, wenn sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind, ohne sie dabei unnötig zu entmündigen. Ein Gericht bestellt dann einen Betreuer, der die entsprechenden Aufgaben übernimmt.
Beispiel: Im vorliegenden Fall wurden ärztliche Gutachten des Nervenarztes erwähnt, die im Rahmen eines Betreuungsverfahrens erstellt worden waren und Informationen über den Gesundheitszustand des Autofahrers lieferten.

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Divergenz

Eine Divergenz ist ein spezieller juristischer Fachbegriff im Verwaltungsrecht, der vorliegt, wenn ein Gericht bei seiner Entscheidung von einem abstrakten Rechtssatz eines übergeordneten Gerichts in einem anderen Fall abgewichen ist. Dieser Zulassungsgrund für eine Berufung oder Revision soll sicherstellen, dass Rechtsprechung einheitlich ist und nicht unterschiedliche Gerichte in ähnlichen Fällen zu unterschiedlichen grundlegenden Rechtsauffassungen kommen. Es geht also nicht nur um einen Fehler in der Anwendung des Rechts, sondern um einen Widerspruch in der Auslegung einer Rechtsnorm.
Beispiel: Der Autofahrer rügte eine „Divergenz“, weil er meinte, das Verwaltungsgericht sei von einem früheren Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs abgewichen, der allgemeine Anforderungen an Fahreignungsgutachten stellte. Das höhere Gericht lehnte dies jedoch ab, da es sich um eine fehlerhafte Rechtsanwendung handelte und nicht um einen prinzipiellen Widerspruch in der Rechtsauffassung.

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Fahreignung

Fahreignung bedeutet, dass eine Person körperlich und geistig in der Lage ist, sicher ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Diese Fähigkeit ist eine grundlegende Voraussetzung für den Besitz eines Führerscheins. Sie soll sicherstellen, dass alle Verkehrsteilnehmer sich und andere nicht durch gesundheitliche Einschränkungen gefährden.
Beispiel: Die gesamte Auseinandersetzung im Artikel dreht sich um die Frage, ob der betagte Autofahrer aufgrund seines fortgeschrittenen Alters und verschiedener Krankheiten noch die notwendige Fahreignung besitzt, um am Straßenverkehr teilzunehmen.

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Schuldunfähigkeit

Schuldunfähigkeit im Strafrecht bedeutet, dass eine Person zum Zeitpunkt einer Straftat aufgrund bestimmter schwerer seelischer oder geistiger Störungen nicht in der Lage war, das Unrecht ihrer Tat zu erkennen oder entsprechend dieser Einsicht zu handeln. Das Konzept basiert auf dem Gedanken, dass jemand nur bestraft werden sollte, wenn er persönlich für seine Tat verantwortlich gemacht werden kann. Ist jemand schuldunfähig, fehlt es an dieser persönlichen Vorwerfbarkeit, und eine Bestrafung ist nicht möglich.
Beispiel: Das strafrechtliche Verfahren gegen den Autofahrer wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurde eingestellt, weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der Mann zum Zeitpunkt des Unfalls aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht voll schuldfähig war.

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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat, die man begeht, wenn man sich nach einem Verkehrsunfall, an dem man beteiligt war, vom Unfallort entfernt, ohne die notwendigen Feststellungen zur Person und zum Fahrzeug zu ermöglichen. Diese Vorschrift soll sicherstellen, dass die Beteiligten eines Unfalls ihre Pflichten erfüllen, sich zu erkennen geben und die Aufklärung des Unfalls nicht behindern. Es schützt die Interessen der Geschädigten und dient der allgemeinen Verkehrssicherheit.
Beispiel: Dem Autofahrer wurde ursprünglich vorgeworfen, sich nach einem Verkehrsunfall im Oktober 2021 unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben, was die polizeilichen Ermittlungen auslöste.

