Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn: Gericht ändert Urteil
- Der Fall: Deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung und erkennbare Straßenschäden
- Das Urteil des Amtsgerichts Brandenburg: Fahrlässigkeit und Sanktionen
- Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen: Einspruch gegen das Urteil
- Die Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft: Forderung nach Vorsatz
- Die Entscheidung des OLG Brandenburg: Von Fahrlässigkeit zu Vorsatz
- Begründung des OLG: Erkennbarkeit der Beschilderung und Straßenschäden
- Die Annahme des „bedingten Vorsatzes“: Bewusste Inkaufnahme der Überschreitung
- Regelmäßige Wahrnehmung von Verkehrsschildern: Gericht geht von Kenntnis aus
- Keine Anhaltspunkte für ein Übersehen der Schilder: Betroffener muss Einwände vorbringen
- Konsequenzen des Urteils: Bestätigung von Geldbuße und Fahrverbot
- Bedeutung des Urteils für Betroffene: Aufmerksamkeit im Straßenverkehr gefordert
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was bedeutet es, wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung als „vorsätzlich“ eingestuft wird, und wie unterscheidet sich das von „fahrlässig“?
- Wie kann die Staatsanwaltschaft oder das Gericht eine fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung nachträglich in eine vorsätzliche umwandeln?
- 3. Welche Auswirkungen hat es auf das Fahrverbot, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung als vorsätzlich eingestuft wird?
- Kann ich gegen die Einstufung meiner Geschwindigkeitsüberschreitung als „vorsätzlich“ vorgehen, und wenn ja, wie?
- Inwieweit spielen die Straßenverhältnisse (z.B. Straßenschäden) eine Rolle bei der Beurteilung von Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: OLG Brandenburg
- Datum: 07.02.2025
- Aktenzeichen: 1 ORbs 293/24
- Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren in einer Ordnungswidrigkeitssache
- Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Straßenverkehrsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Der Betroffene: Legte Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel ein, mit der Begründung der Verletzung formellen und materiellen Rechts.
- Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel: Hatte den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verurteilt.
- Die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg: Vertrat die Auffassung, dass die Rechtsbeschwerde unbegründet sei.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Betroffene wurde außerhalb geschlossener Ortschaften mit 57 km/h Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (nach Toleranzabzug) geblitzt. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot.
- Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob das Urteil des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel rechtmäßig ist.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wurde als offensichtlich unbegründet verworfen, mit der Maßgabe, dass der Betroffene einer [vorsätzlichen] Geschwindigkeitsüberschreitung schuldig ist.
- Folgen: Der Betroffene trägt die Kosten seines Rechtsmittels.
Der Fall vor Gericht
Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn: Gericht ändert Urteil

In einem bemerkenswerten Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg (OLG Brandenburg, Az.: 1 ORbs 293/24) vom 7. Februar 2025 ging es um die Frage, wann eine Geschwindigkeitsüberschreitung nicht mehr nur fahrlässig, sondern als vorsätzlich zu werten ist. Das Gericht musste sich mit der Rechtsbeschwerde eines Autofahrers auseinandersetzen, der auf der Autobahn erheblich zu schnell unterwegs war.
Der Fall: Deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung und erkennbare Straßenschäden
Der Betroffene war auf der Autobahn außerhalb geschlossener Ortschaften mit seinem PKW unterwegs. Dort war die zulässige Höchstgeschwindigkeit aufgrund von deutlichen Straßenschäden auf 120 km/h begrenzt. Er wurde jedoch mit einer Geschwindigkeit von mindestens 177 km/h gemessen, nachdem die übliche Toleranz bereits abgezogen war. Dies bedeutet eine Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 57 km/h.
Das Urteil des Amtsgerichts Brandenburg: Fahrlässigkeit und Sanktionen
Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel hatte den Fahrer zunächst wegen fahrlässiger Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit verurteilt. Als Strafe wurde eine Geldbuße von 580 Euro festgesetzt und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Dem Betroffenen wurde jedoch die Möglichkeit eingeräumt, den Beginn des Fahrverbots innerhalb eines bestimmten Zeitraums selbst zu wählen (sogenannte Gestaltungsmöglichkeit nach § 25 Abs. 2 StVG).
Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen: Einspruch gegen das Urteil
Gegen dieses Urteil des Amtsgerichts legte der Betroffene Rechtsbeschwerde ein. Er begründete diese формальный Einspruch lediglich pauschal mit der Verletzung von formellem und materiellem Recht, ohne dies näher auszuführen. Eine detailliertere Begründung oder konkrete Argumente gegen das Urteil wurden nicht vorgebracht.
Die Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft: Forderung nach Vorsatz
Die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg schaltete sich in das Verfahren ein und beantragte, die Rechtsbeschwerde als offensichtlich unbegründet zu verwerfen. Überraschenderweise ging die Staatsanwaltschaft jedoch noch einen Schritt weiter und forderte, dass das Urteil des Amtsgerichts dahingehend abgeändert wird, dass dem Betroffenen eine vorsätzliche Begehungsweise der Geschwindigkeitsüberschreitung zur Last gelegt wird.
Die Entscheidung des OLG Brandenburg: Von Fahrlässigkeit zu Vorsatz
Das Oberlandesgericht Brandenburg folgte der Argumentation der Generalstaatsanwaltschaft. Das Gericht wies die Rechtsbeschwerde des Betroffenen zwar als unbegründet zurück, änderte aber gleichzeitig den Schuldspruch ab. Anstatt der fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung wurde der Betroffene nunmehr einer vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit für schuldig befunden.
Begründung des OLG: Erkennbarkeit der Beschilderung und Straßenschäden
Das OLG Brandenburg begründete seine Entscheidung ausführlich. Entscheidend war für das Gericht, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h durch beidseitig aufgestellte Verkehrsschilder klar und deutlich angeordnet war. Zudem waren die Straßenschäden, die den Grund für die Geschwindigkeitsbegrenzung darstellten, offensichtlich erkennbar.
Die Annahme des „bedingten Vorsatzes“: Bewusste Inkaufnahme der Überschreitung
Das Gericht führte aus, dass eine derart erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung von 57 km/h, insbesondere unter den gegebenen Umständen mit erkennbaren Straßenschäden und deutlicher Beschilderung, rechtlich als zumindest „bedingt vorsätzlich“ zu qualifizieren sei. Bedingter Vorsatz bedeutet, dass der Täter den Erfolgseintritt (hier die Geschwindigkeitsüberschreitung) nicht direkt will, ihn aber billigend in Kauf nimmt.
Regelmäßige Wahrnehmung von Verkehrsschildern: Gericht geht von Kenntnis aus
Das OLG Brandenburg berief sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach davon ausgegangen werden darf, dass ordnungsgemäß aufgestellte Verkehrsschilder von Verkehrsteilnehmern in der Regel wahrgenommen werden. Dieser Regelfall gilt insbesondere dann, wenn die Schilder – wie hier – beidseitig aufgestellt sind und der Grund für die Beschränkung (Straßenschäden) deutlich erkennbar ist.
Keine Anhaltspunkte für ein Übersehen der Schilder: Betroffener muss Einwände vorbringen
Die Möglichkeit, dass der Betroffene die Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen haben könnte, wurde vom Gericht nur dann in Betracht gezogen, wenn der Betroffene dies selbst behauptet oder es sonstige konkrete Anhaltspunkte dafür gibt. Im vorliegenden Fall hatte der Betroffene jedoch keine solchen Einwände vorgebracht, sodass das Gericht davon ausging, dass er die Geschwindigkeitsbegrenzung bewusst wahrgenommen hatte.
Konsequenzen des Urteils: Bestätigung von Geldbuße und Fahrverbot
Obwohl das OLG Brandenburg den Schuldspruch in Bezug auf den Vorsatz änderte, blieben die ursprünglichen Sanktionen – Geldbuße und Fahrverbot – bestehen. Der Betroffene muss somit die Geldbuße von 580 Euro bezahlen und den einmonatigen Führerscheinverlust hinnehmen. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens musste er ebenfalls tragen.
Bedeutung des Urteils für Betroffene: Aufmerksamkeit im Straßenverkehr gefordert
Dieses Urteil des OLG Brandenburg hat erhebliche Bedeutung für alle Verkehrsteilnehmer. Es verdeutlicht, dass Gerichte bei deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen und klaren Hinweisen auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung (wie gut sichtbare Schilder und offensichtliche Gründe wie Straßenschäden) schnell von Vorsatz ausgehen können. Dies kann zu höheren Bußgeldern und längeren Fahrverboten führen, da vorsätzliche Ordnungswidrigkeiten in der Regel strenger geahndet werden als fahrlässige.
