Skip to content
Menü

Handybenutzung während der Fahrt in Kreuztal

Vorgeworfener Verstoß:

Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt


System zur Messung:


Bearbeitende Behörde:

Kreis Siegen-Wittgenstein


Datum:

15.07.2017

Sachverhalt & Ergebnis

Unserem Mandaten wurde vom Kreis Siegen-Wittgenstein vorgeworfen, am 15.07.2017 als Führer eines Pkw in Kreuztal, Hagener Straße / Steiler Weg, Fahrtrichtung Krombach verbotswidrig ein Mobiltelefon während der Fahrt benutzt zu haben.

Selbst wenn unser Mandant sein Mobilfunktelefon in der Hand gehalten hätte, was er nicht hat, hätte er nicht gegen den § 23 Abs. 1a StVO Verstoßen. Das bloße Umlegen eines Mobilfunktelefons im Fahrzeug erfüllt noch nicht den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO.

Aktuelle Fälle Anfrage

Sind Sie ebenfalls betroffen oder benötigen Sie Hilfe zu einem ähnlichen Sachverhalt?

Wird gesendet

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten?

Mit unserer Hilfe teure Bußgelder und Fahrverbote vermeiden!

Wir überprüfen Ihren Bußgeldbescheid kostenlos und unverbindlich auf Fehler und die Möglichkeit eines Einspruchs.
Blitzer Bußgeld prüfen

Rechtstipps aus dem Verkehrsrecht

Urteile über Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!