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Vorläufiger Rechtsschutz

Vorläufiger Rechtsschutz ist ein Eilverfahren vor Gericht, das dazu dient, eine Entscheidung einer Behörde oder ein Urteil zunächst nur vorübergehend auszusetzen oder eine vorläufige Regelung zu treffen, um Nachteile bis zur endgültigen Klärung zu vermeiden. Dieses Verfahren ist besonders wichtig, wenn eine schnelle Entscheidung nötig ist, um irreparable Schäden zu verhindern. Es gibt den Betroffenen die Möglichkeit, gerichtlichen Schutz zu erhalten, ohne das Ergebnis des oft langwierigen Hauptsacheverfahrens abwarten zu müssen.
Beispiel: Der Autofahrer beantragte beim Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz, um die sofortige Wirksamkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis auszusetzen, was ihm zunächst auch gewährt wurde. Später lehnte das Gericht seinen Antrag jedoch ab, nachdem ein ergänzendes Gutachten vorlag.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • Fahreignung bei Krankheit und Behinderung (§ 46 Abs. 1 FeV i.V.m. Anlage 4 FeV)

    Wer aufgrund von Krankheiten oder Behinderungen nicht mehr sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann, muss die Fahrerlaubnis entzogen bekommen.

    Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Fahrerlaubnisbehörde war wiederholt besorgt über die gesundheitliche Eignung des Autofahrers, insbesondere nach wiederholten Vorfällen und den ärztlichen Feststellungen zu seinen vielfältigen Erkrankungen, die die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigten.

  • Anforderungen an ein Fahreignungsgutachten (§ 11 Abs. 5 FeV und Rechtsprechung)

    Ein ärztliches oder medizinisch-psychologisches Gutachten zur Fahreignung muss schlüssig, nachvollziehbar und wissenschaftlich fundiert sein, damit es als Entscheidungsgrundlage dienen kann.

    Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Gültigkeit des vorgelegten Gutachtens war entscheidend, da das Verwaltungsgericht dieses zunächst als unzureichend ablehnte und erst nach einer detaillierten Ergänzung durch die Gutachterin als schlüssig anerkannte, was die letztendliche Entziehung der Fahrerlaubnis ermöglichte.

  • Gefahr von plötzlichen Bewusstseins- oder Leistungsstörungen (Rechtsgrundsatz der Verkehrssicherheit)

    Die Fahreignung ist nicht gegeben, wenn aufgrund von Krankheiten oder deren möglichen Auswirkungen plötzlich und unvorhersehbar die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Fahrzeugs entfallen kann.

    Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht sah als entscheidendes Risiko an, dass beim Autofahrer aufgrund seiner Erkrankungen (z.B. Herz, Diabetes, neurologische Probleme) jederzeit plötzliche Bewusstseins- oder Verwirrtheitszustände auftreten könnten, die eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr unmöglich machen.

  • Bedeutung von Krankheitseinsicht und Behandlungsbereitschaft („Compliance“) (Rechtsprechung zur Fahreignung)

    Für die Fahreignung ist es bei chronischen Erkrankungen unerlässlich, dass Betroffene ihre Krankheiten verstehen, die notwendigen Therapien einhalten und so die Risiken für die Verkehrssicherheit minimieren.

    Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Gutachterin und das Gericht betonten, dass der Autofahrer aufgrund kognitiver Einschränkungen nicht in der Lage war, seine Erkrankungen zu erfassen und ärztliche Anweisungen vollständig zu befolgen, was als entscheidender Faktor für die fehlende Fahreignung gewertet wurde.

  • Gesamtwürdigung komplexer Krankheitsbilder (Rechtsprechung zur Fahreignung)

    Bei mehreren gleichzeitig vorliegenden Erkrankungen wird die Fahreignung nicht nur anhand einzelner Krankheitsbilder beurteilt, sondern durch eine Gesamtbetrachtung ihrer Wechselwirkungen und Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit.

    Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht stellte klar, dass die Gutachterin die Fahreignung nicht wegen einer einzelnen Krankheit verneinte, sondern wegen des komplexen Zusammenspiels aller Leiden des Autofahrers und der daraus resultierenden erhöhten Risiken.


Das vorliegende Urteil


Bayerischer Verwaltungsgerichtshof – Az.: 11 ZB 25.58 – Beschluss vom 10.07.2025


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