Das Urteil unterstreicht die Pflicht der Autofahrer zur ständigen Aufmerksamkeit im Straßenverkehr. Verkehrsteilnehmer müssen Verkehrsschilder und die Verkehrssituation aufmerksam wahrnehmen und ihre Fahrweise entsprechend anpassen. Wer die Augen verschließt und deutlich zu schnell fährt, riskiert nicht nur schwere Unfälle, sondern muss auch mit einer strafrechtlichen Verfolgung wegen vorsätzlichen Handelns rechnen.
Gerade auf Autobahnen, wo Geschwindigkeitsbegrenzungen oft aus gutem Grund angeordnet werden (Baustellen, Straßenschäden, Lärmschutz etc.), ist es essenziell, die vorgegebenen Limits einzuhalten. Dieses Urteil dient als deutliche Warnung, dass Ignoranz und überhöhte Geschwindigkeit schwerwiegende Konsequenzen haben können, die über eine einfache Geldbuße hinausgehen. Es zeigt, dass Gerichte bereit sind, bei gravierenden Verstößen auch Vorsatz anzunehmen und entsprechend zu ahnden.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil verdeutlicht, dass erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen (hier 57 km/h) auf Autobahnen bei erkennbaren Gefahrenstellen (Straßenschäden) rechtlich als vorsätzlich eingestuft werden können, auch wenn der Fahrer nicht genau auf den Tachometer geschaut hat. Die Quintessenz liegt darin, dass ein erfahrener Fahrer anhand von Faktoren wie Motorgeräuschen und Fahrzeugverhalten erkennen kann, wenn er deutlich zu schnell fährt. Für Verkehrsteilnehmer bedeutet dies eine strengere rechtliche Bewertung bei gravierenden Geschwindigkeitsverstößen, da das Gericht davon ausgeht, dass ordnungsgemäß aufgestellte Verkehrsschilder in der Regel wahrgenommen werden.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was bedeutet es, wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung als „vorsätzlich“ eingestuft wird, und wie unterscheidet sich das von „fahrlässig“?
Wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung als vorsätzlich eingestuft wird, bedeutet dies, dass der Fahrer wusste, dass er die zulässige Geschwindigkeit überschreitet, und dies willentlich tat. Das bedeutet, der Fahrer hat die Geschwindigkeitsüberschreitung bewusst und absichtlich begangen. Im Gegensatz dazu liegt Fahrlässigkeit vor, wenn der Fahrer die Geschwindigkeitsüberschreitung unbeabsichtigt begangen hat, weil er die notwendige Sorgfalt nicht beachtet hat.
Vorsatz hat erhebliche rechtliche Konsequenzen: Die Bußgelder können verdoppelt werden, und es ist schwieriger, von einem Fahrverbot abzusehen. Bei Fahrlässigkeit sind die Bußgelder in der Regel geringer, und die Wahrscheinlichkeit eines Fahrverbots ist niedriger.
Ein Beispiel: Wenn jemand auf einer Autobahn mit 167 km/h fährt, obwohl die Höchstgeschwindigkeit 120 km/h beträgt, und das Gericht feststellt, dass der Fahrer die Geschwindigkeitsbegrenzung kannte und dennoch zu schnell fuhr, kann dies als vorsätzliche Handlung gewertet werden.
Für die Einstufung als vorsätzlich sind mehrere Faktoren entscheidend, wie die prozentuale Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit und die Beschilderung der Straße.
Wie kann die Staatsanwaltschaft oder das Gericht eine fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung nachträglich in eine vorsätzliche umwandeln?
Die Umwandlung einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung in eine vorsätzliche erfordert eine sorgfältige Prüfung der Umstände des Falls. Hierbei spielen mehrere Faktoren eine entscheidende Rolle:
1. Kenntnis der Geschwindigkeitsbegrenzung:
- Wusste der Fahrer von der Geschwindigkeitsbegrenzung? War die Beschilderung gut sichtbar und klar erkennbar? Wenn ja, spricht dies dafür, dass der Fahrer die Begrenzung kannte.
2. Bewusste Überschreitung:
- Hat der Fahrer die Geschwindigkeitsbegrenzung bewusst überschritten? Oder hat er den Verstoß zumindest billigend in Kauf genommen? Dies ist entscheidend für die Annahme von Vorsatz.
3. Ausmaß der Überschreitung:
- Wie hoch war die Geschwindigkeitsüberschreitung? Eine Überschreitung von mehr als 40 % der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann ein starkes Indiz für Vorsatz sein, da es unwahrscheinlich ist, dass ein Fahrer dies nicht bemerkt.
4. Weitere Umstände:
- Weitere Umstände wie die Ortskenntnis des Fahrers, Straßen- und Wetterverhältnisse sowie die Position des Messgeräts können ebenfalls berücksichtigt werden.
5. Rechtlicher Hinweis:
- Wenn die Staatsanwaltschaft oder das Gericht Vorsatz in Betracht zieht, muss dies dem Betroffenen rechtzeitig mitgeteilt werden, damit er sich darauf vorbereiten kann.
Insgesamt erfordert die Annahme von Vorsatz eine umfassende Untersuchung der inneren Tatseite, also des Wissens und Wollens des Täters. Nur wenn alle diese Kriterien erfüllt sind, kann eine fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung als vorsätzliche Tat gewertet werden.
3. Welche Auswirkungen hat es auf das Fahrverbot, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung als vorsätzlich eingestuft wird?
Wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung als vorsätzlich eingestuft wird, können die Sanktionen erheblich verschärft werden. Hier sind die wichtigsten Auswirkungen:
- Erhöhte Bußgelder: Bei Vorsatz können die Bußgelder verdoppelt werden. In Fällen von Fahrlässigkeit liegt das Bußgeld normalerweise bei maximal 1.000 Euro, während es bei Drogen- oder Alkohol am Steuer bis zu 1.500 Euro betragen kann. Bei Vorsatz können diese Beträge verdoppelt werden.
- Fahrverbote: Ein Fahrverbot ist bei vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen wahrscheinlicher und kann länger ausfallen. In schweren Fällen, wie einer Überschreitung um mehr als 40 % des Tempolimits, kann ein Fahrverbot von mehreren Monaten verhängt werden.
- Punkte im Flensburger Fahreignungsregister: Die Anzahl der Punkte, die im Flensburger Fahreignungsregister eingetragen werden, bleibt in der Regel unverändert. Allerdings kann ein vorsätzlicher Verstoß zu einer strengeren Beurteilung führen, was indirekt die Wahrscheinlichkeit von weiteren Maßnahmen erhöhen kann.
- Wiedererteilung der Fahrerlaubnis: Die Bedingungen für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach einem Fahrverbot ändern sich nicht direkt durch die Einstufung als vorsätzlich. Allerdings kann eine vorsätzliche Handlung die Beurteilung der Fahrtauglichkeit beeinflussen, was zu strengeren Anforderungen führen kann.
Insgesamt führt eine vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung zu strengeren Strafen und kann die Beurteilung des Fahrverhaltens durch die Behörden beeinflussen.
Kann ich gegen die Einstufung meiner Geschwindigkeitsüberschreitung als „vorsätzlich“ vorgehen, und wenn ja, wie?
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Geschwindigkeitsüberschreitung fälschlicherweise als vorsätzlich eingestuft wurde, können Sie gegen diese Entscheidung vorgehen. Hier sind die allgemeinen Schritte, die Sie in Betracht ziehen können:
1. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid:
- Frist: Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids eingereicht werden.
- Inhalt: Begründen Sie Ihren Einspruch mit den Gründen, warum Sie der Meinung sind, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht vorsätzlich war. Hier können Sie auf Umstände hinweisen, die Ihre Unkenntnis der Geschwindigkeitsbegrenzung oder andere entschuldigende Gründe belegen.
2. Beschwerde:
- Wenn Ihr Einspruch abgelehnt wird, können Sie Beschwerde beim zuständigen Gericht einlegen. Auch hier ist es wichtig, Ihre Argumente klar darzulegen.
3. Rechtsbeschwerde:
- Sollte auch die Beschwerde erfolglos bleiben, besteht die Möglichkeit einer Rechtsbeschwerde. Diese muss innerhalb einer bestimmten Frist eingereicht werden und erfordert in der Regel die Begründung, dass das Urteil gegen das Gesetz verstößt.
Wichtige Überlegungen:
- Kenntnis der Geschwindigkeitsbegrenzung: Gerichte gehen oft davon aus, dass eine erhebliche Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung (z.B. um mehr als 40%) ein Indiz für vorsätzliches Handeln ist.
- Beweislast: Es liegt an Ihnen, zu beweisen, dass Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht kannten oder dass es andere Umstände gab, die Ihre Geschwindigkeitsüberschreitung erklären.
- Anwaltliche Unterstützung: Es kann hilfreich sein, sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen, um die besten Chancen auf Erfolg zu haben.
Fazit: Gegen eine Einstufung als vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung kann vorgegangen werden, indem man die rechtlichen Schritte wie Einspruch, Beschwerde und Rechtsbeschwerde nutzt. Es ist wichtig, die Fristen einzuhalten und die Argumentation sorgfältig zu begründen.
Inwieweit spielen die Straßenverhältnisse (z.B. Straßenschäden) eine Rolle bei der Beurteilung von Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?
Die Straßenverhältnisse, wie Straßenschäden, spielen bei der Beurteilung von Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Regel keine direkte Rolle. Der Fokus liegt auf der bewussten Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung und der Kenntnis der Geschwindigkeit. Ein Fahrer muss sich der Geschwindigkeitsbegrenzung bewusst sein und diese trotzdem überschreiten, um von Vorsatz zu sprechen.
Allerdings können Straßenverhältnisse indirekt relevant sein, wenn sie die Erkennbarkeit von Verkehrsschildern beeinflussen. Wenn ein Verkehrsschild durch Straßenschäden oder andere Umstände schwer erkennbar ist, könnte dies als Argument für eine fahrlässige Handlung herangezogen werden, da der Fahrer die Geschwindigkeitsbegrenzung möglicherweise nicht bemerkt hat.
Wichtige Faktoren bei der Beurteilung von Vorsatz sind:
- Erkennbarkeit der Geschwindigkeitsbegrenzung: Gut sichtbare Verkehrsschilder sind ein starkes Indiz für Vorsatz.
- Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung: Eine Überschreitung von mehr als 40 % der erlaubten Geschwindigkeit kann als Indiz für Vorsatz gewertet werden.
- Fahrerverhalten und äußere Umstände: Dazu gehören die sensorischen Eindrücke während der Fahrt, wie Motorengeräusche und die vorbeiziehende Umgebung.
Insgesamt sind Straßenverhältnisse eher sekundäre Faktoren, die in speziellen Fällen berücksichtigt werden können, um die Vorsätzlichkeit zu bewerten.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Vorsätzlich (Vorsatz)
Im Verkehrsrecht bezeichnet Vorsatz das bewusste und willentliche Begehen einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Ein Verkehrsverstoß gilt als vorsätzlich, wenn der Fahrer die Regelübertretung zumindest billigend in Kauf nimmt, auch ohne genaue Kenntnis des exakten Ausmaßes. Dies ist gemäß § 10 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) geregelt und wird strenger bestraft als fahrlässiges Handeln.
Beispiel: Ein Autofahrer, der trotz Kenntnis von Geschwindigkeitsbegrenzungen und ohne auf den Tacho zu schauen deutlich zu schnell fährt und an den Motorgeräuschen erkennen kann, dass er die Höchstgeschwindigkeit erheblich überschreitet, handelt vorsätzlich.
Fahrlässigkeit
Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch einen Verstoß begeht, obwohl er dies hätte vermeiden können. Nach § 10 OWiG wird zwischen bewusster und unbewusster Fahrlässigkeit unterschieden. Die Sanktionen sind typischerweise milder als bei vorsätzlichem Handeln.
Beispiel: Ein Fahrer übersieht versehentlich ein Tempolimit-Schild und überschreitet dadurch unwissentlich die Geschwindigkeit, obwohl er bei aufmerksamer Fahrweise das Schild hätte wahrnehmen können.
Rechtsbeschwerde
Eine Rechtsbeschwerde ist ein Rechtsmittel gegen Entscheidungen in Ordnungswidrigkeitenverfahren, mit dem ausschließlich die rechtliche Bewertung eines Falls angefochten werden kann. Sie ist in §§ 79 ff. OWiG geregelt und richtet sich gegen Urteile oder Beschlüsse der Amtsgerichte. Tatsachenfeststellungen können damit nicht mehr angegriffen werden.
Beispiel: Ein Betroffener legt Rechtsbeschwerde ein, weil er meint, dass das Amtsgericht einen Geschwindigkeitsverstoß rechtlich falsch als vorsätzlich statt fahrlässig eingestuft hat.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Das Ordnungswidrigkeitenrecht umfasst Regelungen zu geringfügigeren Rechtsverstößen, die nicht als Straftaten eingestuft werden. Es wird hauptsächlich durch das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt und sieht als Sanktionen vor allem Geldbußen vor. Im Straßenverkehr sind Ordnungswidrigkeiten nach dem Bußgeldkatalog klassifiziert.
Beispiel: Geschwindigkeitsüberschreitungen, Parkverstöße oder Verstöße gegen die Gurtpflicht werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet und nicht als Straftaten verfolgt.
Fahrverbot
Ein Fahrverbot ist eine temporäre Untersagung der Fahrerlaubnis für einen Zeitraum von 1-3 Monaten gemäß § 25 StVG. Es wird bei schwerwiegenden oder wiederholten Verkehrsverstößen verhängt und gilt als Nebenstrafe zu einer Geldbuße. Im Gegensatz zum Führerscheinentzug bleibt die grundsätzliche Fahrerlaubnis bestehen.
Beispiel: Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften wird neben einer Geldbuße in der Regel ein einmonatiges Fahrverbot verhängt.
Toleranzabzug
Der Toleranzabzug ist eine standardisierte Messungenauigkeitskorrektur bei Geschwindigkeitsmessungen. Er beträgt in Deutschland typischerweise 3 km/h bei Messungen bis 100 km/h und 3% des Messwerts bei höheren Geschwindigkeiten. Diese Regelung ist in der Technischen Richtlinie für Geschwindigkeitsmessgeräte festgelegt und dient dem Schutz der Betroffenen vor technischen Messungenauigkeiten.
Beispiel: Bei einer gemessenen Geschwindigkeit von 160 km/h wird ein Toleranzabzug von 5 km/h (3%) vorgenommen, sodass für die Ahndung nur 155 km/h zugrunde gelegt werden.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung (StVO) & Anlage 1 (Verkehrszeichen): Die StVO regelt das Verhalten im Straßenverkehr. Anlage 1 zur StVO definiert und erläutert Verkehrszeichen, darunter auch Geschwindigkeitsbegrenzungen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Fall dreht sich um die Überschreitung einer durch Verkehrszeichen (Zeichen 274) angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn, welche gemäß § 41 Abs. 1 StVO iVm. Anlage 2 StVO (richtig wäre Anlage 1) verbindlich ist.
- Straßenverkehrsgesetz (StVG) & § 25 StVG (Fahrverbot): Das StVG bildet die Grundlage für verkehrsrechtliche Maßnahmen und Sanktionen. § 25 StVG regelt das Fahrverbot, welches bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr als Nebenfolge verhängt werden kann. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Amtsgericht hat ein Fahrverbot von einem Monat gemäß § 25 StVG angeordnet, da die Geschwindigkeitsüberschreitung als schwerwiegend eingestuft wurde.
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) & § 79 OWiG (Rechtsbeschwerde): Das OWiG ist das Gesetz für Ordnungswidrigkeiten, also geringfügigere Rechtsverstöße, zu denen auch Verkehrsordnungswidrigkeiten zählen. § 79 OWiG regelt das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde gegen Urteile in Bußgeldsachen vor dem Oberlandesgericht. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Betroffene hat gegen das Urteil des Amtsgerichts Rechtsbeschwerde gemäß § 79 OWiG eingelegt, was den vorliegenden Beschluss des Oberlandesgerichts zur Folge hatte.
Das vorliegende Urteil
OLG Brandenburg – Az.: 1 ORbs 293/24 – Beschluss vom 07.02.2025